Die Einführung von E-Scootern und anderen neuen Mobilitätsformen hat zu einigen wichtigen Änderungen im Recht geführt.
Rechtliche Einordnung: Elektroscooter werden als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft und gelten daher rechtlich als Kraftfahrzeuge. Dies hat Auswirkungen auf die Anwendung verschiedener Vorschriften.
Alkoholgrenzwerte
Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer:
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten
- Ab 1,1 Promille: Straftat mit möglichem Führerscheinentzug
- Ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen: Mögliche Straftat
Führerscheinentzug bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern wird die Regelvermutung für den Führerscheinentzug nach § 69 StGB von einigen Gerichten angewandt. Es gibt jedoch Empfehlungen, dies zu ändern und stattdessen ein Fahrverbot nach § 44 StGB als ausreichend anzusehen.
Versicherungspflicht
E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht. Das Fahren ohne Versicherung stellt eine Straftat dar.
Bußgelder und Strafen für E-Scooter
Es wurden spezifische Bußgeldtatbestände für Elektroscooter eingeführt, beispielsweise:
- Fahren ohne Versicherungsplakette: 40 Euro
- Befahren des Gehwegs: 15 Euro
- Rotlichtverstoß: 60 Euro und 1 Punkt
Gesetzliche Anpassungen
- Das Straßenverkehrsgesetz wird angepasst, um neue Mobilitätsformen besser zu berücksichtigen. Dies umfasst etwa die erleichterte Einführung von Tempo-30-Zonen und Sonderfahrspuren für umweltfreundliche Fahrzeuge.
- Mindestaltersbeschränkung: Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern liegt bei 14 Jahren, wobei kein Führerschein erforderlich ist.
- Diese Änderungen zielen darauf ab, die neuen Mobilitätsformen in das bestehende Verkehrsrecht zu integrieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es ist zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung und Gesetzgebung in diesem Bereich weiter entwickeln werden, um auf neue Herausforderungen zu reagieren.
- Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung neuer Mobilitätsformen wie Elektroscootern, empfiehlt es sich, einen auf Verkehrsdelikte und Straftaten spezialisierten Anwalt für Strafrecht hinzuzuziehen.

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