Strafrecht
Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin
Unfallflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs: Hier geht es um Strafe und Führerschein zugleich. Wir verteidigen beides.
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Welcher Vorwurf steht im Raum?
Worum es geht
Ein Verkehrsdelikt ist keine Ordnungswidrigkeit. Statt Bußgeld und Punkten drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Neuerteilung. Das Verfahren endet mit Strafbefehl oder Urteil.
Die Tatbestände stehen im Strafgesetzbuch: gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, dazu fahrlässige Körperverletzung und Tötung.
Der Führerschein ist oft der eigentliche Einsatz. Ob die Fahrerlaubnis entzogen oder nur ein Fahrverbot verhängt wird und wie lang die Sperrfrist ausfällt, hängt am frühen Vorgehen.
Strafrahmen
Strafrahmen
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- bis 1 Jahr oder Geldstrafe
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- bis 3 Jahre oder Geldstrafe
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- bis 5 Jahre oder Geldstrafe
- Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
- bis 2 Jahre, mit Todesfolge 1 bis 10 Jahre
- Sperrfrist nach Entziehung, § 69a StGB
- 6 Monate bis 5 Jahre
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Messung und Blutprobe
Anordnung, Zeitpunkt, Rückrechnung und Verwertbarkeit prüfen wir zuerst. Fehler hier entscheiden das Verfahren.
Fahrerlaubnis früh sichern
Nachschulung, MPU-Vorbereitung und Abstinenznachweise können Sperrfrist und Entziehung verkürzen, wenn sie früh beginnen.
Strafbefehl nicht hinnehmen
Zwei Wochen Frist. Oft lassen sich Tagessatzzahl oder Sperrfrist noch verändern, manchmal wird das Verfahren eingestellt.
Keine Angaben zum Fahren, zum Trinken, zum Unfall.
Auch nicht gegenüber der Versicherung oder am Unfallort. Sagen Sie, dass Ihr Anwalt sich meldet, und rufen Sie an.
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