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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Abfindung: Sozialversicherung fällig – oder nicht?

Abfindung und SV-Pflicht: Bei einer Abfindung werden Sozialabgaben nicht fällig. Wann ist eine Abfindung doch sozialversicherungspflichtig?

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Wer eine Abfindung erhält, fragt sich häufig, welche Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Lesen Sie hier, ob Sie auf eine Abfindung Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.


Sozialversicherung und Abfindung: Was ist zu beachten?

Abfindungen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Es gibt nur eine Ausnahme.

Die gute Nachricht gleich vorweg: Eine Abfindung hat mit Sozialversicherung nichts zu tun. Sprich: Eine Abfindung ist sozialversicherungsfrei, denn sie gilt nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Eine Abfindung gilt nicht als Arbeitsentgelt, weil sie sich nicht der Zeit des beendeten Beschäftigungsverhältnisses zuordnen lässt. Sie wird also nicht für eine Arbeitsleistung gezahlt, sondern gilt als Ausgleich für künftige Verdienstminderungen. Sie ist gewissermaßen eine Entschädigung, wenn ein Angestellter eine Kündigung erhält und seinen Arbeitsplatz verliert. Generell gilt: Alle Zahlungen beziehungsweise Zuwendungen, die erst nach dem Ende des Angestelltenverhältnisses in Anspruch genommen werden, stellen kein Arbeitsentgelt dar. Daher fallen keine Sozialabgaben auf eine Abfindung an.

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Abfindung: Sozialversicherung ist unter Umständen doch zu zahlen

Bei einer Abfindung Sozialversicherung zahlen zu müssen, kann jedoch unter Umständen doch eintreten – sogar dann, wenn die Abfindung erst nach Ende des Angestelltenverhältnisses gezahlt wurde. Das kann passieren, wenn die Abfindung eben doch als Arbeitsentgelt angesehen wird. Das ist bei sogenannten unechten Abfindungen der Fall. Im Klartext: Eine unechte Abfindung wirkt sich auf die Sozialversicherung aus.

Gut zu wissen: Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung gegen Schäden, die die soziale Existenzgrundlage des Einzelnen, aber auch der Gemeinschaft gefährden. Die Sozialversicherung umfasst fünf Versicherungen. Zu zahlen sind Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Abfindung: Steuer und Sozialversicherung

Es gilt also: Eine Abfindung betrifft die Sozialversicherung nicht – dafür aber die Steuer. Auch wenn eine Abfindung nicht sozialversicherungspflichtig ist, müssen gekündigte Angestellte Steuern darauf zahlen. Da eine Abfindung den Steuersatz aber in der Regel deutlich in die Höhe treibt, kann darauf üblicherweise die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Sind Abfindungen sozialversicherungspflichtig? Handelt es sich um eine echte Abfindung, also um eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, müssen bei Abfindung keine Sozialabgaben gezahlt werden. Steuern werden jedoch auch bei einer Abfindung fällig. Bei Unsicherheiten sollten gekündigte Angestellte immer das Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen.

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