Betriebsbedingte Kündigung: Abfindung – ja oder nein?

Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten entlässt, weil er ihn in seinem Betrieb nicht mehr beschäftigen kann, kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung – zum Bespiel bei Wirtschaftskrisen oder Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen. Abfindung zahlen muss er aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

  1. Steht mir eine Abfindung zu bei betriebsbedingter Kündigung?
  2. Was ist die Höhe der Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?
  3. Betriebsbedingte Kündigung und Abfindung im Alter
  4. Ist eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung steuerfrei?
  5. Betriebsbedingte Kündigung: Abfindung vom Kleinbetrieb möglich?
  6. Betriebsbedingte Kündigung und Abfindung: Anwalt fragen

Steht mir eine Abfindung zu bei betriebsbedingter Kündigung?

Nein, leider nicht automatisch. Es ist ein hartnäckiger Mythos, dass gekündigte Angestellte automatisch bei einer Kündigung eine Abfindung erhalten. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Abfindung nicht immer Pflicht. Vielmehr ist es so, dass es ganz vom freien Willen des Arbeitgebers abhängt, ob Gekündigte eine Zahlung erhalten oder nicht. Im Fall einer betrieblichen Kündigung ist eine Abfindung aber tatsächlich vorgeschrieben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen, um bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung zu erhalten:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als sechs Monaten.
  • Der Arbeitgeber hat mehr als zehn Angestellte in Vollzeit und gilt damit nicht mehr als Kleinbetrieb.
  • Die betriebsbedingte Kündigung ist schriftlich erfolgt.
  • Die betriebsbedingte Kündigung hat dringend betrieblich erforderliche Gründe.
  • Im Kündigungsschreiben steht ausdrücklich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung anbietet, wenn dieser auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Was ist die Höhe der Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Die Abfindungshöhe bei betriebsbedingter Kündigung ist in § 1a Absatz 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gesetzlich festgelegt. Demnach beträgt sie 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Erste Orientierung bietet zum Beispiel ein online Abfindungsrechner. Allerdings können auch bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen Abfindungen individuell ausgehandelt werden, die diese Höhe weit übersteigen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, eine angemessene Abfindung zu berechnen und auszuhandeln.

Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen?

Machen Sie den kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check!

Jetzt kostenlos prüfen  

Betriebsbedingte Kündigung und Abfindung im Alter

Betriebsbedingte Kündigung: Abfindung nicht immer Pflicht

Ältere Arbeitnehmer profitieren von gesetzlichen Sonderregelungen, was die Höhe der Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung betrifft. Wer 50 Jahre oder älter ist und mindestens 15 Jahre im Unternehmen tätig war, hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 15 Monatsverdiensten. Arbeitnehmer, die 55 Jahre oder älter sind und mindestens 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt waren, erhalten eine Abfindung in Höhe von 18 Monatsverdiensten. Wichtig zu wissen: Dieser Anspruch besteht nicht, wenn Angestellte bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses 65 Jahre oder älter sind.

Ist eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung steuerfrei?

Nein, eine Abfindung muss voll versteuert werden, nur Sozialabgaben werden nicht fällig. Da eine Abfindung in der Regel den persönlichen Steuersatz in die Höhe treibt, kann unter Umständen die Fünftelregelung angewendet werden, um die Steuerzahlung zu minimieren.

Betriebsbedingte Kündigung: Abfindung vom Kleinbetrieb möglich?

Beschäftigt ein Betrieb unter zehn Mitarbeiter, besteht für gekündigte Angestellte kein Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung, da es sich hierbei um einen Kleinbetrieb handelt. Natürlich kann es aber auch in kleinen Unternehmen vertragliche oder tarifliche Abfindungsansprüche geben. Im Zweifel ist immer eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht ratsam.

Betriebsbedingte Kündigung und Abfindung: Anwalt fragen

Es gibt auch den Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Vertrag anbietet, der sich zwar an den § 1a Absatz 2 des KSchG anlehnt, aber die Höhe der dort genannten Abfindung nicht anbietet. Betroffenen sollten sich unbedingt von einem Fachanwalt über abweichende Regelungen und Absprachen beraten lassen, um bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht auch noch einen Nachteil bei der Abfindung davonzutragen.

Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen?

Machen Sie den kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check!

Jetzt kostenlos prüfen