Kündigung in der Probezeit: Fristen, Gründe und Ausnahmen

Ihnen wurde gekündigt in der Probezeit? Lesen Sie, wie eine Probezeit-Kündigung funktioniert und was Sie dabei beachten müssen. Weiterhin erfahren Sie, dass für Kündigungen von Probearbeitsverhältnissen während der Ausbildung andere Regelungen und Kündigungsfristen gelten als für „normale“ Arbeitsverhältnisse.

  1. Kann man in der Probezeit fristlos kündigen?
  2. Probezeit-Kündigung: Gründe
  3. Regelungen zur Kündigungsfrist in der Probezeit
  4. Kann man in der Probezeit gekündigt werden wegen Krankheit?
  5. Kündigung in der Probezeit trotz Schwangerschaft – Ist das rechtens?
  6. Besteht nach einer Kündigung in der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  7. Kündigungsschreiben in der Probezeit durch den Arbeitnehmer – Muster

Kann man in der Probezeit fristlos kündigen?

Probezeitkündigung

Auch in der Probezeit ist fristlos kündigen möglich. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Für eine Probezeit-Kündigung ist in den meisten Fällen keine vorherige Abmahnung nötig. Das Kündigungsschutzgesetz greift während der Anstellung auf Probe beziehungsweise in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses zwar noch nicht, dennoch muss für eine fristlose Kündigung in der Probezeit ebenfalls ein „wichtiger Grund“ vorliegen.

Die Anstellung auf Probe zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient dazu, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenseitig erproben, ob eine weitere Zusammenarbeit zukünftig Bestand haben kann. Eine fristlose Kündigung in der Probezeit setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis für eine der beiden Vertragsparteien nicht mehr zumutbar ist.

Für die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses innerhalb der Anstellung unter Vorbehalt gelten andere Regelungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in der Probezeit kündigen, ohne einen Kündigungsgrund zu nennen.

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Probezeit-Kündigung: Gründe

Eine Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer ist etwa möglich, wenn ihm das Betriebsklima nicht zusagt, er andere Vorstellungen vom Job hatte oder er sich nicht gut behandelt fühlt. Bei der Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitgeber ist zwischen personenbedingter, betriebsbedingter und verhaltensbedingter Kündigung zu unterscheiden.

Gründe für eine (fristlose) Kündigung während der Anstellung auf Probe können sein:

  • ständige Unpünktlichkeit
  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Beleidigung des Arbeitgebers
  • sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Straftaten während der Arbeit (etwa Diebstahl)

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung in der Probezeit? Bereits im Probearbeitsverhältnis können Arbeitnehmer anteilig Urlaubstage ansammeln. Bei einer Kündigung in dieser Zeit kann der Gekündigte den Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist nehmen. Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber den Urlausanspruch finanziell abgelten.

Regelungen zur Kündigungsfrist in der Probezeit

Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit ist normalerweise eine andere als die Kündigungsfrist nach der Probezeit.

Art der Probezeit-KündigungProbezeit-Kündigungsfrist
fristlose oder außerordentliche Kündigung während der Probezeit bei „normalem“ ArbeitsverhältnisDie fristlose Kündigung während des Probearbeitsverhältnisses erfolgt mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
fristgemäße oder ordentliche Kündigung in der Probezeit bei „normalem“ ArbeitsverhältnisGesetzlich sind 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit bei ordentlicher Kündigung vorgesehen. Ausnahme: Im Arbeitsvertrag wurde eine längere Kündigungsrist vereinbart.
fristlose Kündigung der Ausbildung in der ProbezeitIn der Ausbildung ist eine Probezeit-Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit möglich. In der Kündigung durch den Azubi in der Probezeit muss kein wichtiger Grund genannt werden. Dasselbe gilt für den Ausbilder.
Art der Probezeit-KündigungProbezeit-Kündigungsfrist
fristlose oder außerordentliche Kündigung während der Probezeit bei „normalem“ ArbeitsverhältnisDie fristlose Kündigung während des Probearbeitsverhältnisses erfolgt mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
fristgemäße oder ordentliche Kündigung in der Probezeit bei „normalem“ ArbeitsverhältnisGesetzlich sind 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit bei ordentlicher Kündigung vorgesehen. Ausnahme: Im Arbeitsvertrag wurde eine längere Kündigungsrist vereinbart.
fristlose Kündigung der Ausbildung in der ProbezeitIn der Ausbildung ist eine Probezeit-Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit möglich. In der Kündigung durch den Azubi in der Probezeit muss kein wichtiger Grund genannt werden. Dasselbe gilt für den Ausbilder.

Eine Kündigung in der Probezeit muss nicht zum Monatsende, zum Monatsanfang oder zum 15. eines Monats erfolgen; sie ist immer möglich. Das Arbeitsverhältnis endet bei einer ordentlichen Kündigung immer zwei Wochen nach der Kündigung.

Die zweiwöchige Kündigungsfrist während der Probezeit gilt bis zum letzten Tag der vereinbarten Anstellung unter Vorbehalt. Das heißt, bei einer Kündigung am letzten Tag der Probezeit muss der Arbeitnehmer noch zwei weitere Wochen im Betrieb arbeiten. Erst dann ist das Arbeitsverhältnis aufgelöst.

Während innerhalb des Probearbeitsverhältnisses in der Berufsausbildung jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden kann, gelten nach Ablauf der Probeanstellung andere Kündigungsfristen. Dann ist bei einer fristlosen Kündigung auch ein wichtiger Grund erforderlich.

Hinweis: Es gibt im Ausbildungsverhältnis keine Kündigungsfrist in der Probezeit und das Arbeitsverhältnis kann jederzeit beendet werden. Diese Kündigungsfrist gilt in der Probezeit nicht für Arbeitnehmer, die schwerbehindert oder schwanger sind. Diese können nicht jederzeit entlassen werden.

Kann man in der Probezeit gekündigt werden wegen Krankheit?

krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit

Eine krankheitsbedingte Kündigung nach der Probezeit kommt häufiger vor, weil der Arbeitnehmer entweder dauerhaft krank ist und seiner Arbeit nicht nachgehen kann oder viele Kurzerkrankungen seine Arbeitsleistung einschränken. Arbeitnehmer genießen innerhalb des Probearbeitsverhältnisses keinen Kündigungsschutz, weshalb eine Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit durchaus möglich ist.

Bei einer Kündigung in der Probezeit bei Krankheit gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen. Es besteht die Möglichkeit, bei kürzeren Probezeiten diese bei Krankheit auf die Dauer von bis zu sechs Monaten zu verlängern. Eine Probezeit-Kündigung kann während einer Krankheit zugestellt werden. Eine Krankschreibung schützt grundsätzlich nicht vor einer Kündigung.

Ist ein Azubi oft oder lange in der Probezeit krank, muss keine Kündigung erfolgen. Sind Auszubildende mehr als ein Drittel der Probezeit krankheitsbedingt abwesend, darf die Anstellung auf Probe in der Ausbildung um bis zu vier Monate verlängert werden. Normalerweise dauern Probezeiten für Azubis zwischen ein und vier Monate.

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Kündigung in der Probezeit trotz Schwangerschaft – Ist das rechtens?

Kündigung bei Schwangerschaft in Probezeit

Für Schwangere gelten während der Probeanstellung besondere Regelungen. So greift der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft schon in der Probezeit. Eine Kündigung in der Schwangerschaft während der Probezeit ist demnach ausgeschlossen. Das gilt für Frauen, die während des Probearbeitsverhältnisses schwanger werden als auch für die, die die Anstellung auf Probe bereits schwanger antreten.

Grundsätzlich dürfen schwangere Frauen – unabhängig von der Probezeit – nicht ohne Weiteres entlassen werden. Dafür muss der Arbeitgeber strenge Voraussetzungen erfüllen und die Kündigung bedarf einer behördlichen Zustimmung, damit sie wirksam ist.

Wichtig: Auch bei einer Kündigung in der Probezeit muss der Betriebsrat, so es einen im Unternehmen gibt, angehört werden. Werden dem Betriebsrat die Gründe für die beabsichtigte Entlassung nicht genannt, ist die Kündigung unzulässig. Der Arbeitnehmer kann dann Kündigungsschutzklage einreichen.

Besteht nach einer Kündigung in der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Als Arbeitnehmer selbst kündigen in der Probezeit kann sich negativ auf den Arbeitslosengeldanspruch auswirken. Da die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit mit seiner Eigenkündigung bewusst herbeigeführt hat, droht ihm eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von zwölf Wochen. Erfolgte die Kündigung des Arbeitsvertrages in der Probezeit aber aus wichtigem Grund (etwa Mobbing oder sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz), entfällt die ALG-Sperrfrist.

Unter normalen Umständen und unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist erhalten Arbeitnehmer bei Probezeit-Kündigungen Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet.

Kündigungsschreiben in der Probezeit durch den Arbeitnehmer – Muster

Will ein Arbeitnehmer sein Probearbeitsverhältnis vorzeitig beenden, muss er sein Kündigungsschreiben schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift dem Arbeitgeber zukommen lassen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder als SMS ist unwirksam.

Vorlage für eine fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Probe durch den Arbeitnehmer:

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen kann während der Probeanstellung gekündigt werden.
  • Eine fristlose Kündigung im Probearbeitsverhältnis ist nur aus wichtigem Grund möglich.
  • Ausbilder oder Auszubildende können jederzeit in der Probezeit kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Kündigungsgründe müssen auch im Kündigungsschreiben in der Probezeit nicht genannt werden.
  • Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch im Probearbeitsverhältnis besonderen Kündigungsschutz und können nicht gekündigt werden.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht in der Regel auch nach einer Probezeit-Kündigung, wenn der Arbeitnehmer nicht selbst gekündigt hat oder ein wichtiger Kündigungsgrund vorlag.

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