Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sie wollen kündigen und sind sich nicht sicher, welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen? Wir erläutern, welche gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen es gibt. Außerdem finden Sie hier die Kündigungsfristen, die für Minijobber, Arbeitnehmer in Probezeit, Schwerbehinderte oder Auszubildende gelten.

  1. Die Kündigung: Eine einseitige Willenserklärung
  2. Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt? – Kündigungsfrist gemäß BGB
  3. Gesetzliche Kündigungsfrist vs. Arbeitsvertrag
  4. Ausnahme: Kündigungsfrist und befristeter Arbeitsvertrag
  5. Berufsausbildung: Für Azubis gelten andere Kündigungsfristen
  6. Kündigungsfrist: Öffentlicher Dienst (TVöD und TV-L)

Die Kündigung: Eine einseitige Willenserklärung

Im Arbeitsrecht ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung. Kündigt ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber kündigt einen Arbeitnehmer, dienen Kündigungsfristen dazu, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen. Der Arbeitnehmer hat Zeit, um sich beispielsweise nach einem neuen Job umzuschauen. Und der Arbeitgeber kann innerhalb der Kündigungsfrist nach einem geeigneten neuen Arbeitnehmer oder einer anderen Lösung suchen.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich bei einer ordentlichen fristgemäßen Kündigung an gesetzliche und arbeits- oder tarifvertragliche Kündigungsfristen halten. Die Kündigungsfrist beginnt mit der Bekanntgabe oder dem Zugang der Kündigung an den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

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Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt? – Kündigungsfrist gemäß BGB

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die gesetzliche Kündigungsfrist geregelt (§ 622 BGB). Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer sieht dabei vor, dass dieser mit einer vierwöchigen Grundkündigungsfrist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen darf. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber ist teilweise länger, da die Kündigungsfrist von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängt:

BetriebszugehörigkeitsdauerFrist
Kündigungsfrist während der Probezeit
(maximal 6 Monate):
2 Wochen (täglich kündbar)
Kündigungsfrist nach 7 Monaten:4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 2 Jahren:1 Monat zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 5 Jahren:2 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 8 Jahren:3 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 10 Jahren:4 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 12 Jahren:5 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 15 Jahren:6 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 20 Jahren:7 Monate zum Ende eines Monats
BetriebszugehörigkeitsdauerFrist
Kündigungsfrist während der Probezeit
(maximal 6 Monate):
2 Wochen (täglich kündbar)
Kündigungsfrist nach 7 Monaten:4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 2 Jahren:1 Monat zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 5 Jahren:2 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 8 Jahren:3 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 10 Jahren:4 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 12 Jahren:5 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 15 Jahren:6 Monate zum Ende eines Monats
Kündigungsfrist nach 20 Jahren:7 Monate zum Ende eines Monats
Welche Kündigungsfristen gelten im Arbeitsrecht?

Innerhalb der Probezeit, die höchstens sechs Monate andauern und dementsprechend auch kürzer sein darf, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber täglich kündigen. Außerhalb der Probezeit kann nur zum 15. eines Monats beziehungsweise zum Monatsende gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen; die Frist beginnt an dem Tag, an die Kündigung ausgehändigt wird.

Die Kündigungsfrist im Minijob richtet sich ebenfalls nach der gesetzlichen Kündigungsfrist, insofern durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgegeben wird. Beim Kündigungsschutz und bei der Kündigungsfrist im 450-Euro-Job gelten dieselben Regelungen für Minijobber und Vollzeitbeschäftigte.

Die Kündigungsfrist für Schwerbehinderte richtet sich ebenfalls nach arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen oder nach gesetzlichen Vorgaben. Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten dieselben Kündigungsfristen wie für andere Arbeitnehmer. Allerdings gilt für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung ab einem Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten besonderer Kündigungsschutz, sodass die Kündigung von Schwerbehinderten für Arbeitgeber an hohe Anforderungen geknüpft ist.

Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag: Gibt es keinen Arbeitsvertrag, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag kommen das BGB und andere arbeitsrechtliche Gesetze zum Tragen. Diese regeln unter anderem Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung bei Krankheit sowie Kündigungsfristen. Achtung: Auch wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, bedarf die Kündigung der Schriftform als Kündigungsschreiben, um wirksam zu sein.

Gesetzliche Kündigungsfrist vs. Arbeitsvertrag

Was ist, wenn der Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vorsieht als die vom Gesetz festgelegte Kündigungsfrist? In solchen Fällen hat immer die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag Vorrang vor der gesetzlichen Kündigungsfrist. Dabei gilt es zu beachten, dass

  • die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein darf als für den Arbeitgeber und
  • dass ein Maximum von sieben Monaten nicht überschritten wird.

Wenn dem Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag zugrunde liegt, gilt dasselbe: Die tarifliche Kündigungsfrist hat Vorrang vor der vom Gesetzgeber vorgesehenen Frist.

Ausnahme: Kündigungsfrist und befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag sieht keine Kündigung vor, da die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Vornherein begrenzt ist. Wenn der Arbeitsvertrag ausläuft, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Ein befristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen, ist nur dann möglich, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag dies festlegt. Für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht jedoch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fristlos außerordentlich und aus wichtigem Grund zu beenden.

Die fristgerechte Kündigung unterscheidet sich von der fristlosen Kündigung dadurch, dass stets die gesetzliche beziehungsweise arbeits- oder tarifvertragliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Bei der fristlosen Kündigung gibt es keine Frist, die einzuhalten ist – das Arbeitsverhältnis wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

Berufsausbildung: Für Azubis gelten andere Kündigungsfristen

Azubis sind durch das Gesetz besser geschützt als etwa andere Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber kann den Auszubildenden nach der Probezeit nämlich nicht ordentlich kündigen. Das heißt, von Seiten des Arbeitgebers ist nur eine fristlose Kündigung des Azubis möglich. Der Auszubildende hat hingegen die Möglichkeit, nach Beendigung der Probezeit ordentlich mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu kündigen.

AusbildungsdauerKündigungsfrist Ausbildung
in der Probezeit (1. bis maximal 4. Monat)– Azubi und Arbeitgeber können täglich fristlos kündigen
nach der Probezeit– Azubi kann ordentlich kündigen mit 4 Wochen Kündigungsfrist
– Azubi und Arbeitgeber können fristlos kündigen (in der Regel nach vorheriger Abmahnung)
– in beiderseitigem Einverständnis ist ein Aufhebungsvertrag möglich, keine Frist
AusbildungsdauerKündigungsfrist Ausbildung
in der Probezeit (1. bis maximal 4. Monat) – Azubi und Arbeitgeber können täglich fristlos kündigen
nach der Probezeit– Azubi kann ordentlich kündigen mit 4 Wochen Kündigungsfrist
– Azubi und Arbeitgeber können fristlos kündigen (in der Regel nach vorheriger Abmahnung)
– in beiderseitigem Einverständnis ist ein Aufhebungsvertrag möglich, keine Frist
Diese Kündigungsfristen gelten für Azubis

Im Unterschied zum gewöhnlichen Job darf die Probezeit während der Ausbildung höchstens vier Monate dauern. In dieser Zeit kann sowohl der Azubi als auch der Arbeitgeber ohne Einhalten einer Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden. Es darf also während der Probezeit in der Ausbildung jederzeit von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Die Kündigung während der Ausbildung muss schriftlich erfolgen und es müssen keine Gründe genannt werden.

Wichtig ist, dass nicht nur die außerordentliche, sondern auch die ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden nach der Probezeit aus wichtigem Grund erfolgen muss; zum Beispiel, wenn er eine Ausbildung zu einem anderen Beruf machen oder die Berufsausbildung aufgeben will.

Um das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung der Probezeit aufzulösen, gibt es auch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Dabei einigen sich der Azubi und der Ausbildungsbetrieb auf eine Beendigung des Arbeitsvertrages. Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden.

Achtung: Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages bedeutet, dass man das Arbeitsverhältnis freiwillig aufgibt. Dies kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen nach sich ziehen.

Kündigungsfristen: Öffentlicher Dienst (TVöD und TV-L)

Für Angestellte des Bundes regelt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und für Angestellte des Landes der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zahlreiche arbeitsrechtliche Angelegenheiten, zum Beispiel auch die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Kündigungsfrist nach TVöD oder TV-L richtet sich nach der Dauer der Zeit, die ein Angestellter insgesamt im öffentlichen Dienst beschäftigt war und nicht – wie bei der gesetzlichen Kündigungsfrist – nach der Betriebszugehörigkeit. Anders ist auch, dass die TV-L- oder TVöD-Kündigungsfrist nicht zum Monatsende, sondern oft zum Quartalsende (Kalendervierteljahr) ausläuft.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, wenn bei der Kündigung das Arbeitsverhältnis unbefristet ist:

Beschäftigungsdauer im
öffentlichen Dienst
(unbefristeter Arbeitsvertrag)
TVöD- / TV-L-Kündigungsfrist
bis 6 MonateKündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende
bis 1 Jahr1 Monat Kündigungsfrist bis zum Monatsende
bis maximal 5 JahreKündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende
mindestens 5 Jahre3 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende
mindestens 8 Jahre4 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende
mindestens 10 Jahre5 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende
mindestens 12 Jahre6 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende
Beschäftigungsdauer im
öffentlichen Dienst
(unbefristeter Arbeitsvertrag)
TVöD- / TV-L-Kündigungsfrist
bis 6 MonateKündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende
bis 1 Jahr1 Monat Kündigungsfrist bis zum Monatsende
bis maximal 5 JahreKündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende
mindestens 5 Jahre3 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende
mindestens 8 Jahre4 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende
mindestens 10 Jahre5 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende
mindestens 12 Jahre6 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende

Der Angestellte im öffentlichen Dienst muss bei einer Kündigung keine Frist einhalten, wenn er außerordentlich beziehungsweise fristlos kündigt. Dies ist laut TVöD / TV-L aus wichtigem Grund möglich, wie etwa bei Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Bei einer fristgemäßen Kündigung hängt die Frist für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber von der Anzahl der Monate oder Jahre ab, die der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt war.

Ist bei der Kündigung der Arbeitsvertrag befristet, gelten laut Tarifvertrag andere Regeln für die Kündigungsfristen:

Beschäftigungsdauer im
öffentlichen Dienst
(befristeter Arbeitsvertrag)
TVöD- / TV-L-Kündigungsfrist
bis zum Ende der ProbezeitKündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 MonateKündigungsfrist von 4 Wochen
mehr als 1 JahrKündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 JahreKündigungsfrist von 3 Monaten
mehr als 3 JahreKündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende
Beschäftigungsdauer im
öffentlichen Dienst
(befristeter Arbeitsvertrag)
TVöD- / TV-L-Kündigungsfrist
bis zum Ende der ProbezeitKündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 MonateKündigungsfrist von 4 Wochen
mehr als 1 JahrKündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 JahreKündigungsfrist von 3 Monaten
mehr als 3 JahreKündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende

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