Nach neusten Erkenntnissen unserer Kanzlei ist mit dem Motortyp EA288 ein weiterer Dieselmotor der Volkswagen AG von einer Softwaremanipulation betroffen.
EA 288 ist Nachfolger des EA 189
Der Motor EA288 ist der Nachfolger des EA189, bei dem die Volkswagen AG bereits öffentlich Softwaremanipulationen eingestanden hat. Anders als bisher jedoch in der Presse dargestellt, sind auch Motoren der Baureihe EA288 mit Abschalteinrichtungen versehen. Nach Auffassung unserer Kanzlei sind diese auch unzulässig.
Erkenntnisreiche Äußerungen von Volkswagen in Wuppertal zum EA 288
In einem Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal – Aktenzeichen 2 O 273/18 – gestand die Volkswagen AG jüngst, dass auch in EA288-Fahrzeugen standardmäßig Abschalteinrichtungen in Form von Thermofenstern verbaut wurden. Von einem Thermofenster ist die Rede, wenn die Abgasreinigung von der Umgebungstemperatur abhängig gemacht wird.
Temperaturfenster zwischen 15 und 33 Grad Celsius bei EA 189?
Diese bewirken laut jüngsten Angaben der Volkswagen AG in einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart zum Motorenmodell EA 189- Aktenzeichen 11 O 77/18 -, dass die volle Abgasreinigung lediglich im Temperaturfenster zwischen 15 und 33 Grad Celsius stattfindet.
Dies hat zur Folge, dass bei niedrigeren Außentemperaturen eine vollständige Abgasreinigung abgeschaltet wird – in Deutschland somit praktisch den Großteil des Jahres. Die Verwendung solcher Abschalteinrichtungen ist nach europäischem Recht grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen kommen nach Artikel 5 Absatz 2 der EG-Verordnung 215/2007 nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht. Vor diesem Hintergrund sind Thermofenster nicht zum Schutz des Motors notwendig, worauf sich Volkswagen allerdings regelmäßig beruft. Denn ein eventuelles Verdrecken des Motors durch dauerhafte Abgasreinigung (sog. Versottung) kann durch andere Konstruktionen technisch vermieden werden. Auch ein weiteres Argument der Volkswagen AG, nämlich dass es nur auf die Werte auf dem Prüfstand ankomme, überzeugt nicht. Schließlich soll die entsprechende EG-Verordnung für reinere Luftreinhaltung sorgen, womit natürlich nicht nur die Luft im Prüflabor gemeint ist. Damit bleibt die von VW verwendete Software rechtswidrig.
Diese EA 288 könnten betroffen sein
Der Dieselmotor des Typs EA288 wird von der Volkswagen AG in zahlreichen Fahrzeugen aller Konzernmarken (VW, Audi, Škoda, Seat) mit 1.4, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren eingesetzt. Konkret kommt der Dieselmotor beispielsweise in folgenden Modellen zum Einsatz:
- VW-Modelle
- VW Beetle
- VW CC
- VW Golf VII und VW Golf Sportsvan
- VW Passat B8
- VW Polo V und VW Polo VI
- VW Sharan II
- VW Tiguan und VW Tiguan II
- VW Touran II
- VW T-Roc
- Audi-Modelle
- Audi A1 8X
- Audi A3 8V
- Audi A4 B9
- Audi A5 F5
- Audi Q2 GA
- Seat-Modelle
- Seat Alhambra II
- Seat Ateca
- Seat Ibiza
- Seat Leon III
- Seat Toledo IV
- Škoda-Modelle
- Škoda Fabia III
- Škoda Octavia III
- Škoda Rapid
- Škoda Superb III
- VW-Nutzfahrzeuge
- VW Amarok
- VW Caddy
- VW Crafter
- VW T6
So können Sie sich wehren
Jetzt ist der Zeitpunkt ihr gutes Recht gegen die Volkswagen AG geltend zu machen und sich gegen die ungewollten Folgen der Abgasmanipulation zur Wehr zu setzen. Fordern Sie den Kaufpreis inklusive Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Zwar müssen Sie grundsätzlich eine geringe Nutzungsentschädigung für die von Ihnen zurückgelegten Kilometer zahlen, doch ist diese in den meisten Fällen weitaus geringer als der tatsächliche Wertverlust, den Ihr Auto im Zuge des Dieselskandals erleidet. Auch bei darlehensfinanzierten Fahrzeugen bestehen Ihre Ansprüche. Hier wird nicht nur der Kaufpreis erstattet, sondern die gesamte Darlehenssumme inklusive Zinsen. Die Volkswagen AG ist zudem verpflichtet die noch offene Darlehensforderung auszugleichen. Mit diesen Möglichkeiten können Sie dem drohenden Wertverlust und kommenden Fahrverboten sowie einem möglichen Entzug der Betriebserlaubnis effektiv begegnen.
Hier bekommen Sie professionelle Hilfe und Unterstützung
Sind auch Sie Käufer eines Fahrzeugs mit dem Dieselmotor des Typs EA288, dann lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten beraten. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN steht Ihnen gerne unter 030 – 200 590 770 sowie unter info@rueden.de zur Verfügung.
Kein Kostenrisiko für Sie
Für Verbraucher und Unternehmer, die vom Abgasskandal betroffen sind, entsteht kein Kostenrisiko. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei. Ist in Ihrem Auto eine unerlaubte Software verbaut, senden wir eine kostenlose Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt im Anschluss die Kosten für die effektive und individuelle Einzelklage.