Illegale Abschalteinrichtung: Daimler muss Mercedes C 300 Hybrid zurückrufen

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Für die Daimler AG nimmt der Diesel-Abgasskandal kein Ende: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 20. Juli einen weiteren verpflichtenden Rückruf wegen einer illegalen Abschalteinrichtung angeordnet. Diesmal geht es um das Modell Mercedes C 300 Hybrid der Baureihe 205 aus den Jahren 2013 bis 2016. Es sollen insgesamt 7235 Fahrzeuge betroffen sein – davon 896 in Deutschland.

Daimler hält die verwendeten Anschalteinrichtungen für zulässig, musste aber im Rahmen des Diesel-Abgasskandals wegen Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen bereits ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro zahlen und hat schon zahllose Schadensersatz-Verfahren verloren.

Verpflichtender KBA-Rückruf des Mercedes C 300 Hybrid

Am 13. Februar 2019 hatte das KBA bereits den verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle der Mercedes C-Klasse angeordnet. Neben den Motoren OM 651 und OM 642 ist damit auch der Dieselmotor OM 626 vom Abgasskandal betroffen. Allein in Deutschland wurden rund zehntausend Fahrzeuge der Mercedes- C-Klasse mit den Baujahren 2013 bis 2018 zurückgerufen, in denen der Motortyp OM 626 verbaut wurde, darunter 13 Fahrzeugtypen der Mercedes C-Klasse der Baureihen 204 und 205.

Der aktuelle Rückruf des KBA gilt dem Mercedes-Modell C 300 Hybrid der Baureihe 205 mit dem Motor OM 651. Das KBA ruft die Fahrzeuge unter der Referenznummer 010094 zwecks „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ zurück.

Softwareupdates sollen das Problem beheben, sind aber keine empfehlenswerte Lösung:Sie können durch Mehrverbrauch, Motorschäden und verminderte Leistung zu einem Wertverlust des Wagens führen. Als Verbraucherrechtskanzlei raten wir unseren Mandanten deshalb in den meisten Fällen zu einer Schadensersatzklage.

Betroffene Daimler-Kunden haben beste Chancen auf Schadensersatz

Die Chancen für Besitzer von Mercedes-Dieselfahrzeugen, vor Gericht gegen Daimler zu gewinnen, werden durch die verbraucherfreundliche Haltung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) immer besser. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 den Druck auf die Autohersteller erhöht. Vor dem EuGH ist am 30. April 2020 im Schlussantrag die temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung „Thermofenster“ als unzulässig eingestuft worden.

Wenn Sie einen betroffenen Mercedes fahren, können Sie unsere kostenlose Erstberatung nutzen und sich zu Ihren Möglichkeiten im Abgasskandal beraten lassen. Die Kanzlei VON RUEDEN steht Dieselbesitzern gern zur Seite.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte betreuen aktuell über 1.700 Fälle gegen Daimler und sind schon in über 1.000 Verfahren erfolgreich gegen Autokonzerne wie Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche vorgegangen. Profitieren Sie von unserer Expertise! Wir stehen auch Ihnen gern zur Verfügung: telefonisch unter 030 – 200 590 770 und per E-Mail an info@rueden.de.