MFK-Vergleich: Wie sollten VW-Kunden jetzt handeln?

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Am 28. Februar 2020 haben sich Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Verfahren um die Musterfeststellungsklage (MFK) auf einen Vergleich geeinigt. Eine Entschädigungssumme von 830 Millionen Euro soll auf die berechtigten Teilnehmer aus dem Klageregister verteilt werden. Damit sollen Verbraucher im Abgasskandal für ihre manipulierten Fahrzeuge entschädigte werden. Wir klären die grundlegenden Fragen.

Wer ist berechtigt und erhält ein Vergleichsangebot?

Um ein Vergleichsangebot von VW zu erhalten, muss der Verbraucher einige Kriterien erfüllen. Berechtigt sind:

  • Verbraucher, die im Klageregister zur Musterfeststellungsklage vom Bundesamt für Justiz eingetragen sind
  • Privatpersonen, keine Unternehmen
  • Verbraucher, die ein Volkswagenfahrzeug besitzen, in das ein Dieselmotor EA189 verbaut ist
  • VW-Kunden, die ihr Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2015 gekauft haben und zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs in Deutschland gemeldet waren
  • Verbraucher, die noch keinen Vergleich mit VW getroffen oder ein Urteil gegen den Wolfsburger Autobauer erstritten haben

Nur Verbraucher, die jeden dieser Punkte erfüllen, bekommen von Volkswagen ein Vergleichsangebot. Schätzungen zur Folge sind rund 260.000 der insgesamt gut 450.000 Teilnehmer an der MFK berechtigt, ein Angebot zu erhalten. Personen, die die Vorgaben nicht erfüllen, können eine Einzelklage gegen Volkswagen erheben und vor Gericht eine individuelle Entschädigung einklagen.

Wo können Verbraucher das Angebot einholen?

VW wird Mitte März ein Schreiben an alle verschicken, die im Klageregister eingetragen sind. Mit dem Schreiben erhält jeder Verbraucher eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), mit der er sich auf einer extra eingerichteten Online-Plattform anmelden kann. Nach Abfrage der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und des Kaufdatums des betreffenden Dieselfahrzeugs wird dem Verbraucher bekannt gegeben, ob er berechtigt ist und wie hoch seine Entschädigung ausfällt. Wer die Online-Plattform nicht nutzen möchte, kann in einem Call-Center von VW anrufen.

Wie errechnet sich die Entschädigungssumme für jeden Verbraucher?

Grundlage für die Berechnung der Entschädigung bildet eine Matrix, die VW selbst entwickelt hat. Je nach Kaufdatum, Fahrzeugtyp und Fahrzeugalter bietet Volkswagen dem Kunden eine Summe an. Wie angemessen und transparent die Berechnung ist, lässt sich noch nicht einschätzen. VW-Kunden sollten sich daher unbedingt von einem Anwalt beraten lassen, nachdem sie den Vorschlag für eine Entschädigung von Volkswagen erhalten haben. VW übernimmt die Beratungskosten – allerdings nur, wenn das Ergebnis der Beratung die Annahme des Angebots ist. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät betroffene Dieselfahrer hingegen kostenfrei und unabhängig davon, wie sich der Verbraucher entscheidet.

Mit welcher Entschädigungssumme kann gerechnet werden?

Es ist davon auszugehen, dass VW den meisten Verbrauchern ab 1.000 Euro anbietet. In einigen Fällen ist die Erstattung von 14,9 Prozent des Kaufpreises möglich. Im Vergleich zu einer Einzelklage gegen den Autobauer sind das recht geringe Summen. Vor Gericht konnten viele Verbraucher bereits die Erstattung des Kaufpreises nach Abzug einer geringen Nutzungsentschädigung erreichen. Zudem musste VW den manipulierten Wagen zurücknehmen.

Bis wann müssen sich VW-Kunden entscheiden?

Alle Verbraucher, die ein Angebot vom Wolfsburger Autokonzern bekommen, müssen sich zwischen 20. März 2020 und 20. April 2020 entscheiden, ob sie es annehmen. Diese kurze Zeitspanne hat Volkswagen gewählt, weil am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) über den VW-Abgasskandal verhandelt. Ein verbraucherfreundliches Urteil ist denkbar: Der BGH kann VW zu Schadensersatzzahlungen verklagen, die weit über den Vergleichsangeboten liegen. Mit der gesetzten Frist vom 20. April 2020 will VW möglichst viele Kunden vor dem BGH-Urteil entschädigen, um neue, für VW teurere Klagen zu verhindern.

Welche Folgen hat die Annahme des VW-Angebots?

Verbraucher, die das Vergleichsangebot annehmen, verzichten auf weitere rechtliche Schritte gegen den Autobauer und seine Tochterunternehmen Audi, Porsche, Seat und Škoda. Selbst wenn Gerichte VW zu einer höheren Schadensersatzzahlung verurteilen, können diese Verbraucher nicht mehr gegen den Gesamtkonzern klagen und neue Forderungen stellen. Zudem nimmt VW die manipulierten Fahrzeuge nicht zurück, wenn Kunden das Vergleichsangebot wahrnehmen.

Welche Alternativen gibt es zum Vergleichsangebot?

Ob das unterbreitete VW-Angebot lukrativ ist, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. In vielen Fällen wird eine Individualklage vor Gericht wirtschaftlicher für den Verbraucher sein als das vorgeschlagene Volkswagen-Angebot. VW-Kunden sollten sich schon jetzt über ihre Möglichkeiten im Abgasskandal informieren und sich spätestens dann an einen Anwalt wenden, wenn VW das Vergleichsangebot unterbreitet hat. Noch bis mindestens Oktober 2020 können die betroffenen VW-Dieselfahrer klagen, bevor eine mögliche Verjährung einsetzt. Nutzen Sie unser kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch, um herauszufinden, welche Option für Sie die wirtschaftlichste ist. Kontaktieren Sie uns!