VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Škoda-Fahrer können jetzt vom BGH-Urteil profitieren!

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Dieselmotor EA189 der Volkswagen AG hat im Abgasskandal traurige Berühmtheit erlangt: Durch die Entdeckung der Betrugs-Software im EA189 wurde der weltweite Dieselskandal ausgelöst. Eine riesige Klagewelle getäuschter Kunden war und ist bis heute die Folge des Dieselbetrugs. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich inzwischen mit seinem Urteil vom 25. Mai 2020 klar auf die Seite der Verbraucher gestellt. Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit dem Motortyp EA189 haben deshalb jetzt sehr gute Chancen auf Schadensersatz – neben VW-Kunden auch Halter von Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche, Seat und Škoda.

Der Skandalmotor EA189

Der Motor EA189 wurde 2007 vorgestellt, 2008 in der Serie eingeführt und bis 2015 in zahlreichen Fahrzeugmodellen des VW-Konzerns und seiner Tochterfirmen verbaut. Das Kürzel EA steht für Entwicklungsauftrag. Die EA189-Dieselmotoren sorgten im Herbst 2015 im Rahmen des VW-Abgasskandals weltweit für Schlagzeilen. Es wurde bekannt, dass Volkswagen bei den Motoren seiner Dieselfahrzeuge eine Betrugs-Software genutzt hat, die dazu führt, dass die betroffenen Autos im Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen als vom Hersteller angegeben – und als gesetzlich erlaubt.

Als Alternative zu den umweltfreundlichen Hybridmodellen wollte der VW-Konzern mit dem Motortyp EA189 einen „sauberen“ Diesel entwickeln, was sich jedoch als unerwartet langwierig erwies. Zur Reduktion des Schadstoffausstoßes mussten die Ingenieure eine schnelle und kostengünstige Lösung finden und entwickelten eine Software im Motorsteuergerät, durch die die Abgase in Testsituationen ordnungsgemäß gereinigt werden. So konnten Dieselfahrzeuge mit EA189-Motor auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide einhalten und wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt für den Straßenverkehr zugelassen. Im Straßenbetrieb drosselt die Motorsteuerung die Abgasreinigung jedoch – oder schaltet sie sogar ganz ab. Dadurch emittieren Fahrzeuge mit dem Motortyp EA189 weit mehr Schadstoffe als gesetzlich zugelassen.

Nach der Entdeckung der Betrugs-Software im EA189 wurden die betroffenen Modelle vom Kraftfahrt-Bundesamt zum Softwareupdate zurückgerufen. Mithilfe des Updates sollte die unzulässige Abschalteinrichtung deaktiviert werden. Das Fahrzeug fährt nach dem Update allerdings dauerhaft im Prüfmodus, was sich negativ auf den Motor auswirkt, der dadurch versotten kann. VW-Dieselfahrer haben nach dem Update einen höheren Dieselverbrauch und eine geringere Motorleistung festgestellt.

Betrugs-Software laut BGH vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

In seinem jüngsten Urteil zum Diesel-Abgasskandal erklärt Deutschlands oberstes Gericht, dass die Abschalteinrichtung im Dieselmotor EA189 als eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Kunden zu bewerten ist. Verbraucher sind demnach berechtigt, das manipulierte Fahrzeug zurückzugeben und Schadensersatz von Volkswagen zu fordern. Bei der Berechnung der Schadensersatzsumme wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis des Fahrzeugs abgezogen, mit der die vom Verbraucher gefahrenen Kilometer verrechnet werden, entschieden die BGH-Richter.

Der BGH hat sich mit seinem verbraucherfreundlichen Urteil nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell, sondern auf den Motortyp EA189 bezogen. Dadurch gilt der Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal für sämtliche Besitzer von Fahrzeugen mit dem Skandalmotor EA189. Der Motor mit der Betrugs-Software wurde in etwa zehn Millionen Autos des VW-Konzerns verbaut. Weil diverse Marken als Tochterunternehmen zur Volkswagen AG gehören, wurden auch zahlreiche Modelle anderer Hersteller mit dem Motor EA189 ausgestattet und sind damit ebenfalls vom Abgasskandal betroffen.

Motor EA189: Welche Automarken sind betroffen?

Der Skandalmotor ist auch in Dieselfahrzeugen der folgenden Hersteller zu finden:

• Audi

• Škoda

• Seat

• Porsche

Neben Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen können also auch Halter von Autos der Marken Audi, Škoda, Seat und Porsche gegen die Volkswagen AG klagen und vom aktuellen BGH-Urteil profitieren. Vor Gericht können sie sich jetzt auf die Entscheidung der Karlsruher Richter berufen und ebenfalls auf Schadensersatz klagen. Weil sich andere Gerichte bei ihren Entscheidungen in der Regel an den höchstrichterlichen Urteilen des BGH orientieren, stehen die Chancen der Kläger auf Schadensersatz jetzt besser denn je – und zwar auch dann, wenn auf den betroffenen EA189-Motor bereits ein Softwareupdate aufgespielt wurde.

Das betroffene Fahrzeug muss allerdings vor dem 22. September 2015 gekauft worden sein. Wer nach diesem Stichtag einen VW-Diesel gekauft hat, muss gewusst haben, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein kann, so die Argumentation der Richter. In diesen Fällen werden in der Regel keine Schadensersatzansprüche zugesprochen.

Jetzt vom BGH-Urteil profitieren!

Wenn Sie einen VW, Audi, Škoda, Seat oder Porsche mit EA189-Motor fahren, sollten Sie jetzt das verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs nutzen und ebenfalls auf Schadensersatz klagen! Sie können Ihr manipuliertes Dieselfahrzeug zurückgeben und erhalten einen Teil des Kaufpreises zurück. Wir unterstützen Sie dabei! Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt über 12.000 Verbraucher gegen die Autobauer. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, rufen Sie uns an unter 030 / 200 590 770 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@rueden.de.

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