VW-Dieselmotor EA288: Der Abgasskandal geht weiter

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Als Nachfolger des Volkswagen-Skandalmotors EA189, der den Abgasskandal 2015 ausgelöst hat, sollte der Motor EA288 die „saubere“ Alternative werden – und damit ein Weg aus dem Dieselskandal. Doch VW soll im Motor EA288 eine sogenannte Fahrkurvenerkennung verbaut haben, mit der die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit sind auch die neueren Euro-6-Diesel in den VW-Abgasskandal verstrickt.

Zwar gibt es bislang keinen verpflichtenden amtlichen Rückruf für den EA288, doch der Motor ist dennoch vom Dieselskandal betroffen. Zahlreiche Gerichte haben bereits festgestellt, dass VW auch bei der Abgasreinigung im EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat.

Landgericht Regensburg: gesetzeswidrige Programmierung im Motor EA 288

Das Landgericht (LG) Regensburg verurteilte VW bereits im März dieses Jahres zu Schadensersatz, weil die Abgasreinigung im Motor EA288 manipuliert wurde (Urteil vom 19.03.2020, Az. 73 O 1181/19). Die Richter beschreiben eine „gesetzeswidrigen Programmierung“ im Motor EA288: „Erkennt die Software des Motors anhand Lenkwinkelerkennung, Temperaturerkennung und Zeiterfassung, dass das Fahrzeug den Prüflauf nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt, wird ein spezieller Betriebsmodus aktiviert, in dem die Abgasrückführungsquote über das AGR-Ventil substantiell erhöht wird. Im normalen Straßenbetrieb wird das Fahrzeug hingegen mit einer niedrigeren Abgasrückführungsquote betrieben.“

Das Landgericht Offenburg verurteilte die Volkswagen AG im Juli 2020 aufgrund von der Abgasmanipulationen im Euro 6-Motor EA288 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Richter gaben dem geschädigten Fahrer eines VW Sharan Recht und sprachen ihm 21.671,66 Euro plus Zinsen in Höhe von fünf Prozent zu (Urteil vom 29.07.2020, Az.: 3 O 39/20).

Eine weitere Niederlage hat das Landgericht Hagen der Volkswagen AG im August 2020 beschert. Der Autobauer wurde erneut wegen Abgasmanipulationen am Skandalmotor EA288 verurteilt: Die Volkswagen AG musste einen VW T6 mit EA288-Motor zurücknehmen und dem Kläger Schadensersatz zahlen (Urteil vom 11.08.2020, Az.: 3 O 134/19).

Aktuelle Urteile bestätigen EA288-Dieselskandal

Auch neuere Urteile bestätigen, dass der Dieselskandal für VW noch lange nicht zu Ende geht: Die Landgerichte Darmstadt und Oldenburg haben kürzlich zwei weitere verbraucherfreundliche Urteile zum Volkswagenmotor EA288 gefällt.

So ordnete das Landgericht Darmstadt VW die Rücknahme eines Seat Leon ST 1.6 TDI und eine Zahlung von Schadensersatz an (Urteil vom 21.09.2020, Az.: 1 O 89/20). „Entsprechend den Modellen mit dem Motor EA189 waren offenbar auch Fahrzeuge mit dem Motor EA288 mit einer rechtswidrigen Software ausgestattet, welche einerseits die Stilllegung der Fahrzeuge nach sich ziehen konnte und andererseits eine Mehrbelastung der Umwelt mit Stickoxiden nach sich zog“, so die Richter des LG Darmstadt. Der Schaden habe im Abschluss des Kaufvertrags über das mit einer unzulässigen Software ausgestattete Fahrzeug gelegen. Daher sei das Fahrzeug für einen „typischen Kunden nicht voll brauchbar und der Abschluss des Vertrages daher als unvernünftig anzusehen“.

Vor dem Landgericht Oldenburg ging es im Oktober 2020 um einen Audi A3 2.0 TDI. Auch in diesem Fall muss VW das Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zurücknehmen und Schadensersatz zahlen (Urteil vom 06.10.2020, Az.: 1 O 939/20).

Fahrkurvenerkennung als illegale Zykluserkennung

Der angeblich saubere VW-Motor EA288 nutzt offenbar eine illegale Lenkwinkel- oder Fahrkurvenerkennung als Abschalteinrichtung. Die Motorsteuerung des Fahrzeugs erkennt anhand der geringen Lenkbewegungen, dass sich das Fahrzeug im Testzyklus der Zulassungsbehörden befindet – und nicht auf der Straße.

Wenn die Motorsteuerung Kriterien feststellt, die für eine Testsituation sprechen, werden die Abgase gemäß den gesetzlichen Vorgaben gereinigt und das Dieselfahrzeug erhält die Zulassung für den Straßenbetrieb. Die schädlichen Stickoxide gelangen dann in die Umwelt und den betrogenen Kunden drohen Fahrverbote. Die Fahrkurvenerkennung wird vor allem in Fahrzeugen mit dem VW-Motor EA288 ab dem Baujahr 2015 verbaut. Demnach sind auch Fahrzeuge der VW-Tochterfirmen wie die aktuellen Vierzylinder von Audi, Seat und Skoda vom Dieselskandal betroffen.

VW-Motor EA288: Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile

Mit den jüngsten Urteilen haben die Gerichte erneut nachgewiesen, dass auch der Motor EA288 kein Weg aus dem Dieselskandal ist. Die Volkswagen AG wird immer öfter wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. In Kürze will das Oberlandesgericht Celle klären, ob VW dem Kraftfahrt-Bundesamt alle notwendigen Unterlagen vorgelegt hat, um prüfen zu können, ob der Motor EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält.

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