Wegweisender BGH-Beschluss im Diesel-Abgasskandal

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Für Daimler wird die Luft im Abgasskandal immer dünner: In einem Verfahren gegen die Daimler AG hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt klar zugunsten eines betroffenen Klägers positioniert. Der wegweisende Beschluss dürfte die Beweisführung für alle vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrer deutlich erleichtern. Laut BGH müssen Gerichte den Beweisangeboten von Klägern nachgehen und den Sachverhalt aufklären, ob Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat – und zwar auch dann, wenn das betreffende Fahrzeug noch nicht vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen wurde.

Zwei Instanzen hatten die Klage abgewiesen

Der Fall: Der Kläger hatte ein Dieselfahrzeug der Marke Mercedes mit dem Motortyp OM 651 erworben. Das KBA rief wegen der Nutzung unzulässiger Abschalteinrichtungen bestimmte Modelle mit diesem Motor zurück und die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelte bereits wegen des Verdachts der Manipulation an der Motorsteuerungssoftware gegen Mitarbeiter der Daimler AG.

Der Kläger berief sich auf diese Rückrufe und Ermittlungen und erklärte, auch sein Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet worden. Weil der Wagen aber noch nicht vom KBA zurückgerufen worden war, bot der er Beweise für seine Behauptung an und schlug die Einholung eines Sachverständigengutachtens vor. Sowohl das Landgericht Verden als auch das Oberlandesgericht Celle gingen auf den Vorschlag des Klägers nicht ein und wiesen die Klage ab – mit der Begründung, der Kläger habe unzureichend vorgetragen.

Kläger hat Anspruch auf rechtliches Gehör

Der BGH wertete dieses Vorgehen als Verfahrensfehler: Mit der Tatsache, dass die Gerichte kein Gutachten eingeholt haben, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat, sei der Anspruch des klagenden Verbrauchers auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz verletzt worden. „Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind”, so die Karlsruher Richter.

Der Kläger könne keine genauen Sachkenntnisse darüber haben, wie der betroffene Motor mit seinem Abgaskontrollsystem genau funktioniere. Er habe aber genügend Anhaltspunkte vorgetragen, auf die er den Vorwurf stütze, dass sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens sei gerechtfertigt. Das Gericht müsse in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen.

Der BGH entschied auch, dass ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht notwendig sei, um von einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Fahrzeug auszugehen. „Ein Mangel liegt nicht erst dann vor, wenn das KBA einen Rückruf angeordnet hat, sondern auch schon dann, wenn diese Behörde eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat“, so die Richter des BGH.

Trendwende in der Rechtsprechung

Dieser wegweisende Beschluss kann jetzt bedeuten, dass in Dieselverfahren vermehrt Gutachten eingeholt werden müssen, um die Vorwürfe der Verbraucher zu überprüfen.

Johannes von Rüden, Verbraucherrechtsanwalt der Kanzlei VON RUEDEN, sieht in der Entscheidung eine „Trendwende in der Rechtsprechung. Die Gerichte haben bisher oft dargestellt, dass der von uns Verbraucherschützern dargestellte Sachverhalt zu knapp sei“, so von Rüden. „Da Verbrauchern regelmäßig der Einblick in die Motorsteuerung fehlt, müssen sie sich auf das stützen dürfen, was öffentlich bekannt ist. Es läge an Daimler, die Vorwürfe zu entkräften, was bisher noch nicht geschehen ist.”

Von Rüden freut sich, dass der Bundesgerichtshof im Abgasskandal eine eindeutig verbraucherschützende Rolle eingenommen hat. Rechtsschutzversicherungen können sich jetzt nicht mehr darauf berufen, dass für das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen zu wenig Anhaltspunkte vorliegen. Von Rüden geht davon aus, dass auf Daimler jetzt eine Klagewelle zurollt.

Starker Rückenwind für Dieselbesitzer

Von Rüden rät betroffenen Daimler-Kunden, sich anwaltlich beraten zu lassen, um ihre Rechte gegen die Autokonzerne durchzusetzen. Die Geschädigten haben gute Chancen auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung. Auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ist möglich, wenn das Auto einen Sachmangel aufweist. Es liegen schon zahlreiche Urteile im Abgasskandal vor, in denen die Richter wegen der manipulierten Software eine Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet haben.

Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt tausende Dieselkunden im Abgasskandal. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind erfolgreich gegen Autohersteller wie Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche vorgegangen und haben die bestmöglichen Ergebnisse für ihre Mandanten erzielt – ob Schadensersatz oder Kaufpreiserstattung. Das Urteil des BGH wird geschädigten Dieselkunden jetzt noch stärkeren Rückenwind bringen.

Sind Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen? Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN steht Ihnen gern mit einer kostenlosen Erstberatung zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter info@rueden.de oder telefonisch unter 030 – 200 590 770.

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