Elternzeit: Voraussetzungen, Dauer und maximale Arbeitszeit

Nach der Geburt eines Kindes können Eltern Elternzeit beanspruchen. Dabei werden sie für einen gewissen Zeitraum unbezahlt von der Arbeit freigestellt, um ihr Kind zu betreuen. Die gesetzliche Grundlage für die Babypause bildet dabei das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.

  1. Was ist Elternzeit und wer hat einen Anspruch darauf?
  2. Elternzeit-Dauer: Wie lange kann man in Elternzeit gehen?
  3. Wie kann man Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?
  4. Ist Elternzeit Arbeitszeit? – Teilzeitbeschäftigung während der Babypause
  5. Voraussetzungen: Babypause verlängern
  6. Ist eine Verkürzung der Babypause möglich?
  7. Urlaubsanspruch während des Erziehungsurlaubs
  8. Vaterschaftsurlaub und Elternzeit für Väter

Was ist Elternzeit und wer hat einen Anspruch darauf?

Elternzeit und Arbeitszeit

In der Elternzeit (auch als Erziehungsurlaub oder Babypause bezeichnet) können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen, um so Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. Umgangssprachlich wird eine ein Jahr dauernde Babypause auch als Babyjahr bezeichnet. Der Erziehungsurlaub beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Für Mütter gilt, dass die Elternzeit unmittelbar an den Mutterschutz anschließt. Väter können im Prinzip direkt nach der Geburt ihre Babypause antreten.

Eine Babypause steht allen angestellten Elternteilen zu, die ein Kind bekommen, in Pflege genommen oder adoptiert haben. Während der Babypause bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und ein Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist möglich. Beide Elternteile genießen Kündigungsschutz in der Elternzeit. Der in der Elternzeit bestehende Kündigungsschutz bewirkt, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall kündigen dürfen. So besteht gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ein Kündigungsverbot während der Babypause

  • ab dem Zeitpunkt, an dem Elternzeit beantragt wurde, aber maximal acht beziehungsweise 14 Wochen vor Elternzeitbeginn, und
  • während der Babypause (§ 18 Abs.1 BEEG).

Der besondere Kündigungsschutz gilt für den Elternteil, der sich gerade in der Babypause befindet. Beanspruchen beide Elternteile parallel Erziehungsurlaub, genießen beide gleichermaßen besonderen Kündigungsschutz. Geht ein Elternteil zwischen zwei Elternzeitabschnitten arbeiten, gilt für diese Zeit kein besonderer Kündigungsschutz.

Elterngeld wird ab der Geburt des Kindes gewährt und kann auch dann erst beantragt werden. Es ist möglich, Elterngeld für die vergangenen drei Lebensmonate des Kindes rückwirkend zu erhalten. Eine Elternzeit ohne Elterngeld zu beziehen, ist grundsätzlich auch möglich.

Was ist Erziehungszeit? Kindererziehungszeit meint eine rentenrechtliche Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands, die rentenbegründend und rentensteigernd sein kann. Kindererziehungszeiten sind die Zeiten, die Elternteile zur Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren genommen haben.

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Elternzeit-Dauer: Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Eine Berechnung der Elternzeit ist nicht nötig. Der Erziehungsurlaub beträgt pro Kind für jeden Elternteil maximal drei Jahre beziehungsweise 36 Monate. Elternteile müssen die Babypause nicht am Stück nehmen, sondern können diese in Zeitabschnitte einteilen. Wie diese Zeit aufzuteilen ist, hängt vom Geburtstag des Kindes ab:

  • Wurde das Kind vor dem 1.7.2015 geboren, kann die Babypause in zwei Abschnitte aufgeteilt werden. Stimmt der Arbeitgeber zu, kann der Arbeitnehmer bis zu zwölf Monate Erziehungsurlaub zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes nehmen.
  • Insofern das Kind nach dem 1.7.2015 geboren wurde, stehen den Eltern drei Elternzeitabschnitte zu. Dabei müssen mindestens zwölf Monate Erziehungsurlaub in den ersten drei Lebensjahren des Kindes beansprucht werden. Die restlichen 24 Monate sind bis zum achten Geburtstag des Kindes zu nehmen.

Die Elternzeit wird pro Kind gewährt, dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder gleichzeitig oder im Abstand von einigen Jahren geboren werden. Für die Dauer der Elternzeit bei Zwillingen bedeutet das, dass die Elternteile für jedes Kind Erziehungsurlaub beanspruchen können. Beide Elternteile können theoretisch also jeweils sechs Jahre Babypause nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern mindestens zwölf Monate Babypause innerhalb der ersten drei Lebensjahre der Kinder beanspruchen müssen. Bis zum dritten Geburtstag der Zwillinge sind also mindestens 24 Monate Erziehungsurlaub zu nehmen.

Zählt Mutterschutz zur Elternzeit? Die Mutterschutzfrist, die in der Regel acht Wochen nach der Geburt des Kindes endet, ist auf die Elternzeit anzurechnen.

Wie kann man Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?

Elternzeit beantragen

Will ein Arbeitnehmer Elternzeit beantragen, muss er dies mindestens sieben Wochen vor Beginn der der Babypause beim Arbeitgeber tun. Im Antrag auf Elternzeit muss der Arbeitnehmer bereits die Dauer der Elternzeit für die ersten zwei Jahre nach der Geburt des Kindes verbindlich mitteilen und wann er wieder in den Arbeitsalltag einsteigen möchte.

Anträge auf Elternzeit müssen Eltern stets schriftlich stellen (§ 16 BEEG). Weiterhin müssen sie den Elternzeitantrag gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch eigenhändig unterschreiben und im Original übersenden (§ 126-126a BGB). Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.05.2016 sind per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge nicht zulässig.

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern grundsätzlich eine Babypause gewähren. Will ein Arbeitnehmer vor dem dritten Geburtstag seines Kindes Babypause beanspruchen, benötigt er dafür keine Zustimmung des Arbeitgebers. Elternzeitanträge ab dem dritten Geburtstag eines Kindes dürfen Arbeitgeber aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Möchte ein Arbeitnehmer zwischen dem vierten und dem achten Lebensjahr seines Kindes Elternzeit beantragen, gelten folgende Fristen für die Elternzeit:

  • Die Antragsfrist für Kinder, die vor dem 1.7.2015 geboren sind, beträgt vor und nach dem dritten Geburtstag des Kindes mindestens sieben Wochen.
  • Wurde das Kind nach dem 1.7.2015 geboren, muss die Babypause ab dem vierten Lebensjahr des Kindes bereits 13 Wochen im Voraus beantragt werden.

Elternzeit und Elterngeld: Um Elterngeld zu beziehen, muss man nicht unbedingt Elternzeit nehmen. Voraussetzung ist, dass der Elternteil, der Elterngeld bezieht, nicht mehr als 30 beziehungsweise 32 Stunden pro Woche arbeitet.

Ist Elternzeit Arbeitszeit? – Teilzeitbeschäftigung während der Babypause

Teilzeit während Babypause arbeiten

Der Gesetzgeber schreibt Arbeitnehmern nicht vor, völlig auf Arbeit zu verzichten, wenn sie in Babypause gehen. Sie können in ihrem Job (weiter) in Teilzeit arbeiten. Gegen den Arbeitgeber besteht nämlich gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung zum Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG). Der Arbeitnehmer kann seine bisherige Arbeitszeit auf 15 bis 30 beziehungsweise 32 Stunden pro Woche reduzieren. Ob der Arbeitnehmer dann 30 oder 32 Wochenstunden arbeiten darf, hängt davon ab, wann das Kind, für das er Erziehungsurlaub beansprucht, geboren wurde:

  • Bei Kindern, die bis zum 31.08.2021 geboren wurden, liegt die maximale Arbeitszeit für den Arbeitnehmer bei 30 Wochenstunden Arbeit durchschnittlich pro Monat.
  • Eine neuere Fassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sieht eine Höchstarbeitszeit von 32 Stunden im Monatsdurchschnitt vor (§ 28 Abs. 1 BEEG). Diese Regelung betrifft nur Eltern, deren Kinder ab dem 1.9.2021 geboren wurden.

Die Arbeit in Teilzeit in Elternzeit lässt sich unter Umständen auch von 20 auf 30 Wochenstunden aufstocken, allerdings nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf eine Arbeitszeitaufstockung einer Teilzeittätigkeit. Der Anspruch für den Arbeitsplatz in Teilzeit während der Elternzeit ist an folgende Voraussetzungen geknüpft (§ 15 Abs. 7 BEEG):

  • Der Betrieb muss mehr als 15 Mitarbeiter haben (Auszubildende zählen nicht mit).
  • Der sich in der Babypause befindliche Arbeitnehmer muss mindestens seit sechs Monaten im Betrieb ohne Unterbrechung angestellt gewesen sein.
  • Die Wochenarbeitszeit in Teilzeit muss zwischen 15 und 30 beziehungsweise 32 Stunden im Monatsdurchschnitt liegen und der Arbeitnehmer muss die Teilzeitbeschäftigung mindestens zwei Monate ausüben.
  • Im Betrieb liegen keine dringenden Gründe vor, die gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen.
  • Es erfolgt mit Beginn und Ende der Teilzeittätigkeit eine schriftliche Mitteilung.
  • Die Mitteilungsfrist von sieben Wochen (bis zum dritten Geburtstag des Kindes) beziehungsweise 13 Wochen (zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes) wird eingehalten.

Ab einer Arbeitszeit von 33 Wochenstunden erlischt der Anspruch auf Elternzeit. Bei einer Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden pro Woche besteht kein Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Nach der Teilzeit in Elternzeit können Arbeitnehmer unter Umständen auch in Brückenteilzeit gehen, ohne den Anspruch auf ihre ursprüngliche Vollzeitstelle zu verlieren. Durch die Kombination von Eltern- und Brückenteilzeit hat der Beschäftigte acht Jahre Zeit für Teilzeitarbeit.

Hinweis: Gemäß Mutterschutzgesetz ist Nachtarbeit für schwangere und stillende Frauen im Zeitraum von 20 bis 6 Uhr verboten (§ 5 MuSchG). 

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Voraussetzungen: Babypause verlängern

Eine nachträgliche Verlängerung der Elternzeit ist möglich, indem der Arbeitnehmer einen Antrag auf Verlängerung beim Arbeitgeber einreicht. Elternzeit verlängern ist an dieselbe Frist wie der Elternzeitantrag gebunden. Das heißt, der Arbeitnehmer muss die Verlängerung des Erziehungsurlaubs mindestens sieben beziehungsweise 13 Wochen vor Ende der Babypause mitteilen. Es gelten folgende Voraussetzungen für die Elternzeitverlängerung:

  • Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf Elternzeit fristgerecht stellen.
  • Die Elternteile haben die maximale Anzahl von zwei oder drei Abschnitten der Babypause noch nicht überschritten.
  • Der Arbeitgeber kann keine dringenden betrieblichen Gründe vorweisen, die dem Antrag auf Verlängerung der Elternzeit entgegenstehen würden. Solch ein wichtiger Grund wäre etwa, dass der Arbeitgeber auf die Arbeitskraft des Antragsstellers angewiesen ist.

Außerhalb des Zeitraums von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes kann die Babypause auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden, insofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Mitarbeiter den Erziehungsurlaub aber innerhalb der ersten zwei Lebensjahre des Kindes verlängern will, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Verlängerung der Elternzeit ablehnen. Eine Verlängerung ist dann nur im Ausnahmefall möglich:

  • Die Arbeitnehmerin befindet sich im Mutterschutz.
  • Das Kind hat während der Babypause eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung entwickelt.
  • Die Arbeitnehmerin erwartet ein weiteres Kind und ist schwanger.

Ist eine Verkürzung der Babypause möglich?

Schwangerschaft während Babypause

Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Elternzeit verkürzen oder vorzeitig beenden, allerdings bedarf dies in der Regel der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Hat der Arbeitgeber für die Babypause etwa eine Vertretung eingestellt, muss er dem Wunsch auf Elternzeitverkürzung nicht nachkommen. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sieht allerdings Ausnahmen für besondere Härtefälle vor, nach denen der Arbeitgeber die Verkürzung der Elternzeit nur wegen besonders dringender betrieblicher Erfordernisse ablehnen darf. Solche Härtefälle können sein:

  • Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz während des Erziehungsurlaubs
  • schwere Erkrankung, Behinderung oder Tod des Partners oder Kindes
  • Geburt eines weiteren Kindes

Stirbt das Kind, für das ein Elternteil Elternzeit genommen hat, endet die Babypause spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes (§ 16 Abs. 4 BEEG). In diesem Fall endet die Babypause automatisch und der Arbeitgeber muss der Verkürzung der Elternzeit muss nicht zustimmen.

Bei einer Schwangerschaft in der Elternzeit besteht die Möglichkeit, den Erziehungsurlaub vorzeitig zu beenden, um den Mutterschutz nutzen zu können. Der Mutterschutz beginnt im Normalfall sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit für den Mutterschutz ist keine Zustimmung durch den Arbeitgeber notwendig. Dennoch sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren. Eine rückwirkende Beendigung der Babypause ist ausgeschlossen. Weiterhin gilt für Mutterschutz und Elternzeit, dass es nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist, die laufende Babypause noch vor Beginn der Mutterschutzfrist aufgrund der erneuten Schwangerschaft einfach zu beenden.

Urlaubsanspruch während des Erziehungsurlaubs

Urlaubsanspruch besteht grundsätzlich auch im Erziehungsurlaub, denn auch wenn das Arbeitsverhältnis währenddessen ruht, behält der Arbeitnehmer seinen vollen Jahresurlaub. Der Urlaubsanspruch verringert sich durch die Elternzeit auch dann nicht, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres die Babypause antritt. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat in der Babypause um ein Zwölftel zu kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG).

Um von seinem Kürzungsrecht Gebrauch zu machen, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Kürzung des Urlaubsanspruchs muss der Arbeitgeber nicht zwingend vor Antritt des Erziehungsurlaubs erklären; auch während oder nach der Babypause ist dies noch möglich. Macht der Arbeitgeber von seinem Recht, den Urlaubsanspruch während der Elternzeit zu kürzen, keinen Gebrauch, bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höher bestehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 19.3.2019 entschieden.

Weihnachtsgeld in der Elternzeit: Ein Elternteil kann parallel Weihnachts- und Elterngeld erhalten. Weihnachtsgeld gilt als Einmalzahlung, die das Elterngeld vor der Geburt nicht erhöht und die nach der Geburt nicht auf das Elterngeld angerechnet wird.

Vaterschaftsurlaub und Elternzeit für Väter

Vaterschaftsurlaub

Beim Vaterschaftsurlaub handelt es sich – ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub – um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit aufgrund von Vaterschaft nach der Geburt eines Kindes. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Beide Elternteile können in Elternzeit gehen – parallel oder abwechselnd. Umgangssprachlich wird hierzulande auch vom Vaterurlaub oder von Vätermonaten gesprochen, wenn die Elternzeit vom Vater (mindestens 2 Monate) gemeint ist.

Die Elternzeit kann der Vater direkt im Anschluss an die Geburt seines Kindes nehmen. Das bedeutet, auf die Babypause des Vaters hat die Mutterschutzfrist der Mutter keinen Einfluss. In der Regel muss der väterliche Erziehungsurlaub mindestens zwei Lebensmonate des Kindes umfassen. Für den Zeitraum sind gleichzeitig Elterngeld und Elternzeit durch den Vater zu beantragen. Der Antrag auf Elternzeit als Vater ist beim Arbeitgeber zu stellen. Für die Antragstellung gelten dieselben Fristen wie für Mütter.

Wie lange kann man als Vater Elternzeit nehmen? Für ein leibliches Kind hat der Vater ab der Geburt des Kindes einen Anspruch auf maximal 36 Monate Erziehungsurlaub. Für nicht leibliche Kinder, die in der Ehegemeinschaft geboren werden, besteht ein Elternzeitanspruch für den Ehepartner, bis der leibliche Kindsvater seinen Anspruch auf Vaterschaft angemeldet hat.

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