Voraussetzungen und Regelungen für die Arbeit in Teilzeit

Im Teilzeitjob arbeiten Arbeitnehmer weniger als in einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Wir erklären, was Teilzeitarbeit ist, ob Beschäftigte ein Recht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben, welche Modelle es zur Arbeitszeitverteilung bei Teilzeit gibt und ob ein Wechsel von Voll- auf Teilzeit und umgekehrt ohne Weiteres möglich ist.

  1. Was gilt als Teilzeit?
  2. Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit: Wie viele Stunden im Monat darf man arbeiten?
  3. Voraussetzungen für Teilzeitarbeit: Hat man ein Recht auf Teilzeit?
  4. Stunden reduzieren als Arbeitnehmer: Von Voll- zu Teilzeitarbeit
  5. Von Teil- auf Vollzeit wechseln – Geht das?
  6. Diese Teilzeitstundenmodelle gibt es
  7. Teilzeit und Öffentlicher Dienst
  8. Teilzeit und Minijob oder 2 Teilzeitjobs kombinieren
  9. Arbeiten in Teilzeit: Vor- und Nachteile

Was gilt als Teilzeit?

Anspruch auf Teilzeit

Von Teilzeitarbeit ist die Rede, wenn Arbeitnehmer regelmäßig weniger arbeiten als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Als Vergleichsgrundlage dient bei regelmäßiger Arbeitszeit die Wochenarbeitszeit und bei unregelmäßiger Arbeitszeit die Jahresarbeitszeit der Beschäftigten mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit innerhalb eines Betriebes.

Gibt es im Betrieb keine vergleichbaren Arbeitnehmer, wird als Vergleichsmaßstab in Deutschland ein anwendbarer Tarifvertrag oder die branchenübliche Vollarbeitszeit herangezogen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Teilzeitarbeit legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz fest (§ 2 TzBfG). Teilzeitarbeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Die Parteien schließen dann einen Arbeitsvertrag für eine Teilzeitbeschäftigung (auch Teilzeitvertrag oder Teilzeitarbeitsvertrag).

Je nach zeitlichem Umfang kann zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit unterschieden werden:

  • Vollzeitnahe Teilzeit (verkürzte Vollzeit): Ab einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 30 Stunden spricht man von vollzeitnaher Teilzeit.
  • Vollzeitferne Teilzeit: Die Arbeitszeit liegt bei weniger als 30 Stunden pro Woche, wie zum Beispiel bei der Halbtagsarbeit. Bei Halbtagsjobs wird die Arbeitszeit meist auf die Hälfte reduziert und der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung an fünf Tagen die Woche vor- oder nachmittags.

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Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit: Wie viele Stunden im Monat darf man arbeiten?

Bei einer Teilzeitbeschäftigung können die Arbeitsstunden unterschiedlich organisiert sein:

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können feste Arbeitszeiten bei Teilzeit vereinbaren, die aber nicht die volle Arbeitszeit ausmachen.
  • Es kann Arbeit auf Abruf vereinbart werden. In diesem Fall müssen hierzulande bei Teilzeit Mindeststunden pro Woche oder Einsatz festgelegt werden. Andernfalls muss der Arbeitgeber bei Teilzeit zehn Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, wobei die Arbeitszeit je Einsatz nicht weniger als drei Stunden betragen darf.
  • Der Arbeitnehmer kann an allen Arbeitstagen in der Woche im reduzierten Umfang arbeiten.
  • Die Teilzeitkraft erbringt ihre Arbeitsleistung im Umfang eines Normalarbeitsverhältnisses, allerdings nur an wenigen Tagen in der Woche.

Für eine Teilzeitbeschäftigung gibt es keine gesetzliche Mindeststundenzahl, die Arbeitnehmer leisten müssen. Wie viele Stunden eine Teilzeitkraft letztendlich arbeiten muss, steht in ihrem Teilzeitarbeitsvertrag. Das können prinzipiell drei oder 39 Stunden wöchentlich sein. Lediglich wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden vereinbart haben, hat die Teilzeitkraft einen Anspruch darauf, mindestens zehn Stunden pro Woche in Teilzeit eingesetzt zu werden. Setzt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für weniger als zehn Wochenstunden ein, kann die Teilzeitkraft trotzdem den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen. Auch für die minimale oder maximale Arbeitszeit im Monat existiert für die Teilzeitarbeit keine gesetzliche Vorgabe.

15 Stunden – Teilzeit oder geringfügig? Meistens spricht man bei einem Arbeitsverhältnis mit weniger als zehn Stunden pro Woche von einer geringfügigen Beschäftigung oder einem Minijob. Aber auch ein Minijob auf 450-Euro-Basis ist eine Art Teilzeitarbeitsverhältnis.

Voraussetzungen für Teilzeitarbeit: Hat man ein Recht auf Teilzeit?

In Deutschland hat ein Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis laut Teilzeit- und Befristungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG). Während der Elternzeit gilt ein besonderer Anspruch auf Teilzeit und für alle anderen Arbeitnehmer gibt es ein allgemeines Recht auf Arbeitszeitverkürzung.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht auf zeitlich unbegrenzte Stundenreduzierung hat, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Arbeitsverhältnis muss seit mehr als sechs Monaten bestehen.
  • Im Unternehmen müssen mindestens 15 Mitarbeiter angestellt sein.
  • Beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit dürfen keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Recht auf Teilzeit nach Elternzeit? Nach dem Ende der Elternzeit gelten für das Arbeitsverhältnis dieselben Regelungen wie vor der Elternzeit. Arbeitnehmende arbeiten dann automatisch wieder so viele Stunden wie vor der Babypause. Es existiert dann kein besonderes Recht auf Teilzeitbeschäftigung mehr.

Stunden reduzieren als Arbeitnehmer: Von Voll- zu Teilzeitarbeit

von Vollzeit auf Teilzeit

Der Arbeitnehmer kann bei einem Wunsch nach Arbeitszeitverringerung einen Antrag stellen. Es besteht dabei keine Verpflichtung, anzugeben, weshalb er in Teilzeit arbeiten möchte. Beschäftigte können ihren Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung folgendermaßen durchsetzen:

  • Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf Arbeitszeitreduzierung mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Teilzeitarbeit schriftlich beim Arbeitgeber stellen. Er muss angeben, auf wieviel Stunden er seine Arbeitszeit reduzieren will und wie die Arbeitsstundenverteilung aussehen soll.
  • Der Arbeitergeber ist verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer den Wunsch nach Teilzeit zu erörtern, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Einigung herbeizuführen.
  • Insofern keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechen, muss der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit genehmigen.
  • Will der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, muss er das schriftlich spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung tun.

Verkürzte Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer: Sofern der Arbeitgeber zustimmt, können ältere Beschäftigte ab Vollendung des 55. Lebensjahres mit der Altersteilzeit ihre Arbeitszeit vor der Rente verringern.

Von Teil- auf Vollzeit wechseln – Geht das?

Für Arbeitnehmer existiert zwar ein Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit, aber andersherum gibt es kein Recht auf Vollzeit. Das heißt, Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten, können von ihrem Arbeitgeber keine Aufstockung ihrer Stundenzahl verlangen. Möglich ist aber, dass Teilzeitkräfte einen schriftlichen Antrag zur Aufstockung ihrer Arbeitszeit beim Arbeitgeber stellen. Dann ist der Arbeitgeber gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz verpflichtet, die Teilzeitkraft bevorzugt zu berücksichtigen, wenn es um die Besetzung eines freien Arbeitsplatzes geht (§ 9 TzBfG).

Will der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, hat er eine Darlegungspflicht. Er muss beweisen, dass einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Im Betrieb ist kein geeigneter Arbeitsplatz für den Antragsteller frei.
  • Der Arbeitnehmer ist weniger gut geeignet als andere Bewerber.
  • Es existieren betriebliche Gründe, die dem Wunsch des Arbeitnehmers von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln, entgegenstehen.
  • Die Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer stehen dem Wunsch des Antragstellers entgegen.

Von Teilzeit auf Vollzeit nach Brückenteilzeit: Arbeitnehmende in Brückenteilzeit wechseln automatisch wieder auf Vollzeit beziehungsweise zurück auf ihre vorherige Arbeitsstundenzahl, sobald die zeitlich begrenzte Teilzeitphase ausläuft.

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Diese Teilzeitstundenmodelle gibt es

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sieben Teilzeitmodelle entworfen, mit deren Hilfe Arbeitnehmer ihre Arbeitsstunden bei einer Teilzeitbeschäftigung individuell anpassen können:

TeilzeitmodellArbeitszeitverteilung
Teilzeit Classic– Arbeit an 5 Tagen pro Woche mit jeweils der gleichen Anzahl an Arbeitsstunden
– bei einer 20-Stunden-Woche arbeitet ein Arbeitnehmer 4 Stunden täglich, bei einer 30-Stunden-Woche 6 Stunden täglich
Teilzeit Classic Vario– flexible Variante von Teilzeit Classic
– die wöchentlichen Arbeitsstunden werden auf 2 bis 5 Tage verteilt
– an manchen Tagen kann Vollzeit, an anderen Teilzeit gearbeitet werden (Beispiel: bei einem Teilzeitjob mit 34 Wochenstunden kann der Arbeitnehmer etwa an 2 Tagen pro Woche 8 Stunden und an 3 Tagen pro Woche 6 Stunden arbeiten)
Teilzeit Home– Arbeitnehmer arbeiten von zuhause aus
– feste Arbeitszeiten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander vereinbaren, gewährleisten die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers
– der Arbeitnehmer arbeitet an 2 bis 5 Tagen die Woche, eine Kombination von Voll- und Teilzeit ist möglich
Teilzeit Jobsharing– 2 Arbeitnehmer teilen sich eigenverantwortlich eine Vollzeitstelle
– Arbeitnehmer können an 5 Tagen pro Woche jeweils halbtags oder an 2 bis 4 Tagen pro Woche in Teil- und Vollzeit kombiniert arbeiten
Teilzeit Team– der Arbeitgeber bestimmt, dass zu bestimmten Zeiten eine gewisse Anzahl an Beschäftigten anwesend sein muss
– im Team sprechen sich Mitarbeiter untereinander ab, wie sie sich die Arbeitszeiten aufteilen
– das Modell ermöglicht Arbeitnehmern eine hohe Flexibilität
Teilzeit Invest– Arbeitnehmer arbeiten zunächst in Vollzeit, bekommen aber weniger Gehalt ausgezahlt
– die Differenz kommt als Guthaben auf ein Zeitkonto oder Wertkonto
– nimmt sich der Arbeitnehmer eine Auszeit, wird sein als Guthaben angespartes Gehalt weiter ausgezahlt
– Beispiel: Arbeitet ein Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche, bekommt aber nur 30 Stunden ausbezahlt, sammelt er 10 Stunden Zeitguthaben wöchentlich. Nach 3 Jahren kann sich der Arbeitnehmer im Prinzip ein Jahr lang frei nehmen.
Teilzeit Saison– während der Saison arbeitet der Arbeitnehmer in Vollzeit
– außerhalb der Saison ist er freigestellt
– das Gehalt bleibt das ganze Jahr über gleich und beträgt immer nur einen Teil des Vollzeitgehalts
TeilzeitmodellArbeitszeitverteilung
Teilzeit Classic– Arbeit an 5 Tagen pro Woche mit jeweils der gleichen Anzahl an Arbeitsstunden
– bei einer 20-Stunden-Woche arbeitet ein Arbeitnehmer 4 Stunden täglich, bei einer 30-Stunden-Woche 6 Stunden täglich
Teilzeit Classic Vario– flexible Variante von Teilzeit Classic
– die wöchentlichen Arbeitsstunden werden auf 2 bis 5 Tage verteilt
– an manchen Tagen kann Vollzeit, an anderen Teilzeit gearbeitet werden (Beispiel: bei einem Teilzeitjob mit 34 Wochenstunden kann der Arbeitnehmer etwa an 2 Tagen pro Woche 8 Stunden und an 3 Tagen pro Woche 6 Stunden arbeiten)
Teilzeit Home– Arbeitnehmer arbeiten von zuhause aus
– feste Arbeitszeiten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander vereinbaren, gewährleisten die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers
– der Arbeitnehmer arbeitet an 2 bis 5 Tagen die Woche, eine Kombination von Voll- und Teilzeit ist möglich
Teilzeit Jobsharing– 2 Arbeitnehmer teilen sich eigenverantwortlich eine Vollzeitstelle
– Arbeitnehmer können an 5 Tagen pro Woche jeweils halbtags oder an 2 bis 4 Tagen pro Woche in Teil- und Vollzeit kombiniert arbeiten
Teilzeit Team– der Arbeitgeber bestimmt, dass zu bestimmten Zeiten eine gewisse Anzahl an Beschäftigten anwesend sein muss
– im Team sprechen sich Mitarbeiter untereinander ab, wie sie sich die Arbeitszeiten aufteilen
– das Modell ermöglicht Arbeitnehmern eine hohe Flexibilität
Teilzeit Invest– Arbeitnehmer arbeiten zunächst in Vollzeit, bekommen aber weniger Gehalt ausgezahlt
– die Differenz kommt als Guthaben auf ein Zeitkonto oder Wertkonto
– nimmt sich der Arbeitnehmer eine Auszeit, wird sein als Guthaben angespartes Gehalt weiter ausgezahlt
– Beispiel: Arbeitet ein Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche, bekommt aber nur 30 Stunden ausbezahlt, sammelt er 10 Stunden Zeitguthaben wöchentlich. Nach 3 Jahren kann sich der Arbeitnehmer im Prinzip ein Jahr lang frei nehmen.
Teilzeit Saison– während der Saison arbeitet der Arbeitnehmer in Vollzeit
– außerhalb der Saison ist er freigestellt
– das Gehalt bleibt das ganze Jahr über gleich und beträgt immer nur einen Teil des Vollzeitgehalts

Teilzeit und Öffentlicher Dienst

Auch Angestellte im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern dringende betriebliche oder dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Die Anspruchsgrundlagen bilden dabei:

  • Regelungen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Vorschriften, die für eine Teilzeittätigkeit in der Elternzeit gelten
  • Paragraf 11 aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Angestellte im öffentlichen Dienst haben demnach einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, wenn
    • sie ein Kind betreuen, das jünger als 18 ist, oder
    • einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen (Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten).

Tarifvertragliche Regelungen sehen bei einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen eine Befristung auf bis zu fünf Jahre vor, dann kann die Teilzeitstelle aber verlängert werden. Wurde die Teilzeitarbeit zeitlich befristet vereinbart, entsteht nach Ablauf der Frist automatisch wieder ein Vollzeitarbeitsverhältnis.

Teilzeit und Minijob oder 2 Teilzeitjobs kombinieren

Teilzeitbeschäftigung und Minijob

Arbeitnehmer können auch eine Arbeit in Teilzeit und einen Minijob beziehungsweise zwei Teilzeitjobs gleichzeitig ausüben. Bei der Kombination zweier Jobs müssen Arbeitnehmer sich jedoch an die durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgegebenen Regelungen bezüglich maximaler Arbeitszeiten, Pausen– oder Ruhezeiten halten. Das bedeutet, dass die täglichen Arbeitsstunden beider Jobs zu addieren sind.

Teilzeitjobs sind immer sozialversicherungspflichtig. Steuern zahlen Teilzeitarbeitende aber erst, wenn ihr Gehalt den Grundfreibetrag von aktuell 9.984 Euro (Stand: März 2022) übersteigt. Die Bundesregierung plant den Grundfreibetrag rückwirkend zum 01. Januar 2022 anzuheben.

Während für Teilzeitjobs stets Sozialabgaben anfallen, müssen Arbeitnehmer für Minijobs weder Versicherungen noch Steuern zahlen, insofern der Monatsverdienst 450 Euro (5.400 Euro im Jahr) nicht übersteigt. Verdient ein Arbeitnehmender mehr als 450 Euro pro Monat, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. Bei mehreren Minijobs neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist nur der erste 450-Euro-Job vollständig abgabenfrei.

Achtung: Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, müssen von ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Erlaubnis einholen, dass sie neben der Teilzeitbeschäftigung einen Minijob ausüben dürfen.

Arbeiten in Teilzeit: Vor- und Nachteile

Die Tabelle fasst die Vor- und Nachteile, die sich für Arbeitnehmer mit einer Teilzeitbeschäftigung ergeben, zusammen:

Vorteile einer TeilzeitstelleNachteile einer Teilzeitstelle
– bessere Work-Life-Balance, mehr Zeit für Familie, Haushalt oder außerbetriebliche Aktivitäten
– flexiblere Arbeitszeiten
– die Arbeitszeitreduzierung kann gesundheitlichen Problemen des Arbeitnehmers entgegenkommen
– arbeitsrechtlich gesehen haben Teilzeitbeschäftigte die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte
– weniger Gehalt, weil weniger Arbeitszeit
– Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wird nur anteilig gezahlt
– geringere Rentenansprüche
– im Falle von Arbeitslosigkeit weniger Arbeitslosengeld
– auf den Wechsel von Teil- auf Vollzeit besteht kein Anspruch (Teilzeitfalle)
Vorteile einer TeilzeitstelleNachteile einer Teilzeitstelle
– bessere Work-Life-Balance, mehr Zeit für Familie, Haushalt oder außerbetriebliche Aktivitäten
– flexiblere Arbeitszeiten
– die Arbeitszeitreduzierung kann gesundheitlichen Problemen des Arbeitnehmers entgegenkommen
– arbeitsrechtlich gesehen haben Teilzeitbeschäftigte die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte
– weniger Gehalt, weil weniger Arbeitszeit
– Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wird nur anteilig gezahlt
– geringere Rentenansprüche
– im Falle von Arbeitslosigkeit weniger Arbeitslosengeld
– auf den Wechsel von Teil- auf Vollzeit besteht kein Anspruch (Teilzeitfalle)

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