Arbeitszeugnis in oder nach Probezeit: Wann besteht ein Anspruch?

Hat man in der Probezeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Bekomme ich nach der Probezeit ein Arbeitszeugnis? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen hier. Zudem lesen Sie, wie ein qualifiziertes Zeugnis in der Probezeit aussehen sollte, damit es tatsächlich berufsfördernd ist.

  1. Wann man bekommt man ein Arbeitszeugnis in oder nach der Probezeit?
  2. Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis während der Probezeit?
  3. Das Arbeitszeugnis bei Probezeit-Kündigung

Wann bekommt man ein Arbeitszeugnis in oder nach der Probezeit?

Verlangt ein Arbeitnehmer in der Probezeit ein Arbeitszeugnis, muss aus rechtlicher Sicht unterschieden werden, ob:

  • das Probearbeitsverhältnis gekündigt wurde oder
  • das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit fortbestehen soll.
Arbeitszeugnis in der Probezeit

Es gelten die gesetzlichen Vorgaben aus der Gewerbeordnung (§ 109 GewO). Dort ist festgelegt, wann ein Angestellter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Arbeitnehmer haben demnach ein Recht auf ein Arbeitszeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit. Ein Arbeitszeugnis ist bei eigener Kündigung in der Probezeit und bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber möglich. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis schriftlich oder mündlich anfordert, denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch ein Zeugnis auszustellen.

Normalerweise verfolgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ziel, dass das höchstens sechs Monate andauernde Probearbeitsverhältnis in ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Arbeitnehmern automatisch ein Arbeitszeugnis nach der Probezeit auszustellen. Besteht das Arbeitsverhältnis fort, handelt es sich bei einem Zeugnis zum Ende des Probearbeitsverhältnisses korrekterweise um ein Zwischenzeugnis nach der Probezeit. Auch ein Zwischenzeugnis muss der Arbeitnehmer anfordern, allerdings ist der Arbeitgeber rechtlich nicht verpflichtet, ein solches Zeugnis auszustellen.

Es gibt auch Tarifverträge, in denen festgelegt ist, dass Arbeitnehmer nach Bestehen der Probezeit ein Zwischenzeugnis erhalten. Gibt es keinen Tarifvertrag mit einer solchen Bestimmung oder eine andere vertragliche Vereinbarung, gilt der allgemeingültige arbeitsrechtliche Grundsatz: Ein Zwischenzeugnis kann vom Arbeitnehmer verlangt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel, wenn der Vorgesetzte des Arbeitnehmers wechselt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstelle wechseln will oder bei Betriebsübergang. Liegt kein nachvollziehbarer Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses nach der Probezeit vor, können sich Unternehmen kulanterweise bereiterklären, dennoch ein vorläufiges Arbeitszeugnis auszustellen.

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Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis während der Probezeit?

Der Arbeitnehmer kann bei Kündigung grundsätzlich ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeits- oder Dienstzeugnis in der Probezeit verlangen. Wird das Arbeitszeugnis als einfaches Zeugnis ausgestellt, enthält es ausschließlich:

  • Angaben zur Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Informationen zu den Tätigkeitsbereichen und Aufgaben des Arbeitnehmers (ohne Bewertung der Arbeitsleistung oder des Sozialverhaltens)
Arbeitszeugnis bei Kündigung in der Probezeit?

Ein einfaches Arbeitszeugnis in der Probezeit besitzt im Gegensatz zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis sehr wenig Aussagekraft. Für Bewerbungen eignet sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besser, da der potenzielle neue Arbeitgeber etwas über den Arbeitgeber selbst, seine Arbeitsweise, sein Engagement oder sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden erfährt.

Ein Anlass für ein einfaches Arbeitszeugnis besteht, wenn die Probezeit nicht bestanden wurde. Einige Arbeitgeber lehnen die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses während der Probezeit ab und berufen sich dabei auf fehlende Erfahrungswerte, da sie den Angestellten während der kurzen Zeit kaum kennenlernen konnten. Arbeitnehmer haben jedoch bereits nach sechswöchiger Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in der Probezeit. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln aus dem Jahr 2001 hervor.

Hinweis: Die Sechs-Wochen-Frist ist rechtlich nicht bindend. Es ist vom Einzelfall abhängig, ob dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis zusteht. Fehlte der Arbeitnehmer nämlich aufgrund von Arbeitsunfähigkeit vier von sechs Wochen, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer objektiv kaum bewerten und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.

Das Arbeitszeugnis bei Probezeit-Kündigung

Erfüllt ein Arbeitnehmer die Erwartungen des Arbeitgebers nicht, fällt es sicherlich schwer, ein wohlwollendes Zeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit auszustellen. Ob ein Zeugnis nach einer Kündigung in der Probezeit sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, wie lange das Probearbeitsverhältnis andauerte. Es ist ein Unterschied, ob jemand zwei Wochen oder fünf Monate zur Probe gearbeitet hat. Arbeitnehmer sollten stets um ein Zeugnis bitten, um einen Nachweis für den Zeitraum zu haben. Wenn sie ein qualifiziertes Zeugnisbekommen können, sollten sie diese Chance auf jeden Fall wahrnehmen.

Was kann in einem Arbeitszeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit stehen?

Da vor allem in den ersten Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses die Einarbeitung beziehungsweise das Onboarding stattfindet, sollte der Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers anhand der Einarbeitungszeit beurteilen. Dabei kann der Arbeitgeber beispielsweise folgende Fragen beantworten:

Arbeitszeugnis und Probezeit
  • Wie schnell oder gut hat sich der Arbeitnehmer in die neuen Aufgaben eingearbeitet?
  • Besitzt der Arbeitnehmer besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten, die ihm dazu verholfen haben, sich schnell einzuarbeiten?
  • War es möglich, den Arbeitnehmer schnell in die betrieblichen Prozesse einzubinden?
  • Hat der Arbeitnehmer etwas getan, um sich schnell einarbeiten zu können (etwa Zielgruppen- oder Wettbewerbsanalyse, sich in ein Produkt oder Sortiment einarbeiten)?
  • Hat sich der Arbeitnehmer alle nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse innerhalb kürzester Zeit aneignen können und auch bei der Arbeit eingesetzt?
  • War der Arbeitnehmer in der Lage, Arbeitsanweisungen und -abläufe schnell zu erfassen und umzusetzen?
  • Wie motiviert oder engagiert war der Arbeitnehmer?
  • War der Arbeitnehmer zuverlässig?
  • Wie lässt sich die Arbeitsweise des Arbeitnehmers beschreiben?
  • Gab es bereits erste Erfolge?
  • Hat der Arbeitnehmer sich gut ins Team eingefügt?

Tipp: Den besten Eindruck macht ein Arbeitszeugnis bei Kündigung in der Probezeit, wenn es der Note „gut“ entspricht. Ein „sehr gut“ ist unglaubwürdig und ein „befriedigend“ erweckt den Eindruck, dass der Arbeitnehmer Minderleistung erbracht hat.

Arbeitszeugnis: Kündigungsgrund in der Probezeit angeben?

Am meisten wird einen neuen potenziellen Arbeitgeber interessieren, warum ein Arbeitsverhältnis bereits in der Probezeit geendet hat. Im Arbeitszeugnis selbst darf nichts stehen, das darauf hindeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Streit auseinandergegangen sind. Allerdings darf der Arbeitgeber auch nichts ins Zeugnis schreiben, was nicht der Wahrheit entspricht. Folgende Konstellationen können sich ergeben:

  • Hat der Arbeitnehmer selbst in der Probezeit gekündigt, sollte im Arbeitszeugnis zum Beispiel stehen: „XY verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch“.
  • Hat man sich im Guten mittels Aufhebungsvertrag getrennt, könnte im Zeugnis stehen: „Das Arbeitsverhältnis endet in bestem gegenseitigen Einvernehmen zum …“.
  • Auch im Falle einer betriebsbedingten Kündigung sollte der Arbeitgeber kurz die betriebsbedingten Kündigungsgründe nennen.
  • Wurde der Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt und in anderen Fällen, sollte dies im Zeugnis nicht erwähnt werden. Hier empfiehlt sich folgender Wortlaut: „Das Arbeitsverhältnis endet zum …“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Probezeit haben Arbeitnehmer, wenn die Probezeit als nicht bestanden gilt beziehungsweise das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Ein Arbeitnehmer hat sowohl Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn ihm in der Probezeit gekündigt wurde als auch wenn er selbst gekündigt hat.
  • Auf Verlangen kann dem Arbeitnehmer nach etwa sechswöchiger Beschäftigungsdauer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden.
  • Ein automatischer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach der Probezeit besteht meist nicht, wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Hat der Arbeitnehmer ein berichtigtes Interesse, kann er aber ein Zwischenzeugnis anfordern.

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