Arbeitszeugnis: Dürfen krankheitsbedingte Fehlzeiten erwähnt werden?

Ist ein schlechtes Arbeitszeugnis wegen Krankheit erlaubt? Grundsätzlich gehören Krankheiten nicht ins Zeugnis. Es gibt aber spezielle Einzelfälle, in denen die krankheitsbedingte Fehlzeiten für die Bewertungsgrundlange wesentlich sind. Wann Auskünfte zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit ins Zeugnis dürfen, erklären wir Ihnen hier.

  1. Dürfen Krankheitstage im Arbeitszeugnis stehen?
  2. Wann dürfen Krankheitstage im Arbeitszeugnis stehen?
  3. Zeugnissprache im Arbeitszeugnis: Code für Krankheit
  4. Krankheitsbedingter Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis
  5. Schlechtes Zeugnis wegen Krankheit? – Das können Arbeitnehmer dagegen tun

Dürfen Krankheitstage im Arbeitszeugnis stehen?

Arbeitszeugnis Krankheit

Ein Arbeitszeugnis darf grundsätzlich keinen Hinweis auf eine Erkrankung des Arbeitnehmers enthalten. Das gilt sowohl dann, wenn der Arbeitnehmer sehr häufig kurz erkrankt ist, als auch dann, wenn es sich um eine einmalige lange Krankheit handelt. Eine solche Bemerkung könnte sich ein ganzes Leben lang negativ auf die Jobsuche des Arbeitnehmers auswirken – unabhängig von etwaigen Heilerfolgen. Um Kenntnis über den Gesundheitszustand eines potenziellen neuen Mitarbeiters zu erlangen, bleiben dem Arbeitgeber andere Möglichkeiten:

  • Arbeitgeber können im Vorstellungsgespräch zur Bewerberauswahl nach Krankheiten des Arbeitnehmers fragen, wenn davon die Einsatzfähigkeit auf dem Arbeitsplatz abhängt.
  • Einige Arbeitgeber verlangen eine Einstellungsuntersuchung (betriebsärztliche Untersuchung) und machen von dieser abhängig, ob sie den Bewerber einstellen oder nicht.
  • Weiterhin gilt für den Arbeitnehmer eine sogenannte Offenbarungspflicht, wenn er aufgrund einer Krankheit die vorgesehene Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder wenn er eine Krankheit mit hoher Ansteckungsgefahr hat.

Grundsätzlich gilt: Fehlzeiten des Arbeitnehmers aufgrund eines Unfalls, einer körperlichen Erkrankung, einer Kur oder einer Reha-Maßnahme dürfen im Arbeitszeugnis nicht genannt werden. Dasselbe gilt im Arbeitszeugnis für eine psychische Erkrankung (etwa Burnout oder Depressionen).

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Wann dürfen Krankheitstage im Arbeitszeugnis stehen?

Umstände, die für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht charakteristisch sind, gehören nicht ins Arbeitszeugnis. Dazu gehören einmalige Fehltritte, aber auch eine Arbeitsunfähigkeit. Nur wenn die Krankheit prägend für das Arbeitsverhältnis war, dürfen ausnahmsweise Krankheitstage im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • der Arbeitnehmer krankheitsbedingt rund 50 Prozent der Arbeitszeit gefehlt hat. Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber dann im qualifizierten Arbeitszeugnis den Grund für die Ausfallzeit angeben. Ein Hinweis auf die Art der Krankheit darf dabei nicht erfolgen. Auch für das Ausbildungszeugnis gilt, dass Krankheiten nichts darin zu suchen haben. Das Arbeitszeugnis darf keine Fehltage enthalten, insofern sie nicht mindestens die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen.
  • es sich um eine Tätigkeit handelt, die aktuelles Fachwissen erfordert, und die Ausfallzeit des Arbeitnehmers betrug mehrere Jahre, darf der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis die Krankheit erwähnen. Im Allgemeinen ist dann nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben, nicht aber der Grund.
  • weitere Umstände hinzukommen, die dazu führen, dass eine Nichterwähnung der Krankheit beziehungsweise der Fehlzeiten, zu einer falschen Einschätzung der Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers führen würde.

Fazit: Damit der Arbeitgeber eine Krankheit im Zeugnis erwähnen darf, kommt es darauf an, ob eine Bewertung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers trotz Ausfallzeit möglich ist. Laut Rechtsprechung sind in der Regel sechs Monate Arbeitszeit ausreichend, um die Arbeitsleistung bewerten zu können.

Zeugnissprache im Arbeitszeugnis: Code für Krankheit

Hin und wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber trotz eindeutiger Rechtslage Hinweise im Arbeitszeugnis auf eine Krankheit mithilfe einer Formulierung einfließen lassen. Oft finden sich mehr oder weniger versteckte Andeutungen auf die Gesundheit des Arbeitnehmers im Schlusssatz des Zeugnisses:

Arbeitszeugnis-Formulierung für KrankheitBedeutung im Arbeitszeugnis
„Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.“oft krank
„Seine gesellige Art war unter Kollegen sehr beliebt.“alkoholkrank
„Wir wünschen ihr viel Gesundheit und Glück.“häufig krank
„Sie war im Betrieb sehr beliebt.“alkoholkrank
„Sie stand stets voll hinter uns.“alkoholkrank
„Er blieb der Arbeit nie unentschuldigt fern.“oft krank
„Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, vor allem Gesundheit.“lange Krankheit oder häufig krank
Arbeitszeugnis-Formulierung für KrankheitBedeutung im Arbeitszeugnis
„Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.“oft krank
„Seine gesellige Art war unter Kollegen sehr beliebt.“alkoholkrank
„Wir wünschen ihr viel Gesundheit und Glück.“häufig krank
„Sie war im Betrieb sehr beliebt.“alkoholkrank
„Sie stand stets voll hinter uns.“alkoholkrank
„Er blieb der Arbeit nie unentschuldigt fern.“oft krank
„Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, vor allem Gesundheit.“lange Krankheit oder häufig krank

Krankheitsbedingter Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis

krankheitsbedingte Kündigung im Arbeitszeugnis

Ein schlechtes Arbeitszeugnis wegen Krankheit nach Kündigung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Hinweise auf eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber dürfen nicht im Arbeitszeugnis stehen. Das bedeutet auch, im Arbeitszeugnis ist eine krankheitsbedingte Kündigung nicht zu erwähnen. Der genaue Kündigungsgrund darf normalerweise nur dann im Zeugnis genannt werden, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Das gilt vor allem auch für personen- beziehungsweise krankheitsbedingte Kündigungen.

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer krankheitsbedingt gekündigt, bietet sich als Formulierung im Schlussteil des Zeugnisses zum Beispiel folgender Satz an, der auf eine ordentliche und reguläre arbeitgeberseitige Kündigung schließen lässt: „Das Arbeitsverhältnis endet fristgemäß zum 31.01.2022.“

Gründe für Ausfallzeiten dürfen im Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht genannt werden, außer sie wirken sich nicht nachteilig auf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers aus, wie zum Beispiel Mutterschaftsurlaub, Elternzeit oder Wehr- und Zivildienstzeiten.

Schlechtes Zeugnis wegen Krankheit? – Das können Arbeitnehmer dagegen tun

Weist im Arbeitszeugnis eine Formulierung darauf hin, dass der Arbeitnehmer häufig krank war oder befindet sich eine Formulierung im Arbeitszeugnis, die eine lange Krankheit des Arbeitnehmers andeutet, kann der Arbeitnehmer sich dagegen wehren. Zunächst sollte er sich an seinen Arbeitgeber wenden und ihn um eine Änderung des Zeugnisses bitten. Am besten macht der Arbeitnehmer konkrete Vorschläge zu den Passagen, die geändert werden sollen. Hat der Arbeitnehmer bereits vorher ein Zwischenzeugnis erhalten und in diesem vorläufigen Arbeitszeugnis waren keine Hinweise auf Belastbarkeit oder Krankheit enthalten, sollte der Arbeitnehmer darauf verweisen.

Lässt sich der Arbeitgeber nach mehrmaliger Aufforderung nicht darauf ein, Änderungen am Zeugnis vorzunehmen, kann der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis anfechten, indem er eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht erhebt. Der Arbeitnehmer hat mindestens Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis. Schlechtere Leistungen muss der Arbeitgeber beweisen können, unerlaubte Codes der Zeugnissprache müssen aus dem Zeugnis entfernt werden.

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