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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Arbeitsrecht · Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis: Formulierungen machen den Unterschied

Jeder Arbeitnehmer hat bei Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Was Sie verlangen können, wie Sie die Zeugnissprache entschlüsseln und wie Sie ein schlechtes Zeugnis berichtigen lassen, erfahren Sie hier.

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Einordnung

Nur ein qualifiziertes Zeugnis ist für Bewerbungen wirklich etwas wert

Jeder Arbeitnehmer, ob Vollzeit, Teilzeit, Praktikant, Auszubildender, Nebenjobber oder Aushilfe, hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Ob nach Kündigung oder Ablauf einer Befristung, spielt keine Rolle. Das Zeugnis muss schriftlich vorliegen und von einem Vorgesetzten eigenhändig unterschrieben sein. Per Fax, E-Mail oder mündlich hat es keinen Bestand.

Das einfache Zeugnis nennt nur Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Tätigkeiten. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Arbeitsleistung und Sozialverhalten. Der Zeugnisanspruch bezieht sich auf ein qualifiziertes, berufsförderndes Zeugnis.

Weil Arbeitgeber nicht offen negativ formulieren dürfen, verbergen sich hinter wohlklingenden Formulierungen Noten. Wer sein Zeugnis nicht sicher lesen kann, sollte es prüfen lassen.

Zeugnisinhalt

Was ins Arbeitszeugnis gehört und was nicht

Aufbau und Inhalt gleichen sich, egal ob das Zeugnis für einen Manager, Angestellten oder Praktikanten ausgestellt wird.

Das gehört hinein

  • Firmenname und ÜberschriftFirmenname und Anschrift des Arbeitgebers sowie die Überschrift, meist „Arbeitszeugnis“.
  • Name und BeschäftigungsdatenName und Geburtsdatum des Mitarbeiters, Art und Dauer der Beschäftigung.
  • Aufgaben und TätigkeitenEine Liste oder Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten des Mitarbeiters.
  • BeurteilungDie Bewertung von Arbeitsleistung und Sozialverhalten, gegebenenfalls auch der Führungsqualitäten. Beim einfachen Zeugnis entfällt sie.
  • Schlussformel und UnterschriftDie Schlussformulierung sowie die eigenhändige Unterschrift des Vorgesetzten, eventuell mit Firmenstempel.

Das darf nicht erwähnt werden

  • AbmahnungenVorherige Abmahnungen haben im Zeugnis nichts zu suchen, auch nicht versteckt.
  • Mitgliedschaften und NebentätigkeitenBetriebsratszugehörigkeit, Parteimitgliedschaften, ehrenamtliche Tätigkeiten und Nebentätigkeiten.
  • Gesundheit und KrankentageAngaben zum Gesundheitszustand oder zur Anzahl der Krankentage. Ausnahme: krankheitsbedingte Fehltage, die das Arbeitsverhältnis geprägt haben.
  • Streik und PrivatlebenTeilnahme an Streiks, außerdienstliches Verhalten und sexuelle Neigung.
  • Mutterschutz und ElternzeitMutterschaftsurlaub und Elternzeit. Ausnahme: Die Dauer der Elternzeit darf genannt werden, wenn sie prägend für das Arbeitsverhältnis war.

Checkliste

So sichern Sie sich ein gutes Arbeitszeugnis

01Qualifiziertes Zeugnis verlangenErhalten Sie nur ein einfaches Zeugnis, verlangen Sie ein qualifiziertes. Der Arbeitgeber muss es dann ausstellen.
02Fristen beachtenDer Anspruch entsteht mit Zugang der Kündigung. Arbeits- und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen, zum Beispiel drei Monate nach Beschäftigungsende.
03Form prüfenSchriftlich, meist auf Firmenpapier, eigenhändig unterschrieben von einem Vorgesetzten. Auch Datum und Unterschrift müssen korrekt sein.
04Zeugnissprache entschlüsseln„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für sehr gut, „zu unserer Zufriedenheit“ nur noch für ausreichend.
05Auslassungen erkennenFehlen Angaben zum Verhalten oder die Schlussformel, lesen Personaler daraus nichts Gutes.
06Zwischenzeugnis nutzenBei Vorgesetztenwechsel, Elternzeit, auslaufender Befristung, beruflicher Umorientierung oder Betriebsübernahme lohnt ein Zwischenzeugnis.
07Berichtigung verlangenEntspricht das Zeugnis nicht der Wahrheit, bitten Sie um Änderung. Weigert sich der Arbeitgeber, ist eine Zeugnisberichtigungsklage möglich.
Zeugnis prüfen lassenSenden Sie uns Ihr Arbeitszeugnis. Wir lesen zwischen den Zeilen und sagen Ihnen, was sich ändern lässt. →

Zeugnissprache

Kleine Wörter, große Wirkung

Einzelne Adverbien und Adjektive sorgen für ein abgestuftes Lob, das unterschiedlichen Noten entspricht.

Note 1Sehr gut

„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht der Note 1.

Note 4Ausreichend

„Zu unserer Zufriedenheit“ entspricht nur noch der Note 4.

3 MonateBeispiel für eine Ausschlussfrist

Viele Arbeitsverträge sehen etwa eine dreimonatige Frist nach Beschäftigungsende vor. Danach lässt sich der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis nicht mehr gerichtlich durchsetzen.

8 PunkteAufbau des Zeugnisses

Von Firmenname und Anschrift bis zur eigenhändigen Unterschrift folgt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in der Regel acht Gliederungspunkten.

Ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich wohlwollend?

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Zeugnisarten

Welches Zeugnis in welcher Situation

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis

Das einfache Zeugnis enthält nur Art und Dauer der Beschäftigung und eine Tätigkeitsbeschreibung. Es taugt vor allem als Nachweis, dass man in einem Zeitraum nicht untätig war. In Bewerbungsunterlagen kommt es fast einer Bewerbung ohne Zeugnis gleich und erweckt bei Personalern schnell den Eindruck, man wolle schlechte Leistungen vertuschen. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Arbeitsleistung und Sozialverhalten. Verlangt der Arbeitnehmer es, muss der Arbeitgeber es ausstellen.

Zwischenzeugnis und Probezeit

Das Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Zeugnis. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, bei berechtigtem Interesse muss der Arbeitgeber es aber ausstellen, etwa bei Vorgesetztenwechsel, Elternzeit, auslaufender Befristung, beruflicher Umorientierung oder Betriebsübernahme. Nach bestandener Probezeit ist ein Zeugnis nicht üblich; möglich ist allenfalls ein Zwischenzeugnis. Endet das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit, besteht ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis, wenn der Arbeitgeber Leistung und Verhalten bewerten kann.

Besondere Zeugnisse

Je nach Beschäftigungsart gibt es eigene Zeugnisse, jeweils als einfache oder qualifizierte Fassung. Praktikumszeugnis: bei Pflicht- oder Schülerpraktikum in der Regel einfach, nach einem freiwilligen Praktikum qualifiziert. Ausbildungszeugnis: Jeder Azubi hat bei Beendigung der Ausbildung ein Recht darauf, egal ob abgeschlossen, abgebrochen oder der Betrieb gewechselt wurde. Dienstzeugnis: für Beamte und Soldaten nach Ende des Dienstverhältnisses. Managerzeugnis: bewertet zusätzlich die Führungsleistung.

Häufige Fragen

Was Arbeitnehmer zum Arbeitszeugnis wissen möchten

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitsverhältnis endet, egal ob Vollzeit, Teilzeit, Praktikum, Ausbildung, Nebenjob oder Aushilfe. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis ausstellen, wenn der Arbeitnehmer darum bittet.

Was bedeutet „zu unserer Zufriedenheit“?

Hinter den Formulierungen verbergen sich Noten. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist sehr gut (Note 1), „zu unserer Zufriedenheit“ nur noch ausreichend (Note 4). Auch fehlende Angaben, etwa zum Verhalten oder in der Schlussformel, sind ein schlechtes Zeichen.

Ich soll mein Zeugnis selbst schreiben. Was nun?

Viele Arbeitgeber bitten darum. Verstehen Sie das als Chance, Ihre Fähigkeiten ins rechte Licht zu rücken. Machen Sie sich vorher mit der Zeugnissprache vertraut, um Fettnäpfchen zu vermeiden.

Reicht ein Zeugnis per E-Mail?

Nein. Ein Arbeitszeugnis muss schriftlich ausgestellt sein, also ausgedruckt vorliegen, meist auf Firmenpapier, und von einem Vorgesetzten eigenhändig unterschrieben werden. Per Fax, E-Mail oder mündlich hat es keinen Bestand.

Darf der Kündigungsgrund im Zeugnis stehen?

Der Kündigungsgrund sollte der Vollständigkeit halber genannt werden, muss aber positiv formuliert und wahr sein. Dafür haben sich spezielle Floskeln etabliert.

Was kann ich gegen ein schlechtes Zeugnis tun?

Entspricht das Zeugnis nicht der Wahrheit oder ist es nicht korrekt unterzeichnet oder datiert, können Sie den Arbeitgeber um Berichtigung bitten. Weigert er sich, lässt sich der Berichtigungsanspruch mit einer Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht geltend machen.

Ausführlich: Arbeitszeugnis: Formulierungen machen den Unterschied

Das Arbeitszeugnis ist unverzichtbar im Bewerbungsprozess um eine neue Anstellung. Damit Arbeitgeber möglicherweise unliebsamen Mitarbeitern die Karrierechancen nicht verbauen, schreibt das Gesetz vor, welche Voraussetzungen ein Arbeitszeugnis erfüllen muss und welche Dinge in der Beurteilung nicht erwähnt werden dürfen.


Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Der Fotoausschnitt zeigt ein Arbeitszeugnis als Mustervordruck.

Jeder Arbeitnehmer – ob Vollzeit- oder Teilzeitkraft, Praktikant, Auszubildender, Nebenjobber oder Aushilfskraft – hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn sein Arbeitsverhältnis endet. Dabei spielt keine Rolle, ob das Zeugnis nach einer Kündigung oder bei Ablauf eines befristeten Vertrages ausgestellt wird. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, insofern der Arbeitnehmer darum bittet.

Ein Arbeitszeugnis muss stets schriftlich ausgestellt werden. Das bedeutet, es muss ausgedruckt (meist auf Firmenpapier) vorliegen. Zudem gehört unter das Arbeitszeugnis eine Unterschrift; ein Vorgesetzter des Mitarbeiters muss das Dokument eigenhändig unterschreiben. Ein Arbeitszeugnis per Fax, E-Mail oder gar mündlich hat keinen Bestand.

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Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Das Bild zeigt die Übergabe eines Arbeitszeugnisses an eine Angestellte.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Das einfache Zeugnis enthält ausschließlich Informationen über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Weiterhin muss das einfache Arbeitszeugnis eine Tätigkeitsbeschreibung des Mitarbeiters umfassen. Verlangt der Arbeitnehmer jedoch ein qualifiziertes Zeugnis, muss der Arbeitgeber dieses ausstellen. In einem qualifizierten Zeugnis werden zusätzlich die Arbeitsleistung und das Sozialverhalten des Mitarbeiters bewertet.

Für Bewerbungszwecke eignet sich nur ein qualifiziertes und berufsförderndes Arbeitszeugnis, denn darin erfährt ein potenzieller neuer Arbeitgeber etwas über die Qualifikationen und die früheren Leistungen des Bewerbers. Ein einfaches Zeugnis in den Bewerbungsunterlagen kommt fast einer Bewerbung ohne Arbeitszeugnis gleich und erweckt bei Personalern schnell den Eindruck, man wolle schlechte Leistungen vertuschen. Ein einfaches Arbeitszeugnis eignet sich in erster Linie als Nachweis darüber, dass man in einem bestimmten Zeitraum nicht untätig war.

Arbeitszeugnis Übersicht

Der Zeugnisanspruch bezieht sich übrigens auf ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis. Wer als Arbeitnehmer nur ein einfaches Zeugnis vom Arbeitgeber erhält (was grundsätzlich in Ordnung ist) kann und sollte aber stattdessen ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Denn nur ein qualifiziertes Zeugnis ist für Bewerbungsunterlagen wirklich etwas wert.

Diese verschiedenen Arbeitszeugnisse gibt es

Je nach Beschäftigungsart gibt es unterschiedliche Zeugnisse, die ihrerseits wieder als einfaches oder berufsförderndes Zeugnis ausgestellt werden können. Diese speziellen Arbeitszeugnisse existieren neben der herkömmlichen Arbeitsbeurteilung für Arbeitnehmer:

  • Praktikumszeugnis: Bei einem Pflichtpraktikum oder einem Schülerpraktikum wird in der Regel ein einfaches Zeugnis ausgestellt. Nach einem freiwilligen Praktikum erhalten Praktikanten ein qualifiziertes Zeugnis.
  • Ausbildungszeugnis: Jeder Azubi hat bei Beendigung der Ausbildung ein Recht auf ein Zeugnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ausbildung abgeschlossen, abgebrochen oder der Ausbildungsbetrieb gewechselt wurde.
  • Dienstzeugnis: Beamte und Soldaten erhalten nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses ein Dienstzeugnis. Auch hier gibt es einfache und qualifizierte Dienstzeugnisse.
  • Managerzeugnis: Das Zeugnis für die Führungskraft unterscheidet sich von einem qualifizierten Arbeitszeugnis dadurch, dass zusätzlich die Führungsleistung des Mitarbeiters bewertet wird.

Zwischenzeugnis als vorläufiges Zeugnis

Zusätzlich zu den bereits genannten Zeugnissen gibt es noch das Zwischenzeugnis. Dabei handelt es sich um kein Abschluss-Zeugnis, sondern um ein vorläufiges Arbeitszeugnis. Ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis besteht für den Arbeitnehmer nicht, doch besteht ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenarbeitszeugnis, muss der Arbeitgeber eines ausstellen. Für Beschäftigte lohnt es sich, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, wenn es beispielsweise zu einem Vorgesetztenwechsel kommt, sie die Elternzeit antreten, ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, bei beruflicher Umorientierung oder bei einer Betriebsübernahme.

Übrigens ist ein Arbeitszeugnis bei erfolgreicher Beendigung der Probezeit nicht üblich. Insofern das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit weiter bestehen soll, kann der Arbeitnehmer höchstens um ein vorläufiges Zeugnis nach der Probezeit beziehungsweise ein Zwischenzeugnis bitten. Ob der Arbeitgeber dieses dann auch tatsächlich ausstellt, sei dahingestellt. Endet ein Arbeitsverhältnis noch während der Probezeit, hat der Arbeitnehmer dann ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis, wenn der Arbeitgeber in der Lage ist, die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers subjektiv bewerten zu können. Bei Fragen zur Sache, berät Sie Ihr Anwalt für Arbeitsrecht.

Fristen für den Zeugnisanspruch

Das Bild zeigt einen Kalender und steht metaphorisch für die spezifischen Fristen im Kontext »Arbeitszeugnis«.

Arbeitnehmer sollten nicht zu lange damit warten, ihr qualifiziertes Beurteilungsschreiben beim Arbeitgeber einzufordern. Der Zeugnisanspruch entsteht am Tag des Zugangs der Kündigung und in vielen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen gibt es Ausschlussfristen, innerhalb derer man seinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen muss. Versäumt man diese Zeugnisanspruchs-Frist – zum Beispiel laut dem Arbeitsvertrag eine dreimonatige Frist nach Beschäftigungsende –, kann man seinen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Dann kann der Arbeitnehmer allenfalls ein einfaches Arbeitszeugnis einfordern.

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

Der Aufbau und die Inhalte beim Arbeitszeugnis gleichen sich im Großen und Ganzen – egal, ob das Zeugnis für einen Manager, einen Angestellten oder einen Praktikanten ausgestellt wird. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in der Regel folgendermaßen aufgebaut:

  1. Firmenname und Anschrift des Arbeitgebers
  2. Überschrift (meistens „Arbeitszeugnis“)
  3. Name und Geburtsdatum des Mitarbeiters
  4. Art und Dauer der Beschäftigung
  5. Liste oder Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten des Mitarbeiters
  6. Beurteilung über die Arbeitsleistung und das Sozialverhalten sowie gegebenenfalls die Führungsqualitäten
  7. Schlussformulierung
  8. eigenhändige Unterschrift des Vorgesetzten und eventuell Firmenstempel

Ein einfaches Zeugnis folgt demselben Aufbau, lediglich die Beurteilung des Mitarbeiters und die Schlussformulierung entfallen. Hinsichtlich Aufbau und Inhalt gelten beim Zwischenzeugnis die gleichen Anforderungen wie für das eigentliche Arbeitszeugnis.

Zeugnissprache: Geheimcode in Arbeitszeugnis-Formulierungen

Arbeitszeugnis formulieren

Arbeitgeber dürfen das Zeugnis nicht explizit negativ formulieren, um Mitarbeitern das berufliche Fortkommen mit einem schlechten Arbeitszeugnis nicht unnötig zu erschweren. Deshalb finden sich in Arbeitszeugnissen nur positiv klingende Beurteilungen, die aber unter Umständen Minderleistung oder Fehlverhalten beschreiben. Diese Formulierungen im Arbeitszeugnis sind so verklausuliert, dass man daraus Noten für den Arbeitnehmer ablesen kann. So kann ein Laie seine Beurteilung als wohlwollendes Arbeitszeugnis lesen, doch genau das Gegenteil ist der Fall.

Auch der Kündigungsgrund, der generell in einem Zeugnis der Vollständigkeit halber genannt werden sollte, muss positiv formuliert werden und wahr sein. Um den Grund für Kündigung zu nennen, haben sich spezielle Floskeln für das Zeugnis etabliert.

Hinter den einzelnen Zeugnisformulierungen verbergen sich gewissermaßen Noten. Einzelne Adverbien und Adjektive sorgen dabei für ein abgestuftes Lob, das unterschiedlichen Benotungen entspricht. So wäre „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ sehr gut (Note 1) und „zu unserer Zufriedenheit“ nur noch ausreichend (Note 4). Zeugnisschreiber bedienen sich außerdem verschiedener Techniken, die dem geübten Auge zwischen den Zeilen etwas über den Arbeitnehmer mitteilen. Fehlen etwa Informationen zum Verhalten des Mitarbeiters, lesen Personaler daraus, dass es zu diesem Punkt nichts Positives zu sagen gibt.

Besonders der Schlussformulierung kommt im Arbeitszeugnis eine wichtige Bedeutung zu. Der Grund: Sie ist absolut freiwillig; niemand kann den Arbeitgeber dazu zwingen, seinen Dank, sein Bedauern oder Zukunftswünsche im Schlusssatz auszusprechen. Fehlt eine Schlussformel oder ist sie unvollständig, bedeutet das jedoch nichts Gutes für den Arbeitnehmer.

Viele Arbeitnehmer müssen ihr Abeitszeugnis selbst schreiben, weil der Arbeitgeber sie darum bittet. Dies sollten Mitarbeiter als Chance verstehen, um sich und ihre Fähigkeiten ins rechte Licht zu rücken. Um sich selbst ein Zeugnis ausstellen zu können, sollte man sich auf jeden Fall zunächst mit der Zeugnissprache auseinandersetzen, um Fettnäpfchen zu vermeiden.

Was gehört nicht ins Arbeitszeugnis?

Das darf nicht ins Zeugnis

Bestimmte Dinge darf der Arbeitgeber nicht (auch nicht versteckt) im Arbeitszeugnis erwähnen. Dazu gehören unter anderem:

  • vorherige Abmahnungen
  • Betriebsratszugehörigkeit, Parteimitgliedschaften, ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Nebentätigen
  • Angaben zum Gesundheitszustand oder Anzahl der Krankentage
  • Teilnahme an Streiks
  • außerdienstliches Verhalten
  • Mutterschaftsurlaub und Elternzeit
  • sexuelle Neigung

Auch wenn diese Aspekte in einem Zeugnis nichts zu suchen haben, so gibt es Ausnahmen. Die Dauer der Elternzeit etwa darf der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis nennen, wenn sie prägend für das Arbeitsverhältnis war. Das heißt, wenn der Mitarbeiter effektiv ein Jahr im Betrieb gearbeitet hat und anschließend zwei Jahre in Elternzeit war, darf dies im Zeugnis erwähnt werden. Ähnliches gilt für die krankheitsbedingten Fehltage eines Arbeitnehmers.

Klage auf Zeugnisberichtigung bei schlechtem Arbeitszeugnis

Liegt das Arbeitszeugnis vor, entspricht es leider oft nicht den Erwartungen, den formellen und inhaltlichen Anforderungen oder schlichtweg nicht den Tatsachen. Das muss der Arbeitnehmer nicht auf sich sitzen lassen und er kann das Zeugnis anfechten.

Entspricht das Zeugnis in seiner Beurteilung der Arbeitsleistung, in der Beschreibung der Arbeitstätigkeit oder der Arbeitsdauer nicht der Wahrheit, kann man den Arbeitgeber bitten, das Arbeitszeugnis zu ändern. Auch wenn das Zeugnis nicht korrekt unterzeichnet oder datiert ist, kann man eine Korrektur verlangen. Weigert sich der Arbeitgeber, das Zeugnis zu berichtigen, kann man diesen Wunsch vor dem Arbeitsgericht als Anspruch auf Zeugnisberichtigung – auch Berichtigungsanspruch genannt – geltend machen und eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.

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