Mit diesen Kosten ist bei einer Kündigungsschutzklage zu rechnen

Sie wurden gekündigt und sind sich unsicher, ob Sie die Kündigung beim Arbeitsgericht anfechten sollen? Wir erläutern Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Kündigungsschutzklage rechnen müssen und wann sich eine Klageeinreichung lohnt.

  1. Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
  2. Gerichtskostengesetz und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als Berechnungsgrundlage
  3. Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage? – Kosten für Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutzversicherung
  4. Kündigungsschutzklage-Kosten mit Rechtsschutzversicherung
  5. Kündigungsschutzklage: Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Überblick
  6. Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
  7. Braucht man für eine Kündigungsschutzklage einen Anwalt?

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage setzen sich aus den Kosten für den Anwalt und den Gerichtsgebühren zusammen. Sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten unterliegen klaren Vorgaben, sodass das Kostenrisiko bei einer Kündigungsschutzklage relativ präzise kalkulierbar ist.

Die Kündigungsschutzklage-Kosten hängen maßgeblich davon ab, wie der Prozess endet:

Kündigungsschutzklage Kosten
  • Vergleich: Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vergleich, liegen die Rechtsanwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage bei rund 75 Prozent des Brutto-Monatsgehalts. Es werden keine Gerichtsgebühren fällig.
  • Klagerücknahme: Nimmt der Arbeitnehmer die Klage zurück, reduzieren sich die Kosten auf etwa 50 Prozent eines Brutto-Monatslohns. Auch dann entstehen keine Gerichtskosten. Auch die beklagte Partei hat bei Kündigungsrücknahme die ihr entstandenen Anwaltskosten zu tragen. Sie kann bei einer zurückgenommenen Kündigungsschutzklage keinen Kostenantrag gemäß § 269 Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) stellen, um diese Kosten beim Kläger geltend zu machen.
  • Kein Vergleich: Wird kein Vergleich geschlossen, zahlt der Arbeitnehmer rund 50 Prozent seines Brutto-Monatsgehalts für den Anwalt sowie gegebenenfalls die Gerichtsgebühren, die sich auf circa 17 Prozent seines Brutto-Monatslohns belaufen.

Ein Beispiel für die mögliche Höhe der Vergleichskosten bei einer Kündigungsschutzklage:

Brutto-Monatsgehalt: 3.000 Euro
Streitwert der Kündigungsschutzklage: 9.000 Euro
Etwaige Vergleichskosten: 2.250 Euro

Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als Berechnungsgrundlage

Die Gerichtskosten sind gestaffelt und ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetz (GKG). Sie orientieren sich am Streitwert (auch Gegenstandswert oder Verfahrenswert genannt) der Sache. Bei Kündigungsschutzklagen beträgt der Streitwert drei Brutto-Monatsgehälter. Bei einem Verdienst von 4.000 Euro brutto monatlich liegen die Gerichtskosten beispielsweise bei 392 Euro und bei einem Brutto-Monatsgehalt von 2.500 Euro betragen sie 302 Euro. Der Arbeitnehmer muss als Kläger kein Vorschuss für die Gerichtsgebühren leisten.

Auch die Höhe der Anwaltskosten für die Kündigungsschutzklage richtet sich nach dem Streitwert, insofern mit dem Anwalt kein bestimmtes Honorar vereinbart wurde. Als Berechnungsgrundlage dient das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die genauen Kosten hängen wiederum vom Umfang der Anwaltstätigkeiten ab. Bei einem Vergleich steigt zudem das Anwaltshonorar erneut an, da dem Rechtsanwalt dann die sogenannte Einigungsgebühr zusteht, wenn eine Abfindung gezahlt wird.

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Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage? – Kosten für Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutzversicherung

Kosten für Anwalt und Arbeitsgericht bei Kündigungsschutzklage
  • Die Gerichtskosten muss immer derjenige tragen, der die Klage verliert. Bei einem Vergleich vor dem zuständigen Arbeitsgericht in erster Instanz entfallen die Gerichtskosten.
  • Zwar entfallen bei einem Vergleich die Kosten für die Gerichtsverhandlung, dafür muss der Arbeitgeber aber eine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen.
  • Gewinnt oder verliert der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Prozess teilweise, müssen auch die Gerichtskosten teilweise gezahlt werden.
  • Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass jede Partei die für die Kündigungsschutzklage erforderlichen Anwaltskosten selbst tragen muss – egal, wie der Prozess letztendlich ausgeht. Damit unterscheiden sich Verfahren im Arbeitsrecht von anderen Verfahren vor Zivilgerichten.
  • In zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht zahlt der Verlierer die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Prozesskostenhilfe: Eine Kündigungsschutzprozess ist für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber eine teure Angelegenheit, da jede Partei in der Kündigungsschutzklage ihre Kosten für den Anwalt selbst tragen muss. Verfügt der Arbeitnehmer nicht über die nötigen finanziellen Mittel, kann er Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Dabei übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten.

Kündigungsschutzklage-Kosten mit Rechtsschutzversicherung

Verfügt ein Arbeitnehmer über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese bei Deckungszusage im Kündigungsschutzprozess in der Regel die Gerichtskosten, die Gebühr für den Rechtsanwalt sowie Kosten für Sachverständige. Der Arbeitnehmer selbst muss die Selbstbeteiligung und die Fahrtkosten für den Anwalt tragen.

Da es in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht möglich ist, sich selbst vor Gericht zu vertreten, würden auch die Anwaltskosten entfallen. Die Gerichtsgebühren, die ohnehin den kleineren Teil der Kosten für die Kündigungsschutzklage ausmachen, richten sich dann danach, wie der Prozess endet.

Rückwirkende Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit: Verfügt ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung über keine Rechtsschutzversicherung, hat er die Möglichkeit, sich einen Prozessfinanzierer vermitteln zu lassen. Dieser übernimmt die Kosten für die Kündigungsschutzklage und wird dafür an der Abfindung beteiligt.

Kündigungsschutzklage: Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Überblick

Kündigungsschutzklage-Kosten ArbeitnehmerKündigungsschutzklage-Kosten Arbeitgeber
– Konsultiert der Arbeitnehmer einen Anwalt zur Klageerhebung, sind Anwaltskosten zu entrichten. Beim Kündigungsschutzklage einreichen ohne Anwalt entfallen die Anwaltskosten.
– Es gilt: Je höher das Gehalt, desto höher die Kosten für den Anwalt bei Kündigungsschutzklage.
– Bei einem Vergleich erhöhen sich die Kosten für den Anwalt.
– Weiterhin sind Kosten für das Arbeitsgericht zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer den Prozess verliert. Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers.
– Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtskosten bei der Kündigungsschutzklage.
– Mit einer Rechtsschutzversicherung kann ein Großteil der Kosten meist umgangen werden.
– Verliert der Arbeitgeber den Prozess, muss er die Gerichtsgebühren zahlen.
– Kann sein Anwalt einen Vergleich erzielen, entfallen die Gerichtskosten.
– Die Kosten für den Anwalt in der Kündigungsschutzklage trägt der Arbeitgeber. Sie hängen vom Arbeitsaufwand und Urteil ab und variieren stark.
– Oft muss eine Abfindung an den Arbeitnehmer gezahlt werden. Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer seine alte Arbeitsstelle nicht wieder antritt, wird in der Regel eine Entschädigungssumme für den Arbeitnehmer vereinbart.
Kündigungsschutzklage-Kosten ArbeitnehmerKündigungsschutzklage-Kosten Arbeitgeber
– Konsultiert der Arbeitnehmer einen Anwalt zur Klageerhebung, sind Anwaltskosten zu entrichten. Beim Kündigungsschutzklage einreichen ohne Anwalt entfallen die Anwaltskosten.
– Es gilt: Je höher das Gehalt, desto höher die Kosten für den Anwalt bei Kündigungsschutzklage.
– Bei einem Vergleich erhöhen sich die Kosten für den Anwalt.
– Weiterhin sind Kosten für das Arbeitsgericht zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer den Prozess verliert. Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers.
– Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtskosten bei der Kündigungsschutzklage.
– Mit einer Rechtsschutzversicherung kann ein Großteil der Kosten meist umgangen werden.
– Verliert der Arbeitgeber den Prozess, muss er die Gerichtsgebühren zahlen.
– Kann sein Anwalt einen Vergleich erzielen, entfallen die Gerichtskosten.
– Die Kosten für den Anwalt in der Kündigungsschutzklage trägt der Arbeitgeber. Sie hängen vom Arbeitsaufwand und Urteil ab und variieren stark.
– Oft muss eine Abfindung an den Arbeitnehmer gezahlt werden. Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer seine alte Arbeitsstelle nicht wieder antritt, wird in der Regel eine Entschädigungssumme für den Arbeitnehmer vereinbart.

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Beiden Parteien entstehen bei einer Kündigungsschutzklage Anwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe und gegebenenfalls Gerichtsgebühren. Vor dem Anfechten einer Kündigung sollte der Arbeitnehmer daher genau abwägen, ob sich eine Klage lohnt:

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
  • Vermuten Arbeitnehmer, dass ihre Kündigung unwirksam ist, sollten sie sich anwaltlich beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann einschätzen, ob eine Chance auf eine Abfindung besteht oder ob der Arbeitnehmer seinen Job wiederbekommt.
  • Wenn die Kündigung wirksam ist, macht eine Kündigungsschutzklage keinen Sinn. Auch hier kann ein Anwalt vor Klageeinreichung abschätzen, ob die Kündigung zulässig ist oder nicht.
  • Wenn der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Abfindung hat, sollte die Abfindung weitaus höher ausfallen als die Rechtsanwaltskosten, damit sich die Klage lohnt.
  • Generell gilt, dass sich das Einreichen einer Kündigungsschutzklage bei fristlosen Kündigungen lohnt. Häufig stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber im Unrecht ist.

Braucht man für eine Kündigungsschutzklage einen Anwalt?

Grundsätzlich ist eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich. Es ist für Arbeitnehmer keine Pflicht, sich einen Anwalt zu nehmen. Sie können die Klage selbst einreichen und auch die Verhandlung selbstständig führen. Dennoch ist es gerade bei Kündigungsschutzklagen vorteilhaft, fachliche Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht zu haben:

  • Bevor ein Arbeitnehmer Klage einreicht, kann ein Anwalt bereits einschätzen, wie die Erfolgschancen bei einer Klage stehen.
  • Der Anwalt kann die Kündigung prüfen und Unwirksamkeitsgründe ausfindig machen, die dem Arbeitnehmer allein nicht aufgefallen wären.
  • Ein Anwalt kann den Gekündigten beim Verfassen der Klage unterstützen.
  • Die Verhandlungen können durch einen Anwalt geführt werden. Dieser kann bei einem Vergleich in der Regel auch eine höhere Abfindung aushandeln.

Ein Anwalt wird bei der Kündigungsschutzklage erst in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht zur Pflicht, wenn eine Partei, die zuvor den Prozess verloren hat, gegen das Urteil Berufung einlegt. Berufungsprozesse dauern meistens zwei bis drei Jahre.

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