Vierzig Jahre im öffentlichen Dienst, ein ganzes Berufsleben lang. Dann dieser Satz: „Diese Frau hat mich zerstört.“
Der Mann, der das sagt, ist ein hochrangiger Landesbeamter aus Nordrhein-Westfalen. Er ignorierte das Stechen in seiner Brust so lange, bis er keine Luft mehr bekam. Danach konnte er wochenlang nicht arbeiten. Seinen Namen nennt er nicht. Als Beamter hat er einen Eid geschworen, Verschwiegenheit zugesichert. Käme heraus, dass er redet, verlöre er im schlimmsten Fall seine Pensionsansprüche.
Er redet trotzdem. Und er ist nicht der Einzige.
Seit dieser Woche steht Ina Scharrenbach, CDU, 49 Jahre alt, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, unter massivem öffentlichen Druck. Der SPIEGEL hat mit knapp einem Dutzend aktueller und ehemaliger Mitarbeiter aus ihrem Haus gesprochen. Was sie berichten, fügt sich zu einem Muster zusammen: Anschreien in Besprechungen. Bloßstellen vor Kollegen. Mikromanagement, das die gesamte Organisation lähmt. Eine Ministerin, die ihren eigenen Leuten misstraut, keine Verantwortung abgibt, alles über ihren Tisch laufen lässt.
„Man kann es ihr nicht recht machen“, sagt ein Referatsleiter.
Was wusste die Staatskanzlei?
Im Büro von Nathanael Liminski, dem Chef der Staatskanzlei von Ministerpräsident Hendrik Wüst, liegt seit mehr als drei Monaten ein dienstlicher Vermerk. Nur zwei Seiten, aber ihr Inhalt wiegt schwer. Darin ist die Rede von einer Arbeitsatmosphäre, die von „Angst und Schrecken“ geprägt sei. Von „gesundheitsschädigenden Umgangsformen“ und einem „desaströsen Führungsverhalten“. Und von der Sorge, Kolleginnen und Kollegen könnten „dem Druck und der täglichen Angst nicht mehr lange standhalten“ — und sich schlimmstenfalls „etwas antun“.
Die Staatskanzlei bestätigt den Eingang solcher Schreiben, verweist auf „Persönlichkeitsschutz“ und erklärt, es habe Gespräche gegeben. Die Betroffenen sagen: Passiert sei nichts.
Die Zahlen legen nahe, dass das Problem nicht neu ist. Seit 2017 haben 261 Personen das Ministerium verlassen. Von sechs Abteilungsleitungen sind nach knapp vier Jahren nur noch zwei in derselben Position. Der Leiter der Digitalisierungsabteilung, Georg Lucht, warf nach nicht einmal 18 Monaten hin und kehrte zur NRW.Bank zurück. Der Posten ist bis heute vakant. Allein im Ministerinnenbüro mussten seit 2017 elf neue Mitarbeiter eingestellt werden.
Welche Rechte haben Betroffene?
Die Frage, die sich aus alledem ergibt, ist nicht nur eine politische. Sie ist eine rechtliche. Denn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist im deutschen Arbeitsrecht nicht bloß ein freundlicher Appell — sie ist gesetzlich verankert in § 45 des Beamtenstatusgesetzes und verfassungsrechtlich abgesichert durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes.
Der Dienstherr ist verpflichtet, seine Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen — selbst dann, wenn die Beeinträchtigung von der eigenen Vorgesetzten ausgeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass systematisches Mobbing durch Vorgesetzte die Fürsorgepflicht verletzt und den Dienstherrn zum Einschreiten verpflichtet.
Für Beamte, die sich in einer solchen Situation befinden, stehen mehrere Wege offen: Die Dienstaufsichtsbeschwerde, der Antrag auf Versetzung an eine andere Dienststelle, und — bei nachweisbarem Gesundheitsschaden — Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche über die Amtshaftung nach Artikel 34 Grundgesetz in Verbindung mit § 839 BGB. Auch eine Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber kann im Angestelltenverhältnis ein erster Schritt sein.
Entscheidend ist dabei ein Umstand, der den Fall besonders brisant macht: Die Staatskanzlei war seit Monaten informiert. Wer als Dienstherr von systematischem Fehlverhalten Kenntnis hat und nicht handelt, kann sich nicht darauf berufen, nichts gewusst zu haben. Die unterlassene Abhilfe trotz Kenntnis verschärft die Haftungsfrage erheblich.
Scharrenbach selbst hat nach der Veröffentlichung Fehler eingeräumt und angekündigt, die Führungskultur in ihrem Haus zu verbessern. Ein anonymer Beschwerdekanal soll eingerichtet werden, eine Personalversammlung folgen. Ob das reicht, wird sich zeigen.
Die FDP-Fraktion in NRW spricht von „Alarmstufe Rot“. Der parlamentarische Geschäftsführer Marcel Hafke fordert eine sofortige Erklärung vor dem Landtag. Die SPD kritisiert, ein „Kummerkasten“ sei weder geeignet, Vertrauen herzustellen, noch entlaste er die Ministerin von ihrer Verantwortung. Ministerpräsident Wüst schweigt bislang.
Für betroffene Beschäftigte im öffentlichen Dienst bleibt die rechtliche Botschaft eindeutig: Die Fürsorgepflicht ist kein Papiertiger. Sie begründet konkrete Ansprüche — gegen den Dienstherrn, nicht gegen die einzelne Person. Wer unter einem destruktiven Führungsstil leidet und gesundheitliche Schäden davonträgt, hat Rechte. Auch der Kündigungsschutz greift, wenn Beschäftigte sich wehren. Und wer diese Rechte kennt, muss sie nicht schweigend ertragen.
Die Kanzlei VON RÜDEN | HEYSE berät Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bei arbeitsrechtlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Johannes von Rüden
Rechtsanwalt und Partner bei VON RÜDEN | HEYSE Rechtsanwälte in Berlin. Schwerpunkte: Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Sexualstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht mit Fokus auf Geldwäsche. Zugelassen am Landgericht Berlin.