Cannabis im Straßenverkehr wie folgt strafrechtlich behandelt:
1. Neuer THC-Grenzwert:
Es wird ein neuer Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum eingeführt. Ab diesem Wert gilt das Fahren unter Cannabiseinfluss als Ordnungswidrigkeit.
2.Strafen für Ersttäter:
- 500 Euro Bußgeld
- 1 Monat Fahrverbot
- 2 Punkte in Flensburg
- Strafen für Wiederholungstäter:
- Bis zu 1.500 Euro Bußgeld
- 3 Monate Fahrverbot
- 2 Punkte in Flensburg
- Mischkonsum mit Alkohol:
Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist im Straßenverkehr komplett verboten. Bei Verstößen drohen höhere Strafen. - Sonderregelungen für bestimmte Gruppen:
Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt eine Nulltoleranz-Regelung bezüglich Cannabis im Straßenverkehr. - Weitere mögliche Konsequenzen:
- Bei wiederholten Verstößen kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
- In schwerwiegenden Fällen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren.
Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der Legalisierung von Cannabis der Konsum vor oder während des Autofahrens weiterhin illegal bleibt und mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Die Behörden empfehlen generell, nach dem Konsum von Cannabis nicht Auto zu fahren, da die Wirkung individuell sehr unterschiedlich sein kann und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden kann.