Wann sollten Arbeitnehmer eine Gegendarstellung zur Abmahnung verfassen?

Empfindet ein Arbeitnehmer eine Abmahnung seines Arbeitgebers als ungerecht, kann er eine Gegendarstellung dazu verfassen. Wir erklären Ihnen, wann eine solche Gegendarstellung Sinn macht, ob diese an Fristen gebunden ist und welche Anforderungen sie erfüllen sollte.

  1. Was ist eine Gegendarstellung zur Abmahnung?
  2. Wann ist eine Gegendarstellung nach einer Abmahnung sinnvoll?
  3. Wie schreibe ich eine Gegendarstellung für eine Abmahnung?
  4. Abmahnung: Frist für Gegendarstellung

Was ist eine Gegendarstellung zur Abmahnung?

Gegendarstellung zur Abmahnung

Hat ein Arbeitnehmer eine Abmahnung zu Unrecht erhalten, kann er eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben. In der Gegendarstellung sollte der Arbeitnehmer seine Sicht auf die Dinge darstellen und Stellung zu den Vorwürfen aus der Abmahnung nehmen. Möglicherweise kann er so sein Fehlverhalten begründen und schildern, warum es sich seiner Meinung nach um keinen Pflichtverstoß handelt.

Arbeitnehmer haben gemäß Betriebsverfassungsgesetz nach Erhalt einer ungerechtfertigten Abmahnung stets das Recht, eine Gegendarstellung zu formulieren und diese dem Arbeitgeber vorzulegen (§ 83 ff. BetrVG). Die Gegendarstellung gehört ebenso wie die Abmahnung in die Personalakte des Arbeitnehmers (§ 83 Abs. 2 BetrVG). Trotz Gegendarstellung muss der Arbeitgeber eine Abmahnung nicht zurücknehmen.

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Der Betriebsrat muss im Vorfeld einer Abmahnung nicht informiert werden. Auch muss nicht zwingend ein Personalgespräch bei einer Abmahnung stattfinden, wenngleich Arbeitnehmer häufig zum Mitarbeitergespräch gebeten werden. Kommt es zur Kündigung nach einer Abmahnung, müssen Abmahnung und Gegendarstellung dem Betriebsrat vorgelegt werden.

Muss der Arbeitgeber auf eine Gegendarstellung einer Abmahnung reagieren? Eine Reaktion des Arbeitgebers auf die Gegendarstellung zur Abmahnung muss sein, die Gegendarstellung der Abmahnung in der Personalakte beizufügen. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. Arbeitnehmer haben ein Recht auf Einsicht in ihre Personalakte und können dies gegebenenfalls überprüfen.

Wann ist eine Gegendarstellung nach einer Abmahnung sinnvoll?

Gegendarstellung zur Abmahnung: Sinnvoll oder nicht?

Nach einer ungerechtfertigten Abmahnung ist eine Gegendarstellung dann sinnvoll, wenn dem Arbeitnehmer daran gelegen ist, sein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Mit einem Anwaltsbrief oder gar einer Klage auf Rücknahme der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zerstören.

Vor allem für Abmahnungen im Öffentlichen Dienst gilt, dass Angestellte eine Gegendarstellung abgeben sollten, da öffentliche Arbeitgeber mit Abmahnungen nicht zielgerichtet Kündigungen vorbereiten. In der Privatwirtschaft hingegen ist eine Abmahnung als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung zu betrachten; nicht selten hat der Arbeitgeber bereits die Kündigung des Arbeitnehmers fest eingeplant.

Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber zu Unrecht abgemahnt hat oder deren Abmahnung offensichtliche Mängel aufweist, sollten genau abwägen, ob sie den Arbeitgeber auf diese Mängel sofort hinweisen. Die Wirksamkeit einer späteren Kündigung hängt nämlich immer von der Berechtigung der zuvor ausgesprochenen Abmahnung ab. In einem späteren Kündigungsschutzprozess können Arbeitnehmer immer noch gegen die Abmahnung vorgehen, denn eine Frist für die Gegendarstellung zur Abmahnung oder für den Widerspruch gegen die Abmahnung gibt es nicht.

Will man eine Gegendarstellung bei einer Abmahnung schreiben, können sich betroffene Arbeitnehmer Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht holen. Dieser kann einschätzen, welche Formulierungen in der Gegendarstellung am besten sind. Genaue Formulierungen können bei späteren Streitigkeiten entscheidend sein. Ist der Arbeitnehmer daran interessiert, weiter für seinen Arbeitgeber tätig zu sein, sollte er auf zu harsche Formulierungen in der Gegendarstellung verzichten. Schreiben, die direkt vom Anwalt kommen, werten Arbeitgeber häufig als Angriff, und sollten in diesem Fall lieber vermieden werden. Wenn ein Fachanwalt beim Verfassen der Gegendarstellung geholfen hat, muss der Arbeitgeber davon nichts wissen.

Betriebsrat und Abmahnung: Arbeitnehmer sollten bei einer Abmahnung den Betriebsrat einschalten. Dieser kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln.

Wie schreibe ich eine Gegendarstellung für eine Abmahnung?

Eine Gegendarstellung kann formlos verfasst werden. Sie sollte möglichst sachlich formuliert sein. Aus dem Gegendarstellungsschreiben muss eindeutig hervorgehen, auf welche Abmahnung sich der Arbeitnehmer bezieht. Anschließend sollte der möglicherweise unberechtigte Vorwurf aus der Abmahnung in den Fokus rücken.

Der Arbeitnehmer sollte den Sachverhalt ausführlich aus seiner Sicht darstellen und überzeugend begründen, warum er mit seinem Verhalten nicht gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Möglicherweise lässt sich das Fehlverhalten auch als das Ergebnis einer Verkettung unglücklicher Umstände darstellen, sodass der Arbeitnehmer nur zum Teil verantwortlich war. Im Zuge der Gegendarstellung sollte der Arbeitnehmer auch die Bitte vorbringen, die Abmahnung aus seiner Personalakte zu entfernen, auch wenn nicht alle Arbeitgeber dieser Bitte nachkommen.

So kann eine schriftliche Gegendarstellung zu einer unberechtigten Abmahnung formuliert sein:

Im Internet gibt es zahlreiche Muster für Gegendarstellungen, die jedoch keinesfalls unverändert übernommen werden sollten. Es ist enorm wichtig, die eigene Gegendarstellung zur Abmahnung auf die persönliche Situation auszurichten.

Schriftliche Ermahnung und Gegendarstellung: Arbeitnehmer können auch nach einer Ermahnung eine Gegendarstellung verfassen, die der Arbeitgeber ihrer Personalakte beilegt. Die Gegendarstellung zur Ermahnung unterscheidet sich formal und inhaltlich nicht von der zur Abmahnung.

Abmahnung: Frist für Gegendarstellung

Gegendarstellung nach Abmahnung: Frist

Für eine Gegendarstellung zur Abmahnung ist keine Frist einzuhalten. Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichtet, eine Gegendarstellung zu schreiben. Stattdessen kann er zum Beispiel auch in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber versuchen, die Angelegenheit zu klären, oder den Betriebsrat um Hilfe bitten.

Auch wenn es nach einer Abmahnung für die Gegendarstellung keine Frist gibt, ist anzuraten, eine Gegendarstellung zeitnah einzureichen. In einem späteren Kündigungsschutzprozess macht es einen besseren Eindruck, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitsgericht eine Gegendarstellung vorlegen kann, die er zeitnah nach Erhalt der Abmahnung eingereicht hat. Weist ein Arbeitnehmer Vorwürfe aus einer Abmahnung zum ersten Mal im Kündigungsschutzprozess zurück, kann das dazu führen, dass das Gericht dem Arbeitnehmer keinen Glauben schenkt. Eine (zeitnah formulierte) Gegendarstellung kann unter Umständen zu einer höheren Abfindung führen.

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