Ein strafrechtlicher Vorwurf im Wirtschaftsleben kann innerhalb kürzester Zeit existenzbedrohend werden – für Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter, Freiberufler oder auch ganze Unternehmen. Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Medienberichte bedeuten eine enorme Belastung und können berufliche Karrieren und Unternehmensreputation nachhaltig beschädigen. In dieser Situation ist es entscheidend, frühzeitig und professionell unterstützt zu werden – von jemandem, der die Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts und die Abläufe von Ermittlungsbehörden und Gerichten genau kennt.
Johannes von Rüden
Anwalt Wirtschaftsstrafrecht
Seit vielen Jahren vertrete ich als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht Einzelpersonen und Unternehmen in sensiblen Straf- und Ermittlungsverfahren. Ich kenne die Dynamik wirtschaftlicher Abläufe und weiß, wie schnell aus einer unternehmerischen Entscheidung ein strafrechtlicher Vorwurf werden kann. Meine Aufgabe ist es, Sie verständlich zu beraten, Ihre Rechte konsequent zu schützen und Sie – wenn nötig – engagiert zu verteidigen. Neben juristischer Expertise biete ich Ihnen ein ehrliches, verlässliches Gegenüber, das Sie loyal begleitet.
Johannes von Rüden
Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
befasst sich mit strafbaren Handlungen im wirtschaftlichen Kontext. Typische Vorwürfe sind Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte, Steuerstraftaten, Korruption, Wettbewerbsdelikte und Bilanzstraftaten. Es betrifft regelmäßig Unternehmer, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Freiberufler, aber auch Unternehmen selbst und kann sowohl strafrechtliche als auch berufs- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein hoch spezialisiertes Rechtsgebiet, das an der Schnittstelle von Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Aufsichtsrecht liegt. Ermittlungsverfahren sind häufig komplex, umfangreich und von erheblicher Öffentlichkeitswirkung geprägt. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung mit wirtschaftlichen Zusammenhängen, buchhalterischen Strukturen und internen Abläufen in Unternehmen.
Ich analysiere frühzeitig die Beweislage, entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und koordiniere auf Wunsch die Abstimmung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder der Unternehmenskommunikation. Ziel ist es, strafrechtliche Risiken zu minimieren, Verfahren möglichst früh zu beenden und persönliche sowie unternehmerische Schäden zu begrenzen – sei es in laufenden Ermittlungen, bei Compliance-Fragen oder in internen Untersuchungen.
Vorwürfe des Betrugs betreffen im Wirtschaftsleben häufig Vertragskonstellationen, Fördermittel, Finanzprodukte oder Geschäftsmodelle. Schnell entsteht der Verdacht, Kunden, Vertragspartner oder den Staat über wesentliche Umstände getäuscht zu haben – etwa im Zusammenhang mit Corona-Hilfen, Subventionen oder Kapitalanlagen. Die Abgrenzung zwischen zulässiger Vertragsanbahnung, unternehmerischem Risiko und strafbarer Täuschung ist kompliziert und hängt stark vom Einzelfall ab.
Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht prüfe ich die zugrunde liegenden Verträge, Kommunikationsverläufe und Dokumentationen sorgfältig. Ich helfe dabei, wirtschaftliche Hintergründe verständlich darzustellen, Missverständnisse aufzulösen und unverhältnismäßige Vorwürfe zurückzuweisen. Wo nötig, erarbeite ich mit Ihnen eine Strategie zur Schadensbegrenzung, etwa durch Rückabwicklungen, Vergleichslösungen oder Wiedergutmachung, um die strafrechtlichen Folgen zu reduzieren.
Untreuevorwürfe richten sich häufig gegen Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen oder andere Personen mit Vermögensverantwortung. Im Mittelpunkt steht meist der Verdacht, Unternehmenswerte pflichtwidrig eingesetzt, risikoreiche Geschäfte abgeschlossen oder eigene Interessen über diejenigen des Unternehmens gestellt zu haben. Die strafrechtliche Bewertung solcher Entscheidungen ist schwierig, da wirtschaftliche Risiken und unternehmerische Freiheit mit strafrechtlichen Grenzen kollidieren.
Ich analysiere die zugrunde liegenden Organpflichten, Geschäftsordnungen und Kontrollmechanismen und ordne Entscheidungen im wirtschaftlichen Kontext ein. Ziel ist es darzulegen, dass unternehmerische Entscheidungen auch bei späterem Misserfolg nicht automatisch strafbar sind. Durch eine präzise Aufarbeitung der Entscheidungsprozesse und eine enge Abstimmung mit internen und externen Beratern lassen sich häufig überzogene Untreuevorwürfe entkräften oder deutlich abmildern.
Gerät ein Unternehmen in die Krise, geraten Geschäftsleiter schnell in den Fokus der Strafverfolgung. Typische Vorwürfe sind verspätete Insolvenzantragstellung, Beiseiteschaffen von Vermögenswerten, Gläubigerbegünstigung oder Verletzung von Buchführungspflichten. In solchen Situationen überschneiden sich wirtschaftliche Zwänge, Sanierungsbemühungen und die engen Vorgaben des Insolvenz- und Strafrechts.
Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht begleite ich Sie bereits in der Unternehmenskrise, um strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftliche Lage, die Insolvenzantragspflichten und die bisherige Dokumentation von Entscheidungen. In laufenden Verfahren arbeite ich eng mit Insolvenzverwaltern, Restrukturierungsberatern und Steuerberatern zusammen, um Ihre Position darzustellen und den Spagat zwischen Sanierungsinteressen und strafrechtlicher Verantwortung zu meistern.
Steuerstrafverfahren betreffen Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen gleichermaßen. Häufig geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung, unrichtige oder unvollständige Angaben in Steuererklärungen, nicht erklärte Einnahmen oder komplexe Gestaltungen mit Auslandsbezug. Viele Betroffene erleben die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens als massiven Eingriff in ihre wirtschaftliche und persönliche Lebensführung.
Ich berate Sie zu Verteidigungsmöglichkeiten im Steuerstrafverfahren, zur Abgrenzung zwischen bewusster Hinterziehung und bloßen Fehlern sowie zu Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige (soweit rechtlich noch möglich). In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder eigenen steuerrechtlichen Experten stelle ich sicher, dass sowohl die steuerliche als auch die strafrechtliche Dimension berücksichtigt wird. Ziel ist es, finanzielle und strafrechtliche Belastungen zu minimieren und – wo möglich – eine gerichtliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Im wirtschaftlichen Alltag sind Kooperationen, Rabatte, Provisionen und Sponsoring-Nutzungen üblich. Nicht selten geraten solche Gestaltungen jedoch in den Verdacht der Bestechung, Bestechlichkeit oder unzulässigen Vorteilsgewährung – insbesondere bei Kontakten zur öffentlichen Hand oder im regulierten Bereich. Hinzu kommen Vorwürfe wie wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geheimnisverrat oder unlauterer Wettbewerb.
Ich unterstütze Sie dabei, bestehende und geplante Kooperationsmodelle rechtlich einzuordnen und Compliance-Strukturen aufzubauen oder zu optimieren. In laufenden Ermittlungsverfahren ist es mein Ziel, die wirtschaftlichen Hintergründe nachvollziehbar darzustellen, zulässige Marktpraktiken von strafbarer Korruption abzugrenzen und Ihre persönliche oder unternehmerische Verantwortung zu begrenzen. So lassen sich Reputationsschäden und strafrechtliche Sanktionen häufig deutlich reduzieren.
Fehler oder Unrichtigkeiten in Jahresabschlüssen, Lageberichten oder Kapitalmarktinformationen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Besonders betroffen sind Organmitglieder von Kapitalgesellschaften, Verantwortliche in Finanzabteilungen sowie Emittenten von Wertpapieren. Der Vorwurf lautet dann etwa auf Bilanzfälschung, unrichtige Darstellung oder Marktmanipulation. Diese Verfahren sind in der Regel sehr technisch und stark von Gutachten geprägt.
Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht arbeite ich eng mit Wirtschaftsprüfern, Bilanzexperten und Kapitalmarktspezialisten zusammen, um die tatsächliche Informationslage und die zugrunde liegenden Bewertungsentscheidungen aufzuarbeiten. Ziel ist es zu zeigen, dass unterschiedliche Bilanzierungsansätze oder Prognosen nicht automatisch strafbar sind. Durch eine strukturierte Aufbereitung lassen sich Verdachtsmomente oftmals entschärfen oder auf weniger schwerwiegende Vorwürfe reduzieren.
Auch im Wirtschaftsstrafrecht gilt: Je früher Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, desto besser.
Bitte schweigen Sie ab sofort! Überlassen Sie bitte mir gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten.
Ich biete Ihnen sofortige anwaltliche Hilfe und fachkundige Beratung. Sie können mit mir Ihren Fall in aller Ruhe besprechen. Im Anschluss loten wir Möglichkeiten und Chancen aus und finden bestmögliche Wege in der Verteidigung. Diskretion und Vertrauen stehen dabei stets an erster Stelle. Ich fordere die Ermittlungsakte an und sichte ggf. vorliegende Beweise. Auf Basis der Aktenlage passen wir Ihre Verteidigungsstrategie optimal an.
Idealerweise ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt bereits bei den ersten Anzeichen eines drohenden Strafverfahrens hinzu – etwa bei ungewöhnlichen Anfragen von Behörden, internen Unregelmäßigkeiten, Hinweisen von Mitarbeitern (Whistleblowern) oder Prüfungsfeststellungen. Je früher eine fundierte Einschätzung erfolgt, desto besser lassen sich Fehler vermeiden, Abläufe steuern und Risiken begrenzen. Wird erst nach einer Durchsuchung oder förmlichen Beschuldigtenvernehmung reagiert, sind viele Weichen bereits gestellt. Eine frühzeitige Beratung hilft, Ihre Rechte zu sichern, den Informationsfluss zu kontrollieren und eine realistische Strategie zu entwickeln – sei es Verteidigung, Kooperation oder eine interne Aufarbeitung der Vorgänge.
Mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werden Sie zur „beschuldigten Person“. Die Staatsanwaltschaft sammelt Beweise, befragt Zeugen und wertet Unterlagen aus. Häufig erfahren Betroffene erst durch eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft von dem Verfahren. In dieser Phase ist Zurückhaltung bei eigenen Äußerungen besonders wichtig. Sie haben das Recht zu schweigen und zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte durch Ihren Anwalt zu nehmen.
Ich kümmere mich um die Kommunikation mit den Behörden, beantrage Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen, ob und in welchem Umfang eine Stellungnahme sinnvoll ist. Ziel ist es, Fehlinterpretationen frühzeitig zu korrigieren, belastende Maßnahmen abzuwehren und nach Möglichkeit eine schnelle Verfahrenseinstellung zu erreichen.
Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und dürfen zu jedem Zeitpunkt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht sind Sachverhalte umfangreich und rechtlich komplex; spontane oder unüberlegte Aussagen können später schwer korrigiert werden. Daher ist es in der Regel ratsam, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und stattdessen anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Nachdem ich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen habe, können wir gemeinsam entscheiden, ob eine schriftliche Stellungnahme, ein kooperatives Gespräch oder anhaltendes Schweigen die bessere Strategie ist. So behalten Sie die Kontrolle über den Informationsfluss und vermeiden widersprüchliche oder missverständliche Angaben, die Ihre Position unnötig schwächen könnten.
Die Spannweite möglicher Konsequenzen ist groß und reicht von Geldstrafen über Freiheitsstrafen auf Bewährung bis hin zu Haftstrafen ohne Bewährung. Hinzu kommen oft berufsrechtliche Maßnahmen, Eintragungen im Führungszeugnis, Gewerbeuntersagungen oder Auflagen von Aufsichtsbehörden. Für Unternehmen drohen Verbandsgeldbußen, Vermögensabschöpfung, Reputationsschäden und der Verlust von Geschäftsbeziehungen oder Lizenzen.
Im Rahmen der Verteidigung analysiere ich nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die berufliche und wirtschaftliche Dimension Ihrer Situation. Ziel ist es, das Gesamtpaket der Folgen möglichst gering zu halten – etwa durch Verfahrenseinstellungen, Verständigungen im Strafprozess, Rückzahlungen, Wiedergutmachung oder die Begrenzung von Nebenfolgen wie Berufs- und Tätigkeitsverboten.
Wirksamer Schutz beginnt mit klaren Strukturen: interne Richtlinien, ein gelebtes Compliance-System, Schulungen für Mitarbeiter und eine dokumentierte Kontrolle zentraler Prozesse. Dazu gehören z. B. Regelungen zu Einladungen und Geschenken, Freigabeprozessen, Vier-Augen-Prinzipien, Dokumentationspflichten und Meldewegen bei Verdachtsmomenten. Wichtig ist, dass diese Vorgaben nicht nur „auf dem Papier“ existieren, sondern im Alltag umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.
Ich unterstütze Sie bei der Einführung oder Optimierung von Compliance-Strukturen, der Bewertung rechtlicher Risiken und der Schulung von Führungskräften. Im Ernstfall kann ein funktionierendes Compliance-System nicht nur Rechtsverstöße verhindern, sondern auch entlastend wirken und zeigen, dass Sie Ihrer Organisations- und Aufsichtspflicht nachgekommen sind.
Eine Durchsuchung in Geschäftsräumen oder der Privatwohnung ist für Betroffene hoch belastend. In dieser Situation ist besonnenes Handeln entscheidend. Sie sollten die Durchsuchungsanordnung prüfen lassen, die Personalien der eingesetzten Beamten notieren und keine spontanen Einlassungen zur Sache machen. Mitarbeiter sollten angewiesen werden, ruhig zu bleiben und keine Unterlagen eigenmächtig zu vernichten oder zurückzuhalten.
Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht. Ich begleite – soweit möglich – den Ablauf der Durchsuchung, prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, achte auf die Grenzen der Beschlagnahmebefugnisse und dokumentiere Auffälligkeiten. Im Nachgang analysieren wir gemeinsam die Sicherstellung von Unterlagen und Daten, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und prüfen, ob Rechtsmittel gegen einzelne Maßnahmen sinnvoll sind. So behalten Sie auch in einer Ausnahmesituation größtmögliche Kontrolle.
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