Auf eine Kündigung folgt manches Mal ein sogenannter Abwicklungsvertrag. Er dient dazu, die Rahmenbedingungen der Kündigung zu regeln. Worauf Angestellte dabei achten sollten und wo mögliche Fallen drohen, erfahren Sie hier.
Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Ein Abwicklungsvertrag beinhaltet nicht die eigentliche Kündigung. Diese wurde in der Regel im Vorfeld in einem separaten Dokument erfasst. Der Abwicklungsvertrag dient vielmehr dazu, Kompromisse und Zugeständnisse festzulegen, um lange Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht zu verhindern. Das ist auch der Grund, warum Arbeitgeber oft dazu bereit sind, einen Abwicklungsvertrag nach Kündigung abzuschließen. Hier können sie ausschließen, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage anstrebt. Im Gegenzug bieten sie dem Arbeitnehmer häufig eine Abfindung oder Freistellung in der Abwicklungsvereinbarung an. Möglich ist auch die einvernehmliche Vereinbarung der Verkürzung der Kündigungsfrist, sodass der Angestellte auch kurzfristig einen neuen Job annehmen kann. Dadurch erhält der Arbeitnehmer mehr Flexibilität.
Wann sollte man einen Abwicklungsvertrag unterschreiben?
Immer nur dann, wenn man ihn auf Herz und Nieren geprüft hat – und das am besten von einem spezialisierten Juristen. Auch wenn ein Abwicklungsvertrag auf den ersten Blick sehr vorteilhaft aussieht, kann er jede Menge Fallstricke für den gekündigten Angestellten beinhalten. Nachteile eines Abwicklungsvertrages für Arbeitnehmer können sein:
- Ein Abwicklungsvertrag mit Abfindungsregelung kann beispielsweise eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Das heißt, das Arbeitslosengeld wird in diesen Fällen erst später gezahlt.
- In der Regel haben gekündigte Angestellte, die einen Abwicklungsvertrag unterschreiben, keine Möglichkeit mehr, die Kündigung rechtlich anzugreifen. Sie verzichten auf eine Kündigungsschutzklage nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Ein Abwicklungsvertrag kann aber auch Vorteile für den Arbeitnehmer bieten: Eine Abwicklungsvereinbarung gibt Angestellten die Chance, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und einige Vorteile – wie beispielsweise eine Abfindung, ein sehr gutes Zeugnis oder eine Freistellung – verbindlich festzuschreiben. Der Inhalt eines Abwicklungsvertrags ist dabei immer Verhandlungssache. Damit gleicht der Abwicklungsvertrag in vielen Punkten einem Prozessvergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren – allerdings ohne Einschaltung des Arbeitsgerichts und ohne dadurch entstehende Kosten.
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Angestellte sollten einen Abwicklungsvertrag nicht unterschreiben, bevor sie nicht genau geprüft haben, ob alle für sie relevanten Aspekte in der Vereinbarung aufgenommen wurden. Das könnten zum Beispiel folgende sein:
- Abfindung
- Freistellung
- Resturlaubsanspruch
- Überstundenvergütung
- Arbeitszeugnis
- Offene Entgeltansprüche (z. B. Weihnachtsgeld, Boni)
- Verzicht auf Kündigungsschutzklage
- Vermerk zur Vermeidung der Sperrfrist
Außerdem brauchen Arbeitnehmer einen Abwicklungsvertrag nicht unterschreiben, wenn sie sich vom Arbeitgeber genötigt und unter Druck gesetzt fühlen. Die Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags muss auf beiden Seiten freiwillig erfolgen – insbesondere, wenn es um den vollkommenen Verzicht des Kündigungsschutzes geht. Wird die Abwicklungsvereinbarung unter massivem Druck unterzeichnet oder der Arbeitnehmer bewusst getäuscht, ist der Vertrag anfechtbar. Der Abwicklungsvertrag kann dann widerrufen werden.
Häufige Fragen rund um das Thema Abwicklungsvertrag
Bedarf ein Abwicklungsvertrag der Schriftform?
Ein Abwicklungsvertrag muss nicht in Schriftform vorliegen; er ist auch so wirksam. Damit unterscheidet sich der Abwicklungsvertrag von einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung. Aber auch wenn die Schriftform nicht gegeben sein muss, ist es ratsam, die Vereinbarungen zu verschriftlichen – dafür reicht beispielsweise eine Mail. Das ist wichtig, falls es doch zu einem Streit zwischen Angestellten und Arbeitgeber kommt.
Besteht nach dem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit?
Abwicklungsvertrag und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sind zwei Themen, mit denen sich gekündigte Angestellte auskennen sollten. Eine Sperrzeit droht nämlich beispielsweise dann, wenn der Angestellte im Abwicklungsvertrag unterschreibt, dass er die Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung akzeptiert. In diesem Fall hat er sich sozusagen aktiv daran beteiligt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Grund für die Arbeitsagentur, bei geschlossenem Abwicklungsvertrag eventuell eine Sperrzeit zu verhängen.
Wichtig: Beim Abwicklungsvertrag muss die Schriftform nicht unbedingt eingehalten werden. Dennoch ist es sehr sinnvoll, sich die Bedingungen der Kündigung schriftlich geben zu lassen. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist empfehlenswert.
Wie vermeide ich eine Sperrzeit?
Ein Abwicklungsvertrag ohne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann möglich sein, wenn es einen sogenannten wichtigen Grund für den Abwicklungsvertrag nach Kündigung gab. Solche Gründe können vorliegen, wenn:
• das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat,
• die Kündigung rechtmäßig war und nicht aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers entstand, sondern Gründe wie Stellenabbau oder Krankheit vorliegen,
• die Bezahlung mindestens 20 Prozent unter dem Tariflohn oder der ortsüblichen Bezahlung lag,
• der Arbeitnehmer unter schwerer psychischer Belastung litt, gemobbt wurde oder Opfer sexueller Belästigung wurde.
Info: Gekündigte Angestellte müssen die Existenz einer dieser Gründe beweisen, um bei einem Abwicklungsvertrag die Sperrzeit vermeiden zu können. Hier ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, um bei einem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit zu verhindern. Die Arbeitsagentur kann unter gewissen Umständen eine Sperrzeit bei Zahlung des Arbeitslosengeldes verhängen. Diese Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen andauern. In dieser Zeit erhalten Betroffene kein Arbeitslosengeld. Die Sperrzeit verkürzt damit die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.
Ist es trotz Abwicklungsvertrag möglich, Arbeitslosengeld zu bekommen?
Das hängt von oben genannten Gründen ab. Lassen sich diese Gründe nachweisen, gibt es eine Chance, bei einem Abwicklungsvertrag um die Sperrzeit herumzukommen. Hier sollte man aber unbedingt mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten, um sich abzusichern. Tritt der Fall ein, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, kann man bei einem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit in der Regel nur dann vermeiden, wenn:
- die fristgemäße Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist,
- die Kündigung rechtmäßig war,
- der gekündigte Angestellte durch den Abwicklungsvertrag objektiven Nachteilen einer Kündigung entgeht – beispielsweise, wenn er eine Abfindung ausgezahlt bekommt.
Was steht nach der Kündigung in einem Abwicklungsvertrag?
Ein Abwicklungsvertrag nach einer Kündigung regelt, unter welchen Bedingungen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vonstattengeht. Er löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern klärt nur die Einzelheiten der Kündigung, die bereits ausgesprochen wurde. Ein Abwicklungsvertrag kann auch dann abgeschlossen werden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft. In der Regel ist es aber so, dass einem Abwicklungsvertrag eine Kündigung vorangegangen ist. Die gängigsten Vereinbarungen sind dann, dass der Arbeitnehmer erklärt, die Kündigung als wirksam anzusehen und keine Kündigungsschutzklage erheben wird. Und, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.
Bekomme ich bei einem Abwicklungsvertrag eine Abfindung?
In der Regel ja. Ein Abwicklungsvertrag kann eine entsprechende Regelung enthalten. Der Inhalt des Vertrags ist Verhandlungssache und sowohl vom Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer gemeinschaftlich festzulegen. Je nach Verhandlungsposition und -geschickt kann aber auch ein Abwicklungsvertrag ohne Abfindung entstehen. Das ist teilweise der Fall, wenn der Vertrag nach fristloser Kündigung mit guter Begründung geschlossen wird.
Möglich ist u. a. auch eine Freistellung des Arbeitnehmers für einen längeren Zeitraum bei fortlaufender Bezahlung. Bei der Verhandlung der Bedingungen sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht zugegen sein, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wozu dient eine Abwicklungsvereinbarung nach Kündigung?
Man könnte meinen, dass ein Arbeitgeber seinem Angestellten einfach kündigen kann, ohne mit ihm noch in detaillierte Verhandlungen über bestimmte Bedingungen gehen zu müssen. In der Regel muss er das auch nicht – allerdings macht eine Abwicklungsvereinbarung nach Kündigung häufig für den Arbeitgeber Sinn. Größter Vorteil: Der Arbeitgeber kann den Angestellten im Abwicklungsvertrag unterschreiben lassen, dass dieser auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Die meisten Arbeitgeber möchten sich diesen langen, teuren und aufwändigen Rechtsstreit ersparen und regeln lieber im Abwicklungsvertrag, dass sie im Gegenzug zu einer Abfindungszahlung bereit sind. So kommen diese um die hohen Hürden, die es bei einer rechtswirksamen Kündigung gibt, herum.
