Sie sind mit dem Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses nicht einverstanden? Mit einer Zeugnisberichtigungsklage können Arbeitnehmer beim Arbeitgeber Änderungen am Zeugnis einfordern. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Korrekturen sich grundsätzlich einfordern lassen und wann sich eine Berichtigungsklage lohnt.
- Zeugnisberichtigungsklage als letzter Ausweg
- Nicht alle Änderungswünsche am Zeugnis lassen sich durchsetzen
- Wann lohnt sich eine Zeugnisberichtigungsklage?
- Zeugnisberichtigungsklage: Ablauf des Verfahrens
- Darlegungs- und Beweislast in Zeugnisberichtigungsklage
- Gibt es für die Zeugnisberichtigungsklage eine Frist?
- Zeugnisberichtigungsklage: Kosten des Verfahrens
Zeugnisberichtigungsklage als letzter Ausweg
Nicht in jedem Fall lohnt sich eine Zeugnisberichtigungsklage, wenn ein Arbeitnehmer Änderungen am Arbeitszeugnis durchsetzen lassen will. Bevor man den Gang zum Arbeitsgericht wagt, sollte zunächst auf anderem Wege versucht werden, das Zeugnis zu korrigieren. In der Regel reicht es sogar aus, mit dem Vorgesetzten das Gespräch zu suchen und konkrete Änderungsvorschläge zu machen. Auch schriftlich kann der Arbeitnehmer Widerspruch gegen das Arbeitszeugnis einreichen.
Nur wenn der Arbeitgeber unter keinen Umständen dazu bereit ist, das Arbeitszeugnis zu korrigieren, sollte in Erwägung gezogen werden, einen Anwalt hinzuzuziehen. Auch dieser wird zunächst auf außergerichtlichem Wege mittels eines Briefes versuchen, den Arbeitgeber zu Korrekturen am Zeugnis zu bewegen. Eine Anfechtung des Arbeitszeugnisses vor dem Arbeitsgericht sollte immer der letzte Ausweg sein und auch nur bei gravierenden Mängeln am Zeugnis in Betracht kommen.
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Der Zeugnisschreiber kann in der Regel frei entscheiden, auf welche Formulierungen er im Arbeits- oder Dienstzeugnis zurückgreift. Weiterhin ist es Sache des Arbeitgebers, zu wählen, welche Eigenschaften oder Leistungen seines Mitarbeiters er hervorheben möchte und welche er unerwähnt lässt. Unter anderem diese Dinge am Arbeitszeugnis lassen sich normalerweise auch mit einer Zeugnisberichtigungsklage nicht durchsetzen:
- das zusätzliche Nennen einer bestimmten Eigenschaft des Mitarbeiters (etwa “selbstständige Arbeitsweise”)
- der Verzicht auf Silbentrennungen im Zeugnis
- eine freundliche, wohlwollende Schlussformulierung mit Zukunftswünschen, Danksagung und Ausdruck des Bedauerns über den Weggang des Mitarbeiters
Wann lohnt sich eine Zeugnisberichtigungsklage?
Arbeitnehmer haben gute Chancen auf eine Korrektur ihres Arbeitszeugnisses, wenn das Zeugnis folgende Punkte aufweist:
- orthografische oder grammatikalische Fehler
- falsche Daten (Geburtsdatum des Arbeitnehmers, Eintritts- oder Austrittsdatum)
- Dokument entspricht nicht den Formvorschriften eines Arbeitszeugnisses
- falsche oder unvollständige Aufgabenbeschreibung
- wichtige Elemente im Zeugnis fehlen (etwa Leistungskriterien oder Führungsqualitäten im Managerzeugnis)
- negative, nicht wohlwollende Formulierungen
- ironischer Charakter
- Dinge, die nicht ins Zeugnis gehören, werden erwähnt (unter Umständen Elternzeit oder Krankheitstage etwa)
- verschlüsselte oder widersprüchliche Aussagen oder unzulässige Geheimcodes
Zeugnisberichtigungsklage: Ablauf des Verfahrens
- Anwaltlichen Rat einholen: Um ihre Aussichten auf Erfolg im Verfahren richtig einschätzen zu können, sollten Arbeitnehmer vor Einreichen einer Zeugnisberichtigungsklage einen Fachanwalt aufsuchen. Dieser kann zunächst beurteilen, ob sich eine Zeugnisberichtigungsklage überhaupt lohnt.
- Klageantrag: Inhaltliche und formale Änderungen am qualifizierten Arbeitszeugnis muss der Kläger im Zeugnisberichtigungsklage-Antrag genau bezeichnen und formulieren. Bei umfangreicheren Berichtigungsanträgen kann der Arbeitnehmer einen Hauptantrag stellen, der ein vollständig neu verfasstes Zeugnis zum Gegenstand hat. Weiterhin kann er einen Hilfsantrag stellen, der zu den einzelnen Beanstandungen neue Formulierungen enthält.
- Gütetermin: Der Richter und die streitenden Parteien treffen sich etwa drei bis vier Wochen nach Klageeinreichung zum Gütetermin, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Ziel ist es hier, das Verfahren schnell und kostengünstig mit einem Vergleich abzuschließen. Kommt es zu keinem Vergleich, kann es vier bis fünf Monate dauern, bis das Arbeitsgericht ein Urteil fällt.
Ein Vergleich belastet das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich weniger als ein Urteil. Zudem kann ein Vergleich im Gütetermin auch Regelungen zu Gunsten des Arbeitnehmers enthalten, wie zum Beispiel das Einfügen einer umfangreichen Schlussformulierung ins Zeugnis. Im Vergleich können Arbeitnehmer grundsätzlich mehr durchsetzen als durch ein Urteil.
Darlegungs- und Beweislast in Zeugnisberichtigungsklage
Was die Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis angeht, hat sich eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast durchgesetzt. Wenn der Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistungen (sehr gut oder gut) im Zeugnis bescheinigt haben will, muss er im Prozess beweisen und darlegen können, dass seine Leistung und Arbeitsqualität über dem Durchschnitt lagen. Am besten lässt sich so etwas anhand von Zeugen (Kollegen oder Kunden) belegen.
Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig, wenn das Arbeitszeugnis unterdurchschnittlich (ausreichend oder mangelhaft) ausfällt. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich dauerhaft schlechte Leistungen erbracht hat.
Auch wenn im Arbeitszeugnis Tätigkeiten und Aufgaben nicht aufgeführt sind, die der Arbeitnehmer während seiner Berufsausübung ausgeführt hat, ist es Sache des Arbeitnehmers, zu beweisen, dass er bestimmte Arbeiten verrichtet hat.
Tipp: Arbeitnehmer haben besonders gute Chancen bei einer Zeugnisberichtigungsklage, wenn sie ein Zwischenzeugnis vorlegen können, das bestenfalls nicht älter als ein Jahr ist.
Gibt es für die Zeugnisberichtigungsklage eine Frist?
Für den Gang zum Gericht gilt zum Einreichen einer Zeugnisberichtigungsklage grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. In der Praxis fallen die Fristen zum Anfechten des Zeugnisses in der Regel jedoch kürzer aus. So entscheiden viele Arbeitsgerichte, dass der Anspruch auf Zeugnisberichtigung bereits nach vier oder fünf Monaten wegen zu langem Warten verwirkt ist.
Es kann auch vorkommen, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen vorgesehen sind, sodass der Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses früher verfällt, insofern er nicht geltend gemacht wird. Tarifliche Ausschlussfristen sehen häufig zwei bis sechs Monate vor, bevor der Berichtigungsanspruch erlischt. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen müssen mindestens drei Monate betragen.
Zeugnisberichtigungsklage: Kosten des Verfahrens
Der Gegenstands- oder Streitwert eines Arbeitszeugnisses ist unterschiedlich geregelt und muss vom jeweiligen Arbeitsgericht individuell festgelegt werden. Diese Leitsätze können als Orientierung dienen:
- Der Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Abschlusszeugnisses beträgt meist ein Brutto-Monatsgehalt.
- Bei einer Zwischenzeugnis-Klage, wo es um die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses geht, wird als Streitwert oft ein halber Brutto-Monatsverdienst festgelegt.
- Bei einer Arbeitszeugnis-Klage auf Zeugnisberichtigung beträgt der Streitwert in der Regel ein Monatseinkommen. Unter Umständen kann auch ein geringerer Wert festgesetzt werden.
Diese Streitwerte gelten auch, wenn der Arbeitnehmer eine Zeugnisberichtigungsklage nach einem Vergleich aus einem vorangegangenen Kündigungsschutzprozess, der eine Abfindungszahlung und die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses regelte, einreicht, weil das Arbeitszeugnis nicht gerechtfertigt ist.
Möchte etwa ein Arbeitnehmer, der 4.000 Euro brutto monatlich verdient, mittels Klage einen Berichtigungsanspruch an seinem Arbeitszeugnis durchsetzen, beträgt der Streitwert 4.000 Euro. Der Streitwert dient als Grundlage zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren im Arbeitsrecht.
Die Gerichtsgebühren lassen sich dem Gerichtskostengesetzt (GKG) entnehmen. Ein Anwalt kann auf Basis eines Honorars oder der gesetzlichen Gebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) tätig werden. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwalts- und Prozesskosten.
Gemäß GKG-Streitwerttabelle liegen die Prozesskosten bei der Zeugnisberichtigungsklage bei einem Lohn von 4.000 Euro bei 140 Euro. Die Anwaltskosten belaufen sich laut RVG-Tabelle auf 278 Euro. Letztere erhöhen sich noch um eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr, eine Auslagenpauschale sowie die Mehrwertsteuer. Wie hoch die Kosten letztendlich sind, hängt auch davon ab, ob die Zeugnisberichtigungsklage mit Urteil oder Vergleich endet. Bei einem Streitwert von 4.000 Euro können sich die Anwaltskosten auf 750 bis 1.000 Euro belaufen.
Hinweis: Für Prozesse im Arbeitsrecht gilt, dass die Partei, die den Prozess verliert, die Gerichtsgebühren trägt. Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an. Die Anwaltskosten muss jede Partei selbst tragen – unabhängig davon, wie der Prozess endet.
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