Arbeitszeugnis anfechten: Gründe, Vorgehen und Fristen

Sobald ein Arbeitsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss das Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Trifft das auf das ausgestellte Arbeitszeugnis nicht zu, kann der Arbeitnehmer ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten.

  1. Wann kann man ein Arbeitszeugnis anfechten? – Prüfung des Zeugnisinhalts
  2. Anfechtung Arbeitszeugnis: Wie geht ein Arbeitnehmer am besten vor?
  3. Muster: Widerruf zum Arbeitszeugnis (Schritt 2)
  4. Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis anfechten? – Frist
  5. Zwischenzeugnis anfechten
  6. Widerspruch: Arbeitszeugnis öffentlicher Dienst

Wann kann man ein Arbeitszeugnis anfechten? – Prüfung des Zeugnisinhalts

Grundsätzlich werden Arbeitszeugnisse so verfasst, dass sie positiv klingen, auch wenn es eigentlich nicht so gemeint ist. Aufgrund dessen kann auch ein wohlwollend klingendes Zeugnis den Arbeitnehmer schlecht dastehen lassen. Um die Zeugnissprache im eigenen Arbeitszeugnis korrekt aufzuschlüsseln, können Arbeitnehmer sich beispielsweise von einem Anwalt beraten lassen.

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Typische Fehler, die immer wieder in Arbeitszeugnissen auftauchen und die eine Anfechtung des Zeugnisses unter Umständen rechtfertigen:

Arbeitszeugnis anfechten: Gründe
  • Äußere Formfehler: Das Zeugnis muss schriftlich auf knitterfreiem Firmenpapier ausgedruckt ausgehändigt werden. Es muss fehlerfrei sein und eigenhändig vom Personalverantwortlichen unterschrieben worden sein.
  • Formale Fehler: Dazu gehören die falsche Bezeichnung der Tätigkeit, fehlende Tätigkeitsbeschreibungen oder Rechtschreibfehler.
  • Einleitungssatz nicht optimal: Ein guter Einleitungssatz im Zeugnis beinhaltet Stammdaten zum Arbeitnehmer, zu seiner Funktion im Unternehmen sowie sein Ein- und Austrittsdatum. Zudem ist er mit einer aktiven Verbform versehen (etwa „tätig“). Ein Arbeitszeugnis sollte auf keinen Fall mit einer Unternehmensbeschreibung beginnen.
  • Offene Kritik: Herabwürdigende, widersprüchliche oder zweideutige Aussagen oder Formulierungen, die den Arbeitnehmer diskreditieren, haben im qualifizierten Arbeitszeugnis nichts zu suchen.
  • Angaben fehlen: Häufig wird das Aufgabenfeld des Arbeitnehmers zu knapp umrissen, die Qualität der Arbeitsleistung nicht bewertet oder das Arbeitszeugnis ist insgesamt viel zu kurz gehalten. Im Managerzeugnis fehlen oft Aussagen zum strategischen und unternehmerischen Denken der Führungskraft.
  • Besondere Erfolge fehlen: Herausragende Leistungen wie Projekterfolge, Teamführung oder erfolgreiche Umstrukturierungen in der Abteilung sollten im Zeugnis unbedingt erwähnt werden.
  • Gesamtnote: Gibt es im Arbeitszeugnis Aussagen, die darauf schließen lassen, dass die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers höchstens der Note 4 (ausreichend) entspricht, dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht, zu beweisen, dass sein Mitarbeiter tatsächlich schlechter gearbeitet hat, was in der Regel sehr schwierig ist.

Warum ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten? Bewerben sich Arbeitnehmer mit einem schlechten Zeugnis, drohen ihnen enorme Nachteile bei der Jobsuche, die sich häufig auch im persönlichen Vorstellungsgespräch nur schwer oder gar nicht aus dem Weg räumen lassen.

Anfechtung Arbeitszeugnis: Wie geht ein Arbeitnehmer am besten vor?

Ist der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden, kann er dieses anfechten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Zeugnis mindestens der Note 3 (befriedigend) entsprechen muss. Das hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer, will er ein Arbeitszeugnis mit der Note 3 anfechten, nachweisen muss, dass er eine Zwei verdient hat. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis mit der Note 2 anfechten will; er muss beweisen, dass er die Note 1 verdient hat. Während die Beweisleist auf Seiten des Arbeitnehmers liegt, wenn es um ein gutes oder sehr gutes Zeugnis geht, muss der Arbeitgeber bei einem Zeugnis schlechter als Note 3 beweisen können, dass der Arbeitnehmer dermaßen schlecht gearbeitet hat. Die Anfechtung eines Arbeitszeugnisses gelingt in vier Schritten.

Schritt 1: Gespräch mit Arbeitgeber suchen

Gespräch mit Arbeitgeber suchen: Arbeitszeugnis anfechten

Zunächst sollte der Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Nicht immer steckt eine böse Absicht hinter unvorteilhaften Formulierungen, sondern lediglich Unwissen. Arbeitnehmer können den Arbeitgeber in einem persönlichen Gespräch bitten, das Zeugnis neu zu formulieren. Sie sollten die Passagen in ihrem Arbeitszeugnis markieren, die ihnen verbesserungswürdig erscheinen. Im Gespräch können sie begründen, warum sie mit den Formulierungen nicht einverstanden sind.

Schritt 2: Widerspruch schriftlich erklären

Konnte der Arbeitnehmer den Chef im persönlichen Gespräch nicht überzeugen, die gewünschten Änderungen umzusetzen, sollte er schriftlich Widerspruch einlegen. Am besten schickt der Arbeitnehmer direkt Formulierungsvorschläge für die entsprechenden Stellen im Arbeitszeugnis mit sowie auch Argumente, warum diese Passagen geändert werden sollten. Ob der Arbeitgeber diese Vorschläge dann genau so übernimmt, bleibt jedoch ihm überlassen. Der schriftliche Widerspruch sollte auch mit einer zeitlichen Frist von beispielsweise 14 Tagen versehen sein. So kann der Arbeitnehmer, hält der Arbeitgeber die Frist nicht ein, den nächsten Schritt gehen.

Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer sich schriftlich an seinen Arbeitgeber wendet. Auf diese Weise hat er, sollte es zu einer Klage kommen, einen Nachweis darüber, dass er es zuerst außergerichtlich versucht hat. Arbeitsgerichte verlangen in der Regel, dass Arbeitnehmer, wenn sie mit ihrem Zeugnis nicht einverstanden sind, zuerst mit dem Vorgesetzten kommunizieren.

Schritt 3: Arbeitszeugnis anwaltlich prüfen lassen

Wenn beide vorherigen Versuche, das Arbeitszeugnis persönlich anzufechten, gescheitert sind, sollte der Arbeitnehmer einen Anwalt einschalten. Dieser kann das Zeugnis zunächst prüfen, kann entscheiden, ob die Korrekturwünsche des Arbeitnehmers berechtigt sind und einschätzen, ob ein Klageverfahren überhaupt Erfolg hätte.

Auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird zunächst versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Ein Schreiben von einem Anwalt ist oft wirksamer als eine Bitte des Arbeitnehmers.

Schritt 4: Arbeitszeugnis gerichtlich anfechten

Schlechtes Zeugnis anfechten: Klage

Erfolgt auch mithilfe des Anwalts keine Einigung, bleibt als letzter Schritt nur noch die Zeugnisberichtigungsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Je nach anzufechtender Gesamtnote im Zeugnis steht der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer in der Beweispflicht.

Ein arbeitsgerichtliches Verfahren dauert in der ersten Instanz zwischen sechs und zwölf Monate. Zudem kommen beim Arbeitszeugnis anfechten Kosten auf den Arbeitnehmer zu, die von seinem Gehalt abhängen. Aus dem Arbeitslohn errechnet sich der Streitwert, an dem sich wiederum die Anwaltsgebühren orientieren. Bei einem Brutto-Monatsgehalt von 2.500 Euro würden, insofern sich die Parteien in erster Instanz einigen, rund 850 Euro Anwaltsgebühr anfallen, die der Arbeitnehmer selbst tragen muss. In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst.

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Muster: Widerruf zum Arbeitszeugnis (Schritt 2)

Zeigt sich der Arbeitgeber nach einem ersten Gespräch uneinsichtig oder die Korrekturen lassen auf sich warten, sollte der Arbeitnehmer einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Dieses Schreiben kann als Muster dienen:

Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis anfechten? – Frist

Zeugnis anfechten - Fristen

Gesetzlich existiert keine Frist zum Arbeitszeugnis anfechten. Allerdings gilt der „Grundsatz der Verwirkung“, das heißt, Arbeitnehmer sollten sich innerhalb von sechs bis neun Monaten bei ihrem Arbeitgeber beschweren. Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass Arbeitgeber nach sechs (manchmal auch neun) Monaten die Leistungen des Arbeitnehmers nicht mehr ordnungsgemäß bewerten können. Sind mehr als neun Monate seit der Arbeitszeugniserteilung vergangen, hat man kaum noch Chancen auf eine erfolgreiche Klage.

Gelegentlich befinden sich auch im Arbeits- oder Tarifvertrag Formulierungen, die festlegen, wie lange ein Arbeitnehmer ein Zeugnis einfordern kann und welche Fristen für eventuelle Änderungen am Arbeitszeugnis vorgesehen sind.

Für das Anfordern eines Arbeitszeugnisses gilt eine gesetzliche Frist von drei Jahren, für das Anfechten des Arbeitszeugnisses bleiben oft nur sechs Monate Zeit. Arbeitnehmer sollten daher, auch wenn es beim Zeugnis anfechten keine Frist gibt, zeitnah dagegen vorgehen, wenn sie ihr Arbeitszeugnis als ungerecht empfinden.

Zwischenzeugnis anfechten

Sobald ein Arbeitsverhältnis endet, haben Beschäftigte ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis existiert allerdings nicht. Liegen besondere Umstände vor, können Arbeitnehmer dennoch ihren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis geltend machen (etwa beim Vorgesetztenwechsel oder bei beruflicher Umorientierung).

Ein Arbeitnehmer kann auch ein schlechtes Zwischenzeugnis anfechten. Auch hier sollte er zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und um Berichtigung des Zeugnisses bitten. Im Prinzip sind dieselben Schritte zur Anfechtung durchzuführen wie es beim Arbeitszeugnis nach einer Kündigung der Fall ist. Die Anfechtung des Zwischenzeugnisses würde dann ebenfalls als letzter Ausweg in einer Zeugnisberichtigungsklage münden. Auch beim Zwischenzeugnis anfechten ist keine Frist vorgesehen. Der Arbeitnehmer sollte seine Ansprüche dennoch zeitnah gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.

Widerspruch: Arbeitszeugnis öffentlicher Dienst

Hierzulande erhalten Beamte oder Soldaten bei Beendigung ihres Dienstverhältnisses ein Dienstzeugnis. Auch gegen ein Dienstzeugnis können Beschäftigte Widerspruch einlegen oder dieses gerichtlich anfechten. Die Anfechtung des Zeugnisses für Beamte unterliegt dabei keiner Verjährungsfrist, weshalb im Grunde genommen unbegrenzt gegen eine ungünstige dienstliche Beurteilung vorgegangen werden kann. Allerdings kommt eine Verwirkung in Betracht, die wiederum vom Einzelfall abhängig ist.

Achtung: Die Beschwerdefrist für Dienstzeugnisse von Soldaten liegt bei nur einem Monat. Wird die dienstliche Beurteilung in dieser Zeit nicht angefochten, wird sie automatisch unanfechtbar.

Diese Möglichkeiten haben Beamte, wollen sie gegen ein Dienstzeugnis vorgehen:

  • Antrag auf Abänderung
  • direkter Widerspruch oder – falls dies laut Landesgesetz nicht möglich ist – eine Klage
  • Gegendarstellung des Beamten, die der Personalakte beigefügt wird

Bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ist das Ziel im Falle einer schlechten dienstlichen Beurteilung die Aufhebung dieser Bewertung und die Vornahme einer Neubewertung durch den Dienstherren. Dabei muss der Dienstherr im neuen Dienstzeugnis die Auffassung des Gerichts berücksichtigen. Für Dienstzeugnisse gilt, dass die Neubewertung des Dienstherrn durchaus schlechter ausfallen darf als die eigentlich angefochtene Bewertung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entspricht ein Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann der Arbeitnehmer gegen das Zeugnis vorgehen.
  • Um das Arbeitszeugnis anzufechten, sollte eine gütliche Einigung zunächst im persönlichen Gespräch versucht zu erzielt werden. Bei Nichterfolg kann schriftlich Widerspruch gegen das Arbeitszeugnis eingelegt werden.
  • Bewegt auch ein Schreiben eines Anwalts den Arbeitgeber nicht dazu, Änderungen am Zeugnis vorzunehmen, sollte Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden.
  • Eine Klage kann kostspielig sein, denn die Anwaltskosten muss jede Partei selbst tragen.
  • Für die Anfechtung eines Arbeitszeugnisses gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Allerdings erachten viele Arbeitsgerichte die Anfechtung bereits nach sechs bis neun Monaten als verwirkt, weshalb Arbeitnehmer zeitnah Änderungen an ihrem Zeugnis geltend machen sollten.

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