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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verbraucherrecht

Pkw-Differenzschaden

Wer einen Pkw mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, kann einen Differenzschaden geltend machen: in der Regel 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises, ohne das Fahrzeug zurückzugeben. Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was Ihnen zusteht.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Wenn Ihr Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht wurde, kann Ihnen ein Anspruch gegen den Hersteller zustehen. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten: Anspruch kostenlos prüfen →

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Sofort-Check: Ist Ihr Fahrzeug betroffen?

Starten Sie mit wenigen Angaben unter Prüfung starten → – unverbindlich und sicher über die Kanzlei-Website übermittelt. Die vollständige Prüfung dauert etwa drei Minuten und umfasst:

  • Fahrzeug und Kauf
  • Rückruf und Software-Update
  • Kostenweg und Unterlagen
Das Wichtigste in Kürze
  • 5–15 % vom Kaufpreis: können in Betracht kommen
  • Auto behalten: beim Differenzschaden keine Rückgabe
  • Digital: Prüfung, Dokumente und Auftrag

Der Kaufpreis war möglicherweise höher als der tatsächliche Wert Ihres Autos.

Der Differenzschaden gleicht den Minderwert aus, der bereits beim Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung bestanden haben kann. Anders als bei einer Rückabwicklung behalten Sie das Fahrzeug.

  1. Anspruch: Fahrlässigkeit kann genügen – Nach der Rechtsprechung muss nicht in jedem Fall eine vorsätzliche Täuschung bewiesen werden. Entscheidend ist der konkrete Verstoß und der dadurch entstandene Schaden.
  2. Höhe: Eine Bandbreite, keine Pauschale – Der BGH nennt für die Schätzung des ursprünglichen Minderwerts grundsätzlich 5 bis 15 % des Kaufpreises. Nutzung und Restwert können gegengerechnet werden.
  3. Prüfung: FIN und Kaufdaten zählen – Modell, Motor, Abgasnorm, Kaufdatum, Kilometerstände, Rückruf und Softwarestand bestimmen, ob ein Vorgehen sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Was bedeutet Differenzschadensersatz?

Hätten Sie beim Kauf gewusst, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten Sie für das Fahrzeug möglicherweise weniger bezahlt.

Gezahlter Kaufpreis − tatsächlicher Wert beim Kauf = Differenzschaden

  • Das Fahrzeug bleibt grundsätzlich bei Ihnen.
  • Auch ein bereits verkauftes Fahrzeug kann prüfenswert sein.
  • Ein KBA-Rückruf ist ein wichtiges Indiz, aber nicht die einzige Prüfgrundlage.
  • Verjährung, Nutzungsvorteile und Restwert müssen im Einzelfall berechnet werden.

Schnellrechner: Welche Größenordnung könnte in Betracht kommen?

Ausgangspunkt ist der ursprüngliche Kaufpreis; als mögliche Bandbreite können sich beispielsweise 2.000 € – 6.000 € ergeben. Unverbindliche Orientierung anhand der vom BGH genannten Bandbreite. Nutzung, Restwert, Verjährung und die konkrete Abschalteinrichtung können den Anspruch verändern oder ausschließen.

Nicht nur VW: Viele Hersteller kommen für eine Prüfung in Betracht.

Die Marke allein entscheidet nicht. Geprüft werden Fahrzeug, Motor, Abgasnorm, Software, Kaufzeitpunkt und die konkrete Rechtsprechung.

  • BMW / MINI
  • Mercedes-Benz
  • Volkswagen
  • Audi
  • Porsche
  • Seat
  • Škoda
  • Opel
  • Ford
  • Fiat / Jeep
  • Volvo
  • Weitere Marken

Wichtig: Eine Nennung bedeutet nicht, dass jedes Modell betroffen ist oder automatisch ein Anspruch besteht. Die verlässliche Einordnung erfolgt anhand der individuellen Fahrzeug- und Vertragsdaten.

Für wen sich der Check lohnt: Fünf Fragen für eine erste Orientierung

  1. Diesel oder Benziner? – Besonders häufig geht es um Diesel der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Auch einzelne Benziner können prüfenswert sein.
  2. Neu oder gebraucht gekauft? – Beides kann grundsätzlich in Betracht kommen. Kaufpreis und Datum bleiben entscheidend.
  3. Rückruf oder Update erhalten? – Bitte Anschreiben und Werkstattnachweise sichern. Sie helfen bei der technischen Einordnung.
  4. Auto verkauft? – Auch dann kann eine Prüfung sinnvoll sein. Verkaufsdatum, Preis und Kilometerstand werden benötigt.
  5. Schon rechtlich vorgegangen? – Frühere Schreiben, Vergleiche oder Verfahren können die Handlungsmöglichkeiten verändern.
Jetzt persönliche Fallprüfung starten

Fahrzeug, Kauf, Rückruf und Kilometerstände angeben – Anspruch, Verjährung, mögliche Höhe und Kostenweg werden individuell eingeordnet.

Fallprüfung starten →

Einfacher digitaler Ablauf: Von der ersten Angabe bis zum nächsten rechtlichen Schritt.

  1. Fall erfassen – Fahrzeug, Kauf, Rückruf, Kilometerstände und Ziel in fünf übersichtlichen Schritten angeben.
  2. Unterlagen ergänzen – Fahrzeugschein, Kaufvertrag, Rückruf- oder Updateunterlagen sicher hochladen oder später nachreichen.
  3. Anwaltlich prüfen – Anspruch, Verjährung, mögliche Höhe und sinnvoller Kostenweg werden individuell eingeordnet.
  4. Bewusst entscheiden – Sie erhalten eine verständliche Einschätzung. Erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.

Diese Unterlagen machen die Prüfung schneller.

Sie müssen nicht alles sofort zur Hand haben. Beginnen Sie mit den vorhandenen Daten und reichen Sie fehlende Dokumente später nach.

  1. Fahrzeugschein / FIN
  2. Kauf-, Finanzierungs- oder Leasingvertrag
  3. Rückruf- und Herstellerschreiben
  4. Werkstatt- und Update-Nachweise
  5. Bei Verkauf: Vertrag und Verkaufspreis
  6. Rechtsschutz-Versicherungsdaten

Kostentransparenz: Kein Verfahren ohne klaren Kostenweg.

Nach der Ersteinschätzung wird geklärt, welcher Weg für den konkreten Fall verfügbar und wirtschaftlich ist.

  1. Rechtsschutzversicherung – Wir prüfen die Deckungsmöglichkeiten und können eine Anfrage vorbereiten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann verbleiben.
  2. Prozessfinanzierung – Bei geeigneten Fällen kann ein Finanzierer Kosten und Prozessrisiko übernehmen und erhält nur im Erfolgsfall eine vereinbarte Provision.
  3. Selbstzahlung – Nur auf Grundlage eines transparenten Angebots. Sie entscheiden nach vollständiger Aufklärung über Kosten und Risiken.

Häufige Fragen: Was Fahrzeugkäufer jetzt wissen wollen.

Muss ich mein Auto für den Differenzschaden zurückgeben?

Nein. Der Differenzschaden zielt auf den ursprünglichen Minderwert. Das Fahrzeug bleibt grundsätzlich bei Ihnen. Andere Anspruchswege können zu einem anderen Ergebnis führen.

Kann ich noch prüfen lassen, wenn das Auto verkauft wurde?

Das kann möglich sein. Für die Berechnung werden Verkaufsdatum, Verkaufspreis und Kilometerstand benötigt. Außerdem sind Verjährung und frühere Kenntnis zu prüfen.

Brauche ich zwingend einen offiziellen Rückruf?

Ein Rückruf ist ein starkes Indiz, aber nicht zwingend die einzige Prüfgrundlage. Entscheidend sind die konkrete Abschalteinrichtung und die rechtliche Einordnung Ihres Fahrzeugs.

Bekomme ich automatisch 15 % des Kaufpreises?

Nein. Die Bandbreite von 5 bis 15 % ist ein Ausgangspunkt für die Schätzung des ursprünglichen Minderwerts. Nutzungsvorteile, Restwert und weitere Umstände können den verbleibenden Anspruch reduzieren oder ausschließen.

Entsteht durch den Online-Check sofort ein Mandat?

Nein. Die Anfrage dient zunächst der Vorprüfung. Ein Mandat entsteht erst nach rechtlicher Prüfung, Kostenaufklärung und ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei.

Fabrice Hermes ist Ihr Ansprechpartner im Consumer Desk.

Bei Fragen zur Fallprüfung, zu den benötigten Unterlagen oder zum weiteren Ablauf erreichen Sie Fabrice Hermes und das Consumer-Desk-Team über die Kanzlei-Hotline.

Persönlich für Sie da

Kanzlei-Hotline 030 / 200 590 770 – oder starten Sie direkt die Fallprüfung.

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Rechtliche Grundlage: EuGH und BGH haben die Rechte von Fahrzeugkäufern konkretisiert.

Fachlicher Stand dieser Seite: 20. August 2026 · Die individuelle Rechtslage kann abweichen.

Kostenfreie Ersteinschätzung: Finden Sie heraus, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt.

In etwa drei Minuten sind alle Angaben für eine gezielte Vorprüfung erfasst: Fall jetzt prüfen →

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