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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Wirtschaftsstrafrecht · Russland-Sanktionen

Russland-Sanktionen und Compliance

Russland-Sanktionen und Exportkontrollen betreffen Güter, Dienstleistungen, Zahlungen, Beteiligungen und Lieferwege zugleich. Wir beraten in drei Stufen: von der dokumentierten Prüfung über die Krisenprävention bis zur Verteidigung im Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren.

  • Vertraulicher Kontakt
  • Dokumentierte, nachvollziehbare Prüfung
  • Persönliche Erstberatung

Einordnung

Entscheidend ist die dokumentierte Prüfung des konkreten Geschäfts

Russland-Sanktionen und Exportkontrollen können Güter, Dienstleistungen, Zahlungen, Beteiligungen und Lieferwege zugleich betreffen. Sie gelten nicht allein wegen einer russischen Staatsangehörigkeit. Entscheidend sind der konkrete Vorgang, die beteiligten Personen und Unternehmen, die Eigentums- und Kontrollverhältnisse sowie die jeweils geltenden Vorschriften.

Unsere Beratung folgt drei Stufen: Prävention durch Prüfung von Geschäftspartnern, Gütern, Zahlungs- und Lieferwegen. Krisenprävention bei Warnsignalen, bei der wir den Sachverhalt sichern und Risiken einordnen. Verteidigung im Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren nach AWG, AWV und unmittelbar geltenden EU-Vorschriften.

Für Exportkontrolle und güterbezogene Embargomaßnahmen ist insbesondere das BAFA zuständig, für Finanzsanktionen die Deutsche Bundesbank. Die genaue Zuständigkeit hängt von Rechtsgrundlage und Gegenstand des Vorgangs ab.

Akute Situation

Bankrückfrage, Zollprüfung, BAFA-Anfrage oder Durchsuchung

Jetzt ist Tempo wichtig. Vorschnelle Erklärungen können die spätere rechtliche Einordnung aber erschweren.

Das sollten Sie tun

  • Ruhe bewahrenBleiben Sie ruhig und leisten Sie rechtmäßigen Maßnahmen keinen Widerstand.
  • Unterlagen sichernSichern Sie Ansprechpartner, Verträge, Güterdaten, Zahlungswege und Kommunikationsverläufe geordnet.
  • Fristen priorisierenWir priorisieren Fristen und legen den nächsten belastbaren Schritt fest.
  • Früh Rat einholenNehmen Sie frühzeitig strafrechtlichen Rat in Anspruch. Wir sichern die Kommunikation mit Behörden und Banken.

Das sollten Sie vermeiden

  • Unkoordinierte ErklärungenGeben Sie ohne anwaltliche Prüfung keine Erklärungen zur Sache ab, weder gegenüber Behörden noch gegenüber Banken.
  • Ungeprüfte SchritteWelche internen und externen Schritte rechtlich angezeigt sind, sollte kontrolliert geprüft werden, nicht unter Zeitdruck.
  • Widerstand gegen MaßnahmenRechtmäßigen Maßnahmen sollten Sie keinen Widerstand leisten. Prüfen lassen können Sie sie trotzdem.

Checkliste

Was wir bei einem Russland-Geschäft prüfen

Auffälligkeiten und mögliche Umgehungsrisiken werden anhand der aktuellen Rechtslage dokumentiert bewertet.

01GüterklassifizierungOb Güter der Exportkontrolle oder güterbezogenen Embargomaßnahmen unterliegen.
02Beteiligte PersonenPrüfung der beteiligten Personen und Unternehmen auf Sanktionsbezug.
03Eigentum und KontrolleEigentums- und Kontrollverhältnisse der Geschäftspartner.
04Zahlungs- und LieferwegeZahlungs- und Lieferwege mit Blick auf Auffälligkeiten und Umgehungsrisiken.
05Verträge und EndverbleibSanktionsbezogene Zusicherungen, Endverbleibserklärungen und, soweit einschlägig, No-Russia-Klauseln.
06Prozesse und VerantwortungDokumentierte Prüf-, Freigabe- und Eskalationsprozesse, auch mit Blick auf §§ 30, 130 OWiG.
07KenntnisstandDer dokumentierte Kenntnisstand der Verantwortlichen im maßgeblichen Zeitraum.
Konkretes Geschäft prüfen lassenWir bewerten Ihren Vorgang anhand der aktuellen Rechtslage und dokumentieren das Ergebnis. →

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften spielen eine Rolle

3 StufenPrävention, Krise, Verteidigung

Von der dokumentierten Prüfung über die Krisenprävention bis zur Verteidigung im Verfahren.

§ 22 Abs. 4 AWGAnzeige im Einzelfall

Wir prüfen, ob die engen Voraussetzungen einer Anzeige nach dieser Vorschrift erfüllt sein können.

§§ 30, 130 OWiGUnternehmens- und Aufsichtspflichten

Compliance-Prozesse entwickeln wir auch mit Blick auf mögliche Unternehmens- und Aufsichtspflichten.

Ihr Anliegen verdient einen klaren nächsten Schritt.

Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch oder rufen Sie an unter 030 / 200 590 770.

Jetzt prüfen lassen →

So gehen wir vor

Vom Red Flag zur kontrollierten Entscheidung

Sachverhalt sichern

Verträge, Güterdaten, Zahlungswege, Kommunikationsverläufe und interne Entscheidungen werden geordnet gesichert. Unkoordinierte Erklärungen gegenüber Behörden oder Banken sollten in dieser Phase vermieden werden. Bei Bedarf führen wir eine interne Untersuchung durch: Unterlagen, Kommunikation und Entscheidungswege werden strukturiert ausgewertet. So entsteht eine belastbare Grundlage, um Risiken einzuordnen und die Kommunikation mit Bank, Zoll oder BAFA zu steuern. Fristen werden priorisiert.

Rechtslage und Risiko prüfen

Wir prüfen die im maßgeblichen Zeitraum geltenden Vorschriften, die Güterklassifizierung, die Beteiligten und mögliche Zurechnungsfragen sowie den dokumentierten Kenntnisstand der Verantwortlichen. Dazu gehören Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Zahlungs- und Lieferwege sowie mögliche Umgehungsrisiken. Auch vertragliche Schutzmechanismen wie Endverbleibserklärungen oder No-Russia-Klauseln werden bewertet. Mit Blick auf §§ 30, 130 OWiG prüfen wir, ob Unternehmens- und Aufsichtspflichten betroffen sind.

Strategie festlegen

Je nach Ergebnis kommen interne Abhilfe, eine behördliche Klärung, Anzeige- oder Genehmigungsschritte oder eine konsequente Verteidigung in Betracht. Wir bereiten Anfragen, Anzeigen und Genehmigungsverfahren bei BAFA oder Deutscher Bundesbank vor und begleiten sie. Ob die engen Voraussetzungen einer Anzeige nach § 22 Abs. 4 AWG vorliegen, prüfen wir im Einzelfall. Im Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren nach AWG, AWV und EU-Vorschriften verbinden wir außenwirtschaftsrechtliche Detailarbeit mit einer abgestimmten Verteidigungsstrategie, von der ersten Behördenanfrage über Durchsuchung und Beschlagnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.

Häufige Fragen

Was Mandanten wissen möchten

Gelten Russland-Sanktionen allein wegen der russischen Staatsangehörigkeit?

Nein. Entscheidend sind der konkrete Vorgang, die beteiligten Personen und Unternehmen, Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Güter und Dienstleistungen sowie Zahlungs- und Lieferwege. Die Prüfung erfolgt immer auf Grundlage der im Einzelfall geltenden Vorschriften.

Wie verhalte ich mich bei einer Behördenanfrage oder Durchsuchung?

Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie rechtmäßigen Maßnahmen keinen Widerstand. Geben Sie ohne anwaltliche Prüfung keine unkoordinierten Erklärungen zur Sache ab. Sichern Sie Ansprechpartner und Unterlagen und nehmen Sie frühzeitig strafrechtlichen Rat in Anspruch.

Was leisten wir bei einer Bankrückfrage oder Zollprüfung?

Wir sichern die Kommunikation, priorisieren Fristen und legen den nächsten belastbaren Schritt fest. Vorschnelle Erklärungen können die spätere rechtliche Einordnung erschweren. Deshalb wird der Sachverhalt zuerst gesichert und rechtlich eingeordnet.

Wann ist das BAFA und wann die Deutsche Bundesbank zuständig?

Das BAFA ist insbesondere für Exportkontrolle und güterbezogene Embargomaßnahmen zuständig. Die Deutsche Bundesbank nimmt Aufgaben im Bereich der Finanzsanktionen wahr. Die genaue Zuständigkeit hängt von Rechtsgrundlage und Gegenstand des Vorgangs ab.

Kann eine Anzeige nach § 22 Abs. 4 AWG helfen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Voraussetzungen dieser Anzeige sind eng. Im Rahmen einer internen Untersuchung prüfen wir, ob sie in Ihrem Fall erfüllt sein können, und legen dann das weitere Vorgehen fest.

Ausführlich: Russland-Sanktionen und Compliance

Drei Stufen. Eine belastbare Strategie. Russland-Sanktionen und Exportkontrollen können Güter, Dienstleistungen, Zahlungen, Beteiligungen und Lieferwege zugleich betreffen. Entscheidend ist eine dokumentierte Prüfung des konkreten Geschäfts – anhand der beteiligten Personen und Unternehmen, der Eigentums- und Kontrollverhältnisse sowie der jeweils geltenden Vorschriften.

Stufe 1: Prävention

Wir prüfen Geschäftspartner, Güter, Zahlungs- und Lieferwege und entwickeln nachvollziehbare Freigabe- und Dokumentationsprozesse.

Stufe 2: Krisenprävention

Bei Warnsignalen sichern wir den Sachverhalt, ordnen Risiken ein und prüfen kontrolliert, welche internen und externen Schritte rechtlich angezeigt sind.

Stufe 3: Verteidigung

Im Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren verbinden wir außenwirtschaftsrechtliche Detailarbeit mit einer abgestimmten Verteidigungsstrategie.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir verbinden juristische Präzision mit einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen.

Güter- & Geschäftspartnerprüfung (Screening und Exportkontrolle)

Prüfung von Güterklassifizierung, Beteiligten, Eigentums- und Kontrollverhältnissen sowie Zahlungs- und Lieferwegen. Auffälligkeiten und mögliche Umgehungsrisiken werden anhand der aktuellen Rechtslage dokumentiert bewertet.

Vertragsgestaltung, Endverbleib & No-Russia-Klauseln

Prüfung sanktionsbezogener Zusicherungen, Endverbleibserklärungen und vertraglicher Schutzmechanismen – einschließlich der Anforderungen an eine sogenannte No-Russia-Klausel, soweit sie im konkreten Geschäft einschlägig sind.

Compliance-Organisation & Organverantwortung

Entwicklung dokumentierter Prüf-, Freigabe- und Eskalationsprozesse sowie Schulung relevanter Funktionen – auch mit Blick auf mögliche Unternehmens- und Aufsichtspflichten nach §§ 30, 130 OWiG.

Interne Untersuchungen & Eigenkontrolle bei Red Flags

Sicherung und strukturierte Auswertung von Unterlagen, Kommunikation und Entscheidungswegen. Wir prüfen außerdem, ob die engen Voraussetzungen einer Anzeige nach § 22 Abs. 4 AWG im Einzelfall erfüllt sein können.

Anzeigen & Genehmigungsverfahren bei BAFA und Bundesbank

Vorbereitung und Begleitung von Anfragen, Anzeigen und Genehmigungsverfahren. Welche Stelle zuständig ist – etwa BAFA oder Deutsche Bundesbank – richtet sich nach Gegenstand und Rechtsgrundlage des konkreten Vorgangs.

Außenwirtschaftsstrafrecht & Verteidigung bei Ermittlung und Durchsuchung

Verteidigung bei straf- oder bußgeldrechtlichen Vorwürfen nach AWG, AWV und unmittelbar geltenden EU-Vorschriften – von der ersten Behördenanfrage über Durchsuchung und Beschlagnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.

Vorgehen: Vom Red Flag zur kontrollierten Entscheidung

Klare Prioritäten, transparente Kommunikation und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt – vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

  1. Sachverhalt sichern – Verträge, Güterdaten, Zahlungswege, Kommunikationsverläufe und interne Entscheidungen werden geordnet gesichert. Unkoordinierte Erklärungen gegenüber Behörden oder Banken sollten vermieden werden.
  2. Rechtslage und Risiko prüfen – Wir prüfen die im maßgeblichen Zeitraum geltenden Vorschriften, Güterklassifizierung, Beteiligten und mögliche Zurechnungsfragen sowie den dokumentierten Kenntnisstand der Verantwortlichen.
  3. Handlungs- oder Verteidigungsstrategie festlegen – Je nach Ergebnis kommen interne Abhilfe, eine behördliche Klärung, Anzeige- oder Genehmigungsschritte oder eine konsequente Verteidigung in Betracht.

Akute Situation: Bankrückfrage, Zollprüfung, BAFA-Anfrage oder Durchsuchung?

Jetzt ist Tempo wichtig – zugleich können vorschnelle Erklärungen die spätere rechtliche Einordnung erschweren. Wir sichern die Kommunikation, priorisieren Fristen und legen den nächsten belastbaren Schritt fest – nehmen Sie vertraulich Kontakt auf.

Häufige Fragen: Was Mandanten wissen möchten

Gelten Russland-Sanktionen allein wegen der russischen Staatsangehörigkeit?

Nein. Entscheidend sind der konkrete Vorgang, die beteiligten Personen und Unternehmen, Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Güter und Dienstleistungen sowie Zahlungs- und Lieferwege. Die Prüfung muss immer auf Grundlage der im Einzelfall geltenden Vorschriften erfolgen.

Wann ist das BAFA und wann die Deutsche Bundesbank zuständig?

Das BAFA ist insbesondere für Fragen der Exportkontrolle und güterbezogener Embargomaßnahmen zuständig. Die Deutsche Bundesbank nimmt Aufgaben im Bereich der Finanzsanktionen wahr. Die genaue Zuständigkeit hängt von Rechtsgrundlage und Gegenstand des Vorgangs ab.

Wie verhalte ich mich bei einer Behördenanfrage oder Durchsuchung?

Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie rechtmäßigen Maßnahmen keinen Widerstand und geben Sie ohne anwaltliche Prüfung keine unkoordinierten Erklärungen zur Sache ab. Sichern Sie Ansprechpartner und Unterlagen und nehmen Sie frühzeitig strafrechtlichen Rat in Anspruch.

Ihr Anliegen verdient einen klaren nächsten Schritt.

Persönliche Erstberatung – rufen Sie an unter 030 / 200 590 770 oder fragen Sie eine Beratung an.

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Rechtsstand: 16. August 2026. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und die Entscheidung der zuständigen Behörde.

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