Ausführlich: Russland-Sanktionen und Compliance
Drei Stufen. Eine belastbare Strategie. Russland-Sanktionen und Exportkontrollen können Güter, Dienstleistungen, Zahlungen, Beteiligungen und Lieferwege zugleich betreffen. Entscheidend ist eine dokumentierte Prüfung des konkreten Geschäfts – anhand der beteiligten Personen und Unternehmen, der Eigentums- und Kontrollverhältnisse sowie der jeweils geltenden Vorschriften.
Stufe 1: Prävention
Wir prüfen Geschäftspartner, Güter, Zahlungs- und Lieferwege und entwickeln nachvollziehbare Freigabe- und Dokumentationsprozesse.
Stufe 2: Krisenprävention
Bei Warnsignalen sichern wir den Sachverhalt, ordnen Risiken ein und prüfen kontrolliert, welche internen und externen Schritte rechtlich angezeigt sind.
Stufe 3: Verteidigung
Im Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren verbinden wir außenwirtschaftsrechtliche Detailarbeit mit einer abgestimmten Verteidigungsstrategie.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir verbinden juristische Präzision mit einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen.
Güter- & Geschäftspartnerprüfung (Screening und Exportkontrolle)
Prüfung von Güterklassifizierung, Beteiligten, Eigentums- und Kontrollverhältnissen sowie Zahlungs- und Lieferwegen. Auffälligkeiten und mögliche Umgehungsrisiken werden anhand der aktuellen Rechtslage dokumentiert bewertet.
Vertragsgestaltung, Endverbleib & No-Russia-Klauseln
Prüfung sanktionsbezogener Zusicherungen, Endverbleibserklärungen und vertraglicher Schutzmechanismen – einschließlich der Anforderungen an eine sogenannte No-Russia-Klausel, soweit sie im konkreten Geschäft einschlägig sind.
Compliance-Organisation & Organverantwortung
Entwicklung dokumentierter Prüf-, Freigabe- und Eskalationsprozesse sowie Schulung relevanter Funktionen – auch mit Blick auf mögliche Unternehmens- und Aufsichtspflichten nach §§ 30, 130 OWiG.
Interne Untersuchungen & Eigenkontrolle bei Red Flags
Sicherung und strukturierte Auswertung von Unterlagen, Kommunikation und Entscheidungswegen. Wir prüfen außerdem, ob die engen Voraussetzungen einer Anzeige nach § 22 Abs. 4 AWG im Einzelfall erfüllt sein können.
Anzeigen & Genehmigungsverfahren bei BAFA und Bundesbank
Vorbereitung und Begleitung von Anfragen, Anzeigen und Genehmigungsverfahren. Welche Stelle zuständig ist – etwa BAFA oder Deutsche Bundesbank – richtet sich nach Gegenstand und Rechtsgrundlage des konkreten Vorgangs.
Außenwirtschaftsstrafrecht & Verteidigung bei Ermittlung und Durchsuchung
Verteidigung bei straf- oder bußgeldrechtlichen Vorwürfen nach AWG, AWV und unmittelbar geltenden EU-Vorschriften – von der ersten Behördenanfrage über Durchsuchung und Beschlagnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.
Vorgehen: Vom Red Flag zur kontrollierten Entscheidung
Klare Prioritäten, transparente Kommunikation und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt – vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
- Sachverhalt sichern – Verträge, Güterdaten, Zahlungswege, Kommunikationsverläufe und interne Entscheidungen werden geordnet gesichert. Unkoordinierte Erklärungen gegenüber Behörden oder Banken sollten vermieden werden.
- Rechtslage und Risiko prüfen – Wir prüfen die im maßgeblichen Zeitraum geltenden Vorschriften, Güterklassifizierung, Beteiligten und mögliche Zurechnungsfragen sowie den dokumentierten Kenntnisstand der Verantwortlichen.
- Handlungs- oder Verteidigungsstrategie festlegen – Je nach Ergebnis kommen interne Abhilfe, eine behördliche Klärung, Anzeige- oder Genehmigungsschritte oder eine konsequente Verteidigung in Betracht.
Akute Situation: Bankrückfrage, Zollprüfung, BAFA-Anfrage oder Durchsuchung?
Jetzt ist Tempo wichtig – zugleich können vorschnelle Erklärungen die spätere rechtliche Einordnung erschweren. Wir sichern die Kommunikation, priorisieren Fristen und legen den nächsten belastbaren Schritt fest – nehmen Sie vertraulich Kontakt auf.
Häufige Fragen: Was Mandanten wissen möchten
Gelten Russland-Sanktionen allein wegen der russischen Staatsangehörigkeit?
Nein. Entscheidend sind der konkrete Vorgang, die beteiligten Personen und Unternehmen, Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Güter und Dienstleistungen sowie Zahlungs- und Lieferwege. Die Prüfung muss immer auf Grundlage der im Einzelfall geltenden Vorschriften erfolgen.
Wann ist das BAFA und wann die Deutsche Bundesbank zuständig?
Das BAFA ist insbesondere für Fragen der Exportkontrolle und güterbezogener Embargomaßnahmen zuständig. Die Deutsche Bundesbank nimmt Aufgaben im Bereich der Finanzsanktionen wahr. Die genaue Zuständigkeit hängt von Rechtsgrundlage und Gegenstand des Vorgangs ab.
Wie verhalte ich mich bei einer Behördenanfrage oder Durchsuchung?
Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie rechtmäßigen Maßnahmen keinen Widerstand und geben Sie ohne anwaltliche Prüfung keine unkoordinierten Erklärungen zur Sache ab. Sichern Sie Ansprechpartner und Unterlagen und nehmen Sie frühzeitig strafrechtlichen Rat in Anspruch.
Persönliche Erstberatung – rufen Sie an unter 030 / 200 590 770 oder fragen Sie eine Beratung an.
Rechtsstand: 16. August 2026. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und die Entscheidung der zuständigen Behörde.











