Monate Beschäftigung
Das konkrete Arbeitsplatzangebot oder der Arbeitsvertrag muss grundsätzlich mindestens sechs Monate umfassen.
BUSINESS IMMIGRATION · EU BLUE CARD
Wir prüfen Qualifikation, Arbeitsangebot und Gehalt, strukturieren die erforderlichen Unterlagen und begleiten internationale Fachkräfte und Arbeitgeber durch das Visa- und Aufenthaltsverfahren.
Yulia Shmeleva-Kurz
Blue-Card-Beratung durch RAin Yulia Shmeleva-Kurz
Yulia Shmeleva-KurzRechtsanwältinDie Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten. Entscheidend sind die passende Qualifikation, ein qualifikationsangemessenes Arbeitsplatzangebot und die jeweils geltende Gehaltsschwelle.
Das konkrete Arbeitsplatzangebot oder der Arbeitsvertrag muss grundsätzlich mindestens sechs Monate umfassen.
Mindestbruttojahresgehalt für die reguläre Blue Card im Kalenderjahr 2026.
Für bestimmte Mangelberufe und Berufseinsteiger; regelmäßig ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
LEISTUNGEN
Wir verbinden juristische Präzision mit einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen.
QUALIFIKATION
Vergleichbarkeit des Hochschul- oder tertiären Abschlusses sowie Sonderwege für bestimmte IT-Fachkräfte.
BESCHÄFTIGUNG
Mindestdauer, Qualifikationsbezug, Berufsausübungserlaubnis und anwendbare Gehaltsschwelle.
EINREISE
Dokumentenliste, Antragsstrategie und Kommunikation im Verfahren vor der Einreise.
AUFENTHALT
Begleitung bei der zuständigen Ausländerbehörde und Prüfung eines bestehenden Aufenthaltstitels.
MOBILITÄT
Einordnung der Mitteilungspflichten und behördlichen Prüfung in den ersten zwölf Beschäftigungsmonaten.
PERSPEKTIVE
Prüfung der erleichterten Wege zur Niederlassungserlaubnis und des Familiennachzugs.
VORGEHEN
Klare Prioritäten, transparente Kommunikation und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt.
Erstgespräch vereinbaren →Qualifikation, Tätigkeit, Vertrag, Gehalt und persönliche Ausgangslage werden in einem Check zusammengeführt.
Nachweise werden geordnet, Anerkennungsfragen geklärt und der richtige Antragsweg festgelegt.
Je nach Ausgangslage begleiten wir das Verfahren bei Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde.
JÄHRLICH AKTUALISIEREN
Die Beträge ändern sich jedes Kalenderjahr. Vor Veröffentlichung und vor jeder Beratung muss die aktuelle Schwelle geprüft werden.
Offizielles Bundesportal →Häufige Fragen
In Betracht kommen insbesondere ein anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss oder bestimmte tertiäre Bildungsabschlüsse. Für IT-Fachkräfte existiert unter engen Voraussetzungen ein Weg über einschlägige Berufserfahrung.
Eine vorherige Erlaubnis der Ausländerbehörde ist für den Arbeitgeberwechsel grundsätzlich nicht erforderlich. Erfolgt der Wechsel innerhalb der ersten zwölf Beschäftigungsmonate, muss die zuständige Ausländerbehörde über die neue Stelle informiert werden. Sie kann den Wechsel für bis zu 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die neue Beschäftigung die Voraussetzungen der Blauen Karte EU nicht erfüllt.
Auf Antrag grundsätzlich nach 27 Monaten qualifizierter Beschäftigung mit Deutschkenntnissen auf Niveau A1; bei Niveau B1 nach 21 Monaten. Rentenversicherungsbeiträge oder vergleichbare Vorsorgeleistungen sowie alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Persönliche Erstberatung
Rechtsstand: 16. August 2026. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und die Entscheidung der zuständigen Behörde.
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