Migrationsrecht · EU Blue Card
EU Blue Card: Arbeiten und leben in Deutschland
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob die Blaue Karte EU für Ihre berufliche Zukunft in Deutschland in Betracht kommt. Die Blaue Karte EU ist der Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten. Wir prüfen Qualifikation, Arbeitsplatzangebot und Gehaltsschwelle und begleiten Fachkräfte und Arbeitgeber durch Visum und Aufenthaltserlaubnis.
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Für Fachkräfte und Arbeitgeber
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Leistung und Festpreis
Blaue Karte EU – Komplettbegleitung zum Festpreis
Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, strukturieren Ihre Unterlagen, bereiten den Antrag rechtssicher vor und begleiten die Kommunikation im vereinbarten Umfang.
Im Festpreis enthalten
- Persönliche Erstprüfung der Angaben und Unterlagen
- Prüfung der Voraussetzungen für die Blaue Karte EU
- Prüfung des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots auf migrationsrechtlich relevante Punkte
- Einordnung von Qualifikation, Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit und beruflicher Tätigkeit
- Individuelle Unterlagenliste und Verfahrensstrategie
- Vorbereitung des Antragsverfahrens und der einzureichenden Unterlagen
- Rechtliches Begleitschreiben an die zuständige Stelle, soweit erforderlich
- Kommunikation mit Mandant und gegebenenfalls Arbeitgeber im üblichen Umfang
- Bearbeitung einer üblichen behördlichen Rückfrage oder Nachforderung
- Begleitung bis zur vollständigen, ordnungsgemäßen Antragstellung
Nicht enthalten
- Behördengebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen, Legalisationen, Kurier- und Reisekosten
- Beschaffung von Dokumenten im In- oder Ausland
- Umfangreiche Anerkennungs- oder Gleichwertigkeitsverfahren
- Arbeitsrechtliche Vertragsverhandlungen oder umfangreiche Überarbeitung des Arbeitsvertrags
- Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung oder sonstige eigenständige Verfahren
- Remonstration, Widerspruch, Klage, Eilverfahren oder sonstige gerichtliche Verfahren
- Wiederholte oder umfangreiche behördliche Nachforderungen sowie konfliktträchtige Verfahren
- Fälle mit Ablehnung, Einreiseverbot, aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, Identitätskonflikten oder strafrechtlichen Besonderheiten
Kosten
Kostenlosen Check starten →Wir arbeiten in Standardverfahren zum Festpreis. Nach der kostenfreien Vorprüfung nennen wir Ihnen den Preis verbindlich – vor Beginn der Tätigkeit. Ergibt die Vorprüfung zusätzlichen oder atypischen Aufwand, erhalten Sie ein separates, transparentes Angebot. Staatliche Gebühren, Auslagen und nicht umfasste Zusatzleistungen sind nicht enthalten.
Einordnung
Komplexe Voraussetzungen. Ein klarer Prozess.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten. Entscheidend sind drei Punkte: die passende Qualifikation, ein qualifikationsangemessenes Arbeitsplatzangebot und die jeweils geltende Gehaltsschwelle.
Häufige Fragen
Was Mandanten wissen möchten
Welche Qualifikation wird benötigt?
In Betracht kommen insbesondere ein anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss oder bestimmte tertiäre Bildungsabschlüsse. Für IT-Fachkräfte existiert unter engen Voraussetzungen ein Weg über einschlägige Berufserfahrung.
Darf der Arbeitgeber gewechselt werden?
Eine vorherige Erlaubnis der Ausländerbehörde ist für den Arbeitgeberwechsel grundsätzlich nicht erforderlich. Erfolgt der Wechsel innerhalb der ersten zwölf Beschäftigungsmonate, muss die zuständige Ausländerbehörde über die neue Stelle informiert werden. Sie kann den Wechsel für bis zu 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die neue Beschäftigung die Voraussetzungen der Blauen Karte EU nicht erfüllt.
Wann ist eine Niederlassungserlaubnis möglich?
Auf Antrag grundsätzlich nach 27 Monaten qualifizierter Beschäftigung mit Deutschkenntnissen auf Niveau A1; bei Niveau B1 nach 21 Monaten. Rentenversicherungsbeiträge oder vergleichbare Vorsorgeleistungen sowie alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
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