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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Migrationsrecht · EU Blue Card

EU Blue Card: Arbeiten und leben in Deutschland

Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob die Blaue Karte EU für Ihre berufliche Zukunft in Deutschland in Betracht kommt. Die Blaue Karte EU ist der Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten. Wir prüfen Qualifikation, Arbeitsplatzangebot und Gehaltsschwelle und begleiten Fachkräfte und Arbeitgeber durch Visum und Aufenthaltserlaubnis.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Für Fachkräfte und Arbeitgeber

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Leistung und Festpreis

Blaue Karte EU – Komplettbegleitung zum Festpreis

Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, strukturieren Ihre Unterlagen, bereiten den Antrag rechtssicher vor und begleiten die Kommunikation im vereinbarten Umfang.

Im Festpreis enthalten

  • Persönliche Erstprüfung der Angaben und Unterlagen
  • Prüfung der Voraussetzungen für die Blaue Karte EU
  • Prüfung des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots auf migrationsrechtlich relevante Punkte
  • Einordnung von Qualifikation, Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit und beruflicher Tätigkeit
  • Individuelle Unterlagenliste und Verfahrensstrategie
  • Vorbereitung des Antragsverfahrens und der einzureichenden Unterlagen
  • Rechtliches Begleitschreiben an die zuständige Stelle, soweit erforderlich
  • Kommunikation mit Mandant und gegebenenfalls Arbeitgeber im üblichen Umfang
  • Bearbeitung einer üblichen behördlichen Rückfrage oder Nachforderung
  • Begleitung bis zur vollständigen, ordnungsgemäßen Antragstellung

Nicht enthalten

  • Behördengebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen, Legalisationen, Kurier- und Reisekosten
  • Beschaffung von Dokumenten im In- oder Ausland
  • Umfangreiche Anerkennungs- oder Gleichwertigkeitsverfahren
  • Arbeitsrechtliche Vertragsverhandlungen oder umfangreiche Überarbeitung des Arbeitsvertrags
  • Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung oder sonstige eigenständige Verfahren
  • Remonstration, Widerspruch, Klage, Eilverfahren oder sonstige gerichtliche Verfahren
  • Wiederholte oder umfangreiche behördliche Nachforderungen sowie konfliktträchtige Verfahren
  • Fälle mit Ablehnung, Einreiseverbot, aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, Identitätskonflikten oder strafrechtlichen Besonderheiten

Kosten

Kostenlosen Check starten →

Wir arbeiten in Standardverfahren zum Festpreis. Nach der kostenfreien Vorprüfung nennen wir Ihnen den Preis verbindlich – vor Beginn der Tätigkeit. Ergibt die Vorprüfung zusätzlichen oder atypischen Aufwand, erhalten Sie ein separates, transparentes Angebot. Staatliche Gebühren, Auslagen und nicht umfasste Zusatzleistungen sind nicht enthalten.

Einordnung

Komplexe Voraussetzungen. Ein klarer Prozess.

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten. Entscheidend sind drei Punkte: die passende Qualifikation, ein qualifikationsangemessenes Arbeitsplatzangebot und die jeweils geltende Gehaltsschwelle.

Blaue Karte EU: Aufenthaltstitel im Kreis der zwölf europäischen Sterne

Häufige Fragen

Was Mandanten wissen möchten

Welche Qualifikation wird benötigt?

In Betracht kommen insbesondere ein anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss oder bestimmte tertiäre Bildungsabschlüsse. Für IT-Fachkräfte existiert unter engen Voraussetzungen ein Weg über einschlägige Berufserfahrung.

Darf der Arbeitgeber gewechselt werden?

Eine vorherige Erlaubnis der Ausländerbehörde ist für den Arbeitgeberwechsel grundsätzlich nicht erforderlich. Erfolgt der Wechsel innerhalb der ersten zwölf Beschäftigungsmonate, muss die zuständige Ausländerbehörde über die neue Stelle informiert werden. Sie kann den Wechsel für bis zu 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die neue Beschäftigung die Voraussetzungen der Blauen Karte EU nicht erfüllt.

Wann ist eine Niederlassungserlaubnis möglich?

Auf Antrag grundsätzlich nach 27 Monaten qualifizierter Beschäftigung mit Deutschkenntnissen auf Niveau A1; bei Niveau B1 nach 21 Monaten. Rentenversicherungsbeiträge oder vergleichbare Vorsorgeleistungen sowie alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Kostenloser EU-Blue-Card-Check

Prüfen Sie, ob die Blaue Karte EU für Sie in Betracht kommt

Für Sie selbst oder für Ihren Arbeitnehmer. Kostenfrei und unverbindlich, persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Sie brauchen dafür keine Unterlagen hochzuladen.

Schritt 1 von 113 Min.
Rolle

Fragen Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer?*

Fragen Sie für sich selbst oder für eine andere Person an?*

Wo befindet sich die betreffende Person derzeit?*

Stelle

Liegt bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland vor?*

Ohne konkrete Stelle ist ein Antrag auf die Blaue Karte EU regelmäßig noch nicht möglich – wir sagen Ihnen dann, was zuerst zu tun ist.

Ist die Beschäftigung in Deutschland sozialversicherungspflichtig vorgesehen?

Wie lang ist der Vertrag mindestens?*

Die Blaue Karte EU setzt grundsätzlich mindestens sechs Monate voraus.

Vollzeit oder Teilzeit?

Ist der Arbeitgeber bereit, erforderliche Arbeitgeberunterlagen kurzfristig vollständig auszufüllen und zu unterschreiben?

Gehalt

Falls noch offen

Wie setzt sich das Jahresbruttogehalt zusammen?

Variable Bestandteile bleiben bei der Gehaltsschwelle grundsätzlich außer Betracht.

Gehört Ihre Tätigkeit am ehesten zu einer dieser Gruppen?*

Qualifikation

Was ist Ihre höchste abgeschlossene Qualifikation?*

Ist Ihr Abschluss in anabin als vergleichbar ausgewiesen?*

Liegt eine ZAB-Zeugnisbewertung oder ein Feststellungsbescheid vor?

Haben Sie mindestens drei Jahre einschlägige IT-Berufserfahrung auf akademischem bzw. höherem Niveau?

Ist die angebotene Beschäftigung fachlich mit Ihrer Qualifikation verbunden?

Ist für die Tätigkeit eine deutsche Berufsausübungserlaubnis erforderlich?

Etwa bei Ärztinnen, Pflegefachkräften, Apothekern oder Lehrkräften.

Status

Welchen Aufenthaltstitel oder welches Visum besitzen Sie aktuell?*

Wurde bereits ein Antrag bei einer Behörde gestellt?*

Bei welcher Stelle?

Gibt es einen Termin, eine Frist oder einen Arbeitsbeginn innerhalb der nächsten 30 Tage?*

Gab es jemals eine Ablehnung eines Visums oder Aufenthaltstitels?*

Gab es eine Ausreiseaufforderung, Abschiebung oder Einreisesperre?*

Wurde Asyl oder ein vergleichbarer Schutz beantragt oder gewährt?*

Besitzen Sie einen Daueraufenthalt-EU eines anderen Mitgliedstaates?

Bestehen strafrechtliche Verurteilungen oder laufende Strafverfahren?*

Einzelheiten bitte nicht hier eintragen – wir fragen sie vertraulich im persönlichen Gespräch ab.

Besitzen Sie bereits eine Blaue Karte EU?*

Sollen Arbeitgeber, Tätigkeit oder Gehalt geändert werden?

Begann die aktuelle Beschäftigung vor weniger als zwölf Monaten?

Wurde die zuständige Ausländerbehörde über den Wechsel bereits informiert?

Anliegen

Was ist Ihr vorrangiges Ziel?*

Wie dringend ist Ihr Anliegen?*

Können Sie erforderliche Unterlagen innerhalb von sieben Tagen bereitstellen?

Ist bereits eine andere Kanzlei oder ein Dienstleister in dieser Sache tätig?

Bevorzugter Kontaktweg

Bevorzugte Sprache

Bester Rückrufzeitraum

Diese Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und wahrt keine Fristen. Der Festpreis für Fachkräfte beträgt 1.800 € brutto für die außergerichtliche Komplettbegleitung eines Standardverfahrens.

Unternehmen

Rechtsform

Funktion

Anzahl Mitarbeitende

Erfahrung mit der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen

Hat der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland?*

Ist ein inländisches Beschäftigungsverhältnis mit deutscher Sozialversicherungspflicht vorgesehen?*

Stelle

ISCO-08-Berufsgruppe

Vollzeit oder Teilzeit

Tarifbindung

Vertragslaufzeit*

Reglementierter Beruf*

Liegt ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot vor?

Fachkraft

Aktueller Aufenthaltsort

Bestehender deutscher Aufenthaltstitel

Qualifikationsweg

Ist die Vergleichbarkeit über anabin oder die ZAB geklärt?

Blaue Karte EU eines anderen EU-Mitgliedstaats vorhanden?

Familiennachzug gewünscht?

Verfahren

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG gewünscht?

Vollmacht der Fachkraft liegt vor oder ist beizubringen

Bereitschaft zur Vereinbarung mit der Ausländerbehörde

Dringlichkeit

Ist bereits ein Verfahren anhängig?

Wie ist der Stand?

Nicht von der Pauschale erfasst: Ablehnungen und Rechtsmittelverfahren sind nicht Teil der Komplettbegleitung zum Festpreis. Wir prüfen den Fall und unterbreiten Ihnen dafür ein gesondertes Angebot.

Mir ist bekannt, dass eine vorzeitige Beendigung der Beschäftigung der Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen mitzuteilen ist.*

Mir ist bekannt, dass eine Kopie des Aufenthaltstitels zu prüfen und für die Dauer der Beschäftigung aufzubewahren ist.*

Wurde die Fachkraft auf die Beratungsstellen hingewiesen?

Wäre die Stelle auch intern oder mit inländischen Bewerbern besetzbar?

Bei der Blauen Karte EU findet regelmäßig keine Vorrangprüfung statt – die Angabe hilft uns nur bei der Einordnung.

Abschluss

Arbeitgebermandat: 3.000 € zzgl. MwSt. je Fachkraft. Enthalten ist die Komplettbegleitung eines Standardverfahrens einschließlich der Abstimmung mit HR und Fachabteilung. Nicht enthalten sind Behördengebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, umfangreiche Anerkennungsverfahren sowie Ablehnungen, Widerspruch und Klage.

Mir ist bekannt, dass diese Anfrage noch kein Mandatsverhältnis begründet und keine Fristen wahrt.*

✓ Kostenfrei und unverbindlich✓ Persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden✓ Keine Unterlagen nötig
Yulia Shmeleva-KurzRechtsanwältin · Arbeitsrecht · Migrationsrecht · liest jede Anfrage persönlich0179 / 225 689 1
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