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BUSINESS IMMIGRATION · EU BLUE CARD

EU Blue Card: Arbeiten und leben in Deutschland

Wir prüfen Qualifikation, Arbeitsangebot und Gehalt, strukturieren die erforderlichen Unterlagen und begleiten internationale Fachkräfte und Arbeitgeber durch das Visa- und Aufenthaltsverfahren.

Porträt von Yulia Shmeleva-Kurz Yulia Shmeleva-Kurz

Blue-Card-Beratung durch RAin Yulia Shmeleva-Kurz

Yulia Shmeleva-KurzRechtsanwältin
  • Fachkräfte & Arbeitgeber
  • Visa & Aufenthalt
  • strukturierter Dokumentencheck
Neutralisierte Musteransicht · kein amtliches Dokument. Offizielles Kartenformat

Komplexe Voraussetzungen. Ein klarer Prozess.

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten. Entscheidend sind die passende Qualifikation, ein qualifikationsangemessenes Arbeitsplatzangebot und die jeweils geltende Gehaltsschwelle.

01

Monate Beschäftigung

Das konkrete Arbeitsplatzangebot oder der Arbeitsvertrag muss grundsätzlich mindestens sechs Monate umfassen.

02

Regelgehalt 2026

Mindestbruttojahresgehalt für die reguläre Blue Card im Kalenderjahr 2026.

03

Abgesenkte Schwelle 2026

Für bestimmte Mangelberufe und Berufseinsteiger; regelmäßig ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

LEISTUNGEN

Was wir für Sie prüfen und begleiten

Wir verbinden juristische Präzision mit einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen.

QUALIFIKATION

Abschluss und Anerkennung

Vergleichbarkeit des Hochschul- oder tertiären Abschlusses sowie Sonderwege für bestimmte IT-Fachkräfte.

BESCHÄFTIGUNG

Arbeitsvertrag und Tätigkeit

Mindestdauer, Qualifikationsbezug, Berufsausübungserlaubnis und anwendbare Gehaltsschwelle.

EINREISE

Visumverfahren

Dokumentenliste, Antragsstrategie und Kommunikation im Verfahren vor der Einreise.

AUFENTHALT

Antrag in Deutschland

Begleitung bei der zuständigen Ausländerbehörde und Prüfung eines bestehenden Aufenthaltstitels.

MOBILITÄT

Arbeitgeberwechsel

Einordnung der Mitteilungspflichten und behördlichen Prüfung in den ersten zwölf Beschäftigungsmonaten.

PERSPEKTIVE

Niederlassung und Familie

Prüfung der erleichterten Wege zur Niederlassungserlaubnis und des Familiennachzugs.

VORGEHEN

Der Beantragungsprozess

Klare Prioritäten, transparente Kommunikation und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt.

Erstgespräch vereinbaren →
  1. 01

    Voraussetzungen prüfen

    Qualifikation, Tätigkeit, Vertrag, Gehalt und persönliche Ausgangslage werden in einem Check zusammengeführt.

  2. 02

    Unterlagen vorbereiten

    Nachweise werden geordnet, Anerkennungsfragen geklärt und der richtige Antragsweg festgelegt.

  3. 03

    Visum oder Aufenthalt beantragen

    Je nach Ausgangslage begleiten wir das Verfahren bei Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde.

JÄHRLICH AKTUALISIEREN

Die Gehaltsschwellen gelten für 2026

Die Beträge ändern sich jedes Kalenderjahr. Vor Veröffentlichung und vor jeder Beratung muss die aktuelle Schwelle geprüft werden.

Offizielles Bundesportal →

Häufige Fragen

Was Mandanten wissen möchten

Welche Qualifikation wird benötigt?

In Betracht kommen insbesondere ein anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss oder bestimmte tertiäre Bildungsabschlüsse. Für IT-Fachkräfte existiert unter engen Voraussetzungen ein Weg über einschlägige Berufserfahrung.

Darf der Arbeitgeber gewechselt werden?

Eine vorherige Erlaubnis der Ausländerbehörde ist für den Arbeitgeberwechsel grundsätzlich nicht erforderlich. Erfolgt der Wechsel innerhalb der ersten zwölf Beschäftigungsmonate, muss die zuständige Ausländerbehörde über die neue Stelle informiert werden. Sie kann den Wechsel für bis zu 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die neue Beschäftigung die Voraussetzungen der Blauen Karte EU nicht erfüllt.

Wann ist eine Niederlassungserlaubnis möglich?

Auf Antrag grundsätzlich nach 27 Monaten qualifizierter Beschäftigung mit Deutschkenntnissen auf Niveau A1; bei Niveau B1 nach 21 Monaten. Rentenversicherungsbeiträge oder vergleichbare Vorsorgeleistungen sowie alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Persönliche Erstberatung

Ihr Anliegen verdient einen klaren nächsten Schritt.