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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht · Berlin & bundesweit

Anwalt für Strafrecht in Berlin – versierte Strafverteidigung

Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, zählt das richtige Verhalten vom ersten Moment an. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Vorladung, Durchsuchung und Festnahme haben und wie Strafverteidiger Johannes von Rüden Sie in Berlin verteidigt.

  • Kostenfreier Rückruf
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • Verteidigung in Berlin und bundesweit

Einordnung

Schweigen Sie und holen Sie früh einen Strafverteidiger hinzu

Im gesamten Strafverfahren haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Recht gilt unabhängig von der Schwere des Vorwurfs. Ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt sollten Sie sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zur Sache äußern. Nur die Angaben zur Person müssen Sie machen.

In jeder Phase des Verfahrens dürfen Sie einen frei gewählten Strafverteidiger hinzuziehen. Das gilt bei Vorladungen, Durchsuchungen, Vernehmungen und der Anhörung vor Erlass eines Haftbefehls. In kaum einem anderen Rechtsgebiet kann ohne Anwalt so viel falsch laufen. Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser, unabhängig davon, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt werden.

Rechte und Fehler

Was Ihnen zusteht und was Sie vermeiden sollten

Die wichtigste Regel im Strafrecht: Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt.

Ihre Rechte

  • Recht zu schweigenAls Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Das gilt in jedem Verfahrensstadium.
  • Frei wählbarer VerteidigerSie bestimmen, wer Sie verteidigt, nicht das Gericht. Ihr Anwalt darf Sie zu Vernehmungen, Gegenüberstellungen und Haftanhörungen begleiten.
  • Anwesenheit bei DurchsuchungDie Polizei muss sich an gesetzliche Regeln halten. Ihr Anwalt hilft Ihnen, Ihr Anwesenheitsrecht wahrzunehmen.
  • Schweigerecht für AngehörigeEhegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern.
  • Prüfung der HaftUntersuchungshaft ist nur bei dringendem Tatverdacht, einem Haftgrund und Verhältnismäßigkeit zulässig. Diese Voraussetzungen lassen sich anwaltlich prüfen.

Typische Fehler

  • Aussagen ohne AnwaltWer sich ohne Rücksprache äußert, redet sich schnell um Kopf und Kragen. Schweigen heißt gänzlich schweigen.
  • Polizeiliche Vorladung wahrnehmenAuf eine Vorladung der Polizei müssen Sie nicht reagieren. Kontaktieren Sie stattdessen einen Strafverteidiger.
  • Lage bei Durchsuchung verschärfenBewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben zur Sache. Das gilt auch bei der Durchsuchung fremder Räume.
  • Zu spät handelnAuch wenn noch keine Festnahme erfolgt ist, kann anwaltliche Hilfe gegen einen Haftbefehl eine Verhaftung verhindern.

Checkliste

Richtig verhalten bei Vorladung, Durchsuchung und Festnahme

Diese Punkte gelten unabhängig davon, welcher Vorwurf im Raum steht.

01Nichts zur Sache sagenÄußern Sie sich ohne Ihren Anwalt nicht zum Vorwurf. Nur Name und Anschrift müssen Sie angeben.
02Polizeiliche VorladungSie müssen nicht erscheinen. Teilen Sie höchstens kurz schriftlich mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen.
03Ladung durch GerichtBei Gericht oder Staatsanwaltschaft müssen Sie erscheinen. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Anwalt.
04DurchsuchungRuhe bewahren, sofort einen Anwalt kontaktieren und Ihr Anwesenheitsrecht wahrnehmen.
05FestnahmeEine Verhaftung ist nur bei dringendem Tatverdacht zulässig. Ihr Anwalt prüft die Voraussetzungen.
06UntersuchungshaftU-Haft ist keine vorweggenommene Strafe. Ihr Anwalt kann die Aufhebung oder mildere Maßnahmen beantragen.
07AngehörigeAuch Angehörige eines Inhaftierten können sich an die Kanzlei wenden und Informationen einholen.
Jetzt kostenfreien Rückruf anfordernStrafverteidiger von Rüden ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. →

Aus dem Gesetz

Was das Strafgesetzbuch vorsieht

Drei Werte, die auf dieser Seite eine Rolle spielen.

§ 12 StGBVergehen oder Verbrechen

Die Vorschrift trennt nach dem Strafmaß. Verbrechen sind mit Mindestfreiheitsstrafen belegt, Vergehen mit geringerer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

bis zu 10 JahreHaft bei Vergewaltigung

Im Sexualstrafrecht drohen hohe Strafen. Wenden Sie sich bei einem Vorwurf frühzeitig an die Kanzlei.

bis zu 5 JahreHaft bei sexueller Nötigung

Auch hier ist eine frühe und konsequente Verteidigung entscheidend.

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Unsere Kompetenzen

Schwerpunkte der Strafverteidigung bei VON RUEDEN

Sexualstrafrecht

Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen, Sie sollen erkennungsdienstlich behandelt werden, Wohnräume wurden durchsucht oder Computer beschlagnahmt? Bei Vergewaltigung drohen bis zu zehn Jahre Haft, bei sexueller Nötigung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Ein Anruf genügt und Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin ist in jeder Situation für Sie zur Stelle.

Medizinstrafrecht

Die Kanzlei unterstützt Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in existenzbedrohenden Situationen. Rechtsanwalt von Rüden kennt die branchentypischen Gegebenheiten und weiß, wie schnell aus einem unglücklichen Umstand ein schwerwiegender Straftatvorwurf entstehen kann. Sie erhalten schnellstmögliche Unterstützung und erfahrene Verteidigung im Arzt- und Pflegestrafrecht.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit, etwa Betrug, Korruption, Insolvenz- und Steuerstraftaten sowie das arbeitsrechtliche Strafrecht. Strafverteidiger von Rüden und sein Team vertreten Mandanten in Berlin und bundesweit.

Nebenklage, Verkehrsstrafrecht und U-Haft

Als Nebenklagevertreter vertritt die Kanzlei Opfer von Straftaten mit eigenen prozessualen Rechten im Verfahren. Im Verkehrsstrafrecht geht es um Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung, Alkohol oder Drogen am Steuer und illegale Straßenrennen. Bei Untersuchungshaft prüft Ihr Anwalt die Verhältnismäßigkeit der Haft und setzt sich für Ihre Freilassung ein.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Strafrecht und Strafverteidigung

Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung zur Vernehmung?

Auf eine polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht reagieren oder teilen kurz schriftlich mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen. Bei einer Ladung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft müssen Sie erscheinen. Kontaktieren Sie vorher Ihren Anwalt. Ohne ihn sollten Sie schweigen; Sie sind nur zu Angaben zur Person verpflichtet.

Was sollte ich bei einer Festnahme tun?

Eine Verhaftung ist nur bei dringendem Tatverdacht zulässig. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für die Festnahme tatsächlich gegeben sind, und kann die Aufhebung des Haftbefehls oder mildere Maßnahmen anstreben.

Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen?

§ 12 StGB trennt nach dem Strafmaß. Verbrechen sind schwere Straftaten mit Mindestfreiheitsstrafe, etwa Mord, Totschlag, Raub oder schwere Brandstiftung. Vergehen wie Sachbeschädigung, Beleidigung oder einfacher Diebstahl werden mit geringerer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Wie sollte ich mich bei einer Wohnungsdurchsuchung verhalten?

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt. Dieser hilft Ihnen, Ihr Recht zur Anwesenheit bei der Durchsuchung wahrzunehmen. Machen Sie ohne Ihren Verteidiger keine Angaben zur Sache.

Wann benötige ich einen Anwalt für Strafrecht?

Spätestens wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird und Sie mit einer schweren Strafe rechnen müssen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Beratung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt sind.

Was bringt die Nebenklage für Opfer von Straftaten?

Die Nebenklage ermöglicht Opfern bestimmter Straftaten, sich am Strafverfahren zu beteiligen und Einfluss zu nehmen. Nebenklageberechtigte erhalten eigene prozessuale Rechte und bleiben in der Hauptverhandlung nicht auf die Rolle von Zeugen beschränkt.

Ausführlich: Anwalt für Strafrecht in Berlin – versierte Strafverteidigung

Wenn Sie in Berlin einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht suchen, sind Sie bei VON RUEDEN Rechtsanwälte am S-Bahnhof Potsdamer Platz an der richtigen Adresse. Ein erfahrenes Team aus Rechtsanwälten rund um Strafverteidiger Johannes von Rüden berät, informiert und verteidigt Sie in sämtlichen Angelegenheiten im Bereich Strafrecht.

Schnelle Hilfe erhalten

Notfallnummer 0177 - 80 57 016, auch per WhatsApp erreichbar. Oder fordern Sie einen kostenfreien Rückruf an.

Rückruf anfordern →

Notfallnummer: 0177 - 80 57 016 – auch per WhatsApp erreichbar.

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht:

Spezialisierter Anwalt für Strafrecht in Berlin

Als spezialisierter Rechtsanwalt im Strafrecht unterstützt RA von Rüden Sie und gibt Ihnen hilfreiche Tipps zur richtigen Verhaltensweise bei Durchsuchungen oder Festnahmen. Auch für Angehörige eines Verwandten oder Freunds, der sich in Untersuchungshaft befindet, können von Rüden und Partner Informationen einholen. Schauen Sie sich dazu auf unseren Themenseiten um oder vereinbaren Sie gleich jetzt einen kostenfreien Rückruf.

Als Strafverteidiger in ganz Berlin und Umland für Sie da

Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist als Anwalt für Strafrecht in Berlin tätig und vertritt Mandanten in den verschiedensten Fällen – ganz gleich, welcher Straftatvorwurf vorliegt. Da in kaum einem anderen Rechtsgebiet ohne Rechtsanwalt so viel falsch laufen kann, ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, frühzeitig die Unterstützung eines erfahrenen Strafrecht-Anwalts zu nutzen. Dieser tritt als Berater und ggf. Strafverteidiger für Ihre Rechte ein und steht Ihnen bei Vorladungen, behördlichen Terminen und Korrespondenzen sowie in Verfahren beiseite.

Es geht um viel!

Wer einen Strafverteidiger in Berlin benötigt, sucht einen Anwalt für Strafrecht, auf den er sich zu 100 Prozent verlassen kann. Von Rüden bietet erstklassige anwaltliche Beratung und kompetente Vertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Die wichtigste Regel im Strafrecht: Schweigen Sie!

Lassen Sie sich jetzt von Ihrem Anwalt für Strafrecht in Berlin beraten. Strafverteidiger von Rüden ist rund um die Uhr für Sie erreichbar: 030 200 590 77 – 33.

Jetzt Rückruf anfordern →

Keine Plattitüde, sondern essenziell: Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!

Sicher ist Ihnen bekannt, dass Sie im gesamten Strafverfahren das Recht haben, zu schweigen. Machen Sie davon unbedingt Gebrauch, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von Ihnen eine Aussage verlangt. Dieses Recht gilt unabhängig von der Schwere der vorgeworfenen Straftat. Und schweigen bedeutet in diesem Kontext tatsächlich gänzlich zu schweigen. Ohne die Rücksprache mit Ihrem Strafrecht-Anwalt äußern Sie sich bitte nicht – gar nicht.

Das Recht zu schweigen haben auch Angehörige, also Ehegatten, Lebenspartner, in Lebenspartnerschaft verbundene Personen, Verwandte, verschwägerte Personen sowie Adoptiv- und Pflegeeltern. Diese Personen müssen (und sollten) sich ebenfalls nicht zum Tatvorwurf äußern. Die Angaben zur Person (Name, Anschrift etc.) müssen allerdings gemacht werden.

Ihr Recht auf einen frei wählbaren Strafverteidiger

Unabhängig von der Art der Ihnen vorgeworfenen Straftat können Sie in jeder Phase des Verfahrens einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen. Das gehört zwingend zum fairen Prozess. Grundsätzlich können Sie sich von einem frei wählbaren Strafverteidiger verteidigen lassen. Als Beschuldigter bestimmen nur Sie, wen Sie als Verteidiger wählen, nicht das Gericht. Sie haben dieses Recht ebenso bei Strafvollstreckungsentscheidungen, in Verfahren zur Sicherungsverwahrung und in Entschädigungsverfahren. Weiter dürfen Sie sich auch bei der Teilnahme an Terminen, Gegenüberstellungen, körperlichen Untersuchungen, der staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmung sowie bei der Anhörung vor Erlass eines Haftbefehls von Ihrem (selbst gewählten) Strafverteidiger in Berlin begleiten lassen.

Wichtig: Machen Sie von Ihrem Recht ausnahmslos Gebrauch. Überlassen Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten nichts dem Zufall – dazu steht zu viel auf dem Spiel. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie berechtigterweise beschuldigt sind oder nicht. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und beauftragen Sie einen im Strafrecht versierten Anwalt.

Strafrecht Berlin: Anwalt bei Durchsuchung hinzuziehen

Es gibt Situationen, in denen ein Anwalt für Strafrecht unverzichtbar ist, um sich nicht um Kopf und Kragen zu reden. Ein Beispiel: Die Polizei steht am frühen Morgen vor Ihrer Wohnung oder Ihren Geschäftsräumen, manchmal in Begleitung eines Drogenspürhundes. Machen Sie die Situation nicht schlimmer, als sie vielleicht ist. In diesen Augenblicken ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und auch wahrnehmen – die Polizei muss sich an gesetzliche Regeln halten. Das gilt, wenn Ihre eigenen Räume durchsucht werden, aber auch bei der Durchsuchung fremder Räume, sei es bei Verwandten, Bekannten oder dem Partner. Auch in diesen Situationen ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Rechtsanwalt hilft bei Verhaftung oder Festnahme

Wenn Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Berlin durch Festnahme die Freiheit entzieht oder Sie aufgrund eines richterlichen Haftbefehls in einem laufenden Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft geraten, ist die Einschaltung eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts angezeigt. Eine Verhaftung ist nur zulässig, wenn ein dringender Tatverdacht gegen Sie besteht, ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft in einem angemessenen Verhältnis zum Tatvorwurf und zur Straferwartung steht. Als spezialisierter, unnachgiebiger und langjährig erfahrener Berliner Anwalt für Strafrecht wird RA von Rüden diese Voraussetzungen genauestens prüfen. Sofern eine rechtliche Chance besteht (und sei sie noch so gering), wird er alles daran setzen, Ihre Freilassung aus der Haft zu erreichen.

Ein Anwalt für Strafrecht hat verschiedene Möglichkeiten, den Haftbefehl aufzuheben oder durch mildere, nicht freiheitsentziehende Maßnahmen zu ersetzen. Eine frühzeitige juristische Beratung ist ebenso sinnvoll, wenn noch keine Festnahme erfolgt ist, die Strafverfolgungsbehörden aber möglicherweise bereits per Haftbefehl nach Ihnen sucht. Nutzen Sie Ihr Recht, mit anwaltlicher Hilfe gegen einen Haftbefehl vorzugehen und damit Ihre Chance, eine Verhaftung zu verhindern.

Anwalt Strafrecht Berlin: Tätigkeitsgebiete und Kompetenzen

Im Strafrecht unterscheidet man verschiedene Teilbereiche, die jeweils besonderes Wissen und Erfahrung erfordern. Für eine optimale Verteidigung muss auch der Rechtsanwalt über entsprechende Kompetenzen verfügen. Wählen Sie Ihren Strafverteidiger daher mit Bedacht.

Sexualstrafrecht

Sie befinden sich in ernster Lage? Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen? Sie wurden wegen einer angeblichen Straftat angezeigt? Bei Vergewaltigung drohen bis zu zehn Jahre Haft, bei sexueller Nötigung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wenn Sie durch die Staatsanwaltschaft erkennungsdienstlich behandelt werden sollen, Wohnräume durchsucht oder Computer beschlagnahmt wurden, wenden Sie sich an VON RUEDEN Rechtsanwälte. Ein Anruf genügt und Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin ist für Sie in jeder Situation zur Stelle.

Medizinstrafrecht

Als Anwalt für Strafrecht ist RA von Rüden u. a. auf das Medizinstrafrecht spezialisiert. Die Berliner Strafrecht-Experten der Kanzlei VON RUEDEN Rechtsanwälte unterstützen explizit Mediziner:innen in existenzbedrohenden Situationen. Mit dezidierter Kenntnis der Branchen-typischen Gegebenheiten steht das Team rund um Strafverteidiger J. v. Rüden Ärzten und Ärztinnen kompetent beiseite. Verlassen Sie sich auf schnellstmögliche Unterstützung, hohe Fachkompetenz und erfahrene Strafverteidigung in Berlin.

Auch im Bereich Medizinstrafrecht unterstützt Rechtsanwalt von Rüden seit vielen Jahren Menschen in kritischen Situation. Er ist mit den besonderen Randbedingungen der Pflegebranche optimal vertraut und weiß genau, wie schnell es passieren kann, dass aus einem unglücklichen Umstand ein schwerwiegender Straftatvorwurf entstehen kann.

Versierte Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Als Experten im Wirtschaftsstrafrecht vertreten Strafrechtler von Rüden und sein Team Mandanten in Berlin und bundesweit. Das Rechtsgebiet fasst verschiedene strafrechtlich relevante Handlungen zusammen, die im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit stehen. Hierzu zählen unter anderem Delikte wie Betrug, Korruption, Insolvenz- und Steuerstraftaten sowie das arbeitsrechtliche Strafrecht.

Strafrecht-Anwalt für Nebenklage und Opferschutz

RA von Rueden vertritt als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht Opfer von Straftaten in Nebenklagen. Die Nebenklage ermöglicht Opfern bestimmter Straftaten, sich am Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu beteiligen und darauf Einfluss zu nehmen. Nebenklageberechtigte erhalten eigene prozessuale Rechte, die über die Rechte hinausgehen, die jedem Verletzten zustehen. Die Nebenklage verhindert, dass Verletzte in der Hauptverhandlung auf die passive Rolle von Zeugen beschränkt bleiben.

Verkehrsstrafrecht

Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung, Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer oder illegale Straßenrennen fallen unter das Verkehrsstrafrecht, einem Teilbereich des Strafrechts. Auch hier können harte Strafen wie Geld- und Freiheitsstrafen oder Führerscheinentzug drohen. Als Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Berlin berät und verteidigt von Rüden Sie beim Tatvorwurf schwerwiegender Zuwiderhandlung im Straßenverkehr. Johannes von Rüden und Partner sind berlinweit für Sie im Einsatz.

Anwalt für Strafrecht bei U-Haft

Als Berliner Experten für Strafrecht konzentrieren sich die Rechtsanwälte von VON RUEDEN Rechtsanwälte auch auf Verfahren von Beschuldigten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Diese ist keine vorweggenommene Strafe, sondern soll die Durchführbarkeit des Verfahrens gegen den Beschuldigten sicherstellen. Die sogenannte U-Haft ist allerdings nur bei dringendem Tatverdacht zulässig und darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe stehen. Der Haftgrund kann in der erhöhten Fluchtwahrscheinlichkeit des Beschuldigten oder in der Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr bestehen. Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin prüft die Verhältnismäßigkeit der Haft und setzt sich für Ihre Rechte ein.

Häufige Fragen zum Thema Strafrecht und Strafverteidigung

Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung zur Vernehmung?

Auf eine Vorladung durch die Polizei sollten Sie gar nicht reagieren oder kurz schriftlich mitteilen, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen werden. Wenden Sie sich bereits beim ersten Kontakt mit den Berliner Strafverfolgungsbehörden an einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Bei einer Ladung durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft Berlin müssen Sie zur Vernehmung erscheinen. Kontaktieren Sie vorher unbedingt Ihren Rechtsanwalt. Ohne diesen sollten Sie schweigen. Damit verhindern Sie, dass Sie sich um „Kopf und Kragen“ reden. Als Beschuldigte/r haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht und sind lediglich zu Angaben der Person verpflichtet.

Wie sollte ich mich bei einer Haus- bzw. Wohnungsdurchsuchung verhalten?

In diesem Fall gilt es, Ruhe zu bewahren und zugleich schnell zu handeln: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen dabei helfen, von Ihrem Recht zur Anwesenheit bei der Durchsuchung Gebrauch zu machen (sofern die Durchsuchung noch nicht stattfand). Wichtig: Auch in dieser Sache ist absolutes Stillschweigen geboten – machen Sie ohne Ihren Strafverteidiger keine Angaben zur Sache.

Was sollte ich bei einer Festnahme tun?

Eine Verhaftung ist nur bei dringendem Tatverdacht zulässig. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für die Festnahme tatsächlich gegeben sind.

Wann benötige ich einen Anwalt für Strafrecht?

Spätestens wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird und Sie als Beschuldigte/r aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs oder der Besonderheit des Falls mit einer schweren Strafe rechnen müssen, ist eine Strafverteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht unumgänglich. Unabhängig davon empfiehlt sich für Beschuldigte grundsätzlich eine rechtliche Beratung durch einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser – unabhängig davon, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt sind.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen?

Das Strafgesetzbuch (StGB) zieht in § 12 eine klare Trennlinie, die sich primär am Strafmaß orientiert. Während Verbrechen als schwere Straftaten mit Mindestfreiheitsstrafen belegt sind, umfasst die Gruppe der sogenannten Vergehen jene Delikte, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe, teils einer Geldstrafe geahndet werden und häufig im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts liegen.

In der beruflichen Praxis als Anwalt für Strafrecht in Berlin begegnet einem das Vergehen häufig, man denke hier etwa an Sachbeschädigung, Beleidigung oder einfachen Diebstahl. Auch Delikte wie fahrlässige Körperverletzung oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort fallen in diese Kategorie von Straftaten, für die das Gesetz einen größeren Spielraum bei der Strafzumessung vorsieht.

Demgegenüber stehen Verbrechen, die aufgrund ihrer Schwere die Rechtsordnung tief erschüttern. Klassische Beispiele hierfür sind Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag, aber auch Raub oder schwere Brandstiftung. Während bei einem Vergehen wie dem einfachen Betrug oft verhältnismäßig glimpfliche Urteile ergehen, zieht ein Verbrechen wie eine schwere Körperverletzung oder eine räuberische Erpressung unweigerlich eine Freiheitsstrafe nach sich.

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