Ausführlich: Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin
Wenn gegen Sie wegen einer Sexualstraftat ermittelt wird, sollten Sie zunächst schweigen und den Vorwurf vor jeder Aussage prüfen lassen. Ich übernehme Ihre Verteidigung persönlich, diskret und mit einer klaren Strategie – von der ersten Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Rechtsanwalt Johannes von Rüden · zugelassen seit 2007 · Experte im Sexualstrafrecht
Persönlich über Handy oder WhatsApp erreichbar – 24/7: Jetzt persönlich anrufen · WhatsApp schreiben · Rückruftermin vereinbaren. Rückruf noch am selben Tag, Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Stand: August 2026.

Notfallkontakt: Sofort persönlich erreichbar
0177 805 7016 – 24/7 bei Durchsuchung, Festnahme oder laufender Vernehmung. Wenn es erforderlich und möglich ist, komme ich auch vor Ort hinzu. Kanzlei: 030 200 590 770.
Die ersten Schritte: Was sollten Beschuldigte jetzt sofort tun?
Ob der Vorwurf zutrifft oder nicht: Eine vorschnelle Erklärung lässt sich später oft nicht mehr korrigieren. Sichern Sie zunächst Ihre Verfahrensrechte und lassen Sie die Ermittlungsakte prüfen.
- Zur Sache schweigen – Machen Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Dritten keine Angaben zum Tatvorwurf. Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
- Vorladung prüfen lassen – Zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung müssen Sie grundsätzlich nicht erscheinen. Bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts gelten andere Regeln.
- Nichts freiwillig entsperren – Geben Sie Geräte, PIN oder Passwörter nicht freiwillig heraus. Löschen, verändern oder verschieben Sie zugleich keine Dateien oder Chatverläufe.
- Unterlagen sichern – Bewahren Sie Vorladung, Beschluss, Durchsuchungsprotokoll und weitere Schreiben vollständig auf. Notieren Sie den Ablauf einer Maßnahme, ohne den Fall öffentlich zu diskutieren.
Bei laufender Durchsuchung oder Festnahme: Widersprechen Sie der Sicherstellung knapp, leisten Sie aber keinen körperlichen Widerstand. Rufen Sie mich direkt unter 0177 805 7016 an.
Wer bearbeitet mein Verfahren?
Meine Mandanten stehen im Strafverfahren nicht allein. Ich biete persönliche, diskrete und konsequente Strafverteidigung – mit einer klaren Strategie und dem festen Anspruch, ihre Rechte, ihre Freiheit und ihre Zukunft zu schützen.
Seit 2007 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Als spezialisierter Strafverteidiger und Experte im Sexualstrafrecht bearbeite ich Ihr Mandat persönlich. Gespräche sind in meiner Kanzlei in Berlin sowie telefonisch oder per Video möglich, auf Deutsch und Englisch. Ich verteidige Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende; auch Eltern können den ersten Kontakt aufnehmen.
Bereits der Vorwurf einer Sexualstraftat und die damit verbundene öffentliche oder berufliche Vorverurteilung können für Beschuldigte außerordentlich belastend sein. Gerade in emotional geführten Verfahren ist eine sachliche Prüfung der Beweise unverzichtbar. Die Qualität der Verteidigung darf nicht davon abhängen, welcher Vorwurf im Raum steht. Jeder Beschuldigte hat Anspruch auf eine konsequente Verteidigung und ein faires Verfahren.
Ich verteidige im Ermittlungsverfahren, gegen einen Strafbefehl, nach Anklageerhebung und in der Hauptverhandlung sowie in Berufung und Revision. In Ausnahmefällen kommt auch eine Pflichtverteidigung in Betracht. Arbeits-, familien- oder dienstrechtliche Begleitfragen können bei Bedarf durch Kollegen in der Kanzlei Von Rüden Rechtsanwälte abgedeckt werden.

Rechtsanwalt Johannes von Rüden
- als Rechtsanwalt zugelassen seit 2007
- spezialisierter Strafverteidiger
- Experte im Sexualstrafrecht
- persönliche Bearbeitung des Mandats
- Deutsch und Englisch
- Persönliches Profil ansehen
Sexualstrafrecht im Überblick: Bei welchen Vorwürfen übernehme ich die Verteidigung?
Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung und umfasst sehr unterschiedliche Tatbestände. Die folgende Übersicht ordnet häufige Vorwürfe ein; die Einzelheiten gehören auf die jeweils verlinkte Schwerpunktseite.
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Im Mittelpunkt stehen der erkennbare entgegenstehende Wille, die konkreten Umstände und die Qualität der Beweise. Gewalt ist für den Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB nicht erforderlich; Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall nach § 177 Abs. 6 StGB.
Schwerpunktseiten: Vergewaltigung und § 177 StGB und Besondere Tatschwere.
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
§ 184i StGB verlangt eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise, durch die eine Person belästigt wird. Ob eine Berührung sexuell bestimmt ist, wird nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und dem jeweiligen Kontext bewertet; eine sexuelle Motivation allein ist weder notwendig noch ausreichend.
Sexueller Missbrauch in Abhängigkeits- und Schutzverhältnissen (§§ 174 bis 174c StGB)
Diese Vorschriften betreffen unter anderem Schutzbefohlene sowie institutionelle Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisse. Entscheidend ist, ob das gesetzlich vorausgesetzte Verhältnis und die konkrete Tathandlung nachweisbar sind.
Schwerpunktseite: Sexueller Missbrauch nach §§ 174 ff. StGB.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Cybergrooming (§§ 176 bis 176e StGB)
Kinder sind Personen unter 14 Jahren. Die Vorschriften erfassen sexuelle Handlungen an, mit oder vor Kindern sowie weitere Vorbereitungshandlungen. Als Cybergrooming wird regelmäßig die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176b StGB bezeichnet.
Schwerpunktseiten: Vorwurf Kindesmissbrauch und Vorwurf Cybergrooming.
Pornografische, kinder- und jugendpornografische Inhalte (§§ 184, 184b und 184c StGB)
Bei digitalen Vorwürfen muss geklärt werden, welche Dateien tatsächlich vorhanden waren, wie sie auf ein Gerät gelangten und ob Besitz, Abruf, Erwerb oder Verbreitung einer Person vorsätzlich zugeordnet werden können. Cloud-Synchronisation, Messenger und mehrere Geräte können die Beweisführung prägen.
Schwerpunktseiten: Vorwurf Kinderpornografie und Vorwurf Jugendpornografie.
Entblößung, Exhibitionismus und öffentliches Ärgernis (§§ 183 und 183a StGB)
Nicht jede Entblößung erfüllt einen Straftatbestand. Bei exhibitionistischen Handlungen und der Erregung öffentlichen Ärgernisses kommt es unter anderem auf Handlung, Absicht, Wahrnehmbarkeit und die konkreten Umstände an.
Schwerpunktseite: Entblößung und exhibitionistische Handlung.
Weitere Vorwürfe und besondere Konstellationen
Zum Sexualstrafrecht gehören außerdem Vorwürfe im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB), der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB), der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB) sowie Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei und verbotener oder jugendgefährdender Prostitution (§§ 180a, 181a, 184f und 184g StGB). Die Strafbarkeit hängt jeweils von den gesetzlichen Merkmalen und den konkret belegbaren Umständen ab.
Individuelle Verteidigung: Wie entsteht eine tragfähige Verteidigungsstrategie?
Eine gute Verteidigung beginnt nicht mit einer Standardantwort, sondern mit der vollständigen Ermittlungsakte. Erst danach lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist und welche Beweise überprüft werden müssen.
Akten und Aussageentstehung
Ich prüfe Vernehmungen, zeitliche Abläufe und mögliche Widersprüche. Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann die Entstehung und Entwicklung der Belastungsaussage entscheidend sein. Besonderheiten können eine aussagepsychologische Begutachtung erforderlich machen.
Objektive und digitale Beweise
Chats, Standortdaten, Videoaufnahmen, Metadaten und Gerätespuren können eine Aussage stützen oder ihr widersprechen. Bei technischen Fragen ziehe ich bei Bedarf einen unabhängigen IT-forensischen Experten hinzu.
Tatbestand und Verfahrensfehler
Die Akte muss den konkreten Vorwurf tragen: vom Vorsatz über die behauptete Handlung bis zu möglichen Qualifikationen. Ebenso werden Durchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme und Beweisgewinnung auf ihre rechtlichen Voraussetzungen geprüft.
Folgen außerhalb des Gerichtssaals
Beruf, Aufenthalt, Familie und öffentliche Aufmerksamkeit können durch ein Verfahren berührt werden. Diese Risiken fließen in die Strategie ein. Soweit andere Rechtsgebiete betroffen sind, können Kollegen in der Kanzlei eingebunden werden.
Vom ersten Anruf bis zum Verfahrensabschluss: Wie läuft die Verteidigung ab?
- Vertraulicher Erstkontakt – Sie schildern nur so viel, wie für die erste Einordnung nötig ist. In akuten Situationen klären wir sofort das weitere Verhalten.
- Ersteinschätzung und Vollmacht – Ich ordne die Verfahrenslage ein, bespreche das Vorgehen und übernehme nach Beauftragung die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
- Akteneinsicht – Ich beantrage die Ermittlungsakte. Bis sie vollständig vorliegt, bleibt es in der Regel beim Schweigen zur Sache.
- Akten- und Beweisanalyse – Ich prüfe Aussagen, Spuren, digitale Daten, Gutachten und rechtliche Einordnung. Falls erforderlich, werden externe Experten eingebunden.
- Individuelle Strategie – Gemeinsam entscheiden wir, ob und wie Stellung genommen wird und welche Anträge oder Beweismittel im jeweiligen Verfahrensstadium sinnvoll sind.
Sie schildern nur so viel, wie für die erste Einordnung nötig ist. Rückruf noch am selben Tag.
Anonymisierte Fallbeispiele: Wie können Beweise den Ausgang eines Verfahrens verändern?
Die Beispiele zeigen, weshalb Akteneinsicht, genaue Chronologie und eine auf den Einzelfall abgestimmte Beweisprüfung wichtig sind. Sie erlauben keine Prognose für andere Verfahren.
Chatnachrichten widersprachen einem Vergewaltigungsvorwurf – Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Eine frühere Partnerin zeigte den Mandanten elf Tage nach einem Treffen an. Der vollständige Nachrichtenverlauf zeigte, dass sie am Folgetag ein weiteres Treffen vorgeschlagen und der Mandant abgelehnt hatte. Auch der behauptete zeitliche Ablauf passte nicht zu den Standortdaten beider Mobiltelefone. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein.
Strafbefehl über 40 Tagessätze nach Berührungsvorwurf – Einstellung gegen Geldzahlung
Ein pädagogischer Mitarbeiter erhielt nach einem privaten Clubbesuch einen Strafbefehl. Ein rechtskräftiger Strafbefehl hätte seine berufliche Zukunft gefährdet. Nach fristgerechtem Einspruch wurde herausgearbeitet, dass objektive Beweise fehlten und die rechtliche Einordnung der behaupteten kurzen Berührungen zweifelhaft war. Das Verfahren endete nach § 153a StPO gegen Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung – ohne Schuldspruch.
Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes – Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Gegen den Mandanten wurde nach § 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB ermittelt. Sachbeweise lagen nicht vor. Wegen einer leichten Intelligenzminderung der elfjährigen Belastungszeugin, erheblicher Suggestionsgefahr und dokumentierter Aussageerweiterungen wurde eine aussagepsychologische Begutachtung beantragt. Die Ermittlungen boten am Ende keinen genügenden Anlass zur Anklage.
Namen und Einzelheiten wurden anonymisiert. Verfahrensausgänge sind stets einzelfallabhängig.
Bewertungen: Was Mandanten über die Strafverteidigung berichten
„ruhig, strategisch und mit klaren Worten begleitet“
Barbaros Kaman · 5/5 · Fünf-Sterne-Rezension auf Google
„Man fühlt sich bei ihm als Mandant von Anfang an verstanden.“
T. S. · 5/5 · Bewertung vom 11. April 2024 auf anwalt.de
„Seine ruhige, souveräne Art gab mir in dieser belastenden Zeit viel Sicherheit.“
H. M. · 5/5 · Bewertung vom 1. April 2025 auf anwalt.de
Häufige Fragen: Was möchten Beschuldigte im Sexualstrafrecht wissen?
Was soll ich bei einer polizeilichen Vorladung oder Durchsuchung tun?
Äußern Sie sich nicht zur Sache und unterschreiben Sie keine freiwilligen Erklärungen. Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht folgen; bei Staatsanwaltschaft oder Gericht kann das anders sein. Bei einer Durchsuchung leisten Sie keinen Widerstand, widersprechen aber knapp der Sicherstellung und rufen möglichst sofort einen Strafverteidiger an.
Wie lange dauert ein Verfahren wegen einer Sexualstraftat insgesamt?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Umfang der Akte, Zahl der Zeugen, digitale Auswertungen, Gutachten und die Frage, ob Anklage erhoben wird, können aus wenigen Monaten ein deutlich längeres Verfahren machen. Nach der Akteneinsicht lässt sich der zeitliche Rahmen meist besser einschätzen.
Wie lange dauert die Akteneinsicht?
Das Gesetz setzt der Staatsanwaltschaft keine feste Bearbeitungsfrist für die Aktenübersendung. In einfachen Verfahren kann die Akte zeitnah vorliegen; bei laufenden Ermittlungen, ausstehenden Auswertungen oder umfangreichen digitalen Beweismitteln dauert es häufig länger. Nach § 147 StPO können Teile der Akte während der Ermittlungen vorübergehend zurückgehalten werden.
Erfährt mein Arbeitgeber von dem Ermittlungsverfahren?
In der Privatwirtschaft wird ein Arbeitgeber über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens grundsätzlich nicht automatisch informiert; ein bloß laufendes Verfahren erscheint auch nicht im normalen oder erweiterten Führungszeugnis. Anders kann es bei Beamten, Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie in Lehr-, Erziehungs-, Heil-, Pflege- und anderen beaufsichtigten Berufen sein: Nach der MiStra können Staatsanwaltschaft oder Gericht die zuständige Dienst-, Aufsichts- oder Berufsbehörde unterrichten. Ob der Beschuldigte selbst etwas mitteilen muss, hängt vor allem von seiner Tätigkeit, dem Arbeitsvertrag und dem konkreten Berufsbezug des Vorwurfs ab. Ein erweitertes Führungszeugnis kann insbesondere für Tätigkeiten mit Minderjährigen verlangt werden (§ 30a BZRG); in der Kinder- und Jugendhilfe gelten besondere Prüfpflichten (§ 72a SGB VIII). Mögliche Mitteilungs- und Beschäftigungsfolgen sollten deshalb frühzeitig im Einzelfall geprüft werden.
Heißt „Aussage gegen Aussage“ immer Freispruch?
Nein. Ein Gericht kann auch auf der Grundlage einer einzigen Belastungsaussage verurteilen, wenn es nach besonders sorgfältiger Prüfung überzeugt ist. Entscheidend sind unter anderem Aussageentstehung, Konstanz, Detailreichtum, mögliche Motive und objektive Anknüpfungstatsachen. Bleiben nach der vollständigen Beweisaufnahme vernünftige, nicht auflösbare Zweifel, gilt „im Zweifel für den Angeklagten“.
Wann bekomme ich mein Handy oder meinen Laptop zurück?
Dafür gibt es keine starre Frist. Ein sichergestelltes oder beschlagnahmtes Gerät ist zurückzugeben, sobald es für das Verfahren nicht mehr benötigt wird; bei großen Datenmengen kann die Auswertung dennoch lange dauern. Die Fortdauer kann überprüft und gegebenenfalls gerichtlich angegriffen werden, besonders wenn die relevanten Daten bereits gesichert sind.
Muss ich PIN oder Passwort nennen – und darf die Polizei Finger oder Gesicht zum Entsperren nutzen?
Als Beschuldigter müssen Sie Ihre PIN oder Ihr Passwort grundsätzlich weder nennen noch selbst eingeben. Das Gerät darf bei gesetzlichen Voraussetzungen trotzdem beschlagnahmt und technisch ausgewertet werden. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass das zwangsweise Auflegen eines Fingers auf einen Sensor unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann; bei Face ID ist die höchstrichterliche Rechtslage nicht in gleicher Weise geklärt. Maßnahme und Verhältnismäßigkeit müssen im Einzelfall geprüft werden.
Was kostet die Strafverteidigung und kann ich in Raten zahlen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten hängen davon ab, wie umfangreich die Akte ist, ob das Verfahren früh eingestellt wird, wie lange es dauert und ob eine Hauptverhandlung mit mehreren Tagen erforderlich wird. Vor der Beauftragung bespreche ich die Vergütung transparent; zwei bis drei Raten sind in der Regel möglich.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Verteidigung?
Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag teilweise eintreten. Der private Straf-Rechtsschutz schließt Verfahren wegen nur vorsätzlich begehbarer Delikte häufig aus oder gewährt zunächst nur vorläufigen Schutz, wenn auch Fahrlässigkeit in Betracht kommt. Ich prüfe die Unterlagen und kann die Deckungsanfrage bei der Versicherung übernehmen; die Entscheidung trifft der Versicherer nach dem konkreten Vertrag.
Welche Unterlagen soll ich zum ersten Gespräch mitbringen?
Hilfreich sind insbesondere Anklageschrift, polizeiliche Vorladung, Strafbefehl, erstinstanzliches Urteil, Durchsuchungsbeschluss und Durchsuchungsprotokoll. Bringen Sie auch die Umschläge mit Zustellvermerk mit, weil Fristen davon abhängen können. Digitale Informationen sollten unverändert erhalten bleiben; löschen oder bearbeiten Sie keine Chats, Dateien oder Geräteinhalte.
Offizielle Quellen: Rechtsgrundlagen und ausgewählte Entscheidungen
Die Seite fasst die Rechtslage verständlich zusammen. Für die vertiefte Prüfung sind insbesondere die amtlichen Fassungen und Entscheidungen maßgeblich.
- Strafgesetzbuch – Inhaltsübersicht
- § 177 StGB – sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
- § 184i StGB – sexuelle Belästigung
- § 136 StPO – erste Vernehmung und Schweigerecht
- § 147 StPO – Akteneinsichtsrecht
- BGH, Beschluss vom 13. März 2025 – 2 StR 232/24 (Entsperren per Fingerabdruck)
- BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2025 – 1 BvR 975/25 (Beschlagnahme eines Mobiltelefons)
- Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
- § 30a BZRG – erweitertes Führungszeugnis
- § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Vertrauliche Ersteinschätzung: Wie erreichen Sie mich jetzt?
Rufen Sie mich direkt an, schreiben Sie mir per WhatsApp oder wählen Sie einen Rückruftermin. Sie erreichen mich persönlich; Ihr Mandat bearbeite ich selbst.
- 24/7 Telefon und WhatsApp: 0177 805 7016 · WhatsApp schreiben
- Kanzlei: 030 200 590 770
- Rückruftermin: Rückruf buchen
- Adresse: Von Rüden Rechtsanwälte GbR, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Kurze Rückrufanfrage
Sie müssen im Nachrichtenfeld noch keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Für eine Rückrufbitte genügt ein kurzer Hinweis.
Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite – kostenfrei und unverbindlich.
Rückruf noch am selben Tag, Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.











