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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht · Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht: verlässliche Hilfe bei Verkehrsdelikten

Ein Verkehrsdelikt ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat mit Strafverfahren, Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug. Hier erfahren Sie, welche Delikte darunter fallen, welche Strafen drohen und wann Sie einen Verteidiger brauchen.

  • Kostenlose Erstberatung
  • Ihre Rechte verständlich erklärt
  • Passende Verteidigungsstrategie

Einordnung

Verkehrsdelikte sind Straftaten, keine Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsordnungswidrigkeiten sanktioniert der Bußgeldkatalog mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten. Daneben gibt es Verkehrsdelikte, die das Strafgesetzbuch als Straftaten erfasst. Sie widersprechen aufgrund ihres Unrechtsgehalts den gesellschaftlichen Werten und sind schwerwiegender und folgenreicher als eine Ordnungswidrigkeit.

Statt eines Bußgeldverfahrens wird ein Strafverfahren eingeleitet. Es drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen sowie der Entzug des Führerscheins mit Sperrfristen.

Wie hoch das Strafmaß ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls sowie auf Vergangenheit und Persönlichkeit des Beschuldigten an. Johannes von Rüden hört Ihnen zu, erklärt Ihre Rechte und entwickelt mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie.

Abgrenzung

Ordnungswidrigkeit oder Straftat: der Unterschied

Beide beginnen im Straßenverkehr, enden aber sehr unterschiedlich.

Verkehrsordnungswidrigkeit

  • BußgeldkatalogDie Sanktion richtet sich nach dem Bußgeldkatalog.
  • Bußgeld, Punkte, FahrverbotEs drohen Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot.
  • BußgeldverfahrenGegen den Betroffenen läuft ein Bußgeldverfahren.

Verkehrsstraftat

  • StrafgesetzbuchDie Delikte sind im StGB geregelt, etwa in §§ 315b, 315c und 315d StGB.
  • Geld- oder FreiheitsstrafeEs drohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, dazu Führerscheinentzug und Sperrfristen.
  • StrafverfahrenEs wird ein Strafverfahren eingeleitet, das mit Strafbefehl oder Urteil endet.

Checkliste

So läuft das Strafverfahren nach einem Verkehrsdelikt

01Polizei ermitteltStrafverfolgungsbehörden müssen Verkehrsdelikte verfolgen, sobald die Polizei ausreichend Anhaltspunkte liefert.
02Staatsanwaltschaft prüftNach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
03Strafbefehl oder AnklageDas Amtsgericht erlässt einen Strafbefehl. Bei besonders schweren Delikten erhebt die Staatsanwaltschaft direkt Anklage, und ein Gericht entscheidet.
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Strafrahmen

Diese Strafen drohen bei Verkehrsdelikten

Neben Geld- und Freiheitsstrafe kommen der Entzug des Führerscheins und Sperrfristen hinzu.

bis zu 5 JahreFreiheitsstrafe bei Vergehen

Die Strafen für Verkehrsdelikte reichen von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

1 JahrMindeststrafe bei Verbrechen

Ist die Tat als Verbrechen anzusehen, gilt ein Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe.

1 bis 10 JahreBei besonderen Voraussetzungen

Etwa beim absichtlichen Verursachen eines Unfalls kann eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren verhängt werden.

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Straftatbestände

Diese Verkehrsdelikte gelten als Straftat

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Gemeint sind Eingriffe, die die Sicherheit des Straßenverkehrs und seiner Teilnehmer erheblich gefährden. Das Gesetz zielt hier nicht auf Fahrfehler, sondern auf Handlungen wie das Steinewerfen von Brücken, das Durchschneiden von Bremsschläuchen, das Zerstören von Verkehrsschildern oder das Entfernen von Gullydeckeln. Solche Taten widersprechen aufgrund ihres Unrechtsgehalts den gesellschaftlichen Werten und werden als Straftat verfolgt, nicht als Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Strafbar macht sich, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er nicht in der Lage ist, es sicher zu führen. Ebenso strafbar ist grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, durch das andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen von Wert gefährdet werden. Beispiele sind Wendemanöver auf Autobahnen, die Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen oder zu schnelles Fahren. Ob im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

Wer ein illegales Autorennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, begeht ein Verkehrsdelikt. Erfasst ist auch das zu schnelle, rücksichtslose und grob verkehrswidrige Fahren mit dem Ziel, eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Auch hier wird ein Strafverfahren eingeleitet, das mit Strafbefehl oder Urteil endet. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug des Führerscheins mit Sperrfrist.

Trunkenheit im Verkehr

Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und es nicht mehr sicher führen kann, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen der Entzug des Führerscheins und Sperrfristen. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls sowie von Vergangenheit und Persönlichkeit des Betroffenen ab.

Häufige Fragen

Was Mandanten zum Verkehrsstrafrecht wissen möchten

Was unterscheidet ein Verkehrsdelikt von einer Ordnungswidrigkeit?

Ordnungswidrigkeiten werden nach dem Bußgeldkatalog mit Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot geahndet. Verkehrsdelikte sind Straftaten nach dem StGB. Sie sind schwerwiegender und folgenreicher: Es wird ein Strafverfahren eingeleitet, das mit Strafbefehl oder Urteil endet.

Muss ich einen Anwalt beauftragen?

Bei einem Vergehen besteht vor dem Amtsgericht keine Pflicht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Es ist aber ratsam, um das Strafmaß gering zu halten. Wird das Verkehrsdelikt als Verbrechen gewertet, sind Sie verpflichtet, eine Verteidigung zu beauftragen.

Wovon hängt das Strafmaß ab?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls sowie Vergangenheit und Persönlichkeit des Betroffenen. Ein versierter Verteidiger arbeitet darauf hin, das Strafmaß gering zu halten.

Welche Strafen drohen bei einem Verkehrsdelikt?

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wird die Tat als Verbrechen gewertet, gilt ein Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa beim absichtlichen Verursachen eines Unfalls, sind ein bis zehn Jahre möglich. Hinzu kommen Führerscheinentzug und Sperrfristen.

Wie kommt es zum Strafbefehl?

Die Polizei ermittelt und übergibt die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Ist das der Fall, erlässt das zuständige Amtsgericht einen Strafbefehl. Bei besonders schweren Delikten wird direkt Anklage erhoben.

Ausführlich: Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht: verlässliche Hilfe bei Verkehrsdelikten

Neben Verkehrsordnungswidrigkeiten, die der Bußgeldkatalog mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten sanktioniert, gibt es auch Verkehrsdelikte, die verkehrsstrafrechtlich reglementiert werden. Solche Straftatbegehungen im Straßenverkehr zeichnen sich dadurch aus, dass sie aufgrund ihres Unrechtsgehaltes den gesellschaftlichen Werten und Moralvorstellungen widersprechen. Ein Verkehrsdelikt ist also als schwerwiegender und folgenreicher als eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr anzusehen.

Diese Verkehrsdelikte gelten als Straftatbegehung

Verkehrsdelikte werden durch das Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert. Dieses nennt die Delikte im Straßenverkehr, die als Straftat gelten:

  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB): Eingriffe, die die Sicherheit des Straßenverkehrs und seiner Teilnehmer erheblich gefährden, wie zum Beispiel das Steinewerfen von Brücken, das Durchschneiden von Bremsschläuchen, das Zerstören von Verkehrsschildern oder das Entfernen von Gullydeckeln.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, gefährdet den Straßenverkehr. Auch wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt und dadurch Verkehrsteilnehmer oder Dinge von Wert gefährdet, macht sich strafbar (zum Beispiel: Wendemanöver auf Autobahnen, Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen, zu schnelles Fahren).
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB): Beim Ausrichten oder Durchführen eines illegalen Autorennens sowie bei der Teilnahme an einem handelt es sich um ein Verkehrsdelikt. Das gilt auch für das zu schnelle, rücksichtslose und grob verkehrswidrige Fahren, mit dem Ziel, eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Auf das Führen eines Fahrzeugs, obwohl man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und das Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann, steht eine Strafe. Das gilt auch, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde.
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Diese Strafen drohen bei Verkehrsdelikten

Bei Verkehrsdelikten drohen nicht nur Bußgelder, sondern ebenso hohe Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen. Hinzu kommen das Entziehen des Führerscheins und entsprechende Sperrfristen.

Die Strafen für Verkehrsdelikte bewegen sich im Bereich von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Ist kein Mindestmaß für die Strafe im StGB vorgegeben, handelt es sich bei der Tat üblicherweise um ein Vergehen. Ist die Tat nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen anzusehen, gilt ein Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe. So kann eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren verhängt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (etwa absichtliches Verursachen eines Unfalls).

Wie hoch das Strafmaß nach einem Verkehrsdelikt letztendlich ausfällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls sowie auf die Vergangenheit und Persönlichkeit des Verkehrssünders an.

Wann benötigt man einen Anwalt?

Im Unterschied zur Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeldverfahren gegen den Täter läuft, wird bei einem Verkehrsdelikt ein Strafverfahren eingeleitet, das für den Straftäter vor Gericht in einem Urteil durch den Richter endet.

Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, Verkehrsdelikte zu verfolgen, insofern die Polizei ausreichend Anhaltspunkte liefern kann. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Diese entscheidet, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Ist dies der Fall, erlässt das zuständige Amtsgericht einen Strafbefehl, der sich im Verkehrsdelikt begründet. Bei besonders schweren Verkehrsdelikten erhebt der Staatsanwalt in der Regel direkt Anklage und ein Gericht entscheidet, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht.

Kommt es zur Verhandlung der Strafsache, ist grundsätzlich anzuraten, einen versierten Verteidiger einzuschalten, um das Strafmaß gering zu halten. Wird dem Beschuldigten ein Vergehen vorgeworfen, besteht bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht keine Pflicht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dies ist jedoch ratsam. Anderes gilt, wenn das Verkehrsdelikt als Verbrechen gewertet wird. In diesem Fall ist der Angeklagte verpflichtet, eine Verteidigung zu beauftragen.

Als versierter Anwalt für Strafrecht in Berlin vertritt Sie Johannes von Rüden bei solchen Vorwürfen. Er hört Ihnen zu, erklärt Ihnen Ihre Rechte und entwickelt eine passende Verteidigungsstrategie.

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