Migrationsrecht · Ukrainische Staatsbürger
Migrationsrecht für ukrainische Staatsbürger
Rechtsberatung für ukrainische Staatsbürger in Deutschland: vom vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG über Erwerbstätigkeit und Familienzusammenführung bis zu einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive.
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Einordnung
Orientierung in einer veränderten Rechtslage.
Der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG schafft zunächst Sicherheit. Gleichzeitig stellen sich Fragen zu Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung und einem möglichen längerfristigen Aufenthaltsweg. Wir betrachten die gesamte Situation, ohne automatische Ergebnisse zu versprechen.
Häufige Fragen
Was Mandanten wissen möchten
Erhalten alle ukrainischen Staatsbürger automatisch § 24?
Nein. Der geschützte Personenkreis und die individuellen Voraussetzungen müssen geprüft werden. Für Staatenlose und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine gelten zusätzliche Bedingungen.
Wie lange gilt der vorübergehende Schutz?
In Deutschland gelten einschlägige Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG nach der derzeitigen Fortgeltungsverordnung automatisch bis einschließlich 4. März 2027 fort. Der Rat der Europäischen Union hat die Verlängerung bis einschließlich 4. März 2028 beschlossen; sie ist ab dem 5. März 2027 vorgesehen. Verbindlich wird sie mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Kann ich mit § 24 automatisch eine EU Blue Card beantragen?
Ein einfacher Wechsel darf nicht versprochen werden. Während vorübergehender Schutz besteht oder beantragt ist, kann die Erteilung einer Blauen Karte EU ausgeschlossen sein. Andere Wege müssen individuell geprüft werden.
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