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INTERNATIONAL DESK · UKRAINE

Migrationsrecht für ukrainische Staatsbürger

Rechtsanwältin Yulia Shmeleva-Kurz unterstützt ukrainische Staatsbürger bei aufenthaltsrechtlichen Fragen in Deutschland – vom vorübergehenden Schutz bis zur langfristigen Perspektive.

Porträt von Yulia Shmeleva-Kurz Yulia Shmeleva-Kurz

Ihre feste Ansprechpartnerin

Yulia Shmeleva-KurzRechtsanwältin
  • Aufenthalt nach § 24
  • Arbeit & langfristige Perspektive
  • Beratung auf Deutsch, Englisch & Russisch

Orientierung in einer veränderten Rechtslage.

Der vorübergehende Schutz schafft zunächst Sicherheit. Gleichzeitig stellen sich Fragen zu Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung und einem möglichen längerfristigen Aufenthaltsweg. Wir betrachten die gesamte Situation – ohne automatische Ergebnisse zu versprechen.

01

Schutzstatus klären

Wir prüfen, ob § 24 AufenthG anwendbar ist und welche Nachweise oder Schritte erforderlich sind.

02

Rechte einordnen

Erwerbstätigkeit, Wohnsitz, Familie und Dokumente werden verständlich und fallbezogen erläutert.

03

Perspektiven prüfen

Mögliche längerfristige Aufenthaltstitel werden getrennt vom vorübergehenden Schutz bewertet.

LEISTUNGEN

Unsere Unterstützung für ukrainische Staatsbürger

Wir verbinden juristische Präzision mit einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen.

§ 24 AUFENTHG

Vorübergehender Schutz

Prüfung der Schutzberechtigung, Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Fiktionsbescheinigung.

BERUF · AUSBILDUNG

Erwerbstätigkeit

Klärung, ob und in welchem Umfang Beschäftigung, Ausbildung oder Selbständigkeit erlaubt ist.

FAMILIE

Familienzusammenführung

Einordnung der rechtlichen Möglichkeiten und Begleitung bei erforderlichen Anträgen.

NÄCHSTER SCHRITT

Langfristige Perspektiven

Prüfung anderer Aufenthaltswege anhand von Qualifikation, Beschäftigung, Familie und bisherigem Status.

STAATSANGEHÖRIGKEIT

Einbürgerung

Individuelle Vorprüfung; aus einem Aufenthalt nach § 24 folgt keine automatische Einbürgerung.

SCHNITTSTELLE STRAFRECHT

Strafverteidigung

Gemeinsame Betreuung durch Johannes von Rüden und Yulia Shmeleva-Kurz.

Mehr erfahren →

VORGEHEN

So gewinnen Sie Klarheit

Klare Prioritäten, transparente Kommunikation und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt.

Erstgespräch vereinbaren →
  1. 01

    Dokumente sichten

    Pass, Aufenthaltspapiere, Fiktionsbescheinigung und relevante Schreiben werden geprüft.

  2. 02

    Rechtslage erklären

    Sie erhalten eine klare Einordnung Ihrer aktuellen Rechte und Optionen.

  3. 03

    Nächste Schritte umsetzen

    Anträge, Behördenkommunikation und Übergänge in andere Status werden strukturiert begleitet.

AKTUELLER HINWEIS · RECHTSSTAND 16.08.2026

Vorübergehender Schutz bleibt dynamisch

Der Rat der Europäischen Union hat die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis einschließlich 4. März 2028 beschlossen. Die Verlängerung ist ab dem 5. März 2027 vorgesehen; für ihre Verbindlichkeit ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union maßgeblich. In Deutschland gelten einschlägige Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG nach der derzeitigen Fortgeltungsverordnung automatisch bis einschließlich 4. März 2027 fort.

Aktuelle EU-Information →

Häufige Fragen

Was Mandanten wissen möchten

Erhalten alle ukrainischen Staatsbürger automatisch § 24?

Nein. Der geschützte Personenkreis und die individuellen Voraussetzungen müssen geprüft werden; für Staatenlose und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine gelten zusätzliche Bedingungen.

Kann ich mit § 24 automatisch eine EU Blue Card beantragen?

Ein einfacher Wechsel darf nicht versprochen werden. Während vorübergehender Schutz besteht oder beantragt ist, kann die Erteilung einer Blauen Karte EU ausgeschlossen sein. Andere Wege müssen individuell geprüft werden.

Gehört Strafrecht zur Ukraine-Beratung?

Strafverteidigung ist fachlich ein eigenes Rechtsgebiet. Dafür gibt es eine gemeinsame Seite mit Johannes von Rüden und Yulia Shmeleva-Kurz, auf die von hier gezielt verwiesen wird.

Persönliche Erstberatung

Ihr Anliegen verdient einen klaren nächsten Schritt.