- Hoch spezialisiert auf Rechtsstreitigkeiten im Abgasskandal
- Vertretung von Einzelklagen mit individuellen Urteilen für geschädigte Dieselfahrer
- Betreuung von mehr als 14.000 Mandanten gegen VW, Daimler und BMW
- Erzielung von zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen vor Gericht

Sichern Sie sich Ihre kostenlose Erstberatung
Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite – kostenfrei und unverbindlich.

Wir sind Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer.
Wir für Sie



- Johannes von Rüden – Rechtsanwalt und Partner
- Kelly Straube – Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht
- Fabian Heyse – Rechtsanwalt und Partner
BGH-Urteil nutzen und selbst klagen!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass Volkswagen im Abgasskandal Schadensersatz an die Verbraucher zahlen muss. Der klagende VW-Kunde erhält in seinem Fall 25.000 Euro vom Volkswagenkonzern und kann das manipulierte Fahrzeug wieder zurückgeben.
Kunden, die den zwischen Volkswagen und dem vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) ausgehandelten Vergleich angenommen haben, können nicht mehr klagen. Alle übrigen VW-Fahrer haben die Möglichkeit, das verbraucherfreundliche BGH-Urteil für sich zu nutzen und eine Einzelklage einzureichen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie individuell und kompetent.
Was spricht für eine Individualklage?
- Eine Individualklage wird sich für VW-Diesel-Fahrer mit und ohne Rechtsschutzversicherung wirtschaftlich lohnen, da hohe Entschädigungssummen möglich sind.
- 19 Oberlandesgerichte haben bereits zugunsten der Verbraucher und gegen Volkswagen entschieden.
- Am 19. März 2020 erklärte die Generalstaatsanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Eleanor Sharpston, dass Abschalteinrichtungen in VW-Dieselfahrzeugen illegal sind. Das Urteil des EuGH steht noch aus.
- Am 25. Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Volkswagen den Verbrauchern Schadensersatz zahlen muss, weil der Autobauer die VW-Kunden mit der Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe.
- Noch sind die Ansprüche nicht verjährt: Bis Oktober 2020 können VW-Dieselfahrer eine Einzelklage einreichen.
Das sagen unsere Mandanten
„Ich kann nur sagen, alles Top. Bin mehr als zufrieden und hab mich mit Audi „geeinigt“. Konnte mir dadurch einen Q5 kaufen. Kann nur Positives berichten - besonders von Frau Kuhn.“ – Hr. Schlosser
Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen Volkswagen nach dem BGH-Urteil – kostenlos und unverbindlich.








