Mit einer Duldung ist es leider nicht möglich, eine Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis zu erlangen. Befinden Sie sich derzeit mit einer Duldung in Deutschland, sollten Sie Ihren Aufenthaltsstatus so bald wie möglich ändern.
Der Grund dafür ist, dass für eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung eine bestimmte Mindestzeit im Land erforderlich ist - und die Zeit, während der Sie geduldet sind, nicht auf diesen Zeitraum angerechnet wird.
In Ihrem Fall können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.
In Ihrem Fall wäre eine Einbürgerung möglich! Wie können wir Sie erreichen?
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