Liberty Europe

Zahlreiche Lebensversicherungen, zu denen auch die Liberty Europe gehört, sind in einer Zwickmühle. Viele ihrer Kunden haben einen Vorteil, von dem sie nichts wissen. Dieser heißt: Widerspruchsrecht. Normalerweise – so auch bei der Liberty Europe – besteht dieses Widerspruchsrecht grundsätzlich nur 14 Tage nach Vertragsschluss. In tausenden Fällen könnte die Lage aber anders sein. Denn Kunden, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, sind möglicherweise heute noch zum Widerspruch berechtigt. Das liegt daran, dass Liberty Europe und andere europäische Finanzdienstleister in diesem Zeitraum fehlerhafte Dokumente nutzten. Hohe deutsche und europäische Gerichte urteilten, dass den Kunden deswegen noch immer die Möglichkeit des Widerspruchs offensteht.

Liberty Europe nutzte mangelhafte Widerspruchsbelehrungen

Das „ewige“ Widerspruchsrecht kann in den Fällen bestehen, in denen der Kunde von der Liberty Europe Lebensversicherung eine fehlerhafte Belehrung über den Widerspruch erhalten hat. Das Gesetz verpflichtet Versicherer, ihre Kunden über deren Recht zum Widerspruch zu belehren. An diese Belehrung sind Anforderungen bezüglich Deutlichkeit und Verständnis gestellt. Wird die Widerspruchsbelehrung dem nicht gerecht, gilt sie als fehler- beziehungsweise lückenhaft. Der Kunde wurde also nur in unzureichender Weise informiert.

BGH und EuGH zufolge setzt die (14-tägige) Frist für den Widerspruch dann so lange nicht ein, bis eine fehlerfreie Belehrung erfolgt. Weil Liberty Europe und andere Versicherungen aber gar nicht erst auf diese Lage aufmerksam machen wollen, erfolgt meist keine ordnungsgemäße Belehrung. Der Widerspruch kann heute noch erfolgen. Damit gehen Vorteile einher, die niemand unterschätzen sollte.

Was bringt der Widerspruch der alten Lebensversicherung?

Der Widerspruch stellt die nahezu einzige Möglichkeit dar, sich ohne Probleme und ohne Verluste von der alten Lebensversicherung zu trennen. Übt man sein „ewiges“ Widerspruchsrecht aus, wird der komplette Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass der Kunde fast alle gezahlten Beiträge zurück erhält.

Daraufhin kann das angesparte Geld anders, effizient und zielführend angelegt werden. Der heutige Finanzmarkt weist schließlich Strukturen auf, denen die alten Lebensversicherungen von Liberty Europe usw. nicht mehr gerecht werden. Die Nachteile dieser Altverträge sind unübersehbar, rechtlicher wie finanzieller Natur. Das damals bei Versicherungen vorherrschende Policenmodell  ist beispielsweise seit 2008 unzulässig.

Widerspruch statt Kündigung bei Liberty Europe

Häufig wird dieser Strategie entgegengehalten, dass der Kunde der Liberty Europe stets ein Kündigungsrecht hatte. Das ist fraglos richtig. Allerdings unterscheiden sich Widerspruch und Kündigung in einem entscheidenden Punkt. Während der Verbraucher bei der Kündigung lediglich den Rückkaufswert zurückerhält, muss die Versicherung beim Widerspruch fast alle eingezahlten Beiträge erstatten. Mithilfe des Widerspruchs verliert der Kunde kein Geld. Im Gegenteil, endlich kann die Ersparnis vernünftig angelegt werden. Jeder, der noch heute ein Widerspruchsrecht hat, sollte dieses im eigenen Interesse nutzen.

VON RUEDEN bietet kostenlose Erstberatung

Nicht jeder Liberty Europe Kunde kann einschätzen, ob der „ewige“ Widerspruch möglich ist. Schließlich bedarf es dazu einer juristischen Prüfung des Versicherungsvertrages, der Widerspruchsbelehrung und sonstiger relevanter Einzelfallumstände. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bieten deswegen allen, die möglicherweise betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten analysieren Ihre Situation und geben eine profunde Einschätzung über die rechtlichen und finanziellen Aussichten ab!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.

Sie gehen hierdurch kein Risiko und keine Verpflichtung ein.

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