Arbeitszeugnis: Fristen für Anspruch, Ausstellung und Berichtigung

Wann läuft die Frist für ein Arbeitszeugnis ab? Existiert für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis eine Frist? Wie lange habe ich Zeit, um gegen ein schlechtes Zeugnis vorzugehen? Wir beantworten Ihnen diese und andere Fragen zum Thema Fristen und Arbeitszeugnis.

  1. Innerhalb welcher Frist kann ich ein Arbeitszeugnis anfordern? – Verjährung und Verwirkung
  2. Arbeitszeugnis: Frist für den Arbeitgeber
  3. Zwischenzeugnis anfordern: Welche Frist gilt?
  4. Widerspruch gegen Arbeitszeugnis: Frist zum Anfechten des Zeugnisses
  5. Überblick: Arbeitszeugnis und Fristen

Innerhalb welcher Frist kann ich ein Arbeitszeugnis anfordern? – Verjährung und Verwirkung

Arbeitszeugnis Frist

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sobald sein Arbeitsverhältnis endet. Dabei entsteht der Anspruch auf ein Zeugnis mit Ausspruch der Kündigung und nicht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Grundsätzlich verjährt der Anspruch gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch nach drei Jahren (§ 195 BGB). Allerdings kann der Zeugnisanspruch auch schon nach einem kürzeren Zeitraum nicht mehr geltend gemacht werden, wenn Verwirkung eingetreten ist. Die Verwirkung ist an zwei Voraussetzungen gebunden:

  • Der Arbeitnehmer hat sein Recht auf ein Zeugnis lange Zeit nicht ausgeübt, was beim ehemaligen Arbeitgeber den Eindruck erweckt hat, dass er zukünftig kein Arbeitszeugnis mehr einfordern wird.
  • Dem Arbeitgeber muss die Ausstellung des Arbeitszeugnisses nicht mehr zumutbar sein, etwa weil inzwischen sehr viel Zeit vergangen ist und er die Leistungen und das Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters schlicht und einfach nicht mehr wahrheitsgemäß bewerten kann.

Wann die Verwirkung eintritt, ist vom Einzelfall abhängig. In der Rechtsprechung wird häufig ein Jahr als ausreichend angesehen, in der der Arbeitnehmer sein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis hätte geltend machen können. Ob die Ausstellung des Zeugnisses im Nachhinein für den Arbeitgeber noch zumutbar ist, hängt auch maßgeblich davon ab, ob ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden soll.

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Einfaches Arbeitszeugnis anfordern: Frist

Ein einfaches Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer im Prinzip so lange einfordern, wie es Unterlagen über ihn im jeweiligen Unternehmen gibt, denn diese Zeugnisart sieht keine individuelle Bewertung des Mitarbeiters vor. Das einfache Zeugnis enthält lediglich Informationen zur Art und Dauer der Beschäftigung.

Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis: Frist

Um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten, muss der Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhalten. Der Grund: Ein qualifiziertes Zeugnis enthält auch Bewertungen zur Arbeitsleistung, zum Sozialverhalten und manchmal auch zu den Führungsqualitäten (Managerzeugnis) des Arbeitnehmers. Ein qualifiziertes Zeugnis kann durch den ehemaligen Arbeitgeber nicht mehr ausgestellt werden, wenn dieser kein hinreichendes Erinnerungsvermögen oder keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Leistungen des Arbeitnehmers hat. Insofern keine Verwirkung eintritt, hat der Arbeitnehmer drei Jahre Zeit, um ein qualifiziertes Zeugnis einzufordern. Tritt Verwirkung ein, bleiben häufig nur sechs Monate zum Einfordern des Zeugnisses.

Vertragliche Frist zur Ausstellung des Arbeitszeugnisses

Auch der Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine Ausschlussklausel beinhalten, die für das qualifizierte Arbeitszeugnis eine Frist zur Einforderung vorsieht. Eine typische arbeitsvertragliche Frist für das Arbeitszeugnis nach Austritt aus dem Betrieb liegt bei vier Wochen. Lässt der Arbeitnehmer die vertragliche Frist verstreichen, erlischt sein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Hinweis: Arbeitnehmer sollten rechtzeitig prüfen, ob ihr Arbeits- oder Tarifvertag eine Ausschluss- oder Verfallsklausel vorsieht. Lässt der Arbeitnehmer die Frist verstreichen, hat er keinen Anspruch mehr auf ein Arbeitszeugnis, denn vertragliche Fristen haben gegenüber gesetzliche Fristen Vorrang.

Arbeitszeugnis: Frist für den Arbeitgeber

Arbeitszeugnis-Frist für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, automatisch ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung auszustellen. Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein Zeugnis beim Arbeitgeber anfordern. Arbeitnehmer, die selbst kündigen, sollten mit ihrer Kündigung sogleich ein Zeugnis einfordern. Insofern das Unternehmen eine Kündigung ausspricht und mit dieser nicht auch gleich das Arbeitszeugnis ankündigt, sollte der Arbeitnehmer das Zeugnis anfordern und als Frist das Datum des letzten Arbeitstages nennen.

Es gibt keine gesetzliche Frist, die festlegt, wie lange ein Arbeitgeber Zeit hat, um auf Verlangen ein Zeugnis auszustellen. Daher ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer beim Anfordern eines Zeugnisses seinem Arbeitgeber eine Frist zur Erstellung für das Arbeitszeugnis setzt. Die Frist liegt in der Regel bei zwei bis vier Wochen.

Arbeitszeugnis nicht erhalten – trotz Frist? Hat der Arbeitnehmer zum Arbeitszeugnis ausstellen eine Frist von beispielsweise 3 Wochen gesetzt, anschließend den Arbeitgeber erneut schriftlich aufgefordert und auch kein Arbeitszeugnis nach 3 Monaten erhalten, kann er das Zeugnis vor Gericht einfordern.

Zwischenzeugnis anfordern: Welche Frist gilt?

Das Arbeitsrecht regelt lediglich das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis endet, nicht aber auf ein Zwischenzeugnis. Daher existiert auch kein gesetzlicher Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Aufgrund der fehlenden Anspruchsgrundlage gibt es auch keine Zwischenzeugnis-Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber das Zwischenzeugnis ausstellen muss.

Bittet der Arbeitnehmer aufgrund eines triftigen Grundes um ein Zwischenzeugnis, muss der Arbeitgeber dieser Bitte „unverzüglich“ nachkommen. Welcher Zeitraum mit dem Begriff „unverzüglich“ gemeint ist, ist nicht klar. Daher sollten Arbeitnehmer, wollen sie ein Zwischenzeugnis beantragen, eine Frist zur Erstellung des Zeugnisses setzen.

Widerspruch gegen Arbeitszeugnis: Frist zum Anfechten des Zeugnisses

Arbeitszeugnis anfechten: Frist

Stellt der Arbeitgeber trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung kein Arbeitszeugnis aus oder ist das Zeugnis nicht ordnungsgemäß und der Arbeitgeber verweigert Korrekturen vorzunehmen, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen.

Zum Anfechten des Arbeitszeugnisses existiert keine gesetzliche Frist, aber generell gilt auch hier der Grundsatz der Verwirkung. Arbeitnehmer sollten zeitnah gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen, denn nach sechs bis neun Monaten sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage sehr gering.

Will der Arbeitnehmer ein bereits erhaltenes Arbeitszeugnis ändern lassen und der Arbeitgeber lehnt die Zeugniskorrektur ab, kann der Arbeitnehmer Zeugnisberichtigungsklage erheben. Die Zeugnisberichtigungsklage-Frist liegt bei drei Jahren nach Zeugniserteilung, aber Arbeitsgerichte weisen die Klage wegen Verwirkung bereits nach sechs bis neun Monaten zurück.

Stellt der Arbeitgeber trotz Fristsetzung kein Arbeitszeugnis aus, sollte der Arbeitnehmer nicht zu lange warten, um seinen Zeugnisanspruch geltend zu machen. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer auch hier das Recht, ihr Zeugnis drei Jahre rückwirkend einzuklagen, doch weisen Arbeitsgerichte die Klage häufig zurück, wenn mehr als sechs Monate nach Beschäftigungsende vergangen sind.

Bevor Arbeitnehmer eine Klage einreichen, sollten sie einen Abholversuch unternommen haben. Das heißt, sie sollten persönlich versucht haben, ihr Arbeitszeugnis am Unternehmensstandort abzuholen. Der Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet, das Zeugnis per Post zuzuschicken. Rechtlich gesehen müssen Arbeitnehmer ihr Zeugnis im Unternehmen abholen (§ 269 Abs. 1, Abs. 2 BGB).

Achtung: Manchmal sieht der Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist von drei Monaten vor; dann verfällt der Anspruch auf Ausstellung und Berichtigung des Zeugnisses auch bereits nach drei Monaten. Tarifverträge sehen hier häufig eine Frist von sechs Monaten vor.

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Überblick: Arbeitszeugnis und Fristen

Fristen für das Arbeitszeugnis
Anspruch auf einfaches Arbeitszeugnis: Frist nach Kündigung Ein einfaches Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer so lange bei einem Unternehmen einfordern, wie dieses Personalunterlagen des ehemaligen Mitarbeiters vorliegen hat.
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Kündigung: FristGesetzlich liegt die Verjährungsfrist für den Zeugnisanspruch für Arbeitnehmer bei drei Jahren. Oft kommt vorher aber die Verwirkung zum Tragen, sodass bereits nach einem Jahr kaum noch möglich ist, ein Zeugnis einzufordern. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können weitaus kürzere Fristen für den Anspruch auf Zeugniserteilung festgelegt sein.
(Qualifiziertes) Arbeitszeugnis: Frist für den ArbeitgeberDie Frist für die Ausstellung des Zeugnisses durch den Arbeitgeber sollte der Arbeitnehmer selbst setzen. Üblich sind zwischen zwei und vier Wochen. Für ein einfaches Arbeitszeugnis kann die Frist etwas kürzer sein.
Zwischenzeugnis anfordern: Frist für den ArbeitgeberDer Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber beim Anfordern seines Zwischenzeugnisses eine Frist von mindestens einer Woche setzen.
Einspruchsfrist Arbeitszeugnis Nach Erteilung des Arbeitszeugnisses verfällt der Anspruch auf Zeugnisberichtigung per Gesetz nach drei Jahren, allerdings entscheiden viele Gerichte, dass der Anspruch schon nach sechs Monaten erlischt. Ausschlussfristen im Tarifvertrag sehen oft zwei bis sechs Monate vor, arbeitsvertragliche Ausschlussfristen mindestens drei Monate.
Arbeitszeugnis KlagefristWeigert sich der Arbeitgeber Korrekturen am Arbeitszeugnis vorzunehmen oder ein Arbeitszeugnis auszustellen, gilt auch hier eine Verjährungsfrist von drei Jahren, wobei viele Gerichte eine Klage bereits nach sechs bis neun Monaten nach Zeugniserteilung abweisen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können kürzere Fristen festgelegt sein.
Fristen für das Arbeitszeugnis
Anspruch auf einfaches Arbeitszeugnis: Frist nach Kündigung Ein einfaches Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer so lange bei einem Unternehmen einfordern, wie dieses Personalunterlagen des ehemaligen Mitarbeiters vorliegen hat.
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Kündigung: FristGesetzlich liegt die Verjährungsfrist für den Zeugnisanspruch für Arbeitnehmer bei drei Jahren. Oft kommt vorher aber die Verwirkung zum Tragen, sodass bereits nach einem Jahr kaum noch möglich ist, ein Zeugnis einzufordern. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können weitaus kürzere Fristen für den Anspruch auf Zeugniserteilung festgelegt sein.
(Qualifiziertes) Arbeitszeugnis: Frist für den ArbeitgeberDie Frist für die Ausstellung des Zeugnisses durch den Arbeitgeber sollte der Arbeitnehmer selbst setzen. Üblich sind zwischen zwei und vier Wochen. Für ein einfaches Arbeitszeugnis kann die Frist etwas kürzer sein.
Zwischenzeugnis anfordern: Frist für den ArbeitgeberDer Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber beim Anfordern seines Zwischenzeugnisses eine Frist von mindestens einer Woche setzen.
Einspruchsfrist Arbeitszeugnis Nach Erteilung des Arbeitszeugnisses verfällt der Anspruch auf Zeugnisberichtigung per Gesetz nach drei Jahren, allerdings entscheiden viele Gerichte, dass der Anspruch schon nach sechs Monaten erlischt. Ausschlussfristen im Tarifvertrag sehen oft zwei bis sechs Monate vor, arbeitsvertragliche Ausschlussfristen mindestens drei Monate.
Arbeitszeugnis KlagefristWeigert sich der Arbeitgeber Korrekturen am Arbeitszeugnis vorzunehmen oder ein Arbeitszeugnis auszustellen, gilt auch hier eine Verjährungsfrist von drei Jahren, wobei viele Gerichte eine Klage bereits nach sechs bis neun Monaten nach Zeugniserteilung abweisen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können kürzere Fristen festgelegt sein.