Strafrecht
Anwalt für Medizinstrafrecht in Berlin
Durchsuchung in der Praxis, Abrechnungsprüfung, Behandlungsfehlervorwurf: Wir verteidigen Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und Einrichtungen und denken Approbation und Zulassung von Anfang an mit.
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- Antwort innerhalb von 24 Stunden
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Welcher Bereich ist betroffen?
Worum es geht
Medizinstrafrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern bündelt die strafrechtlichen Risiken bei Behandlung, Pflege, Abrechnung, Verordnung und Dokumentation. Beschuldigt werden Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Pflegekräfte, Hebammen und die Leitung von Praxen, MVZ, Kliniken und Pflegediensten.
Ein schlechter Behandlungsausgang ist noch kein Schuldnachweis. Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung setzen eine konkrete Sorgfaltspflichtverletzung, Kausalität und persönliche Vorwerfbarkeit voraus. Und nicht jeder Abrechnungsfehler ist Betrug: § 263 StGB verlangt Täuschung, Vorsatz und Bereicherungsabsicht.
Das Strafverfahren ist nur ein Teil des Risikos. Schon der Verdacht kann das Ruhen der Approbation auslösen, dazu Kammerverfahren, Zulassungsentzug, Regress und Rückforderungen. Erklärungen werden deshalb nie isoliert abgegeben.
Typische Vorwürfe
Typische Vorwürfe
- Behandlungsfehler
- §§ 222, 229 StGB
- Abrechnungsbetrug
- § 263 StGB
- Korruption im Gesundheitswesen
- §§ 299a, 299b StGB
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 203 StGB
- Ruhen der Approbation schon im Ermittlungsverfahren
- § 6 BÄO
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Patientenakten
Nicht automatisch beschlagnahmefrei. § 97 StPO schützt, hat aber Ausnahmen beim Verdacht gegen den Behandler. Keine freiwillige Herausgabe, Widerspruch protokollieren lassen.
Standard zur Behandlungszeit
Maßgeblich ist der medizinische Standard im Zeitpunkt der Behandlung, nicht eine rückschauende Idealbetrachtung. Leitlinien, Dokumentation und Gutachten prüfen wir getrennt.
Parallelverfahren
Approbation, Zulassung, Arbeitsverhältnis und Regress laufen mit. Jede Erklärung wird auf ihre Wirkung in allen Verfahren geprüft.
Keine Akte nachträglich bereinigen.
Löschen, ergänzen oder rückdatieren Sie nichts: Behandlungsakten, Audit-Trails, Abrechnungsdaten und Dienstpläne bleiben, wie sie sind. Transparente Beweise schützen besser als jede Korrektur.
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