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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Anwalt für Medizinstrafrecht in Berlin

Durchsuchung in der Praxis, Abrechnungsprüfung, Behandlungsfehlervorwurf: Wir verteidigen Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und Einrichtungen und denken Approbation und Zulassung von Anfang an mit.

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  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Worum es geht

Medizinstrafrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern bündelt die strafrechtlichen Risiken bei Behandlung, Pflege, Abrechnung, Verordnung und Dokumentation. Beschuldigt werden Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Pflegekräfte, Hebammen und die Leitung von Praxen, MVZ, Kliniken und Pflegediensten.

Ein schlechter Behandlungsausgang ist noch kein Schuldnachweis. Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung setzen eine konkrete Sorgfaltspflichtverletzung, Kausalität und persönliche Vorwerfbarkeit voraus. Und nicht jeder Abrechnungsfehler ist Betrug: § 263 StGB verlangt Täuschung, Vorsatz und Bereicherungsabsicht.

Das Strafverfahren ist nur ein Teil des Risikos. Schon der Verdacht kann das Ruhen der Approbation auslösen, dazu Kammerverfahren, Zulassungsentzug, Regress und Rückforderungen. Erklärungen werden deshalb nie isoliert abgegeben.

Typische Vorwürfe

Typische Vorwürfe

Behandlungsfehler
§§ 222, 229 StGB
Abrechnungsbetrug
§ 263 StGB
Korruption im Gesundheitswesen
§§ 299a, 299b StGB
Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 203 StGB
Ruhen der Approbation schon im Ermittlungsverfahren
§ 6 BÄO

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Patientenakten

Nicht automatisch beschlagnahmefrei. § 97 StPO schützt, hat aber Ausnahmen beim Verdacht gegen den Behandler. Keine freiwillige Herausgabe, Widerspruch protokollieren lassen.

Standard zur Behandlungszeit

Maßgeblich ist der medizinische Standard im Zeitpunkt der Behandlung, nicht eine rückschauende Idealbetrachtung. Leitlinien, Dokumentation und Gutachten prüfen wir getrennt.

Parallelverfahren

Approbation, Zulassung, Arbeitsverhältnis und Regress laufen mit. Jede Erklärung wird auf ihre Wirkung in allen Verfahren geprüft.

Keine Akte nachträglich bereinigen.

Löschen, ergänzen oder rückdatieren Sie nichts: Behandlungsakten, Audit-Trails, Abrechnungsdaten und Dienstpläne bleiben, wie sie sind. Transparente Beweise schützen besser als jede Korrektur.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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