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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin

Betrug, Untreue, Insolvenz- oder Steuerdelikte: Ein Vorwurf aus dem Geschäftsleben bedroht Karriere und Unternehmen zugleich. Wir verteidigen Geschäftsführer, Führungskräfte, Freiberufler und Unternehmen, bundesweit.

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Worum es geht

Wirtschaftsstrafrecht liegt an der Schnittstelle von Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Aufsichtsrecht. Die Verfahren sind umfangreich, aktenlastig und oft von Öffentlichkeit begleitet. Beschuldigte erfahren häufig erst durch eine Durchsuchung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft davon.

Eine unternehmerische Entscheidung, die schiefgeht, ist nicht automatisch strafbar. Ob Betrug, Untreue oder Bankrott vorliegt, hängt an Täuschung, Vorsatz, Pflichtwidrigkeit und Schaden. Genau diese Merkmale muss die Akte belegen.

Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Einziehung, Gewerbeuntersagung, Berufsverbote und für Unternehmen Verbandsgeldbußen. Die Verteidigung muss die wirtschaftliche Dimension von Anfang an mitführen.

Typische Vorwürfe

Typische Vorwürfe

Betrug, Subventions- und Anlagebetrug
§§ 263, 264, 264a StGB
Untreue
§ 266 StGB
Insolvenzverschleppung, Bankrott
§ 15a InsO, §§ 283 ff. StGB
Steuerhinterziehung
§ 370 AO
Korruption und Bestechung
§§ 299, 331 ff. StGB

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Akte vor Aussage

Sachverhalte sind komplex. Eine spontane Einlassung lässt sich später kaum korrigieren. Erst Akteneinsicht, dann die Entscheidung über Stellungnahme, Kooperation oder Schweigen.

Berater einbinden

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter werden abgestimmt einbezogen, damit Zahlen und Verteidigung zusammenpassen.

Schaden begrenzen

Rückabwicklung, Wiedergutmachung oder Verständigung können Strafe und Nebenfolgen deutlich senken. Bei Steuerdelikten prüfen wir, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist.

Die Korrespondenz mit den Behörden übernehmen wir.

Keine eigenen Schreiben, keine Anrufe bei der Staatsanwaltschaft, keine Erklärungen gegenüber Prüfern. Alles läuft über die Verteidigung, damit nichts Widersprüchliches in der Akte landet.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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