Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Abfindungsrechner 2026 · bundesweit

Abfindungsrechner 2026: Abfindung berechnen. Kündigung rechtzeitig prüfen.

In rund 60 Sekunden erhalten Sie einen Brutto-Richtwert. Der Kündigungs-Check rechnet Ihre mögliche Abfindung gleich mit und liefert eine arbeitsrechtliche Ersteinschätzung.

  • Ergebnis sofort – ohne Anmeldung
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Angaben erst mit Ihrer Anfrage übermitteln
Yulia Shmeleva-Kurz
Yulia Shmeleva-KurzRechtsanwältin · Ihre Ansprechperson im Arbeitsrecht
Schritt 1 von 52 Min.
Kündigung

Wann haben Sie die Kündigung erhalten?*

Ab Zugang läuft die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.

Betrieb

Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Betrieb?*

Ab mehr als 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz.

Schutz

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu?*

Besonderer Kündigungsschutz macht viele Kündigungen unwirksam.

Gehalt
Kontakt

Wohin dürfen wir Ihr Ergebnis senden?

Sie sehen Ihre Ersteinschätzung sofort nach dem Absenden – wir melden uns anschließend bei Ihnen.

✓ Kostenfrei & unverbindlich✓ Antwort binnen 24 h✓ Keine Weitergabe an Dritte

So geht es weiter

Von der Zahl zur belastbaren Entscheidung

Kündigungs-Check →

  1. Richtwert berechnenSie erhalten sofort nachvollziehbare Rechenszenarien mit den Faktoren 0,25 bis 1,5.
  2. Anfrage sendenDer Kündigungs-Check fragt die entscheidenden Voraussetzungen ab.
  3. Kündigung einordnenDas Arbeitsrechtsteam meldet sich und klärt die möglichen nächsten Schritte.

Wichtig: Rechner und Anfrage wahren keine Frist. Ab Zugang der Kündigung bleiben grundsätzlich drei Wochen für die Kündigungsschutzklage.

Abfindungsrechner

Berechnen Sie Ihren durchschnittlichen Anspruch

6.250 €Regelabfindung (Faktor 0,5)
  • Faktor 0,25
  • Faktor 1,0
  • Faktor 1,5

Faustformel: Bruttomonatsgehalt × 0,5 × Beschäftigungsjahre. Kein Rechtsanspruch – Faktoren von 1,0 bis 1,5 werden regelmäßig ausgehandelt. Entscheidend sind Wirksamkeit der Kündigung und Verhandlungsposition.

Kostenloser Kündigungs-Check →

Abfindungsrechner bei Kündigung: Wie berechnet man die Abfindung?

Zuallererst: In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, wenn man gekündigt wurde. In den meisten Fällen handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, mit dem er einen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchte. Auch wenn es selten einen rechtlichen Anspruch gibt, hat sich eine Faustformel zur Berechnung der Abfindung durchgesetzt, die in unserem Abfindungsrechner hinterlegt ist.

Formel für den Regelsatz einer Abfindung

Bruttomonatsgehalt × 0,5 × Länge der Betriebszugehörigkeit (in Jahren) = mögliche Abfindung

Die Länge der Betriebszugehörigkeit wird in ganzen Jahren angegeben; nach mehr als sechs Restmonaten wird auf ein ganzes Jahr aufgerundet. Der Rechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Sie dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Oft werden Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt.

Welches Gehalt zählt bei der Abfindung?

Beim Bruttomonatsgehalt zählt der Jahresdurchschnitt – also das durchschnittliche Monatsgehalt eines Jahres in Brutto. Regelmäßige variable Vergütung, Weihnachts- und Urlaubsgeld können anteilig relevant sein.

Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen?

Liegt Ihnen die Kündigung vor, prüfen wir sie kostenfrei – Termin online wählen und Schreiben hochladen.

Kündigung prüfen lassen →

Eine Zahl ist der Anfang. Nicht das Urteil.

Rechtsanwältin Yulia Shmeleva-Kurz und das Arbeitsrechtsteam betrachten nicht nur den Richtwert, sondern Kündigungsgrund, Frist, Schutzvoraussetzungen und Ihre Verhandlungsposition. Der Abfindungsrechner kann nur einen ersten Anhaltspunkt bieten: Die Abfindung wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber beziehungsweise ihren Anwälten verhandelt.

Abfindung versteuern: Wie berechnet sich die Fünftelregelung?

Auf die Abfindung müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Allerdings muss man die Abfindung versteuern; dabei mildert die Fünftelregelung die Steuerlast, indem die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Arbeitnehmer sollten beachten: Eine Abfindung wird immer in Brutto verhandelt – netto bleibt entsprechend weniger.

Was der Abfindungsrechner kann – und was nicht.

Habe ich automatisch Anspruch auf die berechnete Abfindung?

Nein. Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Der Wert nach Monatsbrutto × Beschäftigungsjahren × Faktor 0,5 ist eine Rechenorientierung. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreichbar ist, hängt vom Einzelfall ab.

Warum wird nach mehr als zehn Beschäftigten gefragt?

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt bei neueren Arbeitsverhältnissen grundsätzlich erst in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn gewichteten Arbeitnehmern. Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende nicht. Alt-Arbeitnehmer und Sonderfälle benötigen eine eigene Prüfung.

Was zählt als Zugang der Kündigung?

Entscheidend ist regelmäßig, wann das Kündigungsschreiben in Ihren Machtbereich gelangt, sodass Sie unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen können – nicht nur das Datum auf dem Brief.

Ist das Ergebnis brutto oder netto?

Der Rechner zeigt Bruttowerte. Steuerliche Folgen und eine mögliche Nettoauszahlung werden nicht berechnet und sollten gesondert geprüft werden.

Was geschieht mit meinen Angaben und Dokumenten?

Die Rechnerangaben bleiben zunächst in Ihrem Browser. Erst mit Ihrer Anfrage werden sie verschlüsselt zur Bearbeitung übermittelt. Dokumente sind optional, werden geschützt gespeichert und nur für die Fallprüfung bereitgestellt.

Kündigung erhalten?

Ab Zugang bleiben grundsätzlich nur drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Eine Berechnung oder Anfrage wahrt die Frist nicht.

Jetzt kostenlos prüfen →
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg