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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Verkehrsrecht

Pflanzentransport in Saarlouis: Polizei stoppt Pkw mit Palme

3. August 2020Aktualisiert am 22. September 20202 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Am Wochenende entdeckte eine Polizeistreife im saarländischen Saarlouis einen ungewöhnlichen Transport: Aus dem Dachfenster eines Peugeot ragte eine Palme heraus. Stamm und Krone der Pflanze erhoben sich weit über dem Fahrzeugdach, wie auch auf einem Foto der Polizeiinspektion Saarlouis zu sehen ist. Die Beamten hielten den 55-jährigen Fahrer an.

Die Kontrolle der Polizeistreife ergab, dass die Palme über die zulässige Maximalhöhe für Fahrzeuge hinausragte. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrzeuge inklusive Landung eine Höhe von 4,20 Metern nicht überschreiten. Diesen Wert überragte das exotische Gewächs im Peugeot bei weitem, so die Polizeiinspektion Saarlouis. Eine Ausnahmegenehmigung konnte der Fahrer nicht vorlegen.

Falscher Palmen-Transport ist eine Ordnungswidrigkeit

Die Palme durfte nicht auf diese Weise weitertransportiert werden, da sie eine Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellte. Der Peugeot-Fahrer organisierte daraufhin einen größeren Lieferwagen, in dem die Pflanze liegend an ihr Ziel gebracht werden konnte. Aufgrund der Höhenüberschreitung leitete die Polizei Saarlouis nun ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein.

Die Missachtung der maximalen Fahrzeughöhe kann dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg einbringen. So schreibt es der Bußgeldkatalog vor. Folgende Strafen sieht der Bußgeldkatalog für ähnliche Vergehen bei der Ladungssicherung vor:

Tatbestand Strafe
Zulässige Ladungsbreite überschritten 20 Euro
Zulässige Länge der Ladung überschritten 20 Euro
Befahren einer Autobahn oder Kraftstraße mit einem Fahrzeug, dessen Ladungshöhe mehr als 4,20 m betrug 70 Euro, 1 Punkt

Überstehende Ladung muss gekennzeichnet werden

Zudem müssen Fahrzeugführer, die herausstehende Ladung transportieren, auf eine ausreichende Kennzeichnung der Ladung achten. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • eine 30 x 30 cm große Fahne
  • ein 30 x 30 cm großes hellrotes Schild
  • ein roter Zylinder mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm

Eine dieser Kennzeichnungen muss angebracht werden, wenn die Ladung hinten mehr als einen Meter über den Rückstrahler hinausragt. Dabei darf die Kennzeichnung jedoch nicht höher als 1,5 Meter über dem Boden angebracht werden. Außerdem muss der Fahrer darauf achten, dass die Fahrzeugbeleuchtung und das Nummernschild nicht durch die Ladung oder die Kennzeichnung verdeckt werden.

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