Autofahrer haben zwischen vielen Lkw auf der Autobahn oft ein mulmiges Gefühl. Allein schon wegen der Größe wirken Lastwagen oft einschüchternd. Und tatsächlich geht von Lkw eine gewisse Gefahr aus. Sind sie an Unfällen beteiligt, hat das meistens schwere Folgen. Ein Grund dafür ist der häufig zu geringe Abstand zwischen den Lkw und anderen Verkehrsteilnehmern. Er führt dazu, dass Auffahrunfälle sehr schnell entstehen können. Eine Maßgabe für den richtigen Mindestabstand ist der Bremsweg eines Lkw. Wie lässt sich dieser Bremsweg berechnen?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Bremsweg bei Lkw berechnen – so geht’s
Der Bremsweg bei einem Lkw oder auch bei anderen Fahrzeugen beschreibt die zurückgelegte Strecke ab Bremsbeginn. Der Bremsweg lässt sich folgendermaßen berechnen:
Bremsweg = (Geschwindigkeit (v) ÷ 10) x (Geschwindigkeit (v) ÷ 10)
Ein Beispiel: Ein Lkw ist mit 80 km/h auf der Autobahn unterwegs. Die Rechnung lautet dann folgendermaßen: (80 ÷ 10) x (80 ÷ 10) = 64 Meter Bremsweg
Mit der oben genannten Faustformel wird der sogenannte normale Bremsweg überschlägig berechnet. Um bei dem Beispiel zu bleiben: Für 80 km/h ergibt die Faustformel einen Rechenwert von 64 Metern; der tatsächliche Bremsweg kann davon abweichen. Müsste der Fahrer eine Vollbremsung hinlegen, sähe das anders aus. Bei dieser sogenannten Gefahrenbremsung muss er das Bremspedal vollständig durchtreten, um das Fahrzeug so schnell wie möglich anzuhalten. In der vereinfachten Faustformel wird der zuvor berechnete Wert hierfür halbiert. Im Beispiel ergibt die Formel damit einen Orientierungswert von 32 Metern.
Bremsweg von Lkw und Pkw im Vergleich – gibt es Unterschiede?
Zur Berechnung des Bremsweges bei Pkw wird dieselbe Formel angewandt wie für Lkw. Also:
Bremsweg = (Geschwindigkeit (v) ÷ 10) x (Geschwindigkeit (v) ÷ 10)
Allerdings ist der tatsächliche Bremsweg bei Lkw länger als bei Pkw oder Motorrädern, wie der ADAC in einem Versuch herausgefunden hat. Das Ergebnis: Pkw haben den kürzesten Bremsweg. Der Bremsweg eines 40-Tonners ist am längsten. Ein Lkw mit 40 Tonnen Gesamtgewicht muss immerhin mehr als die 11-fache Masse im Vergleich zu anderen Fahrzeugen zum Halten bringen, die nur mit 3,5 Tonnen unterwegs sind. Dennoch ist die Bremsleistung von Lkw gar nicht so schlecht.
Bremsweg Lkw vs. Pkw – Berechnung ist nur grobe Orientierung für Lkw-Fahrer

Bleibt die Frage: Warum wird der Bremsweg eines Lkw genauso berechnet wie der Bremsweg eines Pkw? Das liegt daran, dass die oben genannte Faustformel weder das Gewicht eines Fahrzeugs noch die Größe, Luftwiderstand und Leistung der Bremsen berücksichtigt. Doch von all diesen Faktoren hängt der tatsächliche Bremsweg ab. Hinzukommt auch noch die Beschaffenheit der Straße und welche Wetterbedingungen vorherrschen. Bei Glatteis ist der Bremsweg ein anderer als bei strahlendem Sonnenschein und trockener Fahrbahn. Deshalb sollten Lkw-Fahrer die Berechnungsformel für den Bremsweg nur als groben Orientierungswert ansehen – und lieber noch ein paar Meter obendrauf einplanen.
Was ist der Anhalteweg eines Lkw?
Auto- und Lkw-Fahrer dürfen den Bremsweg allerdings nicht mit dem tatsächlichen Anhalteweg verwechseln. Der Wert des Bremswegs sollte eher wie ein theoretischer Netto-Wert betrachtet werden. Denn: Er sagt nur aus, wie viel Meter ein Fahrzeug zum Stoppen braucht, wenn man in einer Situation sofort und ohne jegliche Reaktionsdauer auf die Bremse tritt. Das ist unrealistisch, denn ein Fahrer muss erst einmal die Situation erfassen und begreifen, dass eine Bremsung notwendig ist. Diese Zeitspanne wird als Reaktionszeit bezeichnet; die nachfolgende Faustformel rechnet näherungsweise mit einer Sekunde. Um den überschlägigen Anhalteweg zu berechnen, muss also vorher noch der Reaktionsweg ermittelt werden. Mit der folgenden Formel lässt sich herausfinden, wie viele Meter ein Lkw oder Auto in etwa einer Sekunde zurücklegt:
(Geschwindigkeit ÷ 10) x 3 = Reaktionsweg
In unserem Beispiel mit 80 km/h lautet die Rechnung dann folgendermaßen:
(80 ÷ 10) x 3 = 24 Meter (pro Sekunde)
Anhalteweg berechnen: Das ist die Formel
Nun fehlt immer noch der tatsächliche Anhalteweg. Er berechnet sich so:
Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg
In unserem Beispiel: 64 Meter + 24 Meter = 88 Meter.
Die beiden Faustformeln ergeben bei 80 km/h einen Orientierungswert von 88 Metern für den Anhalteweg. Das ist kein allgemeiner gesetzlicher Mindestabstand. Maßgeblich sind die Anforderungen des § 4 Abs. 1 StVO; für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen und für Kraftomnibusse gilt auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h zusätzlich der Mindestabstand von 50 Metern nach § 4 Abs. 3 StVO.
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