„Lottoland“ bezeichnet heute unterschiedliche Angebote. Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, ob Sie auf lottoland.com bei einer Zweitlotterie beziehungsweise einem weiteren Glücksspielangebot gespielt haben oder eine erlaubte Vermittlungsleistung der Lottoland Deutschland GmbH über lottoland-deutschland.de genutzt haben.
Stand: 27. August 2026. Die amtliche GGL-Whitelist wurde zuletzt am 14. August 2026 aktualisiert. Sie führt die Lottoland Deutschland GmbH für lottoland-deutschland.de und lottohelden-deutschland.de als erlaubte gewerbliche Spielvermittlerin. Das davon zu trennende Angebot lottoland.com ist dort nicht aufgeführt. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Fabrice Hermes.
- Ist Lottoland in Deutschland legal?
- lottoland.com und Lottoland Deutschland unterscheiden
- EuGH C-440/23: Bedeutung für Rückforderungen
- Unterlagen und Anspruchsprüfung
- Kosten, Verjährung und Erfolgsaussichten
- Häufige Fragen zu Lottoland-Verlusten
Ist Lottoland in Deutschland legal?
Eine Antwort allein anhand des Markennamens wäre irreführend. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt die Lottoland Deutschland GmbH mit den Domains lottoland-deutschland.de und lottohelden-deutschland.de als erlaubte gewerbliche Spielvermittlerin. Diese Einträge dürfen nicht mit der Domain lottoland.com gleichgesetzt werden.
Die GGL erklärt ausdrücklich, dass der Anbieter des Angebots auf lottoland.com keine Erlaubnis zum Vermitteln oder Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland besitzt und nicht auf der Whitelist steht. Bei sogenannten Zweitlotterien wird nicht an der staatlichen Ziehung teilgenommen; vielmehr wird auf deren Ergebnis gewettet.
Deshalb zuerst prüfen: Domain, Spielkonto, Einzahlungsbeleg und AGB müssen zeigen, mit welcher Gesellschaft der Vertrag geschlossen wurde. Hinter historischen Angeboten auf lottoland.com wurden unter anderem die Deutsche Lotto- und Sportwetten Limited (DLSL) und die European Lotto and Betting Limited (ELBL) genannt. Die erlaubte Lottoland Deutschland GmbH ist davon strikt zu unterscheiden.
lottoland.com und Lottoland Deutschland unterscheiden
Für einen möglichen Rückforderungsanspruch kommt es auf das tatsächlich genutzte Angebot an. Eine Erlaubnis einer anderen Gesellschaft oder für eine andere Domain legalisiert ein früheres Angebot nicht rückwirkend. Umgekehrt darf aus der rechtlichen Bewertung von lottoland.com nicht abgeleitet werden, die heute auf der Whitelist geführte Lottoland Deutschland GmbH arbeite unerlaubt.
EuGH C-440/23: Bedeutung für Rückforderungen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 „European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten“ entschieden: Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, bestimmte in anderen Mitgliedstaaten zugelassene Online-Glücksspiele zu verbieten und zivilrechtliche Folgen an dieses Verbot zu knüpfen. Ein Verbraucher kann verlorene Einsätze grundsätzlich zurückverlangen, wenn die betreffenden Spiele in seinem Wohnsitzstaat verboten waren.
Das EuGH-Urteil C-440/23 betrifft virtuelle Automatenspiele und Wetten auf Lotterieziehungen, die zwischen Juni 2019 und Juli 2021 aus Deutschland genutzt wurden. Es ist für Lottoland-Fälle besonders relevant, bedeutet aber nicht, dass jede Zahlung automatisch erstattet wird. Das nationale Gericht muss den konkreten Vertrag, den Verbotsverstoß und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen beurteilen.
Als mögliche Anspruchsgrundlage kommt insbesondere die Rückabwicklung nach § 812 BGB in Verbindung mit der Frage einer Nichtigkeit nach § 134 BGB in Betracht. Welche Gesellschaft Anspruchsgegnerin ist und ob Gegenrechte bestehen, muss anhand der Unterlagen geklärt werden.
Eine allgemeine Einordnung finden Sie auf unserer Hauptseite zu Glücksspielverlusten. Zur BGH-Linie bei unerlaubten Sportwetten lesen Sie unsere Einordnung des Hinweisbeschlusses I ZR 88/23.
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Unterlagen und Anspruchsprüfung
Für die Prüfung sind insbesondere Kontoauszüge, Transaktionslisten, Spielhistorie, Domain, Spielart, Zeitraum, Wohn- und Aufenthaltsort sowie die damals geltenden AGB wichtig. Aus Einzahlungen abzüglich Auszahlungen kann sich ein erster Nettoverlust ergeben; Boni, Übertragungen und mehrere Konten können eine genauere Rekonstruktion erforderlich machen.

Fehlen Kontodaten, kann ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO helfen. Vor einer Zahlungsaufforderung sollte feststehen, welche Gesellschaft die Zahlungen erhalten hat. Pauschale Behauptungen zur Zahlungsfähigkeit oder zu angeblich nicht abgesicherten Millionengewinnen sind für die Anspruchsprüfung nicht erforderlich und werden hier bewusst nicht getroffen.
Kosten, Verjährung und Erfolgsaussichten
Es gibt weder eine belastbare pauschale Erfolgsquote von 90 Prozent noch eine automatische Rückforderung „der letzten zehn Jahre“. Verjährung, Kenntnis, Hemmung und mögliche Höchstfristen sind einzelfallabhängig. Auch Kosten und Finanzierung hängen von Anspruchshöhe, Anspruchsgegner, Gerichtsstand, Beweislage und einer gesonderten Deckungs- beziehungsweise Finanzierungsprüfung ab.
Über die kostenlose Erstprüfung können Sie Domain, Zeitraum und Verlusthöhe übermitteln. Ansprechpartner für die juristische Einordnung ist Rechtsanwalt Fabrice Hermes.
Häufige Fragen zu Lottoland-Verlusten
Ist lottoland.com dasselbe wie lottoland-deutschland.de?
Nein. Die GGL-Whitelist führt die Lottoland Deutschland GmbH für lottoland-deutschland.de und lottohelden-deutschland.de. lottoland.com ist davon zu unterscheiden.
Was hat der EuGH 2026 entschieden?
In C-440/23 hat der EuGH bestätigt, dass Unionsrecht nationale Verbote bestimmter Online-Glücksspiele und daran anknüpfende zivilrechtliche Rückforderungen nicht grundsätzlich ausschließt.
Bekomme ich jeden Verlust automatisch zurück?
Nein. Domain, Vertragspartnerin, Spielart, Zeitraum, Spielort, Erlaubnisstatus, Verjährung und mögliche Einwendungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Welche Angaben sollte ich zuerst zusammentragen?
Hilfreich sind Konto- und Zahlungsübersichten, die genaue Domain, der Spielzeitraum, die AGB und jede Angabe zur Vertragspartnerin.
Primärquellen
- GGL: amtliche Whitelist
- GGL: Einordnung von lottoland.com und Zweitlotterien
- EuGH, C-440/23, Urteil vom 16. April 2026
- § 812 BGB
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