Bundesgerichtshof bestätigt: Illegale Sportwetten sind nichtig

Diese laufend aktualisierte Übersicht bündelt die wichtigsten amtlich veröffentlichten Entscheidungen und Verfahrensschritte zu Rückforderungen nach Online-Casino, Online-Poker und Sportwetten. Erfasst ist grundsätzlich der Zeitraum vom 27. August 2024 bis 27. August 2026. Zwei ältere BGH-Beschlüsse bleiben als Grundlagen gesondert aufgeführt, weil die aktuellen Verfahren ohne sie nicht verständlich wären. Stand: 27. August 2026. Ansprechpartner für […]

Diese laufend aktualisierte Übersicht bündelt die wichtigsten amtlich veröffentlichten Entscheidungen und Verfahrensschritte zu Rückforderungen nach Online-Casino, Online-Poker und Sportwetten. Erfasst ist grundsätzlich der Zeitraum vom 27. August 2024 bis 27. August 2026. Zwei ältere BGH-Beschlüsse bleiben als Grundlagen gesondert aufgeführt, weil die aktuellen Verfahren ohne sie nicht verständlich wären.

Stand: 27. August 2026. Ansprechpartner für die rechtliche Einordnung ist Rechtsanwalt Fabrice Hermes. Die Übersicht ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Entscheidend sind unter anderem Anbieter und Rechtsträger, Domain, Produkt, Spielzeitraum, tatsächlicher Spielort, damalige deutsche Erlaubnis, Kenntnis und Verjährung.

Die Rechtslage in vier Sätzen

  • Der EuGH hat am 16. April 2026 in C‑440/23 entschieden, dass Art. 56 AEUV einem kohärenten nationalen Verbot bestimmter Online-Glücksspiele und den daran geknüpften zivilrechtlichen Folgen grundsätzlich nicht entgegensteht. Eine automatische Erfolgsgarantie für jede Klage folgt daraus nicht.
  • Für frühere Online-Sportwetten ohne deutsche Konzession ist das zentrale EuGH-Verfahren C‑530/24 weiterhin offen. Bislang liegen nur die nicht bindenden Schlussanträge vom 19. März 2026 vor.
  • Im Zweijahreszeitraum gibt es noch kein abschließendes BGH-Sachurteil, das die maßgeblichen Rückforderungsfragen vollständig entscheidet. Der BGH hat mehrere Verfahren vorbereitet, zugelassen oder zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt.
  • Die Oberlandesgerichte entscheiden viele Fälle verbraucherfreundlich, sind sich aber bei wichtigen Fragen uneinig – besonders beim Spielort und bei Verstößen konzessionierter Anbieter gegen Einzahlungslimits.

Entscheidungsstatus richtig lesen

StatusBedeutung
UrteilDas Gericht hat den ihm vorliegenden Streit in dieser Instanz sachlich entschieden. Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, muss gesondert geprüft werden.
BeschlussKann eine Sachfrage betreffen, aber auch nur Verfahrensfragen wie Aussetzung, Zulassung oder Zurückverweisung.
SchlussanträgeRechtsauffassung eines Generalanwalts am EuGH. Sie ist wichtig, aber für den Gerichtshof nicht bindend.
AnhängigDas Verfahren ist noch nicht entschieden. Vorlagefragen oder eine Terminierung sind kein Urteil.

EuGH: Die wichtigsten europäischen Verfahren

EuGH, Urteil vom 16. April 2026 – C‑440/23

Status: entschieden. Der Fall betraf virtuelle Automatenspiele und Wetten auf den Ausgang von Lotterieziehungen, die einem deutschen Verbraucher zwischen Juni 2019 und Juli 2021 ohne deutsche Erlaubnis angeboten worden waren. Der EuGH stellte klar, dass Art. 56 AEUV einem kohärent am Spielerschutz und an der Kanalisierung des Angebots ausgerichteten nationalen Verbot grundsätzlich nicht entgegensteht. Die spätere Ersetzung des generellen Verbots durch ein System vorheriger Erlaubnis ab dem 1. Juli 2021 und die Einführung einer Übergangsfrist stehen rechtlichen Konsequenzen für den vorangegangenen Zeitraum nicht grundsätzlich entgegen. Auch der unionsrechtliche Missbrauchsgrundsatz sperrt eine Verbraucherklage nicht pauschal.

Bedeutung: Das Urteil ist die derzeit wichtigste neue europäische Sachentscheidung für die unionsrechtliche Einordnung deutscher Altverluste insbesondere aus virtuellen Automatenspielen und Wetten auf den Ausgang von Lotterieziehungen. Bei einem auf Deutschland ausgerichteten Verbrauchervertrag kann nach Art. 6 Rom‑I‑VO deutsches Recht gelten; eine Rechtswahl darf den Verbraucher nicht des Schutzes zwingender Vorschriften seines Aufenthaltsstaats berauben. Ob im konkreten Fall tatsächlich ein Zahlungsanspruch besteht, bleibt nach deutschem Recht und anhand der Einzelfalldaten zu prüfen. Amtliches EuGH-Urteil C‑440/23 · EuGH-Pressemitteilung

EuGH, Urteil vom 15. Januar 2026 – C‑77/24 „Wunner“

Status: entschieden. Der EuGH befasste sich mit dem auf deliktische Ansprüche anwendbaren Recht. Die Organhaftungsklage fällt nicht unter den gesellschaftsrechtlichen Ausschluss von Rom II. Der Schaden gilt nach Art. 4 Abs. 1 Rom‑II‑VO grundsätzlich in dem Mitgliedstaat als eingetreten, in dem der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; bei einer offensichtlich engeren Verbindung kann Art. 4 Abs. 3 Rom‑II‑VO zu einer Ausnahme führen.

Bedeutung: Für in Deutschland lebende Verbraucher kann dies die Anwendung deutschen Deliktsrechts stützen. Das Urteil entscheidet aber weder automatisch über die Haftung einzelner Organpersonen noch über Anspruchshöhe oder Zuständigkeit. Amtliches EuGH-Urteil C‑77/24

EuGH, Urteil vom 21. Mai 2026 – C‑198/24 „Mr Green“

Status: entschieden. Das Verfahren betraf einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung zur Sicherung der Vollstreckung. Erforderlich ist eine konkrete und gegenwärtige tatsächliche Gefahr. Mehrere Jahre zurückliegendes Schuldnerverhalten und ein am Schuldnersitz bestehendes vollstreckungshemmendes Gesetz dürfen in der Gesamtwürdigung berücksichtigt werden; das Gesetz allein genügt nicht.

Bedeutung: Das Urteil ist für die praktische Sicherung und Vollstreckung wichtig, entscheidet aber nicht über den materiellen Rückforderungsanspruch. Amtliches EuGH-Urteil C‑198/24

EuGH C‑530/24 „Tipico“ – Schlussanträge vom 19. März 2026

Status: anhängig; noch kein Urteil. Das vom BGH vorgelegte Verfahren betrifft Online-Sportwetten ohne deutsche Konzession, obwohl der Anbieter eine Konzession beantragt hatte und das damalige Erteilungsverfahren unionsrechtswidrig ausgestaltet gewesen sein könnte. Generalanwalt Emiliou hält die Durchsetzung der Erlaubnispflicht und zivilrechtliche Folgen grundsätzlich weiterhin für möglich. Er erörtert eine enge Ausnahme nur für den Fall, dass zuständige und zuverlässige Behörden präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen einer Nichtdurchsetzung erteilt hatten und der Anbieter die hierfür genannten Grundvoraussetzungen tatsächlich erfüllte; ob das der Fall war, hat der BGH zu klären.

Bedeutung: Die Schlussanträge sind für Altverluste aus Sportwetten zentral, aber nicht bindend. Mit Stand 27. August 2026 fehlt die Entscheidung des EuGH. Amtliche Schlussanträge C‑530/24 · EuGH-Pressemitteilung

Weitere europäische Verfahren zur Vollstreckung und Haftung

  • C‑683/24 „Spielerschutz Sigma“: Schlussanträge vom 23. April 2026 in einer österreichischen Anwaltshaftungssache zur maltesischen Art.-56A-/„Bill‑55“-Regel. Der Generalanwalt schlägt primär vor, die Vorlage als unzulässig zu behandeln. Nur hilfsweise hält er eine Regel, die die Anerkennung und Vollstreckung bestimmter ausländischer Rückzahlungsurteile gegen Malta-lizenzierte Anbieter verhindern soll, für unionsrechtswidrig. Die Schlussanträge sind nicht bindend; ein Urteil lag am Stichtag nicht vor. Amtliche Verfahrensseite
  • C‑574/24 „Flutter Entertainment“: Durch Beschluss vom 27. Februar 2026 ohne Sachentscheidung aus dem Register gestrichen. C‑77/24 liefert inzwischen die allgemeine Rom‑II-Leitlinie; die konkrete Frage einer Haftung der Konzernmutter wurde in C‑574/24 nicht entschieden. Amtliche Verfahrensseite
  • C‑778/25 „Tipico“: Weiteres deutsches Sportwetten-Vorabentscheidungsverfahren des LG Erfurt. Bis zum 27. August 2026 lagen weder Schlussanträge noch Urteil vor. Die Vorlagefragen enthalten noch keine Entscheidung oder Rechtsauffassung des EuGH. Amtliche Veröffentlichung der Vorlagefragen

BGH: Veröffentlichte Beschlüsse der letzten zwei Jahre

Wichtig: Im betrachteten Zeitraum hat der BGH noch kein abschließendes Sachurteil veröffentlicht, das die zentralen Rückforderungsfragen insgesamt entscheidet. Die folgenden sieben Beschlüsse betreffen eine Gegenvorstellung, eine Aussetzungsfrage, eine Stellungnahme auf Rückfragen des EuGH, zwei Fragen zur Zulässigkeit einer Berufung, die Zulassung einer Revision und die Bestimmung eines Leitentscheidungsverfahrens.

BGH, Beschluss vom 7. November 2024 – I ZR 90/23

Gegenvorstellung gegen die EuGH-Vorlage zurückgewiesen. Der BGH stellte klar, dass Ausführungen zur Nichtigkeit bei materiellen Glücksspielverstößen vorläufig waren. Amtlicher Beschluss

BGH, Beschluss vom 23. Januar 2025 – I ZB 39/24

Die Rechtsbeschwerde gegen die Aufhebung der Aussetzung blieb erfolglos. C‑440/23 zum GlüStV 2012 war für den unter dem Erlaubnisvorbehalt des GlüStV 2021 geführten Fall nicht vorgreiflich; eine maltesische Lizenz ersetzt keine deutsche Erlaubnis. Der Beschluss entscheidet den Rückforderungsanspruch nicht materiell. Amtlicher Beschluss

BGH, Beschluss vom 31. Juli 2025 – I ZR 90/23

Stellungnahme auf Rückfragen des EuGH in C‑530/24. Der BGH erläuterte, dass die einheitliche Hauptforderung unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen ist, und beschrieb das historische Konzessionsverfahren. Über den Rückzahlungsanspruch entschied er nicht. Amtlicher Beschluss

BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2025 – I ZB 44/25

Die Berufung eines Anbieters durfte nicht als unzulässig verworfen werden; der BGH verwies die Sache zurück. Der Beschluss enthält keine Aussage dazu, ob der Rückforderungsanspruch materiell besteht. Amtlicher Beschluss

BGH, Beschluss vom 26. März 2026 – I ZB 71/25

Die Berufung des Spielers war ausreichend begründet, weil sie konkrete Einwände zur IP-Geolokalisierung, zur Darlegungs- und Beweislast sowie zu § 287 ZPO enthielt. Der BGH entschied weder über die Richtigkeit dieser Einwände noch über einen Mindestschaden; er verwies die Sache zurück. Amtlicher Beschluss

BGH, Beschluss vom 19. Mai 2026 – I ZR 78/25

Revision zur Grundsatzfrage zugelassen, ob eine Rückforderung voraussetzt, dass sich der Verbraucher bei jeder einzelnen Spielteilnahme physisch im räumlichen Geltungsbereich des GlüStV aufhielt. Der Beschluss beantwortet die Frage nicht; das Revisionsverfahren war am Stichtag offen. Amtlicher Beschluss

BGH, Beschluss vom 19. Mai 2026 – I ZR 216/25

Zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Der Fragenkatalog betrifft den Verbrauchergerichtsstand im Zusammenhang mit Prozessfinanzierung und Sicherungsabtretung, die Nichtigkeit nach § 134 BGB unter dem GlüStV 2012 und 2021, § 817 Satz 2 BGB, den Verjährungsbeginn sowie die Schutzgesetzqualität des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012. Der Beschluss beantwortet keine dieser Fragen. Amtlicher Beschluss

Für I ZR 78/25 und I ZR 216/25 war zum Stichtag eine Verhandlung für den 17. September 2026 angekündigt. Eine künftige Terminierung ist kein vorweggenommenes Ergebnis; dieser Überblick wird nach Veröffentlichung der Entscheidungen aktualisiert.

OLG: Die wichtigsten veröffentlichten Sachentscheidungen

Die folgende Auswahl erfasst die wichtigsten frei zugänglichen OLG-Entscheidungen des Zweijahreszeitraums. Sie zeigt bewusst sowohl stattgebende als auch klageabweisende Entscheidungen und die offenen Konfliktlinien.

OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Oktober 2024 – 5 U 59/24

Bei nicht exakt trennbaren Auslandsverlusten darf ein dem Grunde nach bestehender Anspruch nicht ohne Prüfung einer Mindestschätzung nach § 287 ZPO vollständig abgewiesen werden. Allgemeine Medienberichte belegen die Kenntnis des Spielers nicht automatisch. Die Entscheidung ist amtlich als rechtskräftig ausgewiesen. Amtlicher Volltext

OLG Braunschweig, Urteil vom 30. Oktober 2024 – 9 U 78/23

Rückzahlung von Online-Casinoverlusten bestätigt. Der Senat behandelte § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 und § 4 Abs. 4 Satz 2 GlüStV 2021 als Schutzgesetze, bejahte neben Bereicherung eine deliktische Haftung und wandte für regelverjährte Teile § 852 BGB an. Die Revision war zugelassen, wurde aber nicht eingelegt; die Entscheidung ist amtlich als rechtskräftig ausgewiesen. Amtlicher Volltext

OLG München, Urteil vom 7. November 2024 – 14 U 2342/24 e

Rückzahlung von Verlusten aus Sportwetten sowie Casino und Poker bestätigt. Ohne deutsche Erlaubnis geschlossene Verträge seien nach § 134 BGB nichtig; eine Malta-Lizenz und eine bloße faktische Duldung ersetzten die Erlaubnis nicht. Die Revision wurde zugelassen. Amtlicher Volltext

OLG München, Urteil vom 24. Februar 2025 – 17 U 2661/24 e

Klage abgewiesen: Der Spieler müsse beweisen, dass die maßgeblichen Teilnahmen an einem Ort erfolgten, an dem das Angebot verboten war. Ohne tragfähige Anknüpfungspunkte nahm der Senat keine Schätzung nach § 287 ZPO vor. Die BGH-Revision I ZR 78/25 wurde später zugelassen und war am Stichtag offen. Amtlicher Volltext

OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Mai 2025 – 5 U 201/24

Neben Bereicherungsansprüchen können deliktische Ansprüche bestehen; nach Regelverjährung kann § 852 BGB im Einzelfall einen Restherausgabeanspruch eröffnen. Daraus folgt keine pauschale Rückforderung „für zehn Jahre“. Die Casino-Entscheidung ist amtlich als rechtskräftig ausgewiesen. Amtlicher Volltext

OLG Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2025 – 2 U 24/25

Erstattung bestätigt. Pauschale Hinweise auf IP-Adressen genügten im konkreten Fall nicht, wenn sie keinen Spielvorgängen und Beträgen zugeordnet waren. § 817 BGB griff ohne nachgewiesene Kenntnis nicht ein; auch § 852 BGB wurde behandelt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Amtlicher Volltext

OLG München, Urteil vom 5. Januar 2026 – 27 U 2436/25 e

Erlaubte Sportwetten und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit: Dieser Senat verneinte Nichtigkeit und Rückzahlung allein wegen eines Verstoßes gegen § 6c GlüStV 2021. Die Klage wurde abgewiesen; das BGH-Verfahren I ZR 4/26 war am Stichtag anhängig. Amtlicher Volltext

OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2026 – 19 U 53/25

Rückzahlung für Casino und Poker bestätigt. Die fehlende deutsche Erlaubnis führte im Fall zur Nichtigkeit; § 817, § 814, § 762 und § 242 BGB sperrten den Anspruch nicht. Auch Betreiberwechsel und Website-Strukturen schlossen die Haftung nicht automatisch aus. Die Revision wurde zugelassen. Amtlicher Volltext

OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2026 – 5 U 23/25

Rückzahlung für Spielverluste vom 8. Januar 2021 bis 7. April 2023 und damit auch für die Zeit nach Inkrafttreten des GlüStV 2021 bestätigt: Ein Angebot ohne erforderliche deutsche Erlaubnis bleibe formell illegal; eine Malta-Lizenz ersetze sie nicht. Die Revision wurde zugelassen. Amtlicher Volltext

OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2026 – 5 U 410/24

Spielerfreundliche Linie zu zeitweiligem Spiel im Ausland: Bei einem im Inland eröffneten Konto und einem auf Deutschland ausgerichteten Angebot könne der deliktische Schutzzweck auch Verluste aus vorübergehenden Auslandsteilnahmen erfassen. Rückzahlung bestätigt; die Revision wurde zugelassen. Amtlicher Volltext

OLG Köln, Urteil vom 6. März 2026 – 19 U 125/25

Vertragsnichtigkeit und Erstattung bestätigt. § 817 Satz 2 BGB und die Verjährungseinrede griffen mangels nachgewiesener früherer Kenntnis im konkreten Fall nicht ein; allgemeine Medienberichte und ein bloßer Hinweis auf eine Malta-Lizenz genügten dafür nicht. Die Revision wurde zugelassen. Amtlicher Volltext

OLG München, Urteil vom 12. Juni 2026 – 36 U 1331/25 e

Gegenlinie zum Spielort: Maßgeblich sei der tatsächliche Ort jedes einzelnen Spiels. Einsatz, Gewinn oder Verlust und Ort müssten je Vorgang substantiiert zugeordnet werden; die Klage wurde abgewiesen. Das BGH-Verfahren I ZR 342/26 war am Stichtag anhängig. Amtlicher Volltext

OLG München, Urteil vom 19. Juni 2026 – 36 U 713/25 e

Direkter Konflikt zum Urteil 27 U 2436/25 e: Dieser Senat behandelte § 6c Abs. 1 GlüStV 2021 als Verbotsgesetz und hielt limitüberschreitende Einzelwetten für nichtig. Das BGH-Verfahren I ZR 347/26 war am Stichtag anhängig. Amtlicher Volltext

OLG Köln, Urteil vom 10. Juli 2026 – 19 U 9/25

Rückzahlung trotz einzelner Spielteilnahmen im Ausland bestätigt. Das Gericht stellte auf deutsches Konto, deutsche Adresse, deutschsprachiges Angebot und den organisatorischen Schwerpunkt ab und wandte EuGH C‑440/23 an. Die Revision wurde zugelassen. Amtlicher Volltext

OLG München, Urteil vom 15. Juli 2026 – 15 U 414/25 e

Rückzahlung von Casino- und Pokerverlusten weitgehend zugesprochen. Online-Poker wurde als Glücksspiel eingeordnet; eine Malta-Lizenz ersetzte die deutsche Erlaubnis nicht. Auch intensive Nutzung und hohe Gewinne ließen die Verbrauchereigenschaft nicht entfallen. Davon getrennt verneinte der Senat die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB mangels festgestellter Kenntnis oder leichtfertigen Sichverschließens. Die Revision wurde nicht zugelassen. Amtlicher Volltext

Weitere veröffentlichte Spezial- und Verfahrensentscheidungen

  • OLG Braunschweig, 9. September 2024 – 9 U 72/23: §-522-Abs.-2-Hinweisbeschluss zur strengen Spielortlinie; nach dem Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen. Kein Sachurteil nach mündlicher Verhandlung. Amtlicher Volltext
  • OLG Stuttgart, 31. Januar 2025 – 5 U 89/24: Prozessfinanzierung, Sicherungsabtretung und mögliche eigene Haftung eines Vermittlers bzw. Plattformorganisators. Amtlicher Volltext
  • OLG Frankfurt a. M., 3. März 2025 – 3 W 15/24: rein prozessuale Entscheidung zur Aufhebung einer Aussetzung; kein Sachurteil. Amtlicher Volltext
  • OLG Braunschweig, 28. April 2025 – 10 W 19/25: Aussetzung wegen C‑530/24 und damals C‑440/23 bestätigt; kein Sachurteil. C‑440/23 ist inzwischen entschieden, C‑530/24 weiterhin offen. Amtlicher Volltext
  • OLG München, 22. Mai 2026 – 36 U 2520/24 e: Abtretung, internationale Zuständigkeit und Verjährungskenntnis; Revision BGH I ZR 318/26 anhängig. Amtlicher Volltext

Wo die Rechtsprechung noch uneinheitlich ist

  • Tatsächlicher Spielort: Mehrere Senate – unter anderem in München und Braunschweig – verlangen eine genaue Zuordnung der einzelnen Spiele zum Inland. Stuttgart und Köln stellen in neueren Entscheidungen stärker auf das in Deutschland eingerichtete Konto, die deutsche Ausrichtung und den organisatorischen Gesamtzusammenhang ab. BGH I ZR 78/25 soll die Grundsatzfrage klären.
  • Einzahlungslimit bei erlaubten Sportwetten: Zwei Münchner Senate vertreten 2026 gegensätzliche Auffassungen dazu, ob ein Verstoß gegen § 6c GlüStV 2021 zur Nichtigkeit und Rückzahlung führt. Die BGH-Verfahren I ZR 4/26 und I ZR 347/26 sind offen.
  • Alt-Sportwetten ohne Konzession: Mehrere OLG bejahen Ansprüche. Für Anbieter, die am damaligen fehlerhaften Konzessionsverfahren teilnahmen, bleibt die europarechtliche Sonderfrage in C‑530/24 offen.
  • Verjährung und § 852 BGB: Ein möglicher Restherausgabeanspruch ist keine pauschale „Zehn-Jahres-Garantie“. Kenntnis, Anspruchsgrundlage, absolute Fristen und konkret zurechenbare Verluste müssen geprüft werden.

BGH-Grundlagen knapp außerhalb des Zweijahreszeitraums

BGH, Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 – I ZR 88/23

Nach vorläufiger rechtlicher Beurteilung hielt der BGH im konkreten Sportwettenfall einen bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch für naheliegend. Maßgeblich waren das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und zusätzlich Verstöße des tatsächlichen Angebots gegen materielle Spielerschutzanforderungen des GlüStV 2012. Der Hinweisbeschluss ist weder ein abschließendes Sachurteil noch eine allgemeine Erfolgsgarantie. Nach Rücknahme der Revision erging kein BGH-Urteil. Amtlicher Volltext I ZR 88/23 · BGH-Mitteilung zur Revisionsrücknahme

BGH, Vorlagebeschluss vom 25. Juli 2024 – I ZR 90/23

Mit diesem Beschluss legte der BGH dem EuGH die Sonderfragen zu Sportwetten, Konzessionsantrag und unionsrechtswidrigem Erteilungsverfahren vor. Der Beschluss ist die Grundlage des weiterhin anhängigen EuGH-Verfahrens C‑530/24 und deshalb trotz seines Datums für den aktuellen Überblick unverzichtbar. Er formuliert zwei Fragen zu Art. 56 AEUV; über den Rückforderungsanspruch entscheidet er nicht. Amtlicher Volltext I ZR 90/23

Bundesgerichtshof – Rechtsprechungsüberblick zu Online-Casino und Sportwetten

Die BGH-Verfahren sind nach ihrem tatsächlichen Stand eingeordnet: Hinweis, Vorlage, Zulassung, Zurückverweisung oder Leitentscheidungsverfahren sind nicht mit einem abschließenden Sachurteil gleichzusetzen.

Was für die Prüfung eines konkreten Falls benötigt wird

  • vollständige Transaktions- und Spielhistorie, getrennt nach Produkt und Zeitraum,
  • verwendete Domain, damaliger Vertragspartner und Zahlungsempfänger,
  • tatsächliche Spielorte sowie mögliche Auslandsaufenthalte,
  • Erlaubnisstatus des konkreten Angebots im jeweiligen Zeitraum,
  • Zeitpunkt der Kenntnis von Tatsachen und möglicher Anspruchslage,
  • Gewinne, Auszahlungen, Sperren, Limits und sonstige Anbieterinformationen.

Zentrale Fallprüfung und Anbieterinformationen

Die allgemeinen Voraussetzungen und das zentrale Anfrageformular finden Sie auf unserer Hauptseite zur Rückforderung von Online-Casino- und Sportwettenverlusten. Anbieterbezogene Einordnungen finden Sie außerdem zu Tipico und bet365.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.