Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Kündigung wegen Eigenbedarf? Jetzt Anwalt einschalten!

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf müssen Mieter nicht hinnehmen. Oft ist die Eigenbedarfskündigung fehlerhaft und es bestehen Schadensersatzansprüche.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Wir helfen Ihnen, wenn Sie von einer Eigenbedarfskündigung betroffen sind und anwaltlichen Rat suchen!

Mehr erfahren: Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren!

Jetzt Anfrage stellen

Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite – kostenfrei und unverbindlich.

Zum Formular →
  • Durch langjährige Erfahrung kennen wir die notwendigen Schritte
  • Wir kümmern uns um alles Erforderliche und bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos Paket
  • Die Kanzlei VON RUEDEN besitzt langjährige Expertise in der Vertretung geschädigter Mieter

Eigenbedarfskündigung: Wann ist sie wirksam?

Die Eigenbedarfskündigung ist das Schreckgespenst für nahezu alle Mieter von Wohnraum – ob Wohnung oder Haus. Zwar sorgt grundsätzlich der starke Mieterschutz im deutschen Mietrecht dafür, dass die Kündigung eines Wohnraummietvertrages durch Vermieter nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist. Aber natürlich gibt es auch für Vermieter – wenn auch wenige – Möglichkeiten, ein Mietverhältnis wirksam zu beenden. Eine dieser wenigen Möglichkeiten ist die Kündigung wegen Eigenbedarf – die sogenannte Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Allerdings ist nicht jede Eigenbedarfskündigung rechtlich wirksam! Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn

  • tatsächlich Eigenbedarf (privates, berufliches Interesse) vorliegt,
  • der Mieter sich nicht auf einen Härtefall berufen kann und
  • bei der Kündigung alle formalen Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung beachtet wurden.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann auch eine Eigenbedarfskündigung unwirksam sein. Die Folge: Der Mietvertrag wurde nicht beendet, als Mieter darf man weiterhin in der Wohnung beziehungsweise im Haus wohnen und eine Räumung ist nicht zulässig. Falls man trotz unwirksamer Eigenbedarfskündigung aus- beziehungsweise umgezogen ist, hat man als Mieter gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz.

Jamal Hajjo, LL.M., Rechtsanwalt für Miet- und Immobilienrecht

Unser Rechtsanwalt prüft Ihre Eigenbedarfskündigung und Ihren Anspruch auf Schadensersatz – rufen Sie an oder schildern Sie den Fall.

Jetzt Anspruch auf Schadensersatz prüfen →

Ohne Eigenbedarf keine Eigenbedarfskündigung

Wie der Begriff bereits vermuten lässt: Eine Eigenbedarfskündigung setzt Eigenbedarf beziehungsweise ein Eigennutzungsinteresse des Vermieters an dem Wohnraum voraus, für den er die Kündigung ausgesprochen hat oder für den er sie aussprechen will.

Allerdings anders als der Begriff vermuten lässt, liegt Eigenbedarf nicht nur dann vor, wenn der Vermieter den Wohnraum tatsächlich für sich selbst beansprucht. Denn eine Eigenbedarfskündigung ist gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch möglich, wenn der Wohnraum für

  • eine zum Hausstand gehörende Person
  • Familienmitglieder wie Geschwister, Kinder, Enkel, Eltern oder Lebenspartner oder auch
  • Pflegepersonal oder Haushaltshilfen

zu Wohnzwecken benötigt wird. Der Kreis der Personen, deretwegen eine Eigenbedarfskündigung möglich ist, ist also größer, als man gemeinhin vermuten könnte.

Dass tatsächlich ein solcher Eigenbedarf besteht, muss der Vermieter jedoch auch beweisen können, wenn es zum Beispiel im Rahmen einer Räumungsklage zu Streit vor Gericht über die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung kommt. Die sogenannte Beweislast für das Vorliegen eines Eigenbedarfs trifft dabei allein den Vermieter. Der betroffene Mieter ist hingegen in der komfortablen Situation, dass er einfach bestreiten kann, dass Eigenbedarf besteht.

Achtung: Entfällt der Grund für die Eigenbedarfskündigung, muss der Vermieter das dem Mieter mitteilen. Das gilt jedenfalls, solange die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. In so einem Fall kann der Mieter verlangen, dass der Mietvertrag weitergeführt wird, auch wenn die Eigenbedarfskündigung ursprünglich wirksam war.

Formale Anforderungen an Eigenbedarfskündigung

Grundsätzlich gelten für eine Eigenbedarfskündigung dieselben formalen Anforderungen wie für andere Vermieterkündigungen. So muss auch diese Kündigung

  • schriftlich erfolgen,
  • bei mehreren Vermietern von allen Vermietern unterschrieben sein,
  • sich bei mehreren Mietern an alle Mieter richten,
  • klar das Mietobjekt benennen, auf das sich die Kündigung bezieht, und
  • den Zeitpunkt benennen, zu dem die Kündigung wirksam werden soll.

Allerdings gelten im Falle einer Eigenbedarfskündigung zusätzliche Anforderungen. So müssen sich im Kündigungsschreiben auch die Angaben finden,

  • für welche Person(en) der Wohnraum und
  • warum der Wohnraum für diese Person(en) benötigt wird.

Die Person(en), für die Eigenbedarf besteht, müssen ebenfalls namentlich genannt sein – Ehepartner oder Kinder dieser Person(en) hingegen nicht. Im Hinblick auf die Frage, warum Eigenbedarf für diese Person(en) besteht, ist die Situation zu schildern, die konkret zum Eigenbedarf dieser Person(en) führt. Zuletzt muss der Vermieter den Mieter im Kündigungsschreiben ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht gemäß § 574 BGB („Härtefall“) hinweisen.

Achtung: Erfüllt das Kündigungsschreiben diese formalen Anforderungen nicht, ist die Kündigung unwirksam und beendet das Mietverhältnis nicht. Wenn der Mieter nicht freiwillig ausziehen will, ist eine Räumung der Wohnung unzulässig!

Kündigungsfristen bei Kündigung wegen Eigenbedarf

Natürlich gibt es auch bei einer Eigenbedarfskündigung eine Kündigungsfrist. Dabei gilt: Je länger das Mietverhältnis bestand, desto länger ist die Kündigungsfrist. So kann der Vermieter bei einem relativ kurzen Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen – das ist das Minimum. Ab einer Mietdauer von fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Dauerte das Mietverhältnis mehr als 8 Jahre, beträgt die Kündigungsfrist dann neun Monate.

Härtefall: keine Kündigung trotz Eigenbedarf

Allerdings beendet nicht jede Eigenbedarfskündigung einen Mietvertrag. Das gilt selbst dann, wenn Eigenbedarf tatsächlich vorliegt und die Kündigung alle formellen Anforderungen erfüllt. Denn: Eine wirksame Eigenbedarfskündigung kann nicht durchsetzbar sein, wenn sie für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts unzumutbar ist, weil sie ihn/sie unverhältnismäßig hart trifft. Das legt § 574 Abs. 1 BGB fest.

Ein solcher Härtefall kann zum Beispiel vorliegen, weil ein Auszug beziehungsweise Umzug wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen für den Mieter oder Haushaltsangehörige eine unzumutbare Belastung ist, weil er sich etwa auf den psychischen Zustand negativ auswirken würde. Aber auch wenn es beispielsweise unmöglich ist, eine andere, bezahlbare Wohnung zu finden, ist das ein relevanter Härtefall gemäß § 574 Abs. 2 BGB.

Liegt ein solcher Härtefall vor, muss der Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprechen. Gleichzeitig kann er fordern, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird – jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, bis die Ursache für die unbillige Härte entfällt (der Mieter wird zum Beispiel wieder gesund).

Achtung: Dass ein Härtefall vorliegt, muss der Mieter „substantiiert darlegen“. Bestreitet der Vermieter den Härtefall, muss man als Mieter den Härtefall beweisen können. Bei gesundheitlichen Härtegründen ist im Zweifel ein Sachverständigengutachten notwendig.

Anbieten einer Ersatzwohnung („Anbietpflicht des Vermieters“)

In einigen Fällen stellt sich die Frage: Ist eine Eigenbedarfskündigung auch wirksam, wenn der Vermieter Eigenbedarf hat, aber über andere Immobilien verfügt, die der Mieter statt der nun gekündigten Wohnung nutzen könnte? Kurz: Muss der Vermieter anderen eigenen Wohnraum anbieten, wenn er eine Eigenbedarfskündigung ausspricht?

Es kommt darauf an: Denn eine solche Anbietpflicht triff Vermieter nur unter engen Voraussetzungen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss der Vermieter nur

  • vergleichbaren Wohnraum anbieten,
  • der sich außerdem im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet.

Nur wenn auch eine so gelegene Wohnung für den Mieter offenkundig und vollkommen ungeeignet ist (etwa, weil unbezahlbar), entfällt die Anbietpflicht. Hinzu kommt eine weitere Einschränkung: Auch eine passende Alternativwohnung muss nur angeboten werden, wenn diese Ersatzwohnung zu dem Zeitpunkt frei ist, zu dem der Mieter aufgrund der Eigenbedarfskündigung ausziehen müsste. Wird die potenzielle Ersatzwohnung erst später frei, besteht die Anbietungspflicht nicht.

Wichtig: Verletzt der Vermieter seine Anbietungspflicht, macht das die Kündigung unwirksam. Der Mieter kann dann entweder in der Wohnung wohnen bleiben oder – falls er bereits ausgezogen ist – gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Eigenbedarfskündigung unwirksam: keine Räumung – dafür Schadensersatzanspruch

Nicht selten stellt sich erst nach einem Umzug heraus, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht wirksam war oder der Vermieter sich nicht an andere Regeln im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung gehalten hat (z.B. Anbietungspflicht) oder den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat. Aber welche rechtlichen Folgen hat das? Ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam,

  • muss der Mieter nicht ausziehen und kann deshalb auch nicht geräumt werden.
  • kann man als Mieter gegebenenfalls Schadensersatz verlangen, wenn man bereits umgezogen ist und wegen des Umzugs Kosten hatte, die auf der unwirksamen Eigenbedarfskündigung beruhen.

Und auch wenn der Vermieter es versäumt, dem Mieter im Zusammenhang mit der Eigenbedarfskündigung eine adäquate Ersatzwohnung anzubieten, kann der Mieter unter Umständen Schadensersatz verlangen. Das gilt es dann im Einzelfall zu prüfen.

Tipp: Auch die Mietdifferenz – wenn die neue Miete nach Umzug deutlich höher ist als zuvor – kann Teil des Schadensersatzanspruches sein!

Geht ein Streit mit dem Vermieter um Schadensersatz vor Gericht, muss allerdings der Mieter den Sachverhalt als Grundlage für den Schadensersatzanspruch beweisen. Aber: Die volle Beweispflicht trifft den Mieter im Schadensersatzprozess nicht, wenn der Vermieter über den Eigenbedarf getäuscht hat (vorgetäuschter Eigenbedarf).

Sind Sie von einer Eigenbedarfskündigung betroffen und vermuten, dass diese Kündigung fehlerhaft ist? Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht prüft die Kündigung wegen Eigenbedarf und setzt sich bei Bedarf für Ihre Rechte als Mieter ein. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um mehr über Ihre Mieterrechte zu erfahren.

Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern

Härtefall, Anbietpflicht oder vorgetäuschter Eigenbedarf – wir prüfen Ihre Eigenbedarfskündigung und Ihren Schadensersatzanspruch.

Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern →

Unterlagen senden, Fall klären lassen

Schildern Sie Ihren Fall – wir prüfen die Übernahme

Schildern Sie Ihr Anliegen. Wir prüfen anschließend, ob wir Sie unterstützen können.

Schritt 1 von 52 Min.
Anliegen

Rechtsgebiet*

Schildern Sie Ihr Anliegen. Wir prüfen anschließend, ob wir Sie unterstützen können.

Ihr Anliegen*

Weitere Themen

Ihr Anliegen*

Weitere Themen

Ihr Anliegen*

Weitere Themen

Ihr Anliegen*

Weitere Themen

Ihr Anliegen*

Rechtsschutz

Besteht eine Rechtsschutzversicherung?*

Wir können dieses Mandat leider nicht annehmen

Leider können wir Mandate mit einer Rechtsschutzversicherung bei HUK-COBURG oder HUK24 nicht annehmen.

Kontakt & Rolle

Ihre Rolle*

Ihre Rolle*

Ihre Rolle*

Ihre Rolle*

Ihre Rolle*

Was trifft auf Ihr Anliegen zu?*

Welche Art von Mietverhältnis betrifft es?*

Für wen stellen Sie die Anfrage?*

Was ist der aktuelle Anlass?*

Gibt es eine laufende Frist oder besonderen Zeitdruck?*

Bei laufender Frist bitte zusätzlich anrufen

Bei einer laufenden oder kurzfristigen Frist warten Sie bitte nicht allein auf eine Rückmeldung über dieses Formular. Eine Fristbearbeitung muss ausdrücklich geklärt werden.

Unterlagen

Mietrecht: Kündigung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Kündigung und gegebenenfalls vorausgegangene Abmahnungen – Kündigungsgrund, Erklärungen und Umfang prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Zustellumschlag, Empfangsnachweis oder vollständige E-Mail – Übermittlung prüfen; tatsächlichen Zugang bei Bedarf bestätigen lassen.
• Relevante Zahlungsnachweise / Zahlungsübersicht – Tatsächliche Zahlungen anhand vorhandener Belege prüfen.
• Übergabe-/Rückgabeprotokoll, Schlüsselbeleg und Fotos – Dokumentierten Zustand und Rückgabe prüfen.

Je nach Rolle zusätzlich:

• Mietkonto / Forderungsaufstellung – Rückstandsberechnung und Zuordnung prüfen. (wenn: Ich vermiete)

Mietrecht: Räumungsklage

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Vollständige Gerichtsschreiben, Klage/Antrag und Anlagen – Verfahrensstand und gerichtliche Anforderungen sichten.
• Kündigung und gegebenenfalls vorausgegangene Abmahnungen – Kündigungsgrund, Erklärungen und Umfang prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Zustellumschlag, Empfangsnachweis oder vollständige E-Mail – Übermittlung prüfen; tatsächlichen Zugang bei Bedarf bestätigen lassen.
• Relevante Zahlungsnachweise / Zahlungsübersicht – Tatsächliche Zahlungen anhand vorhandener Belege prüfen.
• Übergabe-/Rückgabeprotokoll, Schlüsselbeleg und Fotos – Dokumentierten Zustand und Rückgabe prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Je nach Rolle zusätzlich:

• Mietkonto / Forderungsaufstellung – Rückstandsberechnung und Zuordnung prüfen. (wenn: Ich vermiete)

Mietrecht: Kaution

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Kautionszahlungsnachweis und Kautionsabrechnung – Kautionsbetrag, Anlage, Abzüge und Rückzahlung prüfen.
• Übergabe-/Rückgabeprotokoll, Schlüsselbeleg und Fotos – Dokumentierten Zustand und Rückgabe prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Relevante Zahlungsnachweise / Zahlungsübersicht – Tatsächliche Zahlungen anhand vorhandener Belege prüfen.
• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.

Mietrecht: Mieterhöhung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Mieterhöhungsverlangen mit vollständiger Begründung – Art und Grundlage der Erhöhung bestimmen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Beigefügte Vergleichs-, Index- oder Modernisierungsunterlagen – Die tatsächlich verwendete Begründung prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Zustellumschlag, Empfangsnachweis oder vollständige E-Mail – Übermittlung prüfen; tatsächlichen Zugang bei Bedarf bestätigen lassen.
• Relevante Zahlungsnachweise / Zahlungsübersicht – Tatsächliche Zahlungen anhand vorhandener Belege prüfen.

Mietrecht: Mietmängel – z. B. Schimmel, Feuchtigkeit, Heizungsausfall, Wasserschaden

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Vorhandene Fotos oder Videos der Mängel – Ort, Art und sichtbaren Zustand erfassen; keine Diagnose aus Bildern allein.
• Mängelanzeigen, Nachweise der Übermittlung und Antworten – Anzeige und Reaktion nachvollziehen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Vorhandenes Mängel-/Messprotokoll und Handwerker-/Gutachterberichte – Verlauf, Messung und bisherige Maßnahmen prüfen.
• Reparaturangebote, Aufträge, Rechnungen und Terminabsprachen – Bereits veranlasste Maßnahmen und Kosten einordnen.
• Minderungsankündigung, Vorbehalt und relevante Zahlungsübersicht – Bereits erklärte oder umgesetzte Abzüge prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Mietrecht: Mietminderung / Streit über eine gekürzte Miete

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Mängelanzeigen, Nachweise der Übermittlung und Antworten – Anzeige und Reaktion nachvollziehen.
• Minderungsankündigung, Vorbehalt und relevante Zahlungsübersicht – Bereits erklärte oder umgesetzte Abzüge prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Vorhandene Fotos oder Videos der Mängel – Ort, Art und sichtbaren Zustand erfassen; keine Diagnose aus Bildern allein.
• Vorhandenes Mängel-/Messprotokoll und Handwerker-/Gutachterberichte – Verlauf, Messung und bisherige Maßnahmen prüfen.
• Reparaturangebote, Aufträge, Rechnungen und Terminabsprachen – Bereits veranlasste Maßnahmen und Kosten einordnen.
• Relevante Zahlungsnachweise / Zahlungsübersicht – Tatsächliche Zahlungen anhand vorhandener Belege prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Mietrecht: Nebenkostenabrechnung / Betriebskosten prüfen lassen

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Vollständige Nebenkostenabrechnung einschließlich Anlagen – Abrechnung, Zeitraum und Kostenansatz prüfen; mehrere Jahre/Fassungen hochladbar.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Heiz-/Warmwasserabrechnung mit Erläuterungen – Verbrauch, Aufteilung und CO₂-Angaben prüfen, falls enthalten.
• Relevante Zahlungsnachweise / Zahlungsübersicht – Tatsächliche Zahlungen anhand vorhandener Belege prüfen.
• Vorjahresabrechnung und korrigierte Fassungen – Vergleich und Änderungen erkennen.
• Schriftverkehr zur Belegeinsicht und bisherige Einwendungen – Stand und Umfang der Einsicht klären.
• Bereits vorhandene Rechnungen, Zahlungsbelege und Dienstleistungsverträge – Belege prüfen; Unterlagen beim Vermieter erst nach Eingang gezielt nachfordern.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Zustellumschlag, Empfangsnachweis oder vollständige E-Mail – Übermittlung prüfen; tatsächlichen Zugang bei Bedarf bestätigen lassen.

Mietrecht: Schönheitsreparaturen

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Renovierungsforderung, Angebote/Rechnungen und Zustandsfotos – Verlangte Arbeiten und Zustand prüfen.
• Übergabe-/Rückgabeprotokoll, Schlüsselbeleg und Fotos – Dokumentierten Zustand und Rückgabe prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Reparaturangebote, Aufträge, Rechnungen und Terminabsprachen – Bereits veranlasste Maßnahmen und Kosten einordnen.
• Vorhandene Fotos oder Videos der Mängel – Ort, Art und sichtbaren Zustand erfassen; keine Diagnose aus Bildern allein.

Mietrecht: Untervermietung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Untervermietungsanfrage, Erlaubnis/Ablehnung und Entwurf/Vereinbarung – Beantragte oder ausgeübte Untervermietung prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Zustellumschlag, Empfangsnachweis oder vollständige E-Mail – Übermittlung prüfen; tatsächlichen Zugang bei Bedarf bestätigen lassen.

Mietrecht: Unwirksame Klauseln

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Beanstandete Klausel oder Zusatzvereinbarung im vollständigen Kontext – Einzelne Passage nicht aus dem Vertragszusammenhang bewerten.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Mietrecht: Anderes Anliegen / ich bin unsicher

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mietvertrag mit Anlagen und Nachträgen – Vertragsgrundlage und vereinbarte Pflichten prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Weitere für Ihr Anliegen entscheidende Unterlagen – Unklare Fälle und besondere Vereinbarungen erfassen.

WEG-Recht: Bauliche Veränderungen

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Betroffener Beschluss: Protokoll, Beschlusstext oder Auszug aus der Beschlusssammlung – Gegenstand, Beschlussfassung und Wortlaut prüfen.
• Planzeichnungen, Lageplan und technische Unterlagen – Maßnahme, Lage und Auswirkungen einordnen.
• Anträge/Angebote und Unterlagen zu Bau- oder Erhaltungsmaßnahmen – Beschlossene, geplante und ausgeführte Maßnahme unterscheiden.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und einschlägige Nachträge – Gemeinschaftsrechtliche Grundlage prüfen.
• Einladung, Tagesordnung, Vollmachten und relevante Versammlungsanlagen – Vorbereitung und dokumentierten Ablauf prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Bescheide, Genehmigungen und Rechtsbehelfsbelehrungen mit Anlagen – Behördliche Grundlage und möglichen Rechtsbehelf prüfen.
• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.

WEG-Recht: Beschlussmängel

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Betroffener Beschluss: Protokoll, Beschlusstext oder Auszug aus der Beschlusssammlung – Gegenstand, Beschlussfassung und Wortlaut prüfen.
• Einladung, Tagesordnung, Vollmachten und relevante Versammlungsanlagen – Vorbereitung und dokumentierten Ablauf prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und einschlägige Nachträge – Gemeinschaftsrechtliche Grundlage prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

WEG-Recht: Fehlerhafte Hausgeldabrechnung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Gesamt-/Einzelabrechnung, Wirtschaftsplan und zugehöriger Beschluss – Beschluss über Nachschüsse/Vorschüsse und Rechenunterlagen zusammen prüfen.
• Betroffener Beschluss: Protokoll, Beschlusstext oder Auszug aus der Beschlusssammlung – Gegenstand, Beschlussfassung und Wortlaut prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und einschlägige Nachträge – Gemeinschaftsrechtliche Grundlage prüfen.
• Vorhandene Rechnungen, Kontobelege und Vermögensbericht der Gemeinschaft – Grundlagen einzelner Positionen prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

WEG-Recht: Instandhaltung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Vorhandene Fotos oder Videos der Mängel – Ort, Art und sichtbaren Zustand erfassen; keine Diagnose aus Bildern allein.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Anträge/Angebote und Unterlagen zu Bau- oder Erhaltungsmaßnahmen – Beschlossene, geplante und ausgeführte Maßnahme unterscheiden.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Betroffener Beschluss: Protokoll, Beschlusstext oder Auszug aus der Beschlusssammlung – Gegenstand, Beschlussfassung und Wortlaut prüfen.
• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und einschlägige Nachträge – Gemeinschaftsrechtliche Grundlage prüfen.
• Vorhandenes Mängel-/Messprotokoll und Handwerker-/Gutachterberichte – Verlauf, Messung und bisherige Maßnahmen prüfen.
• Reparaturangebote, Aufträge, Rechnungen und Terminabsprachen – Bereits veranlasste Maßnahmen und Kosten einordnen.

WEG-Recht: Kostenverteilung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Betroffener Beschluss: Protokoll, Beschlusstext oder Auszug aus der Beschlusssammlung – Gegenstand, Beschlussfassung und Wortlaut prüfen.
• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und einschlägige Nachträge – Gemeinschaftsrechtliche Grundlage prüfen.
• Gesamt-/Einzelabrechnung, Wirtschaftsplan und zugehöriger Beschluss – Beschluss über Nachschüsse/Vorschüsse und Rechenunterlagen zusammen prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Vorhandene Rechnungen, Kontobelege und Vermögensbericht der Gemeinschaft – Grundlagen einzelner Positionen prüfen.
• Anträge/Angebote und Unterlagen zu Bau- oder Erhaltungsmaßnahmen – Beschlossene, geplante und ausgeführte Maßnahme unterscheiden.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

WEG-Recht: Verwaltung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Verwaltervertrag, Bestellungs-/Abberufungsbeschluss und relevante Korrespondenz – Bestellung, Pflichten und beanstandetes Verhalten prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Betroffener Beschluss: Protokoll, Beschlusstext oder Auszug aus der Beschlusssammlung – Gegenstand, Beschlussfassung und Wortlaut prüfen.
• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und einschlägige Nachträge – Gemeinschaftsrechtliche Grundlage prüfen.
• Vorhandene Rechnungen, Kontobelege und Vermögensbericht der Gemeinschaft – Grundlagen einzelner Positionen prüfen.

WEG-Recht: Sonstiges

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Betroffener Beschluss: Protokoll, Beschlusstext oder Auszug aus der Beschlusssammlung – Gegenstand, Beschlussfassung und Wortlaut prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und einschlägige Nachträge – Gemeinschaftsrechtliche Grundlage prüfen.
• Weitere für Ihr Anliegen entscheidende Unterlagen – Unklare Fälle und besondere Vereinbarungen erfassen.

Grundstücksrecht: Grenzstreitigkeiten

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Flurkarte, Grenzniederschrift und vorhandene Vermessungsunterlagen – Grenzverlauf und Messgrundlagen einordnen.
• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Vorhandener Grundbuchauszug mit einschlägigen Eintragungen – Eigentum und eingetragene Rechte nach Dokumentstand prüfen.
• Notarieller Vertrag / Eintragungsbewilligung mit Anlagen – Inhalt und Umfang des geltend gemachten Rechts prüfen.
• Planzeichnungen, Lageplan und technische Unterlagen – Maßnahme, Lage und Auswirkungen einordnen.
• Unterlagen eines Schlichtungs-/Güteverfahrens oder Vergleichs – Bisherige Einigung und gegebenenfalls Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen.

Grundstücksrecht: Grunddienstbarkeiten

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Vorhandener Grundbuchauszug mit einschlägigen Eintragungen – Eigentum und eingetragene Rechte nach Dokumentstand prüfen.
• Notarieller Vertrag / Eintragungsbewilligung mit Anlagen – Inhalt und Umfang des geltend gemachten Rechts prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Planzeichnungen, Lageplan und technische Unterlagen – Maßnahme, Lage und Auswirkungen einordnen.
• Flurkarte, Grenzniederschrift und vorhandene Vermessungsunterlagen – Grenzverlauf und Messgrundlagen einordnen.
• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.

Grundstücksrecht: Überbau

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Flurkarte, Grenzniederschrift und vorhandene Vermessungsunterlagen – Grenzverlauf und Messgrundlagen einordnen.
• Planzeichnungen, Lageplan und technische Unterlagen – Maßnahme, Lage und Auswirkungen einordnen.
• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Vorhandener Grundbuchauszug mit einschlägigen Eintragungen – Eigentum und eingetragene Rechte nach Dokumentstand prüfen.
• Notarieller Vertrag / Eintragungsbewilligung mit Anlagen – Inhalt und Umfang des geltend gemachten Rechts prüfen.
• Bescheide, Genehmigungen und Rechtsbehelfsbelehrungen mit Anlagen – Behördliche Grundlage und möglichen Rechtsbehelf prüfen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Grundstücksrecht: Vorkaufsrecht

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Mitteilung über Verkauf/Vorkaufsfall und vollständiger Kaufvertrag, soweit vorliegend – Entstehung, Vertragsinhalt und Mitteilung prüfen.
• Grundlage des Vorkaufsrechts und bereits abgegebene Erklärungen – Vertragliches, dingliches oder anderes Vorkaufsrecht unterscheiden.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Vorhandener Grundbuchauszug mit einschlägigen Eintragungen – Eigentum und eingetragene Rechte nach Dokumentstand prüfen.
• Notarieller Vertrag / Eintragungsbewilligung mit Anlagen – Inhalt und Umfang des geltend gemachten Rechts prüfen.
• Zustellumschlag, Empfangsnachweis oder vollständige E-Mail – Übermittlung prüfen; tatsächlichen Zugang bei Bedarf bestätigen lassen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Grundstücksrecht: Wegerecht

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Vorhandener Grundbuchauszug mit einschlägigen Eintragungen – Eigentum und eingetragene Rechte nach Dokumentstand prüfen.
• Notarieller Vertrag / Eintragungsbewilligung mit Anlagen – Inhalt und Umfang des geltend gemachten Rechts prüfen.
• Planzeichnungen, Lageplan und technische Unterlagen – Maßnahme, Lage und Auswirkungen einordnen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Flurkarte, Grenzniederschrift und vorhandene Vermessungsunterlagen – Grenzverlauf und Messgrundlagen einordnen.
• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Unterlagen eines Schlichtungs-/Güteverfahrens oder Vergleichs – Bisherige Einigung und gegebenenfalls Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen.

Grundstücksrecht: Anderes Anliegen / ich bin unsicher

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Vorhandener Grundbuchauszug mit einschlägigen Eintragungen – Eigentum und eingetragene Rechte nach Dokumentstand prüfen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Notarieller Vertrag / Eintragungsbewilligung mit Anlagen – Inhalt und Umfang des geltend gemachten Rechts prüfen.
• Planzeichnungen, Lageplan und technische Unterlagen – Maßnahme, Lage und Auswirkungen einordnen.
• Weitere für Ihr Anliegen entscheidende Unterlagen – Unklare Fälle und besondere Vereinbarungen erfassen.

Nachbarrecht: Baumstreitigkeiten

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.
• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Vorhandene Baum-/Grenzaufnahmen und behördliche Auskünfte – Standort, Pflanzenzustand und Schutzvorgaben prüfen.
• Flurkarte, Grenzniederschrift und vorhandene Vermessungsunterlagen – Grenzverlauf und Messgrundlagen einordnen.
• Bescheide, Genehmigungen und Rechtsbehelfsbelehrungen mit Anlagen – Behördliche Grundlage und möglichen Rechtsbehelf prüfen.
• Unterlagen eines Schlichtungs-/Güteverfahrens oder Vergleichs – Bisherige Einigung und gegebenenfalls Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen.

Nachbarrecht: Immissionen

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Vorhandenes Lärm-/Störungsprotokoll und rechtmäßig vorhandene Belege – Zeit, Dauer und Auswirkungen nachvollziehen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.
• Bescheide, Genehmigungen und Rechtsbehelfsbelehrungen mit Anlagen – Behördliche Grundlage und möglichen Rechtsbehelf prüfen.
• Unterlagen eines Schlichtungs-/Güteverfahrens oder Vergleichs – Bisherige Einigung und gegebenenfalls Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen.

Nachbarrecht: Lärmbelästigung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Vorhandenes Lärm-/Störungsprotokoll und rechtmäßig vorhandene Belege – Zeit, Dauer und Auswirkungen nachvollziehen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Einschlägige Vereinbarung, Hausordnung oder Tierhaltungserlaubnis – Vertragliche/organisatorische Grundlage prüfen.
• Bescheide, Genehmigungen und Rechtsbehelfsbelehrungen mit Anlagen – Behördliche Grundlage und möglichen Rechtsbehelf prüfen.
• Unterlagen eines Schlichtungs-/Güteverfahrens oder Vergleichs – Bisherige Einigung und gegebenenfalls Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen.

Nachbarrecht: Tierhaltung

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Vorhandenes Lärm-/Störungsprotokoll und rechtmäßig vorhandene Belege – Zeit, Dauer und Auswirkungen nachvollziehen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Einschlägige Vereinbarung, Hausordnung oder Tierhaltungserlaubnis – Vertragliche/organisatorische Grundlage prüfen.
• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.
• Unterlagen eines Schlichtungs-/Güteverfahrens oder Vergleichs – Bisherige Einigung und gegebenenfalls Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen.

Nachbarrecht: Sonstiges

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Fotos/Skizzen der Situation vor Ort – Sichtbare Lage und Beeinträchtigung nachvollziehen.

Weitere hilfreiche Unterlagen, falls vorhanden:

• Vorhandenes Lärm-/Störungsprotokoll und rechtmäßig vorhandene Belege – Zeit, Dauer und Auswirkungen nachvollziehen.
• Notarieller Vertrag / Eintragungsbewilligung mit Anlagen – Inhalt und Umfang des geltend gemachten Rechts prüfen.
• Unterlagen eines Schlichtungs-/Güteverfahrens oder Vergleichs – Bisherige Einigung und gegebenenfalls Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen.
• Weitere für Ihr Anliegen entscheidende Unterlagen – Unklare Fälle und besondere Vereinbarungen erfassen.

Sonstiges Anliegen: Sonstiges Anliegen

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Anliegen:

• Entscheidender Schriftverkehr mit Anlagen – Forderung, Einwendungen und bisherigen Verlauf erkennen.
• Weitere für Ihr Anliegen entscheidende Unterlagen – Unklare Fälle und besondere Vereinbarungen erfassen.

Falls Sie derzeit keine Unterlagen hochladen können

Sie können die Anfrage trotzdem absenden. Für eine belastbare Prüfung können Unterlagen erforderlich sein.

Besteht der Mangel aktuell noch?

Aktueller Zustand ist aus älteren Unterlagen nicht zuverlässig erkennbar.

Besteht aktuell eine Gefahr oder ein akuter Schaden, etwa austretendes Wasser, Stromgefahr oder eine unbewohnbare Wohnung?

Aktuelle Dringlichkeit kann in den Dokumenten fehlen.

Wird die Wohnung / Einheit aktuell noch von der Mieterseite genutzt?

Ein geplanter Auszug im Schreiben beweist keine tatsächliche Rückgabe.

Gab es seit dem letzten Nachweis weitere Zahlungen, Abzüge oder Erstattungen?

Nicht dokumentierte aktuelle Buchungen können den Streit verändern.

Wird aktuell gebaut, gefällt oder ein Zugang versperrt bzw. steht das unmittelbar bevor?

Aktueller Vollzug und akute Lage sind nicht sicher aus Plänen erkennbar.

Besteht die Störung aktuell noch?

Ein altes Protokoll belegt nicht die aktuelle Situation.

Prüfen & senden

Kosten

Das Absenden dieser Anfrage ist keine kostenpflichtige Beauftragung. Vor einer kostenpflichtigen Tätigkeit klären wir die Beauftragung und Vergütung mit Ihnen.

Was diese Anfrage bedeutet

Eine Eingangsbestätigung bestätigt noch keine Mandatsannahme oder Übernahme der Fristbearbeitung.

✓ Kostenfrei und unverbindlich✓ Keine Mandatsannahme durch das Absenden✓ Unterlagen können nachgereicht werden
Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg