- Verspätete oder fehlende Abrechnung: Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Bei Versäumnis können Mieter Nachforderungen zurückweisen.
- Abrechnung nicht umlagefähiger Kosten: Häufig werden Kosten abgerechnet, die nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen, wie:
- Verwaltungskosten
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Kosten für Rücklagen
- Fehlerhafte Verteilerschlüssel: Die Verteilung der Kosten muss dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel entsprechen. Häufige Fehler sind:
- Falsche Wohnflächenangaben
- Unzulässige Änderungen des Verteilerschlüssels
- Unvollständige oder unklare Abrechnung: Fehlende wichtige Angaben wie Gesamtkosten, Erläuterung des Verteilerschlüssels oder Berechnung des Mieteranteils.
- Fehler bei der Heizkostenabrechnung:
- Falsche Verteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten
- Abrechnung von Reparaturkosten als Wartungskosten
- Nichtberücksichtigung von Leerstand oder Gewerbe: Kosten für leerstehende Wohnungen oder Gewerbeeinheiten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Falscher Abrechnungszeitraum: Besonders bei Mieterwechsel wird oft der falsche Zeitraum abgerechnet.
- Nichtberücksichtigung von Vorauszahlungen: Geleistete Vorauszahlungen müssen korrekt von den Gesamtkosten abgezogen werden.
- Rechenfehler oder Zahlendreher: Einfache mathematische Fehler, die zu falschen Ergebnissen führen.
- Doppelte Abrechnung von Kosten: Wenn bestimmte Posten versehentlich zweimal berechnet werden.
Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung sorgfältig auf diese Punkte prüfen und bei Fehlern innerhalb von 12 Monaten schriftlich Widerspruch einlegen.
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