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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verbraucherrecht

Pkw-Differenzschaden

Wer einen Pkw mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, kann einen Differenzschaden geltend machen: in der Regel 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises, ohne das Fahrzeug zurückzugeben. Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was Ihnen zusteht.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

VON RUEDEN RECHTSANWÄLTE

Consumer Desk · Pkw-Differenzschaden

Wenn Ihr Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht wurde, kann Ihnen ein Anspruch gegen den Hersteller zustehen. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten: Anspruch kostenlos prüfen →

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  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Für Neu- und Gebrauchtwagen

Sofort-Check: Ist Ihr Fahrzeug betroffen?

Starten Sie mit wenigen Angaben unter Prüfung starten → – unverbindlich und sicher über die Kanzlei-Website übermittelt. Die vollständige Prüfung dauert etwa drei Minuten und umfasst:

  • Fahrzeug und Kauf
  • Rückruf und Software-Update
  • Kostenweg und Unterlagen
Das Wichtigste in Kürze
  • 5–15 % vom Kaufpreis: können in Betracht kommen
  • Auto behalten: beim Differenzschaden keine Rückgabe
  • Digital: Prüfung, Dokumente und Auftrag

Der Kaufpreis war möglicherweise höher als der tatsächliche Wert Ihres Autos.

Der Differenzschaden gleicht den Minderwert aus, der bereits beim Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung bestanden haben kann. Anders als bei einer Rückabwicklung behalten Sie das Fahrzeug.

  1. Anspruch: Fahrlässigkeit kann genügen – Nach der Rechtsprechung muss nicht in jedem Fall eine vorsätzliche Täuschung bewiesen werden. Entscheidend ist der konkrete Verstoß und der dadurch entstandene Schaden.
  2. Höhe: Eine Bandbreite, keine Pauschale – Der BGH nennt für die Schätzung des ursprünglichen Minderwerts grundsätzlich 5 bis 15 % des Kaufpreises. Nutzung und Restwert können gegengerechnet werden.
  3. Prüfung: FIN und Kaufdaten zählen – Modell, Motor, Abgasnorm, Kaufdatum, Kilometerstände, Rückruf und Softwarestand bestimmen, ob ein Vorgehen sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Was bedeutet Differenzschadensersatz?

Hätten Sie beim Kauf gewusst, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten Sie für das Fahrzeug möglicherweise weniger bezahlt.

Gezahlter Kaufpreis − tatsächlicher Wert beim Kauf = Differenzschaden

  • Das Fahrzeug bleibt grundsätzlich bei Ihnen.
  • Auch ein bereits verkauftes Fahrzeug kann prüfenswert sein.
  • Ein KBA-Rückruf ist ein wichtiges Indiz, aber nicht die einzige Prüfgrundlage.
  • Verjährung, Nutzungsvorteile und Restwert müssen im Einzelfall berechnet werden.

Schnellrechner: Welche Größenordnung könnte in Betracht kommen?

Ausgangspunkt ist der ursprüngliche Kaufpreis; als mögliche Bandbreite können sich beispielsweise 2.000 € – 6.000 € ergeben. Unverbindliche Orientierung anhand der vom BGH genannten Bandbreite. Nutzung, Restwert, Verjährung und die konkrete Abschalteinrichtung können den Anspruch verändern oder ausschließen.

Nicht nur VW: Viele Hersteller kommen für eine Prüfung in Betracht.

Die Marke allein entscheidet nicht. Geprüft werden Fahrzeug, Motor, Abgasnorm, Software, Kaufzeitpunkt und die konkrete Rechtsprechung.

Geprüft werden unter anderem
  • BMW / MINI
  • Mercedes-Benz
  • Volkswagen
  • Audi
  • Porsche
  • Seat
  • Škoda
  • Opel
  • Ford
  • Fiat / Jeep
  • Volvo
  • Weitere Marken
Wichtig:

Eine Nennung bedeutet nicht, dass jedes Modell betroffen ist oder automatisch ein Anspruch besteht. Die verlässliche Einordnung erfolgt anhand der individuellen Fahrzeug- und Vertragsdaten.

Für wen sich der Check lohnt: Fünf Fragen für eine erste Orientierung

  1. Diesel oder Benziner? – Besonders häufig geht es um Diesel der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Bei Benzinern sehen wir nach aktueller Rechtsprechung derzeit keine Ansprüche.
  2. Neu oder gebraucht gekauft? – Beides kann grundsätzlich in Betracht kommen. Kaufpreis und Datum bleiben entscheidend.
  3. Rückruf oder Update erhalten? – Bitte Anschreiben und Werkstattnachweise sichern. Sie helfen bei der technischen Einordnung.
  4. Auto verkauft? – Auch dann kann eine Prüfung sinnvoll sein. Verkaufsdatum, Preis und Kilometerstand werden benötigt.
  5. Schon rechtlich vorgegangen? – Frühere Schreiben, Vergleiche oder Verfahren können die Handlungsmöglichkeiten verändern.
Jetzt persönliche Fallprüfung starten

Fahrzeug, Kauf, Rückruf und Kilometerstände angeben – Anspruch, Verjährung, mögliche Höhe und Kostenweg werden individuell eingeordnet.

Fallprüfung starten →

Einfacher digitaler Ablauf: Von der ersten Angabe bis zum nächsten rechtlichen Schritt.

  1. Fall erfassen – Fahrzeug, Kauf, Rückruf, Kilometerstände und Ziel in wenigen übersichtlichen Schritten angeben.
  2. Unterlagen ergänzen – Fahrzeugschein, Kaufvertrag, Rückruf- oder Updateunterlagen sicher hochladen oder später nachreichen.
  3. Anwaltlich prüfen – Anspruch, Verjährung, mögliche Höhe und sinnvoller Kostenweg werden individuell eingeordnet.
  4. Bewusst entscheiden – Sie erhalten eine verständliche Einschätzung. Erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.

Diese Unterlagen machen die Prüfung schneller.

Sie müssen nicht alles sofort zur Hand haben. Beginnen Sie mit den vorhandenen Daten und reichen Sie fehlende Dokumente später nach.

  1. Fahrzeugschein / FIN
  2. Kauf-, Finanzierungs- oder Leasingvertrag
  3. Rückruf- und Herstellerschreiben
  4. Werkstatt- und Update-Nachweise
  5. Bei Verkauf: Vertrag und Verkaufspreis
  6. Rechtsschutz-Versicherungsdaten

Kostentransparenz: Kein Verfahren ohne klaren Kostenweg.

Nach der Ersteinschätzung wird geklärt, welcher Weg für den konkreten Fall verfügbar und wirtschaftlich ist.

  1. Rechtsschutzversicherung – Wir prüfen die Deckungsmöglichkeiten und können eine Anfrage vorbereiten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann verbleiben.
  2. Prozessfinanzierung – Bei geeigneten Fällen kann ein Finanzierer Kosten und Prozessrisiko übernehmen und erhält nur im Erfolgsfall eine vereinbarte Provision.
  3. Selbstzahlung – Nur auf Grundlage eines transparenten Angebots. Sie entscheiden nach vollständiger Aufklärung über Kosten und Risiken.

Häufige Fragen: Was Fahrzeugkäufer jetzt wissen wollen.

Muss ich mein Auto für den Differenzschaden zurückgeben?

Nein. Der Differenzschaden zielt auf den ursprünglichen Minderwert. Das Fahrzeug bleibt grundsätzlich bei Ihnen. Andere Anspruchswege können zu einem anderen Ergebnis führen.

Kann ich noch prüfen lassen, wenn das Auto verkauft wurde?

Das kann möglich sein. Für die Berechnung werden Verkaufsdatum, Verkaufspreis und Kilometerstand benötigt. Außerdem sind Verjährung und frühere Kenntnis zu prüfen.

Brauche ich zwingend einen offiziellen Rückruf?

Ein Rückruf ist ein starkes Indiz, aber nicht zwingend die einzige Prüfgrundlage. Entscheidend sind die konkrete Abschalteinrichtung und die rechtliche Einordnung Ihres Fahrzeugs.

Bekomme ich automatisch 15 % des Kaufpreises?

Nein. Die Bandbreite von 5 bis 15 % ist ein Ausgangspunkt für die Schätzung des ursprünglichen Minderwerts. Nutzungsvorteile, Restwert und weitere Umstände können den verbleibenden Anspruch reduzieren oder ausschließen.

Entsteht durch den Online-Check sofort ein Mandat?

Nein. Die Anfrage dient zunächst der Vorprüfung. Ein Mandat entsteht erst nach rechtlicher Prüfung, Kostenaufklärung und ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei.

Rechtliche Grundlage: EuGH und BGH haben die Rechte von Fahrzeugkäufern konkretisiert.

Fachlicher Stand dieser Seite: 20. August 2026 · Die individuelle Rechtslage kann abweichen.

Kostenfreie Ersteinschätzung: Finden Sie heraus, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt.

In etwa drei Minuten sind alle Angaben für eine gezielte Vorprüfung erfasst: Fall jetzt prüfen →

Abgasskandal: Differenzschaden

Lohnt sich die Prüfung noch? In wenigen Schritten zur Ersteinschätzung

Sie beantworten einige kurze Fragen zu Fahrzeug, Kaufzeitpunkt und Erwerbsweg. Daraus ergibt sich eine erste Einordnung, ob ein Anspruch auf Differenzschaden oder ein Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB noch in Betracht kommt.

Schritt 1 von 93 Min.
Fahrzeug

Kraftstoff*

Geprüft werden derzeit nur Dieselfahrzeuge.

Bei Benzinern prüfen wir derzeit keine Ansprüche

Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung lassen sich beim Differenzschaden nur für Dieselfahrzeuge Ansprüche durchsetzen – bei Benzinern sehen wir derzeit keine Aussicht. Sollte sich das ändern, informieren wir auf dieser Seite darüber.

Kaufzeitpunkt

Ihre Ansprüche sind leider verjährt

Ansprüche auf Differenzschaden verjähren spätestens zehn Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags – unabhängig davon, wann Sie vom Abgasskandal erfahren haben (§ 199 Abs. 3 und § 852 BGB). Ihr Kaufvertrag liegt länger zurück, deshalb lassen sich die Ansprüche leider nicht mehr durchsetzen.

Wir hätten Ihnen gern eine bessere Nachricht gegeben. Haben Sie ein weiteres Fahrzeug gekauft, das jünger ist, prüfen wir dieses gern.

Käufer

Wie haben Sie das Fahrzeug gekauft?*

Als Unternehmer gilt auch, wer das Fahrzeug für eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit gekauft hat. Ob Sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen konnten, steht in Ihrer Buchhaltung bzw. fragt Ihr Steuerberater.

Erwerbsweg

Wie haben Sie das Fahrzeug erworben?*

Für einen möglichen Restschadensersatzanspruch kommt es darauf an, ob der Kaufpreis dem Hersteller zugutegekommen ist.

Fahrzeug heute

Ist das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz?*

Bitte den Verkaufsvertrag bereithalten

Bei einem verkauften Fahrzeug brauchen wir den Verkaufsvertrag sowie den Kilometerstand und den Erlös zum Zeitpunkt des Verkaufs – daraus ergibt sich der Nutzungsvorteil, der gegengerechnet wird.

Ihr Fahrzeug bleibt bei Ihnen

Beim Differenzschaden geht es um einen Ausgleich der Wertdifferenz – anders als beim „großen“ Schadensersatz müssen Sie das Fahrzeug nicht zurückgeben.

Rückruf

Liegt Ihnen ein Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamts oder eine Bestätigung über ein verpflichtendes Software-Update vor?*

Ein Rückruf belegt die Betroffenheit. Fehlt er, ist eine Prüfung trotzdem möglich.

Wurde das Software-Update bereits aufgespielt?

Wurden Sie zu einer freiwilligen Servicemaßnahme bzw. einem freiwilligen Software-Update eingeladen?

Viele Hersteller haben Updates als „freiwillige Servicemaßnahme“ angeboten – auch das ist ein Hinweis auf eine Abschalteinrichtung.

Wir klären die Betroffenheit für Sie

Ohne Rückrufschreiben lässt sich die Betroffenheit anhand Ihrer Angaben noch nicht sicher sagen. Mit Fahrzeugschein und – falls vorhanden – der Konformitätsbescheinigung (CoC) prüfen wir das für Sie und melden uns mit einer Rückmeldung.

Unterlagen

Diese Unterlagen brauchen wir

Aus den Unterlagen lesen wir Fahrgestellnummer, Baujahr, genaue Modellbezeichnung, Abgasnorm und Kaufdatum selbst heraus – Sie müssen nichts abtippen. Sie können alles auch nachreichen.

Brauchen wir

  • KaufvertragErsatzweise verbindliche Bestellung oder Rechnung. Darin stehen Kaufpreis, Datum und Verkäufer.
  • FahrzeugpapiereZulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II.
  • Foto des KilometerstandsAktuell, mit Datumsnachweis – etwa zusammen mit der heutigen Tageszeitung oder dem Display des Telefons.
    Beispiel: Foto des Kilometerstands
    Tachoanzeige mit Kilometerstand 168.271 km, davor die Tageszeitung vom 5. Juli 2025

    Kilometerstand gut lesbar im Display, daneben ein Datumsnachweis – hier die Tageszeitung vom selben Tag. Ebenso geht ein Kassenzettel vom selben Tag oder das Display Ihres Telefons mit dem heutigen Datum.

Hilft uns sehr

  • KonformitätsbescheinigungCertificate of Conformity, kurz CoC. Darin stehen Motorkennbuchstabe und Datum der Typgenehmigung – viele haben sie nicht, wenn doch, hilft sie sehr.
  • RückrufschreibenVom Kraftfahrt-Bundesamt oder zum freiwilligen Software-Update, falls Sie eines erhalten haben.
  • ServicehistorieRechnungen über das Software-Update oder Werkstattberichte, soweit vorhanden.

Zusätzlich in Ihrem Fall

Brauchen wir

  • VerkaufsvertragDaraus ergeben sich Erlös und Kilometerstand beim Verkauf – beides wird gegengerechnet.

Zusätzlich in Ihrem Fall

Brauchen wir

  • Abrechnung der VersicherungGutachten oder Abrechnung mit Wiederbeschaffungs- und Restwert.
  • Nachweis über den VerbleibVerwertungsnachweis, Abmeldebestätigung oder Verkaufsbeleg.

Möchten Sie die Unterlagen jetzt hochladen?*

Wichtig ist uns erst einmal der Kontakt – Sie können die Anfrage auch ohne Unterlagen absenden.

Erste Einordnung

Ihr Kaufvertrag liegt noch nicht lange zurück

Nach Ihren Angaben dürfte ein möglicher Anspruch auf Differenzschaden regelmäßig noch nicht verjährt sein. Beim Differenzschaden müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zurückgeben – geprüft wird stattdessen ein Ausgleich in Höhe von in der Regel 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Wir empfehlen ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre Unterlagen konkret prüfen.

Direkter Anspruch womöglich verjährt – § 852 BGB kommt in Betracht

Ihr Kaufvertrag liegt vermutlich schon so lange zurück, dass ein direkter Anspruch auf Differenzschaden bereits verjährt sein könnte. Da Sie das Fahrzeug als Neuwagen bzw. über einen Vertragshändler erworben haben, kommt zusätzlich ein sogenannter Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB in Betracht, der bis zu zehn Jahre ab Kaufvertragsschluss geltend gemacht werden kann. Ob dieser Anspruch für Ihre Fallkonstellation greift, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt und hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Wir prüfen das gern für Sie in einem Erstgespräch.

Direkter Anspruch womöglich verjährt – Prüfung im Einzelfall

Ihr Kaufvertrag liegt vermutlich schon so lange zurück, dass ein direkter Anspruch auf Differenzschaden bereits verjährt sein könnte. Da Sie das Fahrzeug gebraucht erworben haben, ist der zehnjährige Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB nach bisheriger Rechtsprechung nur eingeschränkt durchsetzbar: Es kommt darauf an, ob der Kaufpreis dem Hersteller zugeflossen ist. Eine Einzelfallprüfung kann sich dennoch lohnen, insbesondere wenn Besonderheiten Ihres Kaufs vorliegen. Sprechen Sie uns gern an.

Ohne Kaufjahr keine Einordnung der Verjährung

Solange das Jahr des Kaufvertrags nicht feststeht, lässt sich nicht sagen, ob ein Anspruch auf Differenzschaden noch durchsetzbar ist. Im Kaufvertrag oder in der Zulassungsbescheinigung Teil II finden Sie das Datum – bringen Sie die Unterlagen gern zum Erstgespräch mit.

Was diese Einordnung ist – und was nicht

Es handelt sich um eine unverbindliche Ersteinschätzung anhand typisierter Fallgruppen, nicht um eine Rechtsberatung im Einzelfall und nicht um ein Angebot auf Abschluss eines Mandats. Wann die Verjährung beginnt, hängt von Ihrer individuellen Kenntnis ab und kann im Einzelfall abweichen.

Kontakt

Anrede*

✓ Kostenfrei und unverbindlich✓ Keine Rechtsberatung im Einzelfall✓ Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zurückgeben
Fabrice HermesRechtsanwalt · Verbraucherrecht · liest jede Anfrage persönlich0176 / 724 25 580
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