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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Gruppe 137 · Personaleinsatz · § 266a StGB

Beitragsstrafrecht: Personaleinsatz über Grenzen

„Werkvertrag“ steht drauf, Arbeitnehmerüberlassung steckt drin? Wir prüfen Erlaubnis, Vertragskette, Weisungsstruktur, Eingliederung, A1-Status, Arbeitgeberzuordnung und die Datengrundlage einer Beitragsforderung – präventiv oder in der akuten Verteidigung.

  • Präventiver Risikoscan
  • Rentenversicherungs- und Zollverfahren
  • Strafverteidigung

Vier Fragen, die jedes Verfahren entscheiden

  • AÜG – VertragsmodellWerkvertrag, Dienstvertrag, Beschäftigung oder Überlassung?
  • A1 – Anwendbares RechtWelche Bescheinigung gilt für wen, wann und für welche Tätigkeit?
  • § 266a – Persönlicher VorwurfWer wusste was – und wofür bestand tatsächlich Verantwortung?
  • DRV – Belastbare HöheWelche Personen, Zeiten, Entgelte und Beiträge sind belegt?

Beitragsstrafrecht

Eine Grenze macht aus einem Sachverhalt mehrere Verfahren

Finanzamt, Rentenversicherung, Zoll und Staatsanwaltschaft prüfen mit unterschiedlichen Maßstäben. Wir bringen die Ebenen auseinander – bevor Widersprüche die Verteidigung schwächen.

Nicht das Etikett entscheidet, sondern der Einsatz: Ob ein Werkvertrag, ein Dienstvertrag oder eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, ergibt sich aus Vertragsinhalt und gelebter Praxis. Weisungen, Eingliederung, Abrechnung und Unternehmerrisiko werden insgesamt bewertet. Für den strafrechtlichen Vorwurf kommt es dann auf jede Person einzeln an: Wer wusste was – und wofür bestand tatsächlich Verantwortung?

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Prävention und Unternehmensberatung

Drei Disziplinen. Eine Linie.

Arbeitsrecht: Nicht das Etikett entscheidet. Der Einsatz entscheidet.

Werkvertrag, Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung: Wir gleichen Vertragskette, Weisungswege, Eingliederung und gelebte Praxis ab – bevor aus einer Unschärfe ein Verfahren wird.

Wirtschaftsrecht: Grenzüberschreitend handeln. Persönliches Risiko kontrollieren.

Wir ordnen Payroll, Verantwortungsbereiche, Zahlungsflüsse und Behördenkommunikation – und halten Unternehmensinteresse und individuelle Verteidigung sauber auseinander.

Zivilrecht: Verträge müssen zur Wirklichkeit passen.

Leistungsbeschreibung, Verantwortlichkeiten, Abnahme, Gewährleistung und Regress gehören auf dieselbe belastbare Linie. Wir sichern die zivilrechtlichen Schnittstellen des Einsatzmodells.

Lage sichern. Fakten rekonstruieren. Position bestimmen.

Lage sichern: Fristen erfassen, Kommunikation zentralisieren, Rollen klären und Unterlagen sowie Daten unverändert sichern.

Fakten rekonstruieren: Arbeitstage, Weisungen, Vertragsketten, A1-Status, Lohn- und Zahlungsdaten belastbar zuordnen.

Position bestimmen: Steuer-, Beitrags- und Strafverfahren abgestimmt führen und das künftige Modell rechtlich neu aufstellen.

Klare Antworten

Häufige Fragen zum Personaleinsatz

Reicht die Bezeichnung „Werkvertrag“ im Vertrag aus?

Nein. Entscheidend sind Vertragsinhalt und gelebter Einsatz. Weisungen, Eingliederung, Abrechnung und Unternehmerrisiko müssen insgesamt bewertet werden.

Ist die Geschäftsführung automatisch strafbar?

Nein. Verantwortungsbereich, konkrete Pflichtverletzung, Kenntnisstand und Vorsatz müssen für jede Person gesondert festgestellt werden.

Was ist bei einer laufenden Durchsuchung wichtig?

Rollen klären, Maßnahmen nicht behindern und als beschuldigte Person keine Angaben zur Sache machen. Anwaltlichen Beistand kontaktieren, Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungen dokumentieren sowie relevante Daten unverändert sichern.

Schützt eine A1-Bescheinigung vor § 266a StGB?

Eine formell wirksame, auf die konkrete Person und Tätigkeit bezogene A1-Bescheinigung kann für den bescheinigten Zeitraum die Anwendung deutschen Sozialversicherungsrechts ausschließen. Vor einer Entwarnung sind persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich, Aussteller, Zeitraum sowie Widerrufs- oder Ungültigkeitsstatus zu prüfen.

Darf die Rentenversicherung Beiträge schätzen?

Unter gesetzlichen Voraussetzungen ja. Die Schätzung bleibt aber hinsichtlich Anlass, Datengrundlage, Methode und individueller Zuordnung überprüfbar.

Warum die Gruppe 137

Ein Sachverhalt. Eine Strategie. Steuer-, Beitrags- und Strafverfahren werden nicht isoliert, sondern in ihren Wechselwirkungen geführt.

Fakten vor Etiketten. Wir rekonstruieren Arbeitstage, Weisungen, Verträge, Bescheinigungen und Zahlungsdaten – nachvollziehbar und personengenau.

Vorsatz ist kein Automatismus. Objektive Pflicht, persönliche Verantwortung, Kenntnisstand und Vorsatz bleiben getrennte Prüfungen.

Klartext. Ohne Nebel. Sie erhalten eine priorisierte Lageeinschätzung, konkrete nächste Schritte und eine klare Risikokommunikation.

Akuter Behördenkontakt

Durchsuchung oder Vernehmung läuft? Rollen klären, Maßnahmen nicht behindern, als beschuldigte Person keine Angaben zur Sache. Beschluss und Sicherstellungen dokumentieren. Rufen Sie direkt an.

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Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Gruppe 137 · Beitragsstrafrecht · bundesweit

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