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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Gruppe 137 · Sexualstrafrecht · bundesweit

Sexualstrafrecht: Strafverteidigung bundesweit

Eine Vorladung, eine Durchsuchung, ein Anruf der Polizei: Im Sexualstrafrecht entscheiden die ersten Tage. Unser Verteidigerteam verteidigt Beschuldigte in ganz Deutschland – diskret und persönlich, mit Anlaufstellen in Berlin und Trier.

  • Ein Verteidigerteam, bundesweit
  • Anlaufstellen in Berlin und Trier
  • Vertraulich von Anfang an

Welcher Vorwurf steht im Raum?

  • Vergewaltigung und sexueller Übergriff§ 177 StGB – sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person, vom Übergriff bis zur Vergewaltigung.
  • Besonders schwere Fälle§ 177 Abs. 6 bis 8 StGB – etwa Vergewaltigung, gemeinschaftliche Tat oder der Einsatz von Waffen, mit Mindeststrafen ab zwei Jahren.
  • Missbrauch von Schutzbefohlenen§§ 174 bis 174c StGB – sexuelle Handlungen in Abhängigkeitsverhältnissen, etwa in Ausbildung, Betreuung, Behandlung oder Amt.
  • Sexueller Missbrauch von Kindern§§ 176 bis 176e StGB – sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern unter 14 Jahren, auch ohne Körperkontakt.
  • Cybergrooming§ 176b StGB – Einwirken auf Kinder über Chats oder soziale Netzwerke, um sexuelle Kontakte oder Bilder anzubahnen.
  • Kinderpornografie§ 184b StGB – Besitz, Abruf, Erwerb oder Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen, oft über Chatgruppen oder Cloud-Speicher.
  • Jugendpornografie§ 184c StGB – entsprechende Inhalte mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, häufig im Zusammenhang mit Sexting.
  • Exhibitionismus und Entblößung§§ 183, 183a StGB – exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses.
  • Aussage gegen AussageWenn allein die Aussage der anzeigenden Person den Vorwurf trägt – im Sexualstrafrecht eine häufige Ausgangslage.
  • Auslandsbezug und AuslieferungTaten mit Bezug ins Ausland, Europäischer Haftbefehl und Auslieferung – in der Grenzregion zu Luxemburg besonders relevant.

Bundesweit verteidigen

Gruppe 137: ein Verteidigerteam, zwei Anlaufstellen

Ermittelt wird dort, wo der Vorwurf erhoben wird – das kann jede Staatsanwaltschaft in Deutschland sein. Verteidigen dürfen wir vor jedem deutschen Gericht. Die Ermittlungsakte kommt heute meist elektronisch, Besprechungen laufen persönlich, am Telefon oder per Video. Zur Vernehmung, zum Haftrichter und zur Hauptverhandlung kommen wir zu Ihnen.

In Berlin verteidigt Rechtsanwalt Johannes von Rüden aus der Kanzlei am Leipziger Platz. Für Trier, Saarburg und den Südwesten ist Rechtsanwalt Martin Scheibner Ihr Ansprechpartner vor Ort – als Kooperationsanwalt von VON RUEDEN, mit Kanzlei in Trier und Zweigstelle in Saarburg.

Beide arbeiten als Team: Sie stimmen die Verteidigung gemeinsam ab und vertreten sich gegenseitig, wenn es schnell gehen muss. Geht ein Verfahren über eine Region hinaus – etwa bei Bezügen nach Luxemburg oder in andere Bundesländer –, verteidigen sie gemeinsam.

Vorwurf im Raum? Erst reden, dann aussagen.
Rückruf anfordern →

Strafrahmen

Strafrahmen

Sexueller Übergriff, § 177 Abs. 1
6 Monate bis 5 Jahre
Vergewaltigung, § 177 Abs. 6
nicht unter 2 Jahren
Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176
nicht unter 1 Jahr
Besitz kinderpornografischer Inhalte, § 184b Abs. 3
3 Monate bis 5 Jahre
Exhibitionistische Handlung, § 183
bis 1 Jahr oder Geldstrafe

Worauf es ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Früh eingreifen

Wer vor der ersten Aussage einen Verteidiger einschaltet, behält die Kontrolle. Über die Akteneinsicht erfahren wir, was die Ermittler tatsächlich in der Hand haben.

Aussage gegen Aussage

Steht nur eine Aussage im Raum, muss das Gericht sie besonders sorgfältig prüfen. Entstehung, Konstanz und Motivlage der Aussage sind der Kern der Verteidigung.

Digitale Beweise

Nicht jede Datei ist Besitz, nicht jeder Chat ist Cybergrooming. Wie Dateien auf ein Gerät gelangt sind, lässt sich technisch prüfen.

Schweigen. Nichts entsperren. Nichts löschen.

Sie müssen weder aussagen noch PIN oder Passwort nennen. Verändern Sie keine Dateien oder Chatverläufe – sie können Sie entlasten. Rufen Sie zuerst an: Berlin 0177 / 805 70 16, Trier 0157 / 39 07 24 54.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Sexualstrafrecht

Verteidigen Sie auch, wenn ich weder in Berlin noch in Trier wohne?

Ja. Wir verteidigen vor jedem deutschen Gericht. Akteneinsicht und Besprechungen laufen meist elektronisch, telefonisch oder per Video; zu Vernehmung, Haftprüfung und Hauptverhandlung kommen wir persönlich.

Was tue ich bei einer Durchsuchung?

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Sagen Sie nichts zur Sache, geben Sie keine Passwörter heraus und stimmen Sie keiner freiwilligen Herausgabe zu. Rufen Sie sofort an: Berlin 0177 / 805 70 16, Trier 0157 / 39 07 24 54.

Wer verteidigt mich – Berlin oder Trier?

Das Verteidigerteam entscheidet gemeinsam, wer welchen Termin übernimmt – meist der Anwalt, der näher am Gericht oder an Ihnen ist. Rechtsanwalt Martin Scheibner führt seine eigene Kanzlei in Trier und arbeitet als Kooperationsanwalt mit VON RUEDEN Rechtsanwälte zusammen.

Muss ich zur Vorladung der Polizei erscheinen?

Nein. Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen, und Sie müssen dort auch nichts zur Sache sagen. Sagen Sie den Termin ab, am besten über Ihren Verteidiger. Anders ist es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts: Dort müssen Sie erscheinen, zur Sache schweigen dürfen Sie trotzdem.

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?

In der Privatwirtschaft erfährt der Arbeitgeber nicht automatisch davon. Bei Beamten, Lehr-, Heil- und Pflegeberufen kann die zuständige Stelle informiert werden – das gehört von Beginn an in die Verteidigungsstrategie.

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – in Berlin, Trier und bundesweit

Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht trifft Beschuldigte meist unvorbereitet: mit einer Vorladung im Briefkasten, einem Anruf der Kriminalpolizei oder einer Durchsuchung am frühen Morgen. Die gesellschaftliche Ächtung setzt oft schon ein, bevor überhaupt feststeht, was geschehen ist. Umso wichtiger ist es, in den ersten Tagen nichts zu sagen und nichts zu unternehmen, was sich später nicht mehr korrigieren lässt.

Das Verteidigerteam von VON RUEDEN verteidigt Beschuldigte im Sexualstrafrecht bundesweit: Rechtsanwalt Johannes von Rüden in Berlin und Kooperationsanwalt Martin Scheibner in Trier und Saarburg. Bei wem Sie sich zuerst melden, ist egal – das Team stimmt sich ab und übernimmt.

Notfall Strafrecht

Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung für morgen? Rufen Sie direkt an.

Vorladung erhalten: Was jetzt zu tun ist

Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Sie haben das Recht zu schweigen – und im Sexualstrafrecht ist das fast immer der richtige erste Schritt. Was Sie in einer ersten Vernehmung sagen, lässt sich später kaum zurücknehmen, auch wenn es gut gemeint war.

Der richtige Weg ist ein anderer: Ihr Verteidiger meldet sich bei den Ermittlern, sagt den Termin ab und beantragt Akteneinsicht. Erst wenn feststeht, worauf sich der Vorwurf stützt, wird gemeinsam entschieden, ob und wie Sie sich äußern.

Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung

Viele Verfahren im Sexualstrafrecht beruhen auf einer einzigen Aussage. Eine Verurteilung ist dann möglich, aber nur nach besonders sorgfältiger Prüfung: Wie ist die Aussage entstanden, ist sie in sich stimmig und über die Zeit gleich geblieben, gibt es ein Motiv für eine Falschbelastung? Diese Fragen stellt die Verteidigung – mit der Akte in der Hand und, wo nötig, mit einem aussagepsychologischen Gutachten.

Vertraulich sprechen

Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer – wir melden uns zeitnah. Den Vorwurf müssen Sie hier nicht schildern.

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Hinterlassen Sie Namen und Telefonnummer – wir melden uns vertraulich bei Ihnen. Den Vorwurf müssen Sie hier nicht schildern.

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Anrede

✓ Vertraulich✓ Keine Kosten ohne Beauftragung✓ Anlaufstellen in Berlin und Trier
Bekannt aus
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