Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – in Berlin, Trier und bundesweit
Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht trifft Beschuldigte meist unvorbereitet: mit einer Vorladung im Briefkasten, einem Anruf der Kriminalpolizei oder einer Durchsuchung am frühen Morgen. Die gesellschaftliche Ächtung setzt oft schon ein, bevor überhaupt feststeht, was geschehen ist. Umso wichtiger ist es, in den ersten Tagen nichts zu sagen und nichts zu unternehmen, was sich später nicht mehr korrigieren lässt.
Das Verteidigerteam von VON RUEDEN verteidigt Beschuldigte im Sexualstrafrecht bundesweit: Rechtsanwalt Johannes von Rüden in Berlin und Kooperationsanwalt Martin Scheibner in Trier und Saarburg. Bei wem Sie sich zuerst melden, ist egal – das Team stimmt sich ab und übernimmt.
Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung für morgen? Rufen Sie direkt an.
Vorladung erhalten: Was jetzt zu tun ist
Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Sie haben das Recht zu schweigen – und im Sexualstrafrecht ist das fast immer der richtige erste Schritt. Was Sie in einer ersten Vernehmung sagen, lässt sich später kaum zurücknehmen, auch wenn es gut gemeint war.
Der richtige Weg ist ein anderer: Ihr Verteidiger meldet sich bei den Ermittlern, sagt den Termin ab und beantragt Akteneinsicht. Erst wenn feststeht, worauf sich der Vorwurf stützt, wird gemeinsam entschieden, ob und wie Sie sich äußern.
Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung
Viele Verfahren im Sexualstrafrecht beruhen auf einer einzigen Aussage. Eine Verurteilung ist dann möglich, aber nur nach besonders sorgfältiger Prüfung: Wie ist die Aussage entstanden, ist sie in sich stimmig und über die Zeit gleich geblieben, gibt es ein Motiv für eine Falschbelastung? Diese Fragen stellt die Verteidigung – mit der Akte in der Hand und, wo nötig, mit einem aussagepsychologischen Gutachten.
Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer – wir melden uns zeitnah. Den Vorwurf müssen Sie hier nicht schildern.








