Wer in den vergangenen Jahren bei Online-Casinos Geld verloren hat, stand lange vor einer scheinbar unüberwindbaren Hürde: Zwar sprachen deutsche Gerichte den Spielern reihenweise Schadensersatz zu, doch die Betreiber saßen im EU-Ausland – meist auf Malta – und weigerten sich zu zahlen. Mit dem berüchtigten Schutzgesetz „Bill 55“ versuchte der Inselstaat, Urteile aus Deutschland schlicht zu blockieren. Damit ist nun Schluss: Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben das maltesische Abwehrbollwerk juristisch pulverisiert.
Das System des illegalen Glücksspiels: Warum Verträge nichtig sind
Bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 galt in Deutschland ein striktes Totalverbot für Online-Casinospiele (§ 4 Abs. 4 GlüStV a.F.). Auch heute dürfen Anbieter Automatenspiele, Online-Poker oder Live-Casino nur dann anbieten, wenn sie über eine ausdrückliche behördliche Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfügen.
Die Realität sah jedoch jahrelang anders aus: Zahlreiche Anbieter aus Malta, Zypern oder Gibraltar boten ihre Dienste im Internet gezielt für deutsche Kunden an – komplett auf Deutsch, mit deutscher Werbung und gängigen deutschen Zahlungsmitteln, jedoch ohne die erforderliche deutsche Erlaubnis. Betroffene können heute ihre Online-Casino-Verluste vollständig zurückfordern.
Die zivilrechtliche Konsequenz ist eindeutig: Da die Anbieter gegen ein gesetzliches Verbotsgesetz verstießen, sind die zwischen Spieler und Casino geschlossenen Verträge gemäß § 134 BGB von Anfang an nichtig. Die Folge: Die Betreiber haben die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müssen die erlittenen Netto-Verluste nach Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) centgenau an den Spieler zurückzahlen.
Maltas Trick: „Bill 55“ und der Frontalangriff auf europäisches Recht
Als deutsche Gerichte begannen, Urteile in Millionenhöhe gegen maltesische Casino-Konzerne zu fällen, verfiel der Gesetzgeber in Valletta auf eine beispiellose Maßnahme: Im Sommer 2023 verabschiedete Malta das Gesetz Bill 55 (eingefügt als Art. 56A in den maltesischen Gaming Act). Die Regelung besagt schlicht, dass maltesische Gerichte ausländische Urteile gegen in Malta lizenzierte Glücksspielunternehmen nicht vollstrecken dürfen, wenn das Urteil auf Aktivitäten beruht, die nach maltesischem Recht legal waren.
Dieses Gesetz stellte einen offenen Verstoß gegen die europäische Brüssel-Ia-Verordnung (Verordnung EU Nr. 1215/2012) dar, die eine gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen innerhalb des EU-Binnenmarktes garantiert. Die Kanzlei VON RUEDEN setzt hier auch auf spezialisierte Maßnahmen im Verbraucherrecht und der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung.
Die Wende: EuGH und BGH schaffen endgültige Klarheit
Die Strategie der Glücksspielkonzerne, sich auf die europäische Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) zu berufen und das deutsche Verbot als unionsrechtswidrig darzustellen, ist endgültig gescheitert:
- EuGH (Urteil in der Rechtssache C-440/23): Der Europäische Gerichtshof hat unmissverständlich klargestellt, dass das deutsche Verbot von Online-Casinos dem EU-Recht nicht widerspricht. Mitgliedstaaten dürfen den Glücksspielmarkt aus Gründen des Spielerschutzes und der Suchtprävention strikt regulieren. Anbieter ohne nationale Lizenz können sich nicht auf europäische Grundfreiheiten berufen.
- BGH-Leitentscheidungen: Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren bestätigt, dass Spielern der Rückforderungsanspruch zusteht. Weder der Einwand der Sittenwidrigkeit noch § 817 Satz 2 BGB (Kondiktionssperre) stehen der Rückforderung entgegen, da der Schutzzweck des Glücksspielstaatsvertrags gerade den Spieler vor dem illegalen Markt schützen soll.
- Vollstreckbarkeit trotz Bill 55: Durch die Klarstellung des EuGH greifen auch Vollstreckungsmaßnahmen nach europäischem Recht (u.a. Europäische Kontenpfändung / EAPO oder Vollstreckung über Vermögenswerte der Zahlungsdienstleister in Deutschland). Bill 55 kann den europäischen Rechtsraum nicht suspendieren.
Was bedeutet das für betroffene Spieler?
Für Verbraucher, die in den vergangenen zehn Jahren bei Online-Casinos, Online-Poker oder Sportwettenanbietern ohne gültige deutsche Erlaubnis Geld verloren haben, sind die Erfolgschancen so hoch wie nie zuvor:
- Rückforderung der gesamten Nettoverluste: Sämtliche Einzahlungen abzüglich etwaiger Auszahlungen können zurückgefordert werden.
- Lange Verjährungsfristen: Ansprüche verjähren grundsätzlich erst drei Jahre ab Kenntnis der Illegalität des Angebots – im Einzelfall können Verluste aus bis zu zehn Jahren geltend gemacht werden (§ 199 Abs. 3 BGB).
- Kein Kostenrisiko dank Prozessfinanzierung: Für viele Betroffene kann das Verfahren über spezialisierte Prozessfinanzierer abgewickelt werden. Das bedeutet: Keine eigenen Kosten bei einer gerichtlichen Niederlage, lediglich eine Erfolgsbeteiligung im Gewinnfall.
Fazit: Jetzt Ansprüche prüfen und Verluste zurückholen
Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Wer Verluste bei unregulierten Anbietern erlitten hat, sollte unverzüglich Auskunft über seine Ein- und Auszahlungen (Art. 15 DSGVO) anfordern und die Durchsetzbarkeit anwaltlich prüfen lassen.
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Fabrice Hermes
Experte für Verbraucherschutz und Glücksspielrecht bei VON RUEDEN RECHTSANWAELTE in Berlin. Spezialisiert auf die Rückforderung von Online-Casino- und Sportwettenverlusten sowie grenzüberschreitende Vollstreckungsverfahren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.

