Ist bei Altersteilzeit Abfindung möglich?

Altersteilzeit empfinden viele Arbeitnehmer als interessante Möglichkeit, ihr Berufsleben frühzeitig zu beenden und in die Rente einzutreten. Erhalten Angestellte für die Entscheidung zur Altersteilzeit eine Abfindung? Das klären wir hier.

  1. Bekommt man bei Altersteilzeit eine Abfindung?
  2. Altersteilzeit – Abfindung nur bei Aufhebungsvertrag möglich
  3. Altersteilzeit: Abfindung im öffentlichen Dienst möglich
  4. Bekommt man eine Abfindung bei Rente mit 63?

Bekommt man bei Altersteilzeit eine Abfindung?

Nein, Abfindungen werden freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das ist bei Altersteilzeit nicht der Fall. Vorruhestand plus Abfindung ist also nicht die Regel. Denn: Auch wenn Menschen sich innerhalb der Altersteilzeit in der passiven Phase befinden, also nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen, bleiben sie noch offiziell angestellt im Betrieb. Der Arbeitgeber zahlt auch weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Altersteilzeit gibt es also nicht.

Gut zu wissen: Was ist Altersteilzeit? Altersteilzeit ist eine Art gleitender Übergang in den Ruhestand, indem die Arbeitszeit bis zur Rente halbiert wird. Häufig wird die Altersteilzeit in eine Aktiv- und eine Passivphase eingeteilt. In der aktiven Zeit arbeitet der Angestellte im gewohnten Umfang weiter, erhält dafür aber weniger Gehalt. In der passiven Phase arbeitet der Angestellte nicht mehr.  Altersteilzeit ist möglich für Menschen ab dem 55. Lebensjahr. Wichtig: Durch das niedrigere Gehalt müssen Angestellte mit Renteneinbußen rechnen.

Altersteilzeit – Abfindung nur bei Aufhebungsvertrag möglich

Statt in die Altersteilzeit zu gehen, bieten Arbeitgeber ihren Angestellten häufig einen Aufhebungsvertrag an. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis beendet, wofür der Angestellte dann eine Abfindung als Entschädigung erhält. Wie hoch diese Abfindung ist, muss individuell verhandelt werden. Da es sich meist um höhere Summen handelt, gerade bei langer Betriebszugehörigkeit, scheint ein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung sehr attraktiv. Angestellte sollten den Vertrag jedoch eingehend prüfen – am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Zu beachten bei Altersteilzeit mit Abfindung ist, dass ältere Angestellte häufig keinen neuen Arbeitsplatz mehr finden und bis zum Eintritt in die Rente arbeitslos sind. In diesem Fall müssen sie Renteneinbußen in Kauf nehmen. Zwar zahlt die Agentur für Arbeit weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung ein, wenn der Angestellte im Anschluss an seinen Job Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) erhält, die Berechnungsgrundlage ist jedoch nur 80 Prozent des früheren Gehalts. Sprich: Am Ende ist die Rente niedriger.

Die Frage bleibt also: Abfindung bei Altersteilzeit? Bei Unsicherheiten ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen.

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Altersteilzeit: Abfindung im öffentlichen Dienst möglich

Abfindung bei Altersteilzeit? Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, aber eine Abfindung ist trotzdem möglich.

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es die Chance, mit Altersteilzeit eine Abfindung zu erhalten. Fallen sie unter den Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATG), ist dort in § 5 Abs. 7 eine Abfindungsregelung für die Rentenkürzung enthalten. Für jeden Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat wird eine Abfindung in Höhe von 5 Prozent des letzten Arbeitsmonatsentgelts fällig. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Regelung ist es allerdings, dass bereits Altersteilzeit-Vereinbarungen existieren. Die Abfindungsregelung ist höchstens für eine Abschlagsdauer von 60 Monaten möglich und beträgt daher maximal drei Monatsgehälter (5 Prozent x 60 Monate = 300 Prozent) für eine Rentenkürzung von dann 18 Prozent (0,3 Prozent x 60 Monate).

Bekommt man eine Abfindung bei Rente mit 63?

Auf eine Abfindung bei Rente mit 63 haben Angestellte generell keinen automatischen Anspruch – es sei denn, sie lösen das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag auf und klären hier, ob eine Abfindung gezahlt wird oder nicht. Damit nicht zu große Renteneinbußen entstehen, kann der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung beispielsweise auch direkt an die Rentenversicherung weitergeben. So ist es möglich, dass die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Der Angestellte erhält dann also das ungekürzte Arbeitslosengeld und im Anschluss das vorzeitige Altersruhegeld ohne Kürzung.

Gut zu wissen: Was ist die Rente mit 63? Bereits mit 63 Jahren das Berufsleben beenden – das kann nicht jeder. Angestellte müssen dafür mindestens 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben. Wer die Altersrente dann in Anspruch nimmt, muss mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent rechnen. Für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Wer sogar 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, kann ohne Rentenminderung in die Rente mit 63 gehen.

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